Polizeiliche DNA-Analyse

Piktogramm: Erlenmeyerkolben mit Flüssigkeit und daraus hervorgehendem Molekül

Anwält*innenvereinigungen sind sich mit Datenschutzbeauftragten darin einig, dass die Praxis polizeilicher DNA-Erfassung in einem rechtlichen Graubereich stattfindet. Polizeiliche DNA-Datenbanken wachsen und werden international vernetzt. Längst spielen sie nicht nur bei Kapitalverbrechen eine Rolle, sondern auch bei der flächendeckenden präventiven Erfassung von Bagatelldelikten wie Diebstahl.

In Hochzeiten sicherheitspolitischer Aufrüstung kritisiert das Gen-ethische Netzwerk die Ausweitung forensischer Analysekompetenzen der Polizei. War bisher nur die Identitätsfeststellung erlaubt, kann die Polizei seit 2019 auch äußere Merkmale von Unbekannten aus DNA hervorsagen lassen. Dies ist nicht nur ein großer Einschnitt in den Datenschutz aller Bürger*innen, durch den Zugriff auf „kodierende DNA“, die Ergebnisse machen zudem ganze Bevölkerungsgruppen zu Verdächtigen.

 

Beiträge zu diesem Thema

  • Polizeiliche DNA-Analyse und Rassismus

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    Von
    GeN

    Nachdem die Innenministerkonferenz (IMK) sich für die Biogeographische Analyse (BGA) bei Polizeiermittlungen ausgesprochen hat, protestieren zivilgesellschaftliche Organisationen. Sie befürchten vermehrtes Racial Profiling, fehlgeleitete Ermittlungen und empfindliche Einschnitte beim Datenschutz.

  • „Biogeografische Herkunftsanalyse“ – Achtung Diskriminierungsgefahr

    Ein Polizist und ein Polizeibus von hinten
    Von
    GeN

    Erneut wird in Deutschland die Legalisierung der sog. Biogeografischen Herkunftsanalyse bei Polizeiermittlungen gefordert. Das Gen-ethische Netzwerk und neun Organisationen protestieren dagegen, denn diese Methode birgt eine große Gefahr für rassistisch diskriminierte Minderheiten. Der Nutzen der Analyse ist dagegen gering – im Gegenteil riskiert sie, Ermittlungen fehlzuleiten.

  • Kein Zeuge aus dem Labor

    Willi Watte vor einem Polizeiauto
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    Am 15. Juli endete der Prozess gegen zwei Menschen vor dem Amtsgericht Tiergarten mit einem Freispruch. Den Mitte 30-Jährigen wurde vorgeworfen sich zusammen mit anderen Personen zur Begehung eines Verbrechens verabredet zu haben. Der Fall zeigt, dass auch vermeintlich objektive Ergebnisse von DNA-Analysen anzweifelbar sind.

  • Schweiz: Erweiterte DNA-Analyse

    Screenshot Artikel
    Von
    GeN

    Ermittler*innen in der Schweiz dürfen seit dem 1. August DNA-Phänotypisierung anwenden und erfahren so, wie Verdächtige vermeintlich aussehen und woher ihre Vorfahren stammen. Das stösst auf Kritik, u.a. von GeN-Mitarbeiterin Dr. Isabelle Bartram in einem Artikel des Beobachters vom 07.08.2023.

  • Diskriminierung erwartbar

    Die Dächer des Schweizer Paralementsgebäude mit Bergen im Hintergrund.
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    Am 1. August 2023 tritt in der Schweiz das revidierte DNA-Profil-Gesetz in Kraft. Damit werden erweiterte DNA-Analysemethoden – sogenannte DNA-Phänotypisierung, biogeografische Herkunft und Verwandtschaftssuche – zugelassen. Damit geht die Schweiz weit über die Zulassung in Deutschland hinaus.