Anwält*innenvereinigungen sind sich mit Datenschutzbeauftragten darin einig, dass die Praxis polizeilicher DNA-Erfassung in einem rechtlichen Graubereich stattfindet. Polizeiliche DNA-Datenbanken wachsen und werden international vernetzt. Längst spielen sie nicht nur bei Kapitalverbrechen eine Rolle, sondern auch bei der flächendeckenden präventiven Erfassung von Bagatelldelikten wie Diebstahl.
In Hochzeiten sicherheitspolitischer Aufrüstung kritisiert das GeN die Ausweitung forensischer Analysekompetenzen der Polizei. War bis jetzt nur die Identitätsfeststellung erlaubt, fordern neue Gesetzesentwürfe, dass auch die Identifizierung von Verwandten und „biogeografischer Herkunft“ von Verdächtigen erlaubt sein soll. Und auch die kodierenden Anteile der DNA sollen untersucht werden dürfen. Dies soll Aufschluss über das Aussehen von Verdächtigen geben – und macht dabei ganze Bevölkerungsgruppen zu Verdächtigen.