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Polizeiliche DNA-Analyse

Piktogramm: Erlenmeyerkolben mit Flüssigkeit und daraus hervorgehendem Molekül

Anwält*innenvereinigungen sind sich mit Datenschutzbeauftragten darin einig, dass die Praxis polizeilicher DNA-Erfassung in einem rechtlichen Graubereich stattfindet. Polizeiliche DNA-Datenbanken wachsen und werden international vernetzt. Längst spielen sie nicht nur bei Kapitalverbrechen eine Rolle, sondern auch bei der flächendeckenden präventiven Erfassung von Bagatelldelikten wie Diebstahl.

In Hochzeiten sicherheitspolitischer Aufrüstung kritisiert das Gen-ethische Netzwerk die Ausweitung forensischer Analysekompetenzen der Polizei. War bisher nur die Identitätsfeststellung erlaubt, kann die Polizei seit 2019 auch äußere Merkmale von Unbekannten aus DNA hervorsagen lassen. Dies ist nicht nur ein großer Einschnitt in den Datenschutz aller Bürger*innen, durch den Zugriff auf „kodierende DNA“, die Ergebnisse machen zudem ganze Bevölkerungsgruppen zu Verdächtigen.

 

Beiträge zu diesem Thema

  • Unausgereifter Vorstoß

    Von
    14. August 2019

    Ein Beschluss des Bundeskabinetts sieht vor, dass die Polizei bald Augen-, Haut- und Haarfarbe sowie Alter aus DNA-Spuren bestimmen darf. Doch diese Pläne ernten sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus zivilgesellschaftlicher Perspektive Kritik.

  • Es geht nicht um „helle Haut“

    Von
    GeN

    In einem Interview in der taz warnt GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram vor Racial Profiling und anderen Gefahren der Erweiterten DNA-Analyse. Sie soll zeitnah im Rahmen einer Strafrechtsreform für Polizei-Ermittlungen erlaubt werden.

  • "Falsche Sicherheitsversprechen"

    Von
    GeN

    In einem Artikel des Tagesspiegels kritisiert GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram die geplante Ausweitung von polizeilichen DNA-Analysen auf Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe von Verdächtigen.

  • Protest gegen die bundesweite Einführung von Erweiterten DNA-Analysen

    Tausende Menschen protestieren in München gegen das Bayerische Polizeigesetz.
    Von
    GeN

    (Berlin, 20.05.2019) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15.05.) beschlossen die DNA-Analyse von Alter, Augen-, Haut- und Haarfarbe im Rahmen der baldigen Strafrechtsreform bundesweit einzuführen.

  • Neu: Kostenlose Rechtsberatungsbroschüre

    Ein Stapel Broschüren
    Von
    GeN

    Die Rechtsberatungsbroschüre „Der polizeiliche Zugriff auf DNA-Daten: Strategien der Gegenwehr“ ist jetzt in aktualisierter Form kostenlos bestellbar.