Polizeiliche DNA-Analyse

Piktogramm: Erlenmeyerkolben mit Flüssigkeit und daraus hervorgehendem Molekül

Anwält*innenvereinigungen sind sich mit Datenschutzbeauftragten darin einig, dass die Praxis polizeilicher DNA-Erfassung in einem rechtlichen Graubereich stattfindet. Polizeiliche DNA-Datenbanken wachsen und werden international vernetzt. Längst spielen sie nicht nur bei Kapitalverbrechen eine Rolle, sondern auch bei der flächendeckenden präventiven Erfassung von Bagatelldelikten wie Diebstahl.

In Hochzeiten sicherheitspolitischer Aufrüstung kritisiert das Gen-ethische Netzwerk die Ausweitung forensischer Analysekompetenzen der Polizei. War bisher nur die Identitätsfeststellung erlaubt, kann die Polizei seit 2019 auch äußere Merkmale von Unbekannten aus DNA hervorsagen lassen. Dies ist nicht nur ein großer Einschnitt in den Datenschutz aller Bürger*innen, durch den Zugriff auf „kodierende DNA“, die Ergebnisse machen zudem ganze Bevölkerungsgruppen zu Verdächtigen.

 

Beiträge zu diesem Thema

  • DNA-Analyse zur Gefahrenabwehr

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    28. Mai 2018

    In Bayern soll bereits im Mai ein Gesetz zur Neuordnung des Polizeirechts beschlossen werden, das erstmalig in Deutschland die Bestimmung von äußeren Merkmalen und einer angeblichen „biogeografischer Herkunft“ per DNA-Analyse erlauben würde. Kritiker_innen warnen vor fehlgeleiteten Ermittlungen und Diskriminierung von Minderheiten.

  • Polizeiliche DNA-Erfassung: Drohende Verschärfung!

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    Am 27. März 2018 fand in Berlin die Fachtagung „Racial Profiling & erweiterte DNA-Analysen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen“ statt, veranstaltet vom Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma und der Amadeu Antonio-Stiftung. Wir dokumentieren hier den Redebeitrag von Susanne Schultz (Vorstand Gen-ethisches Netzwerk e.V.).

  • Geplante Ausweitung von DNA-Befugnissen

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    GeN

    (Berlin. 21.03.2018) Der Entwurf einer Neuordnung des bayerischen Polizeirechts, wie er am 30.1. 2018 von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegt wurde, sieht eine massive Ausweitung der polizeilichen Befugnisse bei der Analyse von Spuren-DNA vor. Es sollen bisher in Deutschland nicht erlaubte genetische Untersuchungen auf Haar-, Haut- und Augenfarbe, sowie auf das Alter und die „biogeografische Herkunft“ von DNA-Spuren möglich werden.

  • Dialog statt Forderungen

    12. September 2017

    Das „genetische Phantombild” soll kommen. Auf einem Symposium in Freiburg tauschten Befürworter_innen und Kritiker_innen erweiterter DNA-Analysen ihre Argumente aus. (pdf)

  • Freiheit 4.0 - Gegen die Ausweitung polizeilicher DNA-Befugnisse!

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    GeN

    (Berlin, 08.09.17) Das Gen-ethische Netzwerk ruft als Teil des Bündnisses Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte! zusammen mit über 50 Organisationen zur Demonstration gegen Überwachung am 9. September 2017 in Berlin auf. Fokus der Kritik des GeN ist die zunehmende Ausweitung polizeilicher DNA-Befugnisse, wie die kürzlich beschlossene Legalisierung von Teiltreffersuche bei DNA-Reihenuntersuchungen.