Auch bei Amflora gibt es gute Gründe, den Anbau zu verbieten!
Berlin, 23. April 2009. In der causa „Amflora” geht es nicht mehr um die Argumente, die typischerweise Inhalt eines Zulassungsverfahrens sind. Das Verfahren soll Sicherheit für Mensch und Umwelt gewährleisten - nicht den Forschungs-, Technologie- oder Wirtschaftsstandort Deutschland/ Europäische Union.
In Mecklenburg-Vorpommern kann man sich ansehen, dass es neben der Auskreuzung andere Wege gibt, wie eine Pflanze oder deren Ernteprodukte außer Kontrolle geraten. Zuletzt wurde die Nutzung der Ernte eines Maisfeldes als Futtermittel verboten, weil diese mit Amflora verunreinigt war. Kartoffeln, die nach der Ernte 2007 auf den Feldern verblieben sind, waren 2008 wieder - jetzt zwischen dem Mais - gewachsen. Zuvor hatte der Weltkonzern auch schon mal den richtigen Acker nicht getroffen und Amflora somit illegal angebaut.
Bedenken auch von offizieller Seite
Bei Amflora ist ein wichtiges Argument gegen eine Anbau-Zulassung, dass es ein so genanntes Antibiotikaresistenz-Markergen trägt. Die EU, z.B. deren Medikamentenbehörde EMEA in London, aber zum Beispiel auch die Weltgesundheitsorganisation WHO haben in der Vergangenheit klare Statements gegen die Verwendung dieser Methode in gentechnisch veränderten Pflanzen veröffentlicht. Außerdem: Die Tests auf Umweltverträglichkeit entsprechen nicht den notwendigen Standards. Dort heißt es zum Beispiel, dass es „keine erhöhte Anfälligkeit oder Resistenz für Schädlinge und Krankheiten gibt, und auch keine Veränderung in der Empfindlichkeit gegenüber einer Anzahl von Kartoffelviren” - was diesen Versuch als Überprüfung von Sorteneigenschaften outet - für die Abschätzung eines Risikos für die Umwelt ist das praktisch ohne Belang.
Kein Versuch
Zu guter Letzt: Ilse Aigners nachgeordnete Behörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL muss über die Genehmigung für einen so genannten Freisetzungsversuch entscheiden. Als solchen tarnt die BASF ihre Saatkartoffeln-Produktion. Dies kann man mit guten Gründen als Teil der kommerziellen Nutzung ansehen, die bisher nicht erlaubt ist. Die Saatkartoffeln kann die BASF nur verwenden, wenn in Brüssel eine Genehmigung für eine kommerzielle Nutzung von Amflora ausgesprochen wird. Solange diese nicht vorliegt sollte Aigners Haus schlicht eine als Versuch getarnte kommerzielle Saatgut-Produktion nicht genehmigen.
Wir haben in der Vergangenheit verschiedentlich über „Amflora” berichtet und dabei versucht ein wenig Klarheit in die Gemengelage zu bringen. „Amflora” als Suchwort auf den Internetseiten des GeN finden Sie hier.
Bundesamt genehmigt den Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffeln
Braunschweig, 30.April 2009. BASF freut sich - aber wohl nur ein bisschen. Immerhin nicht verboten, werden sich die Vertreterinnen und Vertreter des größten Chemie-Unternehmens der Welt denken. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL hat den so genannten Freisetzungsversuch (siehe nebenstehenden Text) mit den gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffeln genehmigt. Die Genehmigung umfasst nur den Anbau in der Gemeinde Bütow (Mecklenburg-Vorpommer) auf bis zu 20 Hektar in diesem und im nächsten Jahr.
Kommerzielle Nutzung weiter ohne Genehmigung
Weiterhin gibt es aber keine Genehmigung für den kommerziellen Anbau von Amflora. Diese wird gegebenenfalls in Brüssel von der Europäischen Kommission erteilt. Dafür ist im Moment eine neue Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vonnöten, die sich zum wiederholten Mal - nunmehr auf Ende Mai 2009 - verschoben hat. Dies hängt aller Voraussicht nach mit einer aktuell (Mai 2009) stattfindenden EFSA-internen Begutachtung der so genannten Antibiotikaresistenz-Markergenen (ARMG) zusammen. Website der EFSA.
Immerhin: „Zwei Mitglieder des BIOHAZ-Gremiums [der EFSA] vertreten hinsichtlich der Möglichkeit negativer Auswirkungen von Antibiotikaresistenz-Markergenen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Minderheitenmeinungen.”