Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

Stammzellen-Stichtag verschoben

Am 11.4. hat der Bundestag über das Gesetz zum Import embryonaler Stammzell-Linien entschieden. Mit 346 gegen 228 Stimmen setzte sich der Antrag der Gruppe um René Röspel für die Verschiebung des Stichtags durch. Damit können Stammzellen importiert werden, die bis zum 1. Mai 2007 hergestellt wurden – bisher galt als Stichtag der 1. Januar 2002. Die Forschungslobby setzte somit nach einigem Hin- und Her - insbesondere innerhalb der CDU/CSU-Fraktion - ihre Interessen durch; der Antrag für eine völlige Import-Freigabe fand allerdings keine Mehrheit. Die vorhergehende Bundestagsdebatte verlief in den üblichen Bahnen: Die einen schmückten sich mit einer „Ethik des Heilens“ – auch wenn weiterhin keine therapeutische Anwendung der embryonalen Stammzellen in Sicht ist. Die anderen warben mit einer „Ethik des Lebens“ und plädierten für die menschliche Würde des Embryos, vom Grünen-Politiker Volker Beck bis zu den klassisch Konservativen. Der Antragsteller für das Importverbot, Hubert Hüppe, betonte zudem, dass sich embryonale Stammzellen inzwischen prinzipiell als Tumorzellen erwiesen haben und viele Forschungsversprechen sich nicht erfüllten. Erhellender als die Bundestagsdebatte war Anfang März eine Anhörung zu den Stammzell-Gesetzanträgen im Bundestag. Einige geladene ExpertInnen widersprachen dort fundiert den beiden Hauptargumenten der Stichtagsverschieber: Stammzellforscher Bodo Strauer erklärte, es mache wenig Sinn, embryonale Stammzellen als Vergleichsforschung für die adulten Stammzellen zu legitimieren – auch nicht für die neu gehypten „reprogrammierten pluripotenten Stammzellen“. Denn jeder Zelltyp sei ein Unikat und die vergleichende Forschung somit überholt. Die Biologin Regine Kollek belegte fundiert, dass die vor der Stichtagsverschiebung verfügbaren embryonalen Stammzelllinien weder kontaminiert sind, noch sich in ihrer Gen-Expression von den neuen Linien unterscheiden. Sie seien in der Grundlagenforschung weiterhin international dominant und geeignet. (Stellungnahmen für die Anhörung: www.bundestag.de/ausschuesse/a18/anhoerungen/stam…) (sus)

Mehr Anträge für Stammzellforschung

In den ersten drei Monaten 2008 haben die Anträge zur Stammzellforschung in Deutschland zugenommen. In nur drei Monaten gab es seit Mitte Januar fünf neue Genehmigungen, während es in den fünfeinhalb Jahren vorher nur 23 Genehmigungen gab. Diese Tatsache widerspricht der These, dass mit den aktuellen Stammzelllinien nicht mehr gearbeitet werden kann, wie diejenigen behaupten, die eine Verschiebung oder Aufhebung des Stichtags für importierte embry- onale Stammzellen befürworten. (mail Hubert Hüppe, 04.04.08; www.rki.de) (sus)

Keine Haft für Robert Ferrel

Der Wissenschaftler Robert Ferrel von der Universität Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania ist wegen des Versendens von Bakterien der Stämme Bacillus globigii, Serratia marcescens und Escherichia coli zu einer Strafe von 500 US-Dollar verurteilt worden, muss aber nicht hinter Gitter. Der Genetiker hatte 2004 die Bakterien an den Kunst-Professor der Universität in Buffalo, Bundesstaat New York, und Mitglied des Critical Art Ensembles (CAE), Steve Kurtz, weitergegeben, der diese für eine Ausstellung zum Thema Bioterrorismus und Gentechnik nutzen wollte. Kurtz ist noch immer angeklagt und kämpft dafür, dass seine Anklage fallen gelassen wird. Siehe auch das Interview „Künstlerische Interventionen” mit Steve Kurtz im GID-Spezial 5, Dezember 2004. (Nature, Band 451, 23.01.08) (pau)

Eugenisches Urteil zu Inzest

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar den Paragraphen 173 des Strafgesetzbuches, der Geschwisterinzest verbietet, für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Unter anderem bezog sich das Gericht auf „eugenische Gesichtspunkte“; weiterhin führte es „kulturhistorisch begründete, nach wie vor wirkkräftige gesellschaftliche Überzeugungen“ an. Karlsruhe wies damit eine Klage des Leipzigers Patrick S. zurück, der mit seiner Schwester vier Kinder hat und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Gegen dieses Urteil regte sich breite Kritik, auch gestützt von dem einzigen abweichenden Urteil im Verfassungsgericht, dem des Vizepräsidenten des Gerichts Winfried Hassemer. Die Strafbarkeit des Beischlafes zwischen leiblichen Geschwis-tern beruhe auf „schweren Fehlern und Versäumissen des Gesetzgebers“, so Hassemer. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe warnte vor den Folgen einer solchen juristischen Argumentation für andere Eltern, „die Träger einer vererbbaren Krankheit oder Beeinträchtigung sind“. Mehrere Stimmen in der Presse erinnerten an den Begriff des „lebensunwerten Lebens“ im Nationalsozialismus. (PM Bundesvereinigung Lebenshilfe, 20.03.08, www.lebenshilfe.de; SpiegelOnline, 15.03.08; Die Zeit, 18.03.08, Süddeutsche Zeitung, 14.03.08; Jungle World, 27.03.08, WeltOnline, 13.03.08) (sus)

TRIPS ändern!

Entwicklungs- und Schwellenländer haben zum wiederholten Male vor der Welthandelsorganisation (WTO) eine Änderung des so genannten TRIPS-Abkommens gefordert, um der Biopiraterie besser Einhalt gebieten zu können. Nach dem Willen der mittlerweile fast 80 Länder soll es einen obligatorischen Herkunftsnachweis für die genetischen Ressourcen geben. Bei der Sitzung des WTO-Rates für die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (WTO Council for Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS) am 13. März machten Brasilien, Indien, Kuba, Peru, Ecuador, Thailand und Vene-zuela deutlich, dass es wachsende Unterstützung für ihren Vorschlag gebe, das WTO-Recht mit dem Ziel des besseren Schutzes der Biodiversität zu ändern. So hatten die so genannten AKP-Staaten, die mehr als 70 Länder umfassende Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten, erst im Januar ihre Unterstützung für die Änderung angekündigt. Auf der Gegenseite stehen die USA, Japan, Australien, Neuseeland, Kanada und Korea, die bisher nicht überzeugt sind, dass eine Veröffentlichung der Herkunft die effizienteste Maßnahme wäre, Biopiraterie zu verhindern. Die VertreterInnen dieser Länder versicherten, dass auch sie gegen Biopiraterie seien, allerdings bezweifelten sie einen Konflikt zwischen den Abkommen der Welthandelsorganisation und der Konvention über die Biologische Vielfalt unter dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen. Der Änderungsantrag der Ländergruppe um Brasilien und Indien steht im Kontext der Überarbeitung des Verhältnisses zwischen den beiden internationalen Abkommen. Die Europäische Union ist grundsätzlich bereit, über den Punkt Herkunftsnachweis zu verhandeln, sieht aber keine Basis für Gespräche über die vorherige informierte Zustimmung und den so genannten gerechten Vorteilsausgleich - jedenfalls nicht im Rahmen der WTO. Die EU hält die Weltpatentorganisation für den besseren Ort für Gespräche zu geistigen Eigentumsrechten. (Bridges Trade BioRes, 20.03.08) (pau)

PID für gehörloses Kind?

Großbritannien diskutiert derzeit über die Forderung eines gehörlosen Paares, die Präimplantationsdiagnostik (PID) einzusetzen, um ein gehörloses Kind zu bekommen. Die Regisseurin Paula Garfield und ihr Lebensgefährte, Künstler Tomato Lichy, verstehen sich nicht als krank, sondern als Zugehörige einer linguistischen Community. Ihr Protest gilt einem Gesetzentwurf zur Reproduktionsmedizin, über den das britische Parlament wahrscheinlich im Mai abstimmen wird. Der Entwurf verbietet explizit, per PID abzusichern, dass ein Kind gehörlos wird, während er die Selektion eines hörenden Kindes explizit erlaubt. KritikerInnen aus der Gehörlosenbewegung sehen darin einen Akt der Diskriminierung. Dass es in der technologiefreundlichen Kultur der Insel anscheinend weniger um die individuelle reproduktive Wahlfreiheit als um Gesundheitsnormen geht, machten Aufschreie in der Presse deutlich. Die Daily Mail bezeichnete das Anliegen des Paares als unmoralisch, ein Starmoderator des BBC als egoistisch. Die Times titelte gar: „Die Wahl eines tauben Babys ist ein Verbrechen“. Bereits 2002 war ein Fall eines lesbischen Paares in den USA international intensiv diskutiert worden, das sich mithilfe eines gehörlosen Samenspenders zu einem im Hören eingeschränkten Kind verhalf. (Die Zeit, 20.03.08 und 25.04.02; The Guardian, 09.03.08; The Times, 12.03.08) (sus)

Fingerabdruck-Abkommen

DNA-Profile, Fingerabdrücke und Personendaten sollen in Zukunft zwischen Deutschland und den USA ausgetauscht werden, um Kriminalität und Terrorismus einzudämmen. Ein entsprechendes Abkommen ist von Bundesinnenminister Schäuble, Justizministerin Zypries, dem amerikanischen Heimatschutzminister Chertoff und dem US-Justizminister Mukasey vereinbart worden. Unter bestimmtem Voraussetzungen soll es zukünftig möglich sein, wechselseitig auf die bei den Polizeibehörden gespeicherten Daten zuzugreifen. Steht eine Person unter Terrorverdacht, sollen Personendaten auch ohne vorherigen Antrag übermittelt werden können. Ein begrenzter Zugriff auf die DNA- und Fingerabdruck-Datenbanken soll auch möglich sein. Datenschutzexperten wie der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, haben dieses Vorhaben stark kritisiert: Der Datenschutz sei nicht ausreichend garantiert. Das amerikanische Datenschutzrecht gelte nur für US-Amerikaner sowie für Personen, die sich langfristig in den USA aufhalten, so Schaar. Problematisch sei, dass die US-Behörden zum Beispiel nicht nur Zugriff auf Dateien von Schwerverbrechern, sondern zum Beispiel auch auf Informationen über Asylbewerber und Demonstrationsteilnehmer erhalten können. Das Abkommen muss noch vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden. Es soll Modellcharakter für die anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. (ZEIT online, 12.03.08; www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/751968/) (ts)

Erbkrankheit versichert

Angeborene oder frühkindlich entstandene Krankheiten dürfen von privaten Invaliditäts-Zusatzversicherungen nicht generell ausgeschlossen werden. Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe sind entsprechende Vertragsklauseln ungültig. Ein Versicherungsunternehmen hatte Rentenleistungen für einen zweijährigen Jungen abgelehnt, bei dem wenige Monate nach Abschluss einer Invaliditätsversicherung ein erblicher Blutgerinnungsdefekt vom Typ Hämophilie A festgestellt worden war. Der Grad der Behinderung war vom Versorgungsamt zunächst mit 20, dann mit 80 Prozent festgesetzt worden. Die Versicherung begründete die Ablehnung mit einer Vertragsklausel, die Krankheiten betrifft, die erblich oder „im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten“ sind. Durch diese Klausel sei der Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt, so das BGH, ein weiter Leistungsausschluss stelle den Sinn der Versicherung insgesamt in Frage. Es sei nicht eindeutig, ob genetische Dispositionen, die erst später diagnostiziert werden auch zu den angeborenen Krankheiten zu rechnen seien. Invalidität durch neue Krankheiten sei bei Kindern sehr selten, zumeist manifestiere sich bei diesen eine bereits angelegte Krankheit. Die Klausel sei einseitig zu Las-ten der Versicherungsnehmer auslegbar und daher nicht zulässig. (Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.:IV ZR 252/06, Ärzte Zeitung, 26.03.08) (ts)

Sesam gescheitert

Die schweizer Langzeitstudie „Sesam“ ist aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl eingestellt worden. In diesem Projekt sollten über einen Zeitraum von 20 Jahren bei 3.000 Heranwachsenden genetische und nicht-genetische Faktoren aufgezeichnet und ausgewertet werden, die die psychische Gesundheit beeinflussen: von der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum 20. Lebensjahr. Die Leitung von Sesam hat die Einstellung der Kernstudie beantragt, weil das angestrebte Ziel der Rekrutierung von Teilnehmern innerhalb von zwei Jahren nicht mehr erreicht werden kann: Nur 20 der bisher 110 in Basel angefragten schwangeren Frauen hatten zugesagt. In die Studie mit dem Titel „Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health“ (SESAM) sollten auch Daten und DNA-Proben von Eltern und Großeltern miteinbezogen werden. Nicht nur die Teilnahmequote trug zum Scheitern des Projektes bei, so der stellvertretende Direktor von Sesam, Alexander Grob. Nicht zuletzt hätten die Aufsichtsbehörden „aufgrund ungenügender gesetzlicher Vorgaben die praktische Durchführung erschwert“. Die Studie wurde im Jahre 2005 bewilligt, sie war schon im Vorfeld öffentlich äußerst kontrovers diskutiert worden. Für eine Petition gegen die Durchführung der Studie waren über 12.000 Unterschriften zusammengekommen. Nun sollen Teilstudien, die ihre Teilnehmer unabhängig von der Kernstudie rekrutieren, weitergeführt werden. Der Schweizerische Nationalfonds hat zusammen mit der Universität Basel 22,4 Millionen Franken (entspricht 13,3 Millionen Euro) für die erste Phase des Projekts (2005–09) zur Verfügung gestellt, gut 8 Millionen Franken sind bisher verbraucht worden. Das Pharmaunternehmen Roche hatte dem Projekt sechs Millionen Franken (3,6 Millionen Euro) zugesagt, von denen rund zwei Millionen bislang gezahlt worden sind. Erst nach einer Analyse will die Firma entscheiden, ob sie sich an den Teilstudien weiterhin beteiligen möchte. (www.nzz.ch, 16.03.08; www.dradio.de/dlf/sendungen/for schak/759710; http://sesam.two day.net; www.sesamswiss.ch; s. auch „Schweizer Zauberberg noch nicht eröffnet“, GID 181, S.45 und „SESAM-Riegel gegen Krankheiten“, GID 173, S.40) (ts)

Österreich: „Kind als Schaden“

Wegen einer Behinderung ihres Kindes, die in der Schwangerschaft übersehen worden war, haben Eltern Schadensersatzanspruch in Höhe der Lebenshaltungskosten zugesprochen bekommen. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) begründete sein Urteil damit, dass die Eltern einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hätten, wenn sie rechtzeitig erfahren hätten, dass ihr Kind an Meningomyelozele (MMC) leide. MMC ist eine schwere Form von Spina bifida, bei der eine Spaltbildung der Wirbelsäule vorliegt. Die vorgeburtlichen Untersuchungen seien von der behandelnden Ärztin „nicht fachgerecht“ durchgeführt worden, so der OGH, der der Klage der Eltern in dritter und letzter Instanz Recht gab. Es sei evident, dass der Unterhaltsaufwand für ein nicht gewolltes Kind einen Schaden darstelle. Die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft wird nun den gesamten Unterhaltsaufwand rückwirkend seit der Geburt tragen müssen, nicht nur den Mehraufwand, der durch Pflege und Betreuung entsteht. Der heute sechsjährige Junge kam mit einem Defekt der Wirbelsäule, einem Wasserkopf und Klumpfüßen auf die Welt. Das Urteil des OGH wurde von der Caritas und der „Aktion Leben“ stark kritisiert. Es sei nun zu befürchten, dass schwangere Frauen in Zukunft zu möglichst umfangreichen Untersuchungen gedrängt würden und dass im Zweifelsfall von einer Behinderung ausgegangen würde, um sich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern, so Martina Kronthaler, Generalsekretärin von „Aktion Mensch“. Für Walter Dorner, den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, hat dies einen „üblen eugenischen Beigeschmack“. Er sieht in der Urteilsbegründung „eine fatale Vermischung von Ursache, Verschulden und Wirkung“: Eine schicksalhaft gegebene Behinderung könne kein von Ärzten verursachter Schaden sein. Es sei nicht von der Hand zu weisen, so Dorner weiter, dass der OGH mit diesem Urteil die Lebensberechtigung an bestimmte „qualitative Kriterien menschlichen Lebens“ binde. (http://kaernten.orf.at/stories/261450, 05.03.08; PM Österreichische Ärztekammer, 12.03,08; Die Tagespost, 08.03.08) (ts)

Patente auf Züchtung

Eine Koalition aus Verbänden und Bauern hat Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer aufgefordert, gegen die zunehmende Patentierung von Züchtungsverfahren vorzugehen und speziell gegen zwei neue Patente Einspruch einzulegen. Dem Bündnis gehören unter anderem Misereor, Greenpeace, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und die Initiative „Kein Patent auf Leben!“ an. In ihrer Pressemitteilung beklagen die Organisationen, dass zunehmend auch solche Verfahren patentiert werden, die auch in der konventionellen Züchtung genutzt werden. In den beiden aktuellen Fällen handelt es sich um die durch das Europäische Patentamt in München vergebenen Patente mit den Nummern EP 1506316 und EP 1141418. Letzteres wurde zum Beispiel der Universität Liège erteilt und vergibt Schutzrechte über Wissen, das nach Angaben der Umweltschutzorganisation Greenpeace bereits in vielen Lehrbüchern steht. In dem Patent wird ein Effekt beschrieben, demzufolge die Varianten von Genen unterschiedlich stark zur Ausprägung kommen, je nachdem ob sie vom Vater oder von der Mutter an die Folgegeneration weitergegeben wurde (imprinting). (PM AbL und andere, 13.03.08; Greenpeace-Patent-Information, 03/2008, www.greenpeace.de) (pau)

Junge statt Mädchen - Klage

Ein australisches Ehepaar hat verschiedene medizinische Institute und einen Geburtshelfer vor dem Obersten Gerichtshof in Victoria verklagt, weil die Frau nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) einen Jungen anstatt eines Mädchens zur Welt gebracht hatte. In der Familie der Mutter liegt ein Fall von Hämophilie vor, eine meist erblich bedingte verminderte Gerinnungsfähigkeit des Blutes, die mit einem Defekt des X-Chromosoms zusammenhängt und deshalb fast ausschließlich bei Männern manifest wird. Die Mutter hatte sich einer IVF mit anschließender Präimplantantionsdiagnostik unterzogen, um die Geburt eines - womöglich kranken - Jungen auszuschließen. Obwohl nur weibliche Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt werden sollten, kam im Juni 2005 ein Junge zur Welt, bei dem die Ärzte kurze Zeit später eine schwere Form von Hämophilie diagnostizierten. Die Eltern verlangen nun Schadensersatz: für den Schock bei der Geburt, für die Einkommensverluste und Ausgaben, die die Krankheit ihres Sohnes mit sich gebracht hat. Sie erklärten, dass sie eine Abtreibung in Betracht gezogen hätten, wenn jemand sie während der Schwangerschaft über das Geschlecht des Kindes in Kenntnis gesetzt hätte. Geschlechtsselektion ist in Victoria nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn es darum geht, das Risiko einer schweren erblichen Krankheit zu verringern. (The Herald Sun, 23.03.08; The Daily Mail, 23.03.08) (ts)

Mehr Kontrolle des Genom-Profiling?

International mehren sich die Stimmen für eine stärkere Regulierung der neuen kommerziellen Allround-Gentests. Derzeit bieten mindestens 27 Firmen online an, ein persönliches „genetisches Profil“ zu erstellen. 999 Dollar etwa kosten die Speicheltests, die die Firmen 23andMe (Kalifornien) und de-CODEme (Reykjavik) seit November 2007 vermarkten. Beide Anbieter versprechen, eine Vielzahl angeblich genetisch bedingter Krankheitsanlagen und Eigenschaften zu eruieren – von Diabetes, über Alzheimer bis zu Übergewicht und Intelligenz. Die KäuferInnen der Tests können die Testergebnisse im Internet über ein Pass-word abrufen. Eine evidenz-basierte Untersuchung der Tests von 7 Unternehmen an der Universität Rotterdam ergab jüngst: Für fast die Hälfte, nämlich 24 der getesteten 56 Gene gibt es überhaupt keine Belege durch größere Studien. Und auch bei der Mehrheit der übrigen 32 gecheckten Gene haben Meta-Analysen keinen statistisch relevanten Zusammenhang zu der untersuchten Krankheit oder Eigenschaft ergeben. Nur bei 12 Genen habe die Forschung ein allerdings nur „mäßig“ erhöhtes Risiko ermittelt. Im Wissenschaftsmagazin Science forderte das US-amerikanische Genetics and Public Policy Center eine stärkere Kontrolle der Tests durch die Federal Trade Commission, zuständig für betrügerische Werbung, sowie durch die Arzneimittelbehörde Food and Drug Agency (FDA). Von etwa 1500 verfügbaren Gentests seien derzeit nur 12 von der FDA zugelassen. Neben mangelnder Evidenz bei vielen Gentests problematisiert das Policy Center, dass bei den Online-Tests ein medizinischer „Gatekeeper“ für die richtige Interpretation der Testergebnisse fehle. Schließlich, so die Direktorin Kathy Hudson, sei eine stärkere Regulierung auch wichtig, um ein stabiles Investitionsklima zu schaffen. (Science, 04.04.08; Newsweek Online 03.04.08; PM Genetics & Public Policy Center, 03.04.08; American Journal of Human Genetics 08, 82(3) 593-9; bionews, 10.03.08; NYTimes, 17.11.07; The Times, 01.03.08; PHG Foundation, 05.03.08) (sus)

Teures RoundupReady

Der Preis des Herbizids RoundupReady hat sich innerhalb eines Jahres verdoppelt. Wirkstoff dieses Breitbandherbizids des US-amerikanischen Saatgut- und Agrochemiekonzerns Monsanto ist das für fast alle Pflanzenarten toxische Glyphosat. Roundup wird in Verbindung mit vielen gentechnisch veränderten Pflanzen, den so genannten „RoundupReady-Pflanzen" von Monsanto, eingesetzt. Dabei handelt es sich um gentechnisch verändertes Mais-, Soja- und Baumwollsaatgut, das durch die Übertragung eines Enzyms aus dem Bodenbakterium Agrobacterium tumefaciens gegen die Anwendung von Roundup resistent gemacht worden ist. Schon im letzten Herbst war der Preisanstieg deutlich spürbar, nun sind weitere Preiserhöhungen durchgeführt worden. Monsanto erklärt den Preisanstieg mit dem sich weltweit schnell veränderten Lebensstandard: Da der Eiweißanteil der Nahrung in den sich entwickelnden Ländern ansteige und immer mehr fossile Brennstoffe benötigt würden, um diesen zu erzeugen, stiegen die Preise für Düngemittel und andere landwirtschaftliche Güter. Monsanto konnte auch seine Profite verdoppeln: Im dem am 29. Februar abgelaufenen Quartal konnte ein deutliches Umsatzplus erzielt werden. Der Nettogewinn lag im Berichtszeitraum bei 1,13 Milliarden Dollar, nach einem Nettogewinn von 543 Millionen Dollar im Vorjahreszeitraum. Vor allem die gestiegene Nachfrage nach Saatgut in den USA und Brasilien sowie der weltweit deutlich gestiegene Herbizidabsatz sollen zu dem Ergebnis beigetragen haben. (www.agbios.com, 01.04.08; www.derStandard.at, 02.04.08; ad-hoc-news.de, 02.04.08) (ts)

Biobanken: Konzentration von Information

Bis zum Jahr 2010 sollen die nationalen Biobanken-Projekte auf europäischer Ebene miteinander vernetzt sein. Forscher werden sich dann einen schnellen Einblick in wichtige epidemiologische, klinische und biologische Daten machen sowie auf vorhandene biologische Proben von Patienten und gesunden Personen zugreifen können. Gefördert wird die „Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure (BBMRI)” durch die EU mit 5 Millionen Euro. Geplant ist, die Informationen aus Biobanken-Projekten in Finnland, Dänemark, Schweden, Deutschland, Österreich, Ungarn, Estland und Großbritannien zusammenzuführen. 25 deutsche Institutionen sind beim Aufbau beteiligt, darunter die Kompetenznetzwerke des Nationalen Genomforschungsnetzwerkes, Spezialkliniken, die Gemeinschaft Deutscher Kryobanken Fraunhofer IBMT, die Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH – und das Institut für Wissenschaft und Ethik der Uni Bonn. (www.biobanks.eu) (as)

Revival der Gentherapie

Die „RNA-Interferenz“ ist erst wenige Jahre alt, doch schon gab es einen Nobelpreis und die Erwartungen können nicht höher sein, aus dem Prinzip medizinisches und ökonomisches Kapital zu schlagen. Man weiß bis jetzt: Kleinste RNA-Moleküle können mit der DNA interagieren. Und schon wird an neuen Plänen einer RNA-basierten „Gentherapie“ gebastelt: Das gezielte Abschalten von defekten Genen mittels RNA-Interferenz gilt als ein zukunfts-trächtiger Entwicklungsstrang der Medizin. Die RNA-Interferenz ist eine Laborschöpfung, es ist kaum richtig entscheidbar, ob sie ein Naturprinzip oder eine Technologie sein soll, oder ob sie mehr Genetik oder Zellbiologie ist. Dennoch vermag sie die Industrie und die EU zu mobilisieren: Der Pharmariese Merck bezahlte 2006 für den amerikanischen Biotech- und RNA-Spezialisten, das Unternehmen Sirna Therapeutics Inc., 1,1 Milliarden Dollar! Und die EU treibt mit 11 Millionen Euro die neue Technik voran. Indes stellen sich bereits Schwierigkeiten ein, wie sie von der konventionellen Gentherapie bekannt sind. Bei ersten klinischen Versuchen traten, wie in Nature berichtet wird, „unerwartete“ Nebenwirkungen auf. (FAZ, 01.11.06; www.heise.de/tp/blogs/3/105 952, 03.04.08; Nature Bd. 452, S. 543 - 545) (as)

Gentechnikgesetz veröffentlicht

Die Änderungen des Gentechnikgesetzes sind mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. April dieses Jahres in Kraft getreten. Die so genannte gute fachliche Parxis für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wartete bei Redaktionsschluss noch auf ihre Veröffentlichung und wird für die in den nächsten Wochen beginnende Pflanzperiode nicht gelten. Allerdings wird den Landwirten, die planen, gentechnisch veränderten Mais zu pflanzen, empfohlen, schon jetzt die Regeln anzuwenden. Die Änderungen der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik” sind veröffentlicht worden, können aber noch von der Europäischen Kommission kommentiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. Damit geht eine etwa fünf Jahre währende Dauerdiskussion vorerst zuende. Bereits unter der rotgrünen Bundesregierung begannen die Debatten, damals unter anderem durch die Novellierung von europäischem Recht ausgelöst. Seit der letzten Ausgabe und bis zur Unterzeichnung durch Bundespräsident Horst Köhler hat es keine weiteren Änderungen gegeben. Siehe dazu auch die Notiz „Gentechnikgesetz” im GID 186, Februar 2008, Seite 42 (Bundesgesetzblatt, 04.04.08, www.bundesgesetzblatt.de) (pau)

Erschienen in
GID-Ausgabe
187
vom April 2008
Seite 42 - 45