Verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit

(Berlin, Januar 2009) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für die Umsetzung der so genannten Änderungen von Almaty an der Aarhus-Konvention vorgelegt. Sie hält es grundsätzlich nicht für notwendig, dass deutsches Recht in irgendeiner Art und Weise geändert werden muss. Dem widerspricht das Gen-ethische Netzwerk in einer Stellungnahme.


Die Aarhus Konvention ist eine internationale Konvention unter dem Dach der UNECE, einer Unterorganisation der Veeinten Nationen mit Fokus auf ökonomische Fragestellungen im geografischen Europa. Sie hat das explizite Ziel die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Vorgängen zu verbessern. Durch die Änderungen von Almaty soll die Öffentlichkeit auch in dem Bereich der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen Vollzugshelfer beim Schutz der Umwelt werden, damit es in Zukunft besser gelingt, die Umwelt zu schützen.
(...) „in der Erkenntnis, daß im Umweltbereich ein verbesserter Zugang zu Informationen und eine verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren die Qualität und die Umsetzung von Entscheidungen verbessern, zum Bewußtsein der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten beitragen, der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, ihre Anliegen zum Ausdruck zu bringen, und es den Behörden ermöglichen [kann], diese Anliegen angemessen zu berücksichtigen“ (Aarhus-Konvention)
„Jede Vertragspartei bemüht sich, sicherzustellen, daß öffentlich Bedienstete und Behörden der Öffentlichkeit Unterstützung und Orientierungshilfe für den Zugang zu Informationen, zur Erleichterung der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und für den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten geben.“ (Aarhus-Konvention)
Das Gen-ethische Netzwerk e.V. freut sich auf die Anwendung dieses Grundsatzes im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen, speziell ihrer Freisetzung in die Umwelt. Wir unterstützen die Bundesregierung gerne bei ihren Bemühungen.
Die vollständige Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks, den Text der Aarhus-Konvention in seiner deutschsprachigen Fassung und die Entwurfsdokumente der Bundesregierung finden Sie als pdf-Dokumente hier unten auf der Seite.
Lesen Sie zu diesem Thema auch das Interview mit Bettina Hennig "Mit Aarhus gegen Willkür" im GID 191.

    22. Januar 2009