40 Jahre künstliche Befruchtung
Zum Stand keiner Erfolgsgeschichte
Am 25. Juli dieses Jahres jährt sich zum 40. Mal die erste erfolgreiche In-vitro-Fertilisation (IVF) am Menschen. Seitdem sind der Europäischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Embryologie (ESHRE) zufolge mehr als acht Millionen Babys nach einer Fruchtbarkeitsbehandlung zur Welt gekommen.
Aus dem Wunsch nach dem eigenen Kind ist längst ein milliardenschwerer, globaler Markt geworden, in dem im vergangenen Jahr 15 Milliarden US-Dollar umgesetzt worden sind. Weniger als 30 Prozent der In-vitro-Behandlungen enden mit der Geburt eines lebenden Kindes. Nach Angaben des Deutschen IVF-Registers lag die so genannte Baby-Take-Home-Rate 2016 lediglich bei um die 20 Prozent. Bei einem Prozent der Eizellentnahmen in Deutschland kam es 2016 zu Komplikationen wie vaginalen Blutungen oder Darmverletzungen. Das Center for Genetics and Society weist in einem Fact Sheet anlässlich des 40jährigen Jubiläums der Technologie darauf hin, dass es wenige Studien über die langfristigen Folgen von Kinderwunschbehandlungen und gar keine Längsschnittstudien über die möglichen gesundheitlichen Effekte auf die Eizell“spenderinnen“ gibt. Eine wirklich informierte Zustimmung zu der Prozedur sei unter diesen Bedingungen gar nicht möglich.
Dies gilt umso mehr im globalen Kontext, wie ein aktueller Report aus Indien in zwei Teilen eindrücklich zeigt (Teil 1, Teil 2). Das Gunda-Werner-Institut, mit dem das GeN bei der Erstellung der Handreichung „Neue Technologien, alte Gesetze“ kooperierte, hat eine neue Podcast-Serie, eine Folge beschäftigt sich mit dem globalen Geschäft mit der „Leihmutterschaft“.
Die negativen Folgen der anonymen Spende reproduktiver Zellen für die späteren Kinder ist ein großes Thema in diesem Kontext. In Deutschland hat erst Anfang das Juli die Erfassung von Samenspendern und durch Spendersamen erzeugten Kindern in Deutschland begonnen (die Eizell“spende“ ist in der BRD weiter verboten): Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln wurde am 1. Juli ein bundesweites Samenspende-Register eingerichtet. Mit dem Gesetz werden Sorge- und Unterhaltspflichten für die Spender ausgeschlossen. Außerdem gibt es keine anonymen Samenspenden in Deutschland mehr und in 16 Jahren können die ersten Spenderkinder gesetzlich garantiert erfahren, wer ihr genetischer Vater ist.
Kirsten Achtelik arbeitet als freie Autorin und Journalistin zu behinderten- und geschlechterpolitischen Themen.