Das Krebsmaus-Patent

Die "OncoMouse" war das erste Versuchstiermodell, dessen Herstellung unmittelbar kommerziellen Interessen folgte

Vor 30 Jahren genehmigte das Europäische Patentamt das erste Patent auf ein Säugetier: die „OncoMouse“, eine für die Forschung genetisch veränderte Labormaus.

Zwei weiße Labormäuse

Die gefriergetrocknete Oncomouse als Museumsexponat. Foto: National Museum of American History.

Sie hat es auf einen Eintrag im National Museum of American History gebracht, Objektname Mouse, und gehört neben Klonschaf Dolly zu den wohl berühmtesten Versuchstieren der Welt. Äußerlich unterscheidet sich die OncoMouse™ von anderen Artgenossen nicht, nur dass sie ein Trademark-Zeichen begleitet. Ein Hinweis darauf, dass es sich hier angeblich um kein Naturwesen handelt, sondern um eine Handelsware aus dem Labor. Die beiden Harvard-Forscher Philip Leder und Timothy Stewart verfolgten in den 1980er Jahren die Theorie, dass Menschen mit bestimmten Genen mit großer Wahrscheinlichkeit an Brustkrebs erkranken. Um dies nachzuweisen, veränderten sie die entsprechenden Gene von Mäusen.

Das Experiment glückte. Nun züchteten Leder und Stewart gezielt ganze Mauslinien, und die Harvard Universität meldete ein Patent auf die seither so genannte Krebsmaus an. 1988 wurde in den USA das erste Patent für ein Säugetierorganismus erteilt. Dessen Nutzungsrechte fielen allerdings an den US-Konzern DuPont, der die Forschung der beiden Wissenschaftler mitfinanziert hatte. Vier Jahre später, am 13. Mai 1992, gab das Europäische Patentamt (EPA) ebenfalls grünes Licht. Unter der Patentnummer EP0169672 ist etwas umständlich vermerkt, dass es sich um ein Verfahren zur Herstellung eines transgenen Tieres handele, das zum Testen von genetischem Material verwendet werden soll, das in Verdacht steht, karzinogen zu wirken oder Schutz vor Karzinogenen verspricht. Die Prüfer*innen verbanden mit der Patenterteilung zum einen die Hoffnung, Arzneimittel gezielter testen zu können, zum anderen aber auch, dass Tierversuche reduziert würden.

Experimentelle Tierversuchsmodelle sind nicht neu in der Forschung. Ein Pionier auf diesem Gebiet war der deutsche Genetiker Hans Nachtsheim (1890-1979), der in der Versuchstierzuchtanlage in Berlin-Dahlem nach dem Ersten Weltkrieg massenhaft Kaninchen züchtete, um vergleichende erbpathologische Forschungen von Tier und Mensch anzustellen. Seine Experimente fügten sich in der Zeit des Nationalsozialismus nahtlos in die staatlich gelenkte Eugenik ein, für die Namen wie die des Rassenhygienikers und Zwillingsforschers Otmar von Verschuer stehen. Zusammen mit dem KZ-Arzt Josef Mengele unterwarf dieser die von ihm so genannten „Naturexperimente“ zielgerichteten und am Ende tödlichen Versuchen. Auch den NS-Forschern standen „Modellorganismen“ vor Augen, von denen hier die Rede ist.

Die Krebsmaus war jedoch das erste Tiermodell, das nicht nur zum Zweck der Krankheitserforschung gezüchtet wurde, sondern dessen Herstellung unmittelbar kommerziellen Interessen folgte. Mit dem neuartigen Versuchstier war die Tür zu immer mehr Tierpatenten aufgestoßen und ein völlig neuer Markt eröffnet. Während Versuchstiere früher weltweit zwischen den Laboren getauscht wurden, müssen diese nun Lizenzgebühren an die Patentinhaber entrichten, was kleinere Einrichtungen benachteiligt und in ihrer Forschungsfreiheit einschränkt, so die Kritik aus der Wissenschaft. Oft sind die Verträge auch so gestaltet, dass die Tiere, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht genutzt wurden, getötet und gegebenenfalls neue gekauft werden müssen.

Der Protest gegen das Krebsmauspatent kam nach 1988 postwendend aus aller Welt. Tierschützer*innen monierten die Versuche mit den Tieren: Das Leid gezielt krank gemachter Mäuse oder schwangerer Mäuse, die vor der Entnahme gentechnisch veränderter Embryonen getötet werden, werde nicht nur in Kauf genommen, sondern zu einem lukrativen Geschäftsmodell gemacht. Eine noch generellere Kritik machte sich an der Frage fest, inwiefern es überhaupt möglich sei, Leben zu patentieren, weil man Leben nicht „erfinden“ kann. Eine Erfindung ist jedoch die Voraussetzung jedes Patents.

Kanada jedenfalls hatte das Mauspatent abgelehnt, und auch im EPA gab es anfangs große Bedenken, die jedoch nach und nach zerstreut wurden. Es handele sich, so die Argumentation, nur um ein einzelnes Tier, nicht um eine ganze Tierart. Dennoch musste sich das EPA alleine aus dem deutschsprachigen Raum mit 17 Einsprüchen befassen, deren Verhandlung sich über Jahre hinzog. Erst 2004 wurde das Patent endgültig bestätigt – da waren die Anspruchsrechte bereits erloschen.
Die seit 1990 bestehende Initiative „Kein Patent auf Leben“ kämpft bis heute gegen die patentabhängige Kommerzialisierung von Organismen, seien sie auf natürliche Weise gezüchtet oder genmanipuliert. Auf ihrer Plattform lässt sich die rasante Ausweitung der angemeldeten Patente auf Tiere – neben Pflanzen und embryonalen Stammzellen – nachvollziehen. Waren es 1992 noch 48, erreichten sie 2003 mit 521 ihren Höhepunkt, mit allmählich rückläufiger Tendenz. In den vergangenen beiden Jahren (2020/21) registrierte die Initiative immerhin noch 274 Patente. Einem Bericht von Greenpeace zufolge wurden von den in Europa 5.000 bis 2014 angemeldeten Tierpatenten 1.400 genehmigt.

Die Versuche mit gentechnisch veränderten Tiermodellen dagegen stiegen bis 2015 kontinuierlich an. Sie hatten sich zwischen 2004 und 2013 verdreifacht und überschritten 2015 erstmals die Zahl von einer Million. Ein Grund dafür, vermutet Christoph Then von Testbiotech – einem Institut, das die Folgen des Einsatzes von Gentechnik auf Mensch und Umwelt untersucht –, sei die Entwicklung von Genscheren wie CRISPR-Cas. Sie ermöglichen es, in Versuchstieren gezielter und schneller als mit den herkömmlichen Methoden DNA einzubauen oder diese stillzulegen. Mit der Knockout-Maus und später der Anti-Onko-Maus sind immer neue Varianten von Mausmodellen hinzugekommen. Sie werden von entsprechenden Firmen günstig angeboten und treffen auf eine florierende Nachfrage der Labore.

Die Erwartung allerdings, dass mit der Krebsmaus und ihren späteren Verwandten Therapien und Arzneimittel für Krankheiten wie Brustkrebs oder Alzheimer entwickelt werden könnten, hat sich nicht erfüllt. Großprojekte wie das International Knockout Mouse Consortium oder das International Mouse Phenotyping Consortum konnten zwar wissenschaftliche Erkenntnisse sammeln, zu einem wissenschaftlichen „Durchbruch“ hat das Leid der Tiere bisher jedoch nicht beigetragen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die Annahme von Leder und Stewart, dass ausschließlich DNA-Sequenzen für die Auslösung von Krebs von der Forschung widerlegt wurde. Die Epigenetik hat gezeigt, dass äußere Umwelteinflüsse das Zusammenspiel unserer festgelegten Gensequenzen flexibel und vielfältig steuern können.

Ein gewisses Umdenken in Bezug auf Versuche mit gentechnisch veränderten Wirbeltieren deutet sich in den vergangenen Jahren an. 2016 hatte Testbiotech Einspruch gegen das von der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) angemeldete Patent EP2338918 eingelegt. Es handelte sich dabei um verschiedene genetisch veränderte Versuchstierarten – von Mäusen bis Schimpansen – für die Erforschung der Symptome von Parkinson. Nachdem der Einspruch 2017 vom EPA zunächst zurückgewiesen worden war, folgte das Gremium 2021 einer Beschwerde von Testbiotech und bezog sich dabei auch auf die Europäischen Tierschutzgesetze. Schon im Jahr zuvor hatte das EPA in einem anderen Fall, in dem es ebenfalls um Schimpansen ging, ähnlich entschieden.
Die MPG jedenfalls verzichtete daraufhin auf alle Ansprüche, die sich auf Wirbeltiere beziehen. Möglicherweise erinnerte sich die größte deutsche, staatlich geförderte Wissenschaftseinrichtung auch der von ihr selbst in Auftrag gegebenen historischen Studien, die das problematische Wirken der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus ans Licht gebracht hatte, der Vorläuferorganisation der MPG. In einem der KWI-Institute war auch der genannte Hans Nachtsheim hochprominent tätig gewesen.

23. Mai 2022

Ulrike Baureithel ist freie Journalistin und Lehrbeauftragte an der HU Berlin. Sie arbeitet seit 1990 unter anderem im Bereich Bioethik und Reproduktionstechnologie.

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Der Artikel erschien zuerst im Freitag Ausgaben 19/2022 am 13.05.2022.

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