Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

Bundesrat berät Gendiagnostikgesetz

Am 10. Oktober beriet der Bundesrat den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). In einer Stellungnahme mahnte die Länderkammer an, die Frage der genetischen Untersuchungen für Forschungszwecke nicht außen vor zu lassen, sondern im Gesetz oder in einer gesonderten Rechtsvorschrift zu regeln. Weiterhin schlug der Bundesrat vor, Abstammungsgentests bei Pass- und Visaangelegenheiten nicht im GenDG, sondern im Ausländerrecht zu regeln (vgl. den Artikel „Erzwungen freiwillig” von Albrecht Kieser in diesem Heft). Dieser Absatz wirke wie ein „Fremdkörper“ im Gesetz. Weitere Forderungen waren eine Verkoppelung von Gendiagnostik-Kommission und Datenschutzbehörden, die Aufnahme eines Behindertenvertreters in die Kommission, die Berechtigung von Hebammen, Neugeborenenscreenings weiter durchführen zu dürfen, sowie die Möglichkeit, auch mündlich eine Einwilligung in einen Gentest wieder widerrufen zu können. (Bundesrat Drucksache 633/08; Pressemitteilung Bundesrat 146) (sus)

Rüttgers kritisiert Gendiagnostikgesetz

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers hat in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Gendiagnostik-Gesetzentwurf der Koalition kritisiert. Er wandte sich dagegen, dass der Entwurf vorgeburtliche prognostische Gentests zulässt. Damit können auch pränataldiagnostische Verfahren zum Einsatz kommen, die nur die Wahrscheinlichkeit berechnen, dass ein Kind im Laufe seines Lebens eine bestimmte Krankheit bekommen könnte. Auch der Gencheck spätmanifestierender Krankheiten wie Chorea Huntington ist nicht ausgeschlossen. „Im Zweifel für den Embryo“, titelte Rüttgers und forderte ein Verbot solcher Tests im Gesetz. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der christlich-konservativen Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese, unterstützte Rüttgers Kritik. „Die Gefahr, dass Kinder wegen des Risikos einer Erkrankung, die erst im Erwachsenenalter auftritt, abgetrieben werden, ist nicht weit hergeholt“, erklärte er. Der Gesetzentwurf wurde am 10. Oktober im Bundesrat diskutiert und geht nun in die Ausschüsse des Bundestags. (Ärzteblatt, 15.09.08; Ärzte Zeitung, 09.10.08; FAZ, 13.09.08, Süddeutsche Zeitung, 11.09.08) (sus)

Drilling kein Schadensfall

Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat wieder einmal einen „Kind als Schaden“-Fall entschieden. Diesmal ging es um die Geburt von Drillingen nach künstlicher Befruchtung. Die Eltern wollten nur höchstens zwei Kinder und verklagten den behandelnden Arzt auf Unterhalt für einen der mehreiigen Drillinge. Sie erklärten, sie hätten mit dem Arzt ausgemacht, nur zwei Embryonen nach In-vitro-Fertilisation einzupflanzen. Der OGH lehnte die Klage mit der Begründung ab, ein gesundes Kind sei kein Schadensfall. So hatte das Gericht schon in einem anderen Fall, als es um die Geburt eines Kindes nach einer nicht erfolgreichen Sterilisation ging, entschieden. In zwei anderen Fällen, wo es um als behindert eingestufte Kinder ging, hatte der OGH dagegen den Eltern den vollen Unterhalt zugeschrieben. Dabei betonte der Gerichtshof stets, nicht zwischen dem Wert von gesunden und behinderten Kindern zu unterscheiden. Der Pressesprecher des OGH, Ronald Rohrer, erklärte, es gehe nicht um den Wert des Kindes, sondern um die finanzielle Belastung der Eltern. (Salzburger Nachrichten, 12.09.08, Die Presse, 23.09.08) (sus)

Biotech-Branche in Deutschland klagt

Der Absturz der Aktienmärkte lässt die Biotechnologie-Branche derzeit in günstigem Licht erscheinen. Bislang hatte die Entwicklung der Biotech-Kurse hinter dem allgemeinen Aufwärtstrend zurückgelegen. Entgegengesetzt zum Gros der Aktienmärkte haben sich diese nun aber weiter positiv entwickelt und damit „aufgeholt“. Das sollte allerdings nicht über Strukturprobleme der Branche hinwegtäuschen. Diese Probleme waren Gesprächsthema auf der größten europäischen Biotech-Messe BIOTECHNICA in Hannover, auf der Produkte für das Gesundheitswesen, die Lebensmittelproduktion, Industrie, den Umweltschutz und Kriminalistik präsentiert wurden (530 Aussteller aus 27 Ländern). Die Bundesregierung gab sich allerdings zuversichtlich. Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder, sagte: „Biotechnologie-Unternehmen stärken“, heißt, „wichtige Innovationsmotoren für Gesundheitsversorgung“ zu fördern. Wohin die Reise gehen soll, zeigte die Verleihung des EUROPEAN BIOTECHNICA AWARD 2008 an die Geneart AG aus Regensburg, Weltmarktführer für die Herstellung synthetischer Gene und einer der weltweit führenden Spezialisten in der synthetischen Biologie (dazu auch: GID 183, 2007, „Leben 2.0” von Florian Rötzer, S.36). Generell aber klagen die Firmen in Deutschland über einen drohenden Fachkräftemangel in der Life-Science-Branche. Und: Es fehle das Geld. Viele Investoren hätten sich die Finger verbrannt und seien ausgestiegen. Das heißt, dass die vorhandenen Mittel langfristig nicht mehr reichen, um das Geschäft weiterzuentwickeln. „Die deutsche Biotechbranche ist bis heute keine Erfolgsgeschichte“, resümiert die Financial Times.(news aktuell schweiz presseportal 09.10.2008 ; Bundesministerium für Gesundheit, PM 08.10.08; Financial Times Deutschland 28.07.08, 04.06.08) (as)

Indien: Neues Repromedizin-Gesetz

Das indische Parlament wird demnächst über einen Gesetzentwurf zu Reproduktionstechnologien und Embryonenforschung beraten. Der Entwurf beinhaltet Regelungen zur Leihmutterschaft, zu Embryonenforschung und Präimplantationsdiagnostik, vieles davon bisher rechtliche Grauzonen. Das Gesetz etabliert eine Behörde, die Reproduktionskliniken überwachen soll. Für Embryonenforschung sollen Lizenzen erteilt werden. Die Forscher müssen nachweisen, dass sie Embryonen verwenden, die für die Forschung gespendet wurden und nicht älter als 14 Tage sind. Auch soll Geschlechtsselektion strafbar gemacht werden – mit Ausnahme der Fälle, wo eine geschlechtsabhängige Erbkrankheit untersucht werden soll. Im Zentrum des medialen Interesses in Indien steht die Regelung der Leihmutterschaft: In einem aktuellen Fall hatte ein japanisches Paar eine indische Leihmutter in Anspruch genommen. Nach der Trennung des Paares hatte der auftraggebende genetische Vater des Kindes das Sorgerecht beantragt. Der Fall ging vor Gericht. Das aktuelle Gesetz stärkt nun die Rechte der Auftraggeber (auch wenn sie sich trennen) und stellt genaue Regeln über Leihmutterschaft auf. Das Gesetz verbietet es nicht, die Leihmutter im Sinne einer Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Medien zufolge bekommen Leihmütter in Indien zwischen 12.000 und 13.000 US-Dollar. (Times of India, 30.09.08; bionews, 06.10.08) (sus)

Jein oder Ja: Stammzellforschung im US-Wahlkampf

Die beiden Kandidaten für die US-Präsidentschaft positionieren sich im US-Wahlkampf mehr oder weniger deutlich zum Thema embryonale Stammzellforschung und bringen wahlstrategisch auch einige Fehlinformationen in Umlauf. Der Kandidat der Demokraten, Barack Obama, sprach sich klar für eine staatliche Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellenlinien aus. Er erklärte auch, es sei „ein legitimer moralischer Ansatz“, überzählige Embryonen, die bei In-vitro-Fertilisation entstehen, für die Forschung einzusetzen. Dem republikanischen Kandidaten, John McCain, warf er vor, die embryonale Stammzellforschung blockiert zu haben. In einer Wahlkampfwerbung ließ er die Mutter eines an Diabetes erkrankten Mädchens erklären, McCain verstünde nichts von der „Bedeutung der Stammzellforschung bei der Suche nach Heilung“. Dabei ist McCains Position gar nicht so eindeutig: Bereits 2001 hatte er erklärt, die embryonale Stammzellforschung „unter streng kontrollierten Bedingungen“ zu unterstützen. Demgegenüber hängt die republikanische Vize-Kandidatin, Sarah Palin, lebensschützerischen Positionen an. McCain laviert hin und her: Einerseits unterschlug er Palins Position in der Wahlwerbung. Er behauptete, sie unterstütze Stammzellforschung, ohne zwischen Forschung an embryonalen und adulten Stammzelllinien zu unterscheiden. Andererseits traf er sich auch mit den katholisch-konservativen Repräsentanten seiner Partei und zeigte sich „offen“ für ihre Opposition gegen die Forschung. Präsident George W. Bush hatte die bundesstaatliche Förderung für embryonale Stammzellforschung seit dem Jahr 2001 verboten. (bionews, 18.08.08, 29.09.09) (sus)

Tuberkulose-Impfstoff in klinischer Phase

Ein neuer rekombinanter Tuberkulose-Impfstoff wird in der klinischen Phase 1 in Neuss an Probanden getestet. Der Lebendimpfstoff mit der Bezeichnung „VPM1002“ basiert auf einer seit 1921 verwendeten Vakzine. Dieser ursprüngliche Impfstoff, der mittlerweile häufig keine Wirkung mehr zeigt, ist nun gentechnisch verändert worden: Ein Gen aus Listerien, einer Bakterienart, wurde in das Bakterium Bacillus Calmette-Guérin, aus dem der alte Impfstoff stammt, eingebaut. So sollen Infektionen mit dem Tuberkulose-Erreger wieder zuverlässiger verhindert werden können. Mit einer weltweiten Einführung des gentechnisch veränderten Tuberkulose-Impfstoffs wird in etwa 10 Jahren gerechnet. Er wurde mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt: Im Rahmen der Impfstoff-Initiative hat das BMBF der Vakzine Projekt GmbH (VPM) bis 2010 25,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen VPM wurde vom BMBF 2002 gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung im Rahmen einer Private-Public-Partnership gegründet. Es koordiniert bundesweit die anwendungsorientierte Entwicklung von Impfstoffen. (PM 157/2008 BMBF, 11.09.08; PM VPM, 11.09.08) (ts)

Großbritannien: HPV-Impfprogramm gestartet

In Großbritannien ist im September das nationale Schul-Impfprogramm gegen Humane Papillomviren (HPV) gestartet. Zunächst sollen bis zu 600.000 Mädchen im Alter von 12 bis 13 Jahren den gentechnisch hergestellten Impfstoff Cervarix des Pharmaunternehmens GlaxoSmithKline erhalten. Im Anschluss soll die Impfung auch Teenagern bis zum 18. Lebensjahr angeboten werden. Cervarix soll vor einer Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs schützen und wird innerhalb von sechs Monaten in drei Dosen verabreicht. Infektionen mit HPV gehören zu den häufigsten sexuell übertragenen Viruserkrankungen. Es existieren über 100 verschiedene Untergruppen von HPV und es wird angenommen, dass HPV in etwa 95 Prozent der Fälle für die Entstehung dieser Krebsart verantwortlich sind. Jedoch erkrankt nur ein Prozent der mit diesen Viren infizierten Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Doch die Impfung mit Cervarix ist noch aus anderen Gründen höchst umstritten. Zum einen fehlen Langzeitstudien, daher ist zum Beispiel nicht bekannt, wie lange die Wirksamkeit der Impfung überhaupt anhält, zum anderen wirkt sie nur gegen die HPV-Typen 16 und 18, welche mit 70 Prozent der Erkrankungen in Zusammenhang gebracht werden. Die Regierung hatte sich im Juni diesen Jahres für den Einsatz von Cervarix und nicht für Gardasil, den ebenfalls gentechnisch hergestellten Impfstoff des konkurrierenden Pharmakonzerns Sanofi Pasteur MSD, entschieden – aus Kostengründen. Denn Cervarix ist günstiger zu haben als Gardasil, das außerdem noch Schutz vor den HPV-Typen 6 und 11 bieten soll. Über die Kosten des Impfprogramms bewahrt die Regierung Stillschweigen („commercial confidentiality“), sie hat aber parallel zum Beginn des neuen Schuljahres eine Werbekampagne zur Akzeptanzerhöhung für die Impfung gestartet. (The Times, 04.09.08; Daily Express, 01.09.08; MailOnline, 02.09.08) (ts)

BASF auf Rückzug

Die BASF hat angekündigt, die Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen für den europäischen Markt zu stoppen, falls die gentechnisch veränderte (gv) Kartoffel Amflora keine Zulassung erhalten sollte. Das Zulassungsverfahren für diese gv-Kartoffel, die einen erhöhten Stärkegehalt aufweist, läuft mittlerweile schon seit zehn Jahren. Der Chemiekonzern hat deshalb im Juli diesen Jahres vor dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingereicht. Amflora war nur für den Einsatz in Europa, speziell für die Stärkeindustrie entwickelt worden. Sie produziert nur noch die benötigte Stärke Amylopektin und nicht, wie üblich, auch die Stärke Amylase. So entfällt die aufwändige Trennung der beiden Bestandteile. Zusätzlich wurde noch ein Markergen eingebaut, um die gv-Pflanzen im Labor von den nicht veränderten unterscheiden zu können. Dieses Markergen ist auch ein Hauptpunkt der Kritik an Amflora: Es ist ein Gen für eine Antibiotikaresistenz und es steht zu befürchten, dass diese Resistenzgene von Bakterien aufgenommen werden und an Menschen weitergegeben werden können. (Bloomberg.com, 18.09.08; Stuttgarter Zeitung, 04.09.08) (ts)

Prinz Charles gegen Gentechnik

Der britische Thronfolger Prinz Charles hat in einer Rede auf einer Konferenz in Neu-Delhi den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen für die Selbstmorde von Landwirten verantwortlich gemacht. Weiter sagte er, der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sei eine globale moralische Frage und ein falscher Abzweig auf dem Weg zur Versorgung der Welt mit ausreichend Nahrungsmitteln. Dies berichtet die britische Tageszeitung Independent in ihrer Online-Ausgabe. Die Konferenz war von einer „anti-GM pressure group” organisiert worden. Nur zwei Wochen zuvor war Prinz Charles von der britischen Regierung vorgeworfen worden, er überschreite eine Grenze, indem er die Bedürfnisse der Hungernden ignoriere. Prinz Charles hatte in einem Interview mit dem Daily Telegraph vor der Ausweitung des Einsatzes gentechnisch veränderter (gv) Nutzpflanzen gewarnt. Es drohe, so Charles, „das größte Umwelt-Desaster aller Zeiten“. Eine Abhängigkeit der Verbraucher von Agrarkonzernen sei „der klassische Weg, um sicherzustellen, dass es in Zukunft keine Nahrungsmittel mehr gibt“. Charles wirft den Unternehmen vor, ein gigantisches - absolut schieflaufendes - Experiment mit der Natur und der gesamten Menschheit durchzuführen. Die großangelegte Produktion von Gentechnik-Pflanzen könne dazu führen, dass „Millionen kleiner Bauern überall auf der Welt von ihrem Land vertrieben werden“. Prinz Charles hat mit seinen Äußerungen in Großbritannien eine heftige Debatte ausgelöst. In der Regierung trifft er auf wenig Verständnis: Er wurde beispielsweise von Phil Woolas, dem britischen Umweltminister, heftig kritisiert und dazu aufgefordert, seine Behauptung, durch gv-Nahrung drohe das größte Umwelt-Desaster aller Zeiten, zu beweisen. Die Regierung werde die Versuche mit gv-Pflanzen weiter vorantreiben, solange keine wissenschaftlichen Beweise für Schädigungen vorlägen, die durch diese entstehen, so Woolas. Wissenschaftler hatten ihm zudem vorgeworfen, er sei in schockierender Weise schlecht informiert. Aber Prinz Charles hat nicht nur Kritik geerntet: Von anderer Seite bekommt Charles nicht nur Applaus, sondern auch Honig. Imkerverbände haben angekündigt, sie wollten seine Position unterstützen. Weltweit haben sie nun ihre Mitglieder aufgefordert, dem britischen Thronfolger als Zeichen dieser Unterstützung ein Glas Honig zu schicken. (Die Zeit, 13.08.09; telegraph.co.uk, 13.08.08, 17.08.08; The Guardian, 13.08.08; www.telegraph.co.uk, 12.8.08; www.independent.co.uk, 5.10.08, www.bienen-gentechnik.de) (ts/pau)

Exportverluste in Südafrika

Südafrika drohen hohe Exportverluste durch den unkontrollierten Anbau von gentechnisch verändertem (gv) Mais. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP), einer der wichtigsten Abnehmer von südafrikanischem Mais, wird in Zukunft wohl auf andere Märkte ausweichen müssen, da Südafrika nicht mehr in der Lage ist, gv-freien Mais in ausreichenden Mengen zur Verfügung zu stellen. „Die meisten Länder, denen wir Mais aus Südafrika als Nahrungsmittelhilfe zukommen lassen, wollen keinen gv-Mais“, so WFP-Sprecher Richard Lee. Südafrikanische Exporteure fürchten nun Millionenverluste: Denn durch Auskreuzung und durch Kontaminationen in Silos und bei der Vorratshaltung wird es immer schwieriger, gv-Mais von gv-freiem Mais zu trennen. (The Times, 02.10.08) (ts)

Brockmann kritisiert Monsanto

Bei der Überprüfungskonferenz zu den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen hat der Präsident des Plenums, Miguel D'Escoto Brockmann, Monsanto stark kritisiert. In seiner Eröffnungsrede des „High-Level Event on the Millennium Development Goals“ am 25. September im UN-Hauptquartier in New York sagte der 75-jährige, der eigentliche Zweck von Lebensmitteln, nämlich Menschen zu ernähren, sei den ökonomischen Zielen einer Handvoll multinationaler Konzerne untergeordnet worden, die alle Aspekte der Nahrungsmittelproduktion monopolisiere. Diese Konzerne seien auch die Hauptnutznießer der gegenwärtigen Nahrungsmittelkrise. Unternehmen wie Monsanto und Cargill, die die Getreidemärkte kontrollieren, hätten ihre Umsätze im Jahr 2007, als diese Krise begann, um 45 beziehungsweise 60 Prozent gesteigert, so Brockmann weiter. Brockmann, Priester und ehemaliger Außenminister Nicaraguas, zuletzt außenpolitischer Berater von Präsident Ortega, war im Juni zum neuen Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen gewählt worden. (www.un.org/millenniumgoals/2008highlevel/scanning…) (ts)

EU: Gv-Soja nicht zugelassen

Die gentechnisch veränderte Sojabohne mit dem Kürzel MON89788 ist Ende September im Regulierungsausschuss der EU gescheitert. Nun wird der Ministerrat der Gemeinschaft über die Zulassung abstimmen. Bei MON89788 (auch RR 2 genannt) handelt es sich um die Weiterentwicklung der weltweit am häufigsten angebauten gv-Pflanze, der herbizidresistenten RoundupReady-Soja. Beide vertragen Herbizide auf der Basis des Wirkstoffs Glyphosat, zum Beispiel das von dem US-Gentechnikkonzern Monsanto vertriebene Roundup. Rund um das Zulassungsverfahren für RR 2 ist in der EU ein heftiger Streit entbrannt. Wenn die Sojabohne nicht zugelassen werde, so heißt es von verschiedenen Vertretern der Agrarindustrie, in Deutschland zum Beispiel vom Raiffeisenverband, sei die europäische fleischverarbeitende Industrie in Gefahr. Grundsätzlich müsse das Verfahren der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen schneller werden. Kritiker halten dagegen, das Verfahren werde damit unsicherer. Siehe dazu auch die Dokumentation „Keine Kontaminationen!” im GID 189 vom August dieses Jahres. (Reuters, 29.09.08) (pau)

EU: GVO-Anbau 2008

Nach Angaben von EuropaBio werden in der EU in diesem Jahr auf 107.000 Hektar gentechnisch veränderte Organismen (GVO) angebaut. Diese Zahlen hat die Lobby-Vereinigung der europäischen Biotech-Industrie anlässlich eines Treffens der EU-Landwirtschaftsminister in Brüssel veröffentlicht. Den Angaben von EuropaBio zufolge werden in diesem Jahr zum Beispiel in Polen mehr als 3.000 Hektar gv-Mais angebaut, obwohl die Regierung des Landes einen Anbau verhindern wollte und zu diesem Zweck eine Regelung im Saatgutrecht einführte. Nach Angaben polnischer Experten wirbt Monsanto in Polen für seinen gentechnisch veränderten Mais der Sorte MON810 und nutzt eine Gesetzeslücke, um in Polen aus der Tschechischen Republik importiertes Saatgut zu vertreiben. Auch in Rumänien sei der Anbau von GVO stark gestiegen und liege jetzt bei über 7.000 Hektar. (www.europabio.com, 29.09.08) (pau)

Brasilien: Verband für gentechnikfreies Getreide gegründet

In Brasilien hat sich Anfang September der Verband Abrange gegründet. Abrange steht für „Brazilian Association of Non-genetically Modified Grains” (Brasilianischer Verband für nicht gentechnisch verändertes Getreide). Beteiligt sind unter anderem der weltgrößte sojaverarbeitende Konzern Andre Maggi und der in Deutschland und anderen europäischen Ländern aktive Sojaimporteur Imcopa. Einige der Firmen arbeiten auch mit gentechnisch veränderten Sorten. (Reuters, 09.09.08) (pau)

Rock for Nature: 60.000 in Wolpertshausen

Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH) veranstaltete das „erste Öko Open Air in Deutschland” und etwa 60.000 Gäste kamen, um Musiker wie Joe Cocker, die Scorpions, Nena und Wir sind Helden zu sehen. Damit aber nicht genug, die BESH hatte das Festival aus Anlass ihres 20-jährigen Jubiläums unter das Motto „für eine gentechnikfreie Welt” gestellt. Um diesem inhaltlichen Anspruch Rechnung zu tragen, wurden Gäste der gentechnikkritischen Bewegung aus Deutschland, Europa und anderen Ländern eingeladen, zum Beispiel die indische Aktivistin Vandana Shiva, der kanadische Landwirt Percy Schmeiser und der US-amerikanische Journalist und Buchautor Jeffrey Smith. (BESH-Pressemitteilungen, August 2008) (pau)

Polen: Verbot von gv-Futtermitteln verschoben

Der polnische Präsident Lech Kaczynski hat am 25 Juli dieses Jahres ein Gesetz unterzeichnet, demzufolge das Verbot von gentechnisch veränderten (gv) Futtermitteln in Polen um weitere vier Jahre verschoben wird. Ursprünglich hätte das Verbot am Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Wie Julian Rose und Jadwiga Lopata von der Internationalen Koalition zum Schutz des ländlichen Raums (ICPPC) mitteilen, wird zudem in der Regierung diskutiert, wie eine Einführung von gentechnisch veränderten Pfanzen in Polen vonstatten gehen könne. (Mitteilung ICPPC, 08.08) (pau)

Giessen: Haftstrafen für Feldbefreier

Vor dem Amtsgericht in Gießen sind zwei Männer wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Haftstrafen von jeweils sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie hatten im Jahre 2006 ein Versuchsfeld der Universität Gießen, auf dem gentechnisch veränderte Gerste wuchs, zerstört. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt in ihrer Online-Ausgabe, das Gericht habe „Verständnis für die Angst vor möglichen Gefahren der Gentechnik” gezeigt. Weiter heißt es dort, die Ansicht des Gerichtes wiedergebend: „Doch hätten die vorbestraften Aktivisten mit legalen Mitteln, etwa mit dem Weg über Gerichte, gegen das Versuchsfeld vorgehen müssen.” Die nunmehr Verurteilten hatten im Prozess den so genannten Rechtfertigenden Notstand für ihre Aktion in Anspruch nehmen wollen. Dazu hätte unter anderem geklärt werden müssen, ob von dem Gerstenfeld eine Gefahr ausging, die nur durch die Tat hätte verhindert werden können. Doch der vorsitzende Richter des Amtsgerichtes in Gießen ließ keinerlei Fragen zur Gentechnik zu, so dass die Frage des Notstandes nicht geklärt werden konnte. Nichtsdestotrotz schreibt der Richter in seinem Urteil: „Denn jedenfalls war die von den Angeklagten vorgenommene sogenannte Feldbefreiung ohne vernünftigen Zweifel ein völlig unangemesses Mittel, um die von ihnen angenommenen Gefahren, die von den gentechnisch veränderten Gerstenpflanzen ausgegangen sein sollen, abzuwenden. Die Angeklagten haben den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.” (www.faz.net, 04.09.08; www.projektwerkstatt.de, dort auch das Urteil in voller Länge) (pau)

USA: Update der GVO-Regulierung

Die US-Behörde APHIS, zuständige für die Kontrolle der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hat einen Entwurf für deren Regulierung vorgelegt, mit dem die weitgehendste Überarbeitung der seit 1987 bestehenden Vorschriften vollzogen werden soll. Das System war in den vergangenen Jahren verschiedentlich scharf kritisiert worden, insbesondere auch im Kontext der Regulierung von GVO zur Herstellung von pharmazeutisch wirksamen Stoffen. Zum Beispiel hatte das Büro des General-Inspekteurs des Landwirtschaftsministeriums Ende 2005 einen Bericht vorgelegt, der die Arbeit von APHIS und den nachgeordneten Behörden deutlich in Frage stellt: Regeln würden nicht beachtet, Kontrollen nicht durchgeführt und Sanktionen zu selten ausgesprochen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Der neue Entwurf kann bis zum 24. November dieses Jahres kommentiert werden, wozu die Vereinigung besorgter Wissenschaftler in den USA bemerkte, dass dies wohl so terminiert sei, damit die Neuerungen noch unter Präsident George W. Bush verabschiedet werden können. (www.aphis. usda.gov; www.ucsusa.org) (pau)

Held des Alltags

Der Anti-Gentechnik-Aktivist Michael Grolm hat den taz-Leserpreis „Heldinnen und Helden des Alltags“ verliehen bekommen. Fast die Hälfte der per Online-Abstimmung für den taz-Panter-Preis abgegebenen Stimmen waren für den Feldbefreier abgegeben worden. Das Preisgeld von 5.000 Euro will Grolm für den Gentechnik-Widerstand innerhalb der Initiative „Gendreck-weg“ einsetzen. Der Panter-Preis wird von der taz seit 2004 jährlich vergeben und soll engagierten Menschen „Öffentlichkeit, Applaus und Anerkennung verschaffen“. (taz.de, 15.09.08; PM Gendreck-weg, 16.09.08) (ts)

Erschienen in
GID-Ausgabe
190
vom Oktober 2008
Seite 36 - 39