Bundesregierung will Datenschutz aushöhlen
Groß ist das Interesse von Biobank-Betreibern, das Datenschutzrecht auf den Bedarf von Biobanken auszurichten. In der neuesten Ausgabe des GID berichten wir über die Lobbyarbeit der Branche, mit der sie - unter anderem in der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung - die informierte Zustimmung durch eine allgemeine, „breite“ Einwilligung in die Verwendung von Gesundheitsdaten und Bioproben zu ersetzen versucht. Dieser Angriff auf Grundsätze des Daten- und Persönlichkeitsschutzes in der medizinischen Forschung ist aber noch gar nichts gegen die aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung. Sie hat einen "Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" (Anti-Terror-Gesetz) vorgelegt.
Alle, die noch etwas dagegen unternehmen wollen, sind aufgefordert, ihren Abgeordneten telefonisch oder per Mail ihre Ablehnung kundzutun. Hier findet Ihr sie.
Protest ist dringend erforderlich, denn in dem Entwurf werden dem BfV spezielle Befugnisse zur Einrichtung gemeinsamer Dateien "mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten einräumt, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten". Ferner soll die Bundespolizei wie bereits "nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt" die Befugnis erhalten, sogenannte Verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr - und nicht erst zur Strafverfolgung - einzusetzen. Zudem ist unter anderem vorgesehen, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Prepaid-Kunden - zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind - anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen.
Der in der Öffentlichkeit bislang wenig beachtete Entwurf stößt auf große Kritik: So wandte sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, mit Blick auf die geplante Verbunddatei gegen eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes. Der Zugriff auf eine solche Verbunddatei sei am Ende unkontrollierbar, warnte er. Der Gesetzentwurf werde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht und "sollte so in keiner Weise" vom Parlament beschlossen werden.
Professor Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg verwies auf die Wahrscheinlichkeit, dass es beim Einsatz Verdeckter Ermittler "zur Kenntnisnahme von Informationen kommt, die dem Kernbereich privater Lebensführung zuzurechnen sind". Eine solche "verletzungsgeneigte Ermittlungsbefugnis", die keinen Kernbereichsschutz enthält, sei aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.
Selbst die sonst nicht für kritische Töne bekannte Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, äußerte Bedenken: Sie teile "die Einschätzung der Bundesregierung, dass zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eine Intensivierung des informationellen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erforderlich" sein könne. Notwendig sei dann aber auch, dass diese Kooperation unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfolgt. Der Gesetzgeber müsse es ihrem Haus ermöglichen, jeweilige Grundrechtseingriffe wirksam überprüfen zu können. Nach dem Gesetzentwurf könne die Bundesdatenschutzbeauftragte aber diese "Kompensationsfunktion nicht adäquat erfüllen".
Lesenswert ist außerdem die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Neben dieser inhaltlichen Kritik am Gesetzentwurf ist auch das Vorgehen der Bundesregierung gegenüber dem Parlament äußerst bedenklich - am gestrigen Montag kam es bei der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss zu einem Eklat: Nachdem die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vergeblich eine Absage der öffentlichen Veranstaltung gefordert hatten, verließen beide Oppositionsfraktionen die Sitzung noch vor den Statements der geladenen Experten. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Koalition als Sachverständige die Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundespolizei, Hans-Georg Maaßen, Holger Münch und Dieter Romann, benannt habe. Alle drei seien dem Bundesinnenministerium "weisungsunterstellt" und damit keine wirklich unabhängigen Experten, wie sie die Geschäftsordnung des Bundestages erfordert.