Kasten 2

Vier verschiedene Definitionen von "Totipotenz" 1. Die Fähigkeit von Zellen, sich in alle drei embryonale Keimblätter, aus denen die Organe hervorgehen, zu differenzieren. 2. Die Fähigkeit von Zellen, sich in alle Zelltypen eines Organismus zu differenzieren. (Sie wird in der öffentlichen Debatte auch häufig als Pluripotenz bezeichnet) 3. Die Fähigkeit von Zellen, bei Injektion in fremde Blastozysten Ei- und Samenzellen zu bilden. Diese Definition stammt aus Experimenten zur sog. Gene-targeting Technologie, mit deren Hilfe gentechnisch veränderte Tiere erzeugt werden. 4. Die Fähigkeit einer einzelnen Zelle, sich zu einem lebensfähigen Individuum zu entwickeln. Diese Definition liegt dem Embryonenschutzgesetz (EschG) zugrunde.