Forderung des GeN an Landtagsabgeordnete: Für Transparenz der PID-Praxis sorgen!
(29. November 2013) Ab Februar kommenden Jahres kann die Präimplantationsdiagnostik (PID) unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden. Ob sie vorliegen, entscheiden Ethikkommissionen. Sechs Landesregierungen planen nun die Einrichtung eines gemeinsamen Gremiums - dessen Tätigkeit weitgehend im Verborgenen stattfinden soll: Dagegen protestiert das GeN scharf und hat die Abgeordneten in den Parlamenten der beteiligten Länder aufgefordert, dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Die Praxis des selektiven Verfahrens PID gehört nicht hinter verschlossene Türen!
Das GeN begrüßt es, dass sowohl von einigen nördlichen wie von einigen südlichen Bundesländern jeweils eine gemeinsame Ethikkommission geplant ist. Dass Paare nach einer Ablehnung ihres Antrags auf PID bei der Kommission eines benachbarten Bundeslandes versuchen, eine Genehmigung zu bekommen und sich durch eine solche Konkurrenzsituation langfristig eine laxere Auslegung des PID-Gesetzes durchsetzen könnte, gehörte zu den Kritikpunkten an der vom scheidenden Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verantworteten und am 1. Februar 2013 vom Bundesrat verabschiedeten PID-Rechtsverordnung.
Dennoch: Ein bundesweites, zentrales Gremium hätte völlig ausgereicht. Und eine reduzierte Zahl von Kommissionen macht zwar eine einheitlichere Genehmigungspraxis wahrscheinlicher, damit ist aber noch nicht klar, wie sie aussehen wird.
Deshalb protestiert das GeN gegen die konkreten Planungen: Der bereits fertig gestellte Vertragsentwurf zwischen Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, der in den Landesparlamenten demnächst zur Abstimmung steht, sieht in Paragraf 5 vor, dass weder der jährliche Tätigkeitsbericht der künftigen Kommission noch die für einen Austausch über die Entwicklung der PID vorgesehenen Treffen zwischen den beteiligten Ländern öffentlich sind. Dass der Ausschluss der Zivilgesellschaft kein Versehen, sondern beabsichtigt ist, wurde uns von der zuständigen Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz schriftlich bestätigt.
Das selektive und deshalb berechtigterweise gesellschaftlich umstrittene Verfahren der Präimplantationsdiagnostik gehört aber nicht hinter verschlossene Türen! Das GeN hat deshalb in Briefen an die Fraktionsvorsitzenden die Abgeordneten in den entsprechenden Landtagen dazu aufgefordert, dem Entwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen und stattdessen einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen. Nun warten wir gespannt auf Antwort.
Ein ausführlicher Artikel zu den Plänen der einzelnen Bundesländer findet sich im gerade erscheinenden Gen-ethischen Informationsdienst (GID) Nr. 221.