Ambivalente Kampfzone

Kommentar zur Tagung „Selbstbestimmung in Körper-, Sexual- und Reproduktionspolitik“

Die Berliner Tagung „Selbstbestimmung in Körper-, Sexual- und Reproduktionspolitik“ warf Ende letzten Jahres einen kritischen Blick auf Selbstbestimmung zwischen Abwehrrecht und Konsumenten-Autonomie. Ein Tagungskommentar.

Es ist ein Paradox: Was vor über fünf Jahrzehnten als eine große und weit verzweigte Bewegung für mehr Selbstbestimmung begonnen hat, wird heute kanalisiert von den Zwängen des Marktes und erzeugt den Druck, als Bürger oder Bürgerin „eigenverantwortlich Chancen“ wahrzunehmen und ein mögliches Scheitern auf dem persönlichen Konto zu verbuchen. Selbstbestimmung, das war einmal der Aufbruch aus „unverschuldeter Unmündigkeit“, mit dem Ziel, sich von Abhängigkeiten zu emanzipieren und Gleichheit einzufordern. Nun finden wir uns alle - Frauen, Behinderte, Migranten und Migrantinnen, Schwule und Lesben, inter- und transgeschlechtliche Menschen - gemeinsam in der Arena der Konkurrenzen wieder, wo wir, immer noch unter ungleichen Voraussetzungen, als „Gleiche“ behandelt werden. Das war doch einmal unser Ziel, oder nicht? Oder war es doch anders gemeint?

Statt Fürsorgeobjekte nun Erfolgsagenten

Für die Journalistin, Psychologin und Aktivistin Rebecca Maskos ist der Weg der Behindertenbewegung vom Ausbruch aus der „totalen Institution“ der Fürsorgeeinrichtungen in die Freiheit des Independent Living ein paradigmatischer Fall für die ambivalenten Folgen von Selbstbestimmung (siehe dazu auch den Beitrag auf Seite 13 in diesem Heft) Die Bürgerrechtsbewegung der Behinderten habe zwar dafür gesorgt, dass die Betroffenen mehr Kontrolle über ihr eigenes Leben erlangten, führte sie auf der vom Zentrum für Interdisziplinäre Geschlechterforschung in Zusammenarbeit mit dem Gen-ethischen Netzwerk ausgerichteten Tagung „Selbstbestimmung in Körper-, Sexual- und Reproduktionspolitik“ am 7. und 8. November aus. Als Rechtssubjekte würden sie aber gleichzeitig auch zu Agenten und Agentinnen ihres eigenen Erfolgs: Statt Almosenempfänger nun Steuerzahler, statt Objekte von Betreuungszuwendungen nun Arbeitgeber und Konsumenten, sind sie auf sich alleine gestellt, obwohl sie im Vergleich zu Anderen mit benachteiligenden Bedingungen zu kämpfen haben. Doch die Angst, die hart erkämpften Freiheitsgrade wieder aufs Spiel zu setzen, halte „davon ab, diese negative Kehrseite der Freiheit wahrzunehmen“, so Maskos. Selbstbestimmung ist der zentrale Begriff im Kampf für Autonomie und Rechte und eine Ikone der aufgeklärten, liberalen, bürgerlichen Gesellschaft. Die Frauenbewegung hat Selbstbestimmung als Abwehrrecht - etwa im Kampf gegen den §218 - ebenso für sich in Anspruch genommen wie Behinderte, diskriminierte Schwarze, MigrantInnen oder Schwule und Lesben. Doch Selbstbestimmung hat, wie die Politikwissenschaftlerin Susanne Schultz (GeN) zeigte, auch eine normierende Funktion, weil das (sich) selbst bestimmende Individuum wenig oder keine Kontrolle über die Bedingungen oder Handlungsräume hat, unter beziehungsweise in denen es entscheidet. Wurde der Kampf für das Recht auf Abtreibung früher unter dem Vorzeichen des Gebärzwangs geführt, hat es sich inzwischen in gewisser Hinsicht verkehrt, weil bestimmte Frauen nun eher von einem Gebärverbot beziehungsweise der Nötigung zur Abtreibung bedroht sind. Ein anderes Beispiel ist die Forderung von Schwulen und Lesben nach gleichen Rechten, die nun ausgerechnet in der Nobilitierung der (früher mehrheitlich abgelehnten) bürgerlichen Ehe mündet. „Selbstbestimmte“ Entscheidungen, so Schultz, sind eingebettet in Wissensarrangements und Machtverhältnisse, die sich in der Regel dem Einfluss Einzelner entziehen und ihrerseits wieder Ausschlüsse produzieren. Besonders dramatisch steht Selbstbestimmung dort auf dem Prüfstand, wo das fundamentale kulturelle Ordnungsmuster männlich/weiblich in Frage gestellt wird, wie von der Trans*- und Inter*-Bewegung, der es zunächst auch um ein Abwehrrecht - etwa im Fall von intergeschlechtlichen Kindern in Bezug auf das OP-Verbot - ging. An der von der Juristin Konstanze Plett auf der Tagung nachgezeichneten Auseinandersetzung um das Personenstandsrecht offenbart sich die Verunsicherung einer Gesellschaft, die mit geschlechtlicher Uneindeutigkeit nicht umzugehen weiß. Wo bislang medizinische Kategorisierungen und juristische Definitionen das Begutachtungs- und Entscheidungsfeld strukturierten, muss es den Betroffenen darum gehen, ihre geschlechtliche Identität jenseits solcher Fremdzuschreibungen zu realisieren, wie auch der Psychologe und Aktivist Jannik Franzen ausführte. Allerdings, darauf verwies Ulrike Klöppel (Gender Studies, GeN) nachdrücklich, berge auch dies wieder Fallen, weil die Vorstellung, überhaupt so etwas wie eine stabile Geschlechtsidentität ausbilden zu können - und dies gilt insbesondere für Intersexualität - selbst schon wieder Fiktion ist. So gesehen wäre Selbstbestimmung die Möglichkeit, das „Fremdeigene“ möglichst unbehelligt zu leben.

Wahlmöglichkeiten im vorbestimmten Entscheidungsfeld

Umkämpft ist der Selbstbestimmungsbegriff mittlerweile am meisten unter den Frauen. Im Zeitalter von individueller Planbarkeit und Selbstmanagement von Schwangerschaft muss „Selbstbestimmung auf ihre Tauglichkeit für eine emanzipatorische Politik“ abgeklopft werden, so Soziologin Uta Wagenmann (GeN). Aus dem Wunsch nach selbstbestimmter Entscheidung für eine Schwangerschaft sei nun die Nötigung geworden, sich als Konsumentin auf einem Angebotsfeld umzutun, das überwölbt ist von der Vorstellung, alles und jedes sei machbar und jedwede Wünsche seien erfüllbar. Der Selbstbestimmungsbegriff ist zu einem Konsumentinnenrecht geworden, wobei sich das „Produkt“, also der Embryo, erst einmal dafür qualifizieren muss, erwünscht zu sein. Andernfalls steht die Frau (beziehungsweise stehen die Eltern) unter Begründungszwang, wenn sie sich wider gesellschaftliche Wunschvorstellungen beispielsweise für ein „vermeidbares“ schwer behindertes Kind entscheidet und mit den Folgen dieser Entscheidung am Ende alleine gelassen wird. Unter diesen Bedingungen hält es Wagenmann für sinnvoller darüber zu sprechen, was Selbstbestimmung nicht ist, als den Begriff positiv zu bestimmen. Die Kampfzone „informierter Entscheidung“, die sich keineswegs nur auf dem Feld von Reproduktionstechnologien und selbstbestimmter Geburt auftut, wird damit wahrscheinlich nicht befriedet, auch wenn es notwendig ist, immer wieder auf die strukturellen Bedingungen von Selbstbestimmung hinzuweisen und übrigens auch auf die gesellschaftlichen Kostenrechnungen, die auf der Tagung wenig zur Debatte standen. Was Frauen wollen sollen und dürfen, hängt nicht nur von den geschäftstüchtigen Anbietern ab, sondern auch von dem, was die Gesellschaft zukünftig an Entlastungen (etwa im Rahmen von Inklusionsmaßnahmen) zu zahlen bereit ist.

Von der Frauenbewegung zu individuellen Konsumentinnen

In der historischen Langsicht lässt sich außerdem feststellen, dass der Selbstbestimmungsbegriff auch in der Frauenbewegung der siebziger Jahre keineswegs so konsistent war wie es Nachgeborenen scheinen mag, sondern immer ambivalent war und zwischen Abwehrrecht auf der einen und liberalem Partizipationsanspruch auf der anderen Seite flottierte. Schon damals gab es liberale Interpretationen, die Frauen auch als „Konsumentinnen“ sahen, die sich mittels technischer Möglichkeiten von der „Last“ des Frauseins befreiten. Mit den sich entwickelnden (Reproduktions-)Technologien verschärft sich dieser Konflikt innerhalb der Frauenbewegung. Der entscheidende Unterschied bestand allerdings darin, dass sich die Frauen damals - im Unterschied zu den heute individuell agierenden Konsumentinnen - als kollektiv handelnd verstanden und noch eine ausgeprägte Wahrnehmung von Macht und Herrschaft im kapitalistischen Patriarchat hatten. Von heute aus gesehen hat sich der Normalisierungsschub im Hinblick auf „selbstbestimmte Reproduktion“ also keineswegs nur hinter dem Rücken der frauenbewegten Akteurinnen ereignet, sondern mit deren tatkräftiger Unterstützung. Frauen haben sich von Objekten gesundheitspolitischer Kampagnen zu „mündigen Patientinnen“ emanzipiert - nicht zuletzt im Rahmen der Frauengesundheitsbewegung. Von jeher Adressatinnen moderner Volksgesundheitsstrategien, sind es jetzt die Frauen selbst, die selbstbestimmt und „unternehmend“ an ihrem Körper arbeiten. Das heutige unternehmerische Selbst handelt aber nicht nur auf dem Feld der Körper-, Sexual- und Reproduktionspolitik, sondern auch in den umstrittenen und umkämpften Grenzregionen „des Lebens“, das heißt an dessen Anfang und Ende. Selbstbestimmung ist der zentrale Begriff, wenn es um Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen geht, um Organspende oder Sterbehilfe. Die „Ränder“ des Lebens werden immer wieder neu definiert und arrondiert, nicht von fremden Mächten, sondern im Rahmen von Arrangements, in denen Autonomie, Wahlfreiheit und Konsens eine völlig neue Rolle spielen. War für Frauen früher das Geschlecht schicksalsbestimmend, ist es heute nicht das Recht, sondern die Nötigung zur Selbstbestimmung, man könnte auch soweit gehen zu sagen: die Zumutung eines autonomen Lebens, in dem die existentielle menschliche Abhängigkeit immer nur als Schwäche gedacht werden kann.
Die Tagung „Selbstbestimmung in Körper-, Sexual- und Reproduktionspolitik. Potentiale und Probleme“ wurde vom Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der HU-Berlin in Zusammenarbeit mit dem Gen-ethischen Netzwerk organisiert. Sie fand am 7./8. November 2013 statt. (www.gender.hu-berlin.de/diverses/koll.-selbstbest…)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
222
vom April 2014
Seite 8 - 9

Ulrike Baureithel ist freie Journalistin und Lehrbeauftragte an der HU Berlin. Sie arbeitet seit 1990 unter anderem im Bereich Bioethik und Reproduktionstechnologie.

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