Spanien legt Vorschriften zur Koexistenz vor

Nach acht Jahren ungeregeltem Anbau von Genmais hat Spaniens Regierung in diesem Juli nun Vorschriften zur Koexistenz vorgelegt, die ab Beginn der Anbauperiode 2006 gültig sein sollen. Die Angaben über den Umfang des aktuellen Anbaus von Genmais variieren zwischen 48.000 Hektar (United States Department of Agriculture,USDA) und 80.000 Hektar (Le Figaro). Das vorgelegte Königliche Dekret, das ohne öffentliche Debatte erlassen wurde, soll die Koexistenz von gentechnisch manipulierten mit konventionellen und organischen Kulturen regeln. Zusätzlich wurde der insektenresistente Mais Bt 176 von Syngenta aus dem Sortenregister gestrichen und gleichzeitig Mais der bereits in Spanien angebauten Sorte MON 810 in das Register aufgenommen. Zuständig für die Umsetzung sind die Ministerien für Landwirtschaft (MAPA) und für Umwelt, die zukünftig alljährlich einen "nationalen Überwachungsplan" ausarbeiten müssen. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf sämtliche Sorten von genveränderten Pflanzenarten, die in der EU zugelassen sind. Außerdem wurde festgelegt, welche Ernteanteile als gentechnisch verändert deklariert werden müssen. Ein Jahresbericht wird dem nationalen Ausschuss für Biodiversität und der Europäischen Kommission zugeschickt. Das MAPA organisiert Fortbildungen und zusätzliche Empfehlungen für die Anwendung der Gentechnologie durch die Landwirte. Einige der Vorschriften im Detail: Verantwortung Autonomer Regionaler Regierungen:
  • Umsetzung der Vorgaben zur Vermeidung der Auskreuzung genveränderter Saaten; bei Genmais muss ein Abstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden.
  • Inspektionen der transgenen Felder
    1. während der Anbausaison, um die Angaben der Landwirte und Saatgut-Firmen zu überprüfen,
    2. zur Erntezeit, um den vorschriftsmäßigen Gebrauch der Erntemaschinen und die Trennung von Gentech- und Nicht-Gentech-Erzeugnissen, die Lagerung, den Transport und die Deklaration zu kontrollieren.
  • Diese Daten über die durchgeführten Überwachungen und Inspektionen und auch über Probleme, die bei den Landwirten aufgetaucht sind, müssen bis zum 1. März eines jeden Jahres in einem Register beim Landwirtschaftsministerium ("registro de parcelas") abgelegt werden. Dies wiederum wird mit einem nationalen Register für die Anwendung im geschlossenen System, die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnischer Kulturen ("registro central") beim Umweltministerium zusammengeführt.
Verantwortung der LandwirtInnen:
  • Schriftliche Meldepflicht bei der regionalen Behörde einen Monat vor der Aussaat transgener Sorten, ebenso wie Informationspflicht gegenüber den Nachbarn.
  • Einhaltung einer Pufferzone von mindestens 50 Metern zwischen gentechnischen und konventionellen und/oder organischen Kulturen.
  • Erntemaschinen können von Feld zu Feld benutzt werden, wenn die Produktionstechnik dieselbe ist; soll eine Maschine nach dem Einsatz auf einem transgenen Feld für die Ernte von konventionellem Mais genutzt werden, so müssen die Landwirte jedoch zuvor 2.000 Quadratmeter konventionellen Mais damit ernten und ihn als Genmais deklarieren.
  • Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften zum gentechnischen Anbau können Landwirte mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden. Die Haftung regelt das Saatgutgesetz.
Verantwortung der Saatgut-Firmen:
  • Unternehmen und/oder andere, die Gentech-Saatgut bereitstellen, müssen schriftlich alle Details der Verkäufe entsprechend den Anforderungen der EU-Verordnung 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung mitteilen.
  • Diese Firmen erwartet ebenso eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro für Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften zum transgenen Anbau. Die Haftung regelt das Saatgutgesetz.

Quellen

Se regula la coexistencia de los cultivos modificados genéticamente, Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación, Pressemitteilung vom 09.07.05 Spain Trade Policy Monitoring, Biotechnology Coexistence Update 2005, USDA Gain Report, 27.07.05