Glossar Reproduktionstechniken

Die Bechermethode ist die technisch unaufwendigste Methode, ohne hetero-genitalen Sex schwanger zu werden: Das Ejakulat wird mittels einer Spritze während der fruchtbaren Tage vaginal eingebracht. Diese Methode wird von alleinstehenden Frauen, lesbischen Paaren und Menschen, die gemeinsam Kinder haben möchten, ohne in einer Beziehung zu leben (Co-Parenting), angewandt.

IVF (In-vitro-Fertilisation) bezeichnet die Zusammenbringung von Ei- und Samenzelle außerhalb des weiblichen Körpers. In Deutschland gehen mittlerweile ein bis zwei Prozent aller Geburten auf diese Verfahren zurück. Die so genannte Baby-take-home-Rate, also die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Behandlung tatsächlich zu einem Kind führt, liegt bei um die 20 Prozent. Um mehrere Eizellen reifen zu lassen ist eine Hormonbehandlung nötig, die das Risiko eines Hyperstimulationssyndroms birgt.1 Die Kostenerstattung der Krankenkassen übernimmt drei Behandlungszyklen zu 50 Prozent, seit Anfang 2016 gilt das auch für unverheiratete Heterosexuelle.

Zur Regelung der Samenspende hat der Bundestag am 18. Mai 2017 ein Gesetz zum Recht auf Kenntnis der Abstammung beschlossen.2 Ein zentrales Spenderregister speichert die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren. Die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders wird ausgeschlossen, der Samenspender von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt. Die geltende Richtlinie der Bundesärztekammer empfiehlt Samenspenden grundsätzlich nur bei Ehepaaren oder in einer stabilen Partnerschaft lebenden Heteropaaren, einzelne Kliniken halten sich aber nicht daran.3 Ein weiteres Problem betrifft die Konstruktion von Elternschaft: Bei lesbischen Paaren gilt die Partnerin der biologischen Mutter nicht als Elternteil, selbst dann nicht, wenn sie eingetragene Lebenspartnerin ist. Daran hat auch die Ende Juni vom Bundestag freigegebene „Ehe für alle“ nichts geändert: Die nicht biologische Mutter muss das Kind immer noch aufwendig adoptieren.4 Bei heterosexuellen Ehepaaren ist es anders: Der Ehemann gilt hier automatisch als Vater. Das am 4. Juli veröffentlichte Gutachten der Regierungskommission zur Reform des Abstammungsrechts schlägt eine Reform vor, diese wird aber erst in der nächsten Legislaturperiode möglich sein.5

Eizellspende/-transfer ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten, damit soll eine „gespaltene Mutterschaft“ verhindert werden. Über die Langzeitfolgen für die „Spenderin“ gibt es kaum Untersuchungen. Aber auch für die Empfängerin scheint die Praxis nicht risikolos zu sein: Der genetisch völlig fremde Embryo kann eine Immunabwehr auslösen und das Präeklampsierisiko (Schwangerschaftsvergiftung) erhöhen.6 Jedes Jahr kommen in Deutschland etwa 300 bis 400 Kinder durch eine Eizell„spende” auf die Welt, die Eizellen stammen hauptsächlich aus Tschechien, Spanien, der Ukraine und den USA.

Leihmutterschaft/Leihgebären ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten, in der Ukraine, Belgien, den USA und Großbritannien erlaubt. Wenn über diesen Weg erzeugte Kinder nach Deutschland geholt werden, gibt es häufig Probleme mit der Staatsangehörigkeit. Über die Bedingungen, unter denen die Leihgebärerinnen schwanger sind und die bestellten Kinder gebären, ist wenig bekannt und ihre realen Lebensumstände kommen in den Debatten, die sich hauptsächlich um den Kinderwunsch der Bestelleltern drehen, kaum vor.7

(Kirsten Achtelik)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
242
vom August 2017
Seite 7