Kurz notiert - Landwirtschaft und Lebensmittel

Nobelpreis für Erfinderinnen der CRISPR-Technik

Die Wissenschaftlerinnen Emanuelle Charpentier und Jennifer Doudna erhalten den Nobelpreis für Chemie. Sie werden für die Erfindung der sogenannten Gen-Schere CRISPR-Cas ausgezeichnet, die sie 2012 erstmals im Wissenschaftsmagazin Science veröffentlicht hatten. Die Technik revolutioniere die molekularen Lebenswissenschaften und bringe neue Möglichkeiten für die Pflanzenzucht, schreibt das Nobelkomitee lobend. Kritische Stimmen nutzen die Preisverleihung, um an die Risiken zu erinnern. So kommentiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Der Chemie-Nobelpreis gilt einer Entdeckung, deren Tragweite noch nicht abschätzbar ist.“ Die Risiken beim Einsatz in der Medizin gelten auch für die Umwelt, weshalb es nur logisch sei, dass der EUGH die Genschere 2018 der Gentechnik zugeordnet habe, so Löwenstein. Die Technologie bedeute eine enorme Herausforderung und Verantwortung für alle Beteiligten, weshalb ihr klare Grenzen gesetzt werden müssen, meint auch Christoph Then von Testbiotech. Charpentier selbst hat zur Vorsicht im Umgang mit CRISPR gemahnt und appelliert, die Technik nicht in der menschlichen Keimbahn einzusetzen. (PM The Nobel Prize, 07.10.20, www.nobelprize.org; Testbiotech, 07.10.20, www.testbiotech.org; PM BÖLW, 08.10.20, www.boelw.de) (pv)

Neue Leitlinien zur Risikobewertung von GVO

In einer im August veröffentlichten Studie über Risiken die beim Einsatz neuer Gentechnikverfahren auftreten können, fordern Wissenschaftler*innen eine Überarbeitung und Erweiterung der EU-Leitlinien zur Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft. Die Anwendung der neuen Gentechniken (v. a. CRISPR-Cas) kann bei Pflanzen und Tieren zu einer Vielzahl von unerwünschten Effekten führen. Außerdem können sie auch Eigenschaften hervorbringen, die sich deutlich von konventionellen Züchtungen und GVO der ersten Generation unterscheiden. Nach Einschätzung der Forscher*innen, würden die aktuell geltenden EU-Leitlinien zur Risikobewertung diese Entwicklungen nur sehr unzureichend abbilden. Deshalb sei eine umfangreiche Ausweitung der in Frage kommenden Problemfelder, sowie die Etablierung von standardisierten Verfahren zur Erkennung und Abschätzung der Risiken erforderlich. Dadurch könne der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein solider Rahmen für die kommenden Zulassungsverfahren geschaffen werden, der den aktuell sehr schnellen Entwicklungen in der Gentechnik-Industrie gerecht wird. Die Studie ist ein Ergebnis des Forschungsprojekts „Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Organismen in der EU und der Schweiz“ (RAGES). (Environmental Sciences Europe, 11.08.20, doi: 10.1186/s12302-020-00361-2) (mj)

Erkenntnisse für die Risikobewertung

Das Besprühen genetisch veränderter (gv), glyphosattoleranter Sojabohnen mit einem glyphosathaltigen Herbizid löst schwere Stoffwechselstörungen bei den gv-Pflanzen aus. Das haben Wissenschaftler*innen des GenØk-Zentrums für biologische Sicherheit in Norwegen und der Bundesuniversität Santa Catarina (UFSC) in Brasilien in einer Studie herausgefunden. Bei den Sojasorten handelt es sich um zwei Roudup-Ready-Sorten von Monsanto, die beide über eine Glyphosattoleranz verfügen. Beide Sorten sind in der EU zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln, jedoch nicht zum Anbau zugelassen. In Brasilien werden sie in großem Umfang angebaut. Dr. Sarah Agapito-Tenfen, Hauptautorin der Studie, zufolge, enthält die Studie wichtige Erkenntnisse für die Verbesserung der Risikobewertung. Sie empfiehlt den Zulassungsbehörden, die angewendeten Analysetechniken als Kriterium in die Risikobewertung aufzunehmen. Die Auswirkungen des Herbizideinsatzes bei gv-Pflanzen müssten den Autor*innen zufolge genauer untersucht werden, um die Sicherheit für Verbraucher*innen und Umwelt zu gewährleisten. (Environmental Sciences Europe, 25.07.20, doi: 10.1186/s12302-020-00379-6; GMWatch, 25.08.20, www.gmwatch.org; GenØk, 21.08.20, www.genok.no) (pv)

Gv-Tigermücken dürfen in Florida freigesetzt werden

US-Behörden haben der Freilassung von gentechnisch veränderten (gv) Tigermücken des britischen Biotech-Unternehmens Oxitec auf der Inselgruppe Florida Keys zugestimmt. In den nächsten zwei Jahren soll damit die bisher erfolglose Bekämpfung der Ägyptischen Tigermücke unterstützt werden, die u. a. gefährliche Krankheitserreger wie Zika- oder Dengue-Viren überträgt. Männlichen Mücken wurde dazu ein zusätzliches Gen eingebaut, das nach der Paarung mit wildlebenden Weibchen auf die Nachkommen vererbt werden und dafür sorgen soll, dass weibliche Larven sterben. Dadurch sollen sowohl die Mücken, als auch die Krankheiten ausgerottet werden, da nur weibliche Tigermücken stechen und Krankheitserreger übertragen. Die Organisation Center for Food Safety (CFS) warnt u. a. vor der Ausbildung neuer Mückenarten die durch überlebende weibliche Mücken entstanden sind und möglicherweise gefährlicher als die ursprüngliche Art sein können. Die potenziellen Auswirkungen auf Fressfeinde sei ebenfalls ungeklärt, weshalb CFS-Direktor Jaydee Hanson das Vorhaben als „Jurassic Park-Experiment“ bezeichnete. Den Befürchtungen der Umweltverbände folgend hat sich zwar ein breiter öffentlicher Widerstand gegen die Freisetzung entwickelt, zugelassen wurde sie aber trotzdem. In Brasilien haben zwischen 2013 und 2015 bereits ähnliche Freisetzungen von Oxitec-Mücken stattgefunden. Diese Versuche scheiterten jedoch. Außerdem wurde Genmaterial in nachfolgende Populationen übertragen. (Informationsdienst Gentechnik, 26.08.20, www.keine-gentechnik.de) (mj)

Genome Editing-Versuche an Milchkühen in Deutschland

Wissenschaftler*innen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) haben mit Hilfe des CRISPR-Cas-12a-Systems Genabschnitte für Hornlosigkeit in Embryos von Milchkühen eingeschleust. Von neun dieser auf Leihmutterkühe übertragene Embryonen, sind drei direkt in der Gebärmutter abgestorben, vier Kühe verloren aufgrund von erheblichen Komplikationen ihre Kälber. Nach 90 Tagen wurde ein weiteres Kalb zur makroskopischen und histologischen Analyse getötet. Das einzige lebendig zur Welt gekommene (hornlose) Kalb hatte Fehlbildungen an mehreren Organen und starb wenige Stunden nach der Geburt. Das Genom des Tieres wurde zwar an drei Stellen auf etwaige unbeabsichtigte Veränderungen überprüft, eine genomweite Analyse nach möglichen ungewollten Effekten blieb jedoch aus. Auch die Ursachen für die schweren gesundheitlichen Schäden wurden nicht genauer untersucht. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Artefakte des Klonverfahrens, vermuten die Wissenschaftler*innen. Das FLI ist eine Behörde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Studie wurde von einem Förderverein der Deutschen Tierzuchtindustrie finanziert. (Scientific Reports, 11.08.20, doi:10.1038/s41598-020-70531-y) (mj)

Genomeditiertes Kalb zeigt unbeabsichtigte Effekte

An der Universität von Kalifornien haben Wissenschaftler*innen das Erbgut von Rinderembryos mit Hilfe des Genome Editing-Verfahrens CRISPR-Cas verändert, um in Zukunft mehr männliche Nachkommen zu erzeugen. Da männliche Tiere wirtschaftlicher Fleisch produzieren, war die Theorie, ein Gen (SRY), das normalerweise auf dem Y-Geschlechtschromosom lokalisiert und für die Entwicklung zum männlichen Phänotyp verantwortlich ist, zusätzlich in ein weiteres Chromosom (Nr. 17) einzubauen. Dadurch sollten auch genetisch eigentlich als Weibchen determinierte Tiere (Geschlechtschromosomen XX) männliche Merkmale entwickeln, so die Annahme. Bei der genetischen Untersuchung des im April dieses Jahres geborenen Kalbes wurden jedoch einige nicht beabsichtigte Unregelmäßigkeiten festgestellt. Anstatt der beabsichtigten einzelnen Kopie fanden die Forscher gleich sieben Kopien des SRY-Gens, von denen zwei davon falsch herum eingebaut worden waren. Zusätzlich wurden Gene des Bakteriums gefunden, das für das Einbringen des CRISPR-Cas- Systems in die Embryos verwendet wurde. Das Kalb, das durch ein vorhandenes Y-Chromosom sowieso ein Bulle geworden wäre, sei lebensfähig und die Entwicklung soll nun weiterhin beobachtet werden. (Wired, 24.07.20, www.wired.com; Informationsdienst Gentechnik, 06.08.20, www.keine-gentechnik.de) (mj)

Patentverfahren auf hornlose Rinder eingestellt

Das US-amerikanische Biotech-Unternehmen Recombinetics hat 2014 beim Europäischen Patentamt (EPA) einen Patentantrag auf gentechnisch veränderte, hornlose Rinder gestellt. Das Verfahren wurde jedoch mittlerweile vorläufig eingestellt, teilt das Umweltinstitut München mit. Die Hornlosigkeit wurde von der Tochtergesellschaft Acceligen mithilfe des Genome Editing-Verfahrens TALEN entwickelt. Bei der 2019 erfolgten genetischen Analyse der Rinder durch die U.S. Food and Drug Administration (FDA) wurden u.a. auch vollständige DNA-Sequenzen von gentechnisch veränderten Bakterien gefunden. Diese DNA-Sequenzen können im Rindergenom zu Antibiotikaresistenzen führen, die sich bei anschließenden Zuchtereignissen rasch in Milchkuh-Herden verbreiten könnten. „Glücklicherweise liegt das Patentverfahren nun auf Eis“, teilt das Umweltinstitut mit, „denn Hornlosigkeit bei Rindern kann auch ohne den Einsatz von Gentechnik erreicht werden“. (Umweltinstitut München, 30.07.20, www.umweltinstitut.org) (mj)

EuGH: Überprüfung von Pestizid-Zulassungen abgelehnt

Umweltverbände haben kein Recht, Zulassungen der EU-Kommission für Pestizid-Wirkstoffe vor Unionsgerichten überprüfen zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang September entschieden, und wies damit eine Klage der Aurelia Stiftung und des Mellifera e.V. ab, die eine gerichtliche Überprüfung der erneuten Zulassung von Glyphosat bis Ende 2022 erwirken sollte. Hintergrund der Klage sind Überschreitungen der Glyphosat-Grenzwerte in mehreren Honigproben um mehr als das 100-fache. Laut Gesetz müssen Imker den kontaminierten Honig entsorgen, auf eigene Kosten. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Imkerschaft und die Umwelt solche unkalkulierbaren Nebenwirkungen der konventionellen Agrarproduktion tragen müssen“, so Imkermeister Thomas Radetzki von der Aurelia Stiftung. Eigentlich schreibt die Aarhus-Konvention den Umweltverbänden ausdrücklich das Recht zu, Entscheidungen der EU-Kommission in Umweltbelangen vor EU-Gerichten überprüfen zu lassen. Dies soll ein Gegengewicht zur vorherrschenden engen Kooperation zwischen Herstellern und Behörden ermöglichen. Deshalb fordert die Aurelia Stiftung stellvertretend für die Umweltverbände nun eine entsprechende Änderung des Unionsrechts. Die EU-Kommission wurde im Verfahren vom Glyphosat-Zulassungsinhaber Bayer als Streithelferin unterstützt. (PM Aurelia Stiftung, 10.09.20, www.aurelia-stiftung.de) (mj)

Glyphosatverbot in Österreich gekippt

Die EU-Kommission und Tschechien sprechen sich im letzten Moment gegen das Glyphosatverbot in Österreich aus. Das Verbot hätte Anfang des Jahres in Kraft treten sollen. Nach der Einreichung des Gesetzesentwurfs in Brüssel hatten EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten drei Monate lang Zeit, sich zu dem Vorschlag zu äußern. Kurz vor Ablauf der Frist teilt die EU-Kommission mit, sie sähe keine ausreichenden rechtlichen und wissenschaftlichen Gründe für ein komplettes Verbot glyphosathaltiger Produkte in Österreich. Das Verbot sei zudem nicht mit dem europäischen Pestizidrecht vereinbar. Das österreichische Agrarministerium schließt sich den Einwänden an und gibt an, man könne Glyphosat nicht im Alleingang verbieten. Über die Folgen der Einwände von EU-Kommission und Tschechien wird derzeit noch gestritten: Während die EU-Kommission lediglich eine Bemerkung abgegeben hatte, reichte Tschechien eine rechtlich bindende Stellungnahme ein. Laut EU-Kommission sei es nicht das Ziel, die Erlassung des Gesetzes zu verhindern, sie verwies auf die Pestizidreduzierung als Teil des Green Deals. Tschechien kritisiert, ein Verbot würde den freien Warenverkehr in der EU behindern. (Unabhängige Bauernstimme, 27.08.20, www.bauernstimme.de; österreichisches Agrarministerium, 19.08.20, www.bmlrt.gv.at; Europäische Kommission, 18.05.20, www.ec.europa.eu) (pv)

Neue Klage gegen Bayer

Die US-amerikanische National Black Farmers Association (NBFA) hat Klage gegen den Chemiekonzern Bayer eingereicht. Das Ziel ist ein Verbot des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup, aufgrund der Krebsgefahr. Im Falle einer Ablehnung wird eine neue Produktwarnung für das Herbizid angestrebt. Die Klage der NFBA ist die jüngste Wende im Rechtsstreit um die Sicherheit von Roundup. Erst im Juni hatte sich das Unternehmen mit einem Großteil der Kläger geeinigt und sich bereit erklärt, bis zu 10,9 Milliarden US-Dollar zu zahlen. Damit werden fast 100.000 US-Klagen beigelegt, in denen behauptet wird, Roundup habe Krebs verursacht. Unklar ist, wie mit künftigen Klagen umgegangen werden soll. Der Konzern kündigte an, zeitnah ein überarbeitetes Konzept finalisieren zu wollen. Bayer hatte zuvor gedroht, Konkurs anzumelden, falls kein landesweiter Vergleich zustande käme. (Reuters, 26.08.20, https://de.reuters.com; US Right to know, 15.09.20, www.usrtk.org; GMWatch, 06.10.20, www.gmwatch.org) (pv)

Massive Verbreitung von Pestiziden abseits der Äcker

Wissenschaftler*innen des Forschungsbüros „TIEM Integrierte Umweltüberwachung“ haben eine Belastung der Luft durch Pestizide in allen Regionen Deutschlands nachgewiesen, unter anderem durch Glyphosat. Das ergibt die Studie „Pestizid-Belastung der Luft“, welche vom Umweltinstitut München und dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft in Auftrag gegeben wurde. Für die Studie wurde von März bis November 2019 an 163 Standorten in Deutschland die Luft gemessen. Nachgewiesen wurden die Pestizide auch weit abseits potenzieller Ursprungs-Äcker. Die Pestizide konnten selbst in Naturschutzgebieten nachgewiesen werden. Dieser kilometerweite Ferntransport der Pestizide sei insbesondere für die biologische Landwirtschaft ein Problem, erläutert Boris Frank, Vorsitzender des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft. Der Pestizidexperte der Grünen im Bundestag, Harald Ebner, forderte die Behörden auf, diesen Erkenntnissen endlich Rechnung zu tragen und das reale Luftverfrachtungsrisiko bei allen Wirkstoffen zu prüfen. (Informationsdienst Gentechnik, 02.10.20, www.keine-gentechnik.de; Proplanta, 30.09.20, www.proplanta.de) (pv)

Naturbewusstseinsstudie: Skepsis auch bei neuer Gentechnik

Die Mehrheit der Deutschen spricht sich für ein Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere in der Landwirtschaft aus. Das ist ein zentrales Ergebnis der Naturbewusstseinsstudie der Bundesregierung für das Jahr 2019. Auch bei Transparenz und Sicherheit zeigen die Befragten eine klare Haltung: 95 Prozent stimmen dafür, mögliche Auswirkungen auf die Natur immer dann zu untersuchen, wenn Pflanzen mit neuen Verfahren gentechnisch verändert werden. Um zuverlässig sicherzustellen, dass keine Gentechnik in die Lebensmittelkette gelange, müssten sich die EU-Kommission und die Bundesregierung dringend um Nachweisverfahren für Produkte aus neuer Gentechnik kümmern, kritisiert Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG). Laut Infodienst Gentechnik empfehlen die Autor*innen der Naturbewusstseinsstudie, das seit 2015 europarechtlich mögliche Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen im deutschen Recht festzuschreiben. Diese Regelung ermöglicht es den EU-Mitgliedsländern, den Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze für ihr Territorium zu verbieten, selbst wenn die EU-Kommission ihn in Europa erlaubt. (BMU, 14.08.20, www.bmu.de; PM VLOG, 14.0820, www.ohnegentechnik.org; Informationsdienst Gentechnik, 19.08.20, www.keine-gentechnik.de) (pv)

Neue gv-Sojasorte von EU-Kommission zugelassen

Die Europäische Kommission hat im September einer neuen gentechnisch veränderten (gv) Sojasorte von Monsanto (MON 87708 x MON 89788 x A5547-127) die Zulassung für den Import erteilt. Damit darf die gv-Sojasorte innerhalb der Europäischen Union zwar nicht angebaut, aber zu Futter- und Lebensmitteln verarbeitet werden. Bei der neuen Sorte handelt es sich um eine konventionelle Kreuzung aus mehreren gv-Sorten, die dadurch gegen drei Herbizide (Glyphosat, Glufosinat und Dicamba) resistent ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die gv-Soja als unbedenklich für Gesundheit und Umwelt bewertet. Das EU-Parlament bemängelt jedoch, dass die EU-Kommission umstrittene GVO ohne eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zulässt und fordert deshalb einen Zulassungsstopp und eine Überarbeitung des Gentechnikrechts, berichtet der Agrarische Informationsdienst. (Bayrisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 28.09.20, www.wochenblatt-dlv.de; EU-Kommission, 28.09.20, https://ec.europa.eu) (mj)

Argentinien: Kommerzieller Anbau von gv-Weizen

Als weltweit erstes Land lässt Argentinien einen gentechnisch veränderten (gv) Weizen für den kommerziellen Anbau und den Verzehr zu. Der Weizen mit dem Kürzel HB4 wurde von der argentinischen Firma Bioceres entwickelt und enthält ein Gen der Sonnenblume, das ihn resistenter gegen Salz- und Hitzestress machen soll. Bioceres gibt an, HB4 habe während der Feldversuche bei Trockenheit bis zu 20 Prozent höhere Erträge geliefert, als Vergleichssorten. Laut FAZ äußerten sich Expert*innen des argentinischen nationalen Instituts für Saatgut beunruhigt über die Zulassung von HB4. Es fehle die Akzeptanz der Verbraucher*innen. Selbst wenn Brasilien die Einfuhr von HB4 erlaube, bedeute das nicht, dass Mühlen, Bäckereien und Verbraucher*innen den gv-Weizen tatsächlich kauften. Ob die Zulassungen alleine ausreichten, um den gv-Weizen erfolgreich auf den Markt zu bringen, sei offen. Selbst große Konzerne wie Monsanto scheiterten damit, gv-Weizen zu etablieren. Die Zulassung in Argentinien ist an die Zusicherung Brasiliens geknüpft, die Einfuhr des gv- Weizens zu erlauben. (Informationsdienst Gentechnik, 12.10.20, www.keine-gentechnik.de; Bioceres, 08.10.20, https://investors.biocerescrops.com; FAZ, 09.10.20, www.faz.net) (pv)

Allianz für hitze- und trockenresistenten Weizen

Die neugegründete „Alliance for Wheat Adaption to Heat and Drought“ (AHEAD) will als internationale Dachorganisation Projekte und Initiativen zusammenführen, die sich mit der Entwicklung von hitze- und trockenstresstoleranten Weizensorten beschäftigen. Neben öffentlichen Forschungsorganisationen gehören u. a. KWS und Syngenta zu den Mitgliedern im Koordinations- und Forschungsausschuss. Angesiedelt ist die Allianz in der Agentur „Weizen-Initiative“, die 2011 von den G20-Landwirtschaftsminister*innen ins Leben gerufen wurde. Ziel der Allianz ist die Förderung von wissenschaftlichem Austausch und langfristigen Synergien. Dazu stellt ein übergeordnetes Gremium seine Expertise im Bereich Management, Förderung und Netzwerk zur Verfügung, um „der Herausforderung eines sich verändernden Klimas und der Nachfrage nach nachhaltigen Produktionsmethoden gerecht zu werden“, sagt Professor Peter Langridge, der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates der Weizen-Initiative. Die AHEAD-Allianz bietet den Mitgliedern über die Weizen-Initiative Zugang zu führenden Wissenschaftler*innen und soll die Vernetzung der Wissenschaftscommunity mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fördern. Weltweit führen Hitze und Trockenheit in den letzten Jahren vermehrt zu Ausfällen bei der Weizenernte. Hauptsitz des Projekts unter der Koordination von Corinna Harms ist das Julius-Kühn-Institut in Berlin-Dahlem. (PM Julius-Kühn-Institut, 04.08.20, www.julius-kuehn.de) (mj)

Gv-Baumwolle in Indien: Offener Brief gegen Think Tank

Namhafte Experten – Prof. Andrew Paul Gutierrez, Dr. Hans R. Herren und Dr. Peter E. Kenmore – haben sich in einem offenen Brief gegen Mitglieder des einflussreichen indischen Think Tanks Niti Aayog gewandt. Diese hatten zuvor behauptet, der Einsatz von Baumwolle, in die Gene des Bacillus thuringiensis (Bt) übertragen worden sind, sei in Indien ein durchschlagender Erfolg gewesen. Dort habe sich ein „positives Umfeld“ für gentechnisch veränderte (gv) Nutzpflanzen entwickelt, da es keine glaubwürdige Studie gebe, die nachteilige Auswirkungen des Anbaus von Bt-Baumwolle in den letzten 18 Jahren im Land nachweisen könnte“, so Think Tank Mitglied Dr. Ramesh Chand in einem Interview mit BloombergQuint im Juni. In ihrem offenen Brief widerlegen die Experten mit zahlreichen Argumenten die Behauptungen des Think Tanks und betonen unter anderem, die mageren Ertragssteigerungen bei Baumwolle nach der Einführung von Bt-Baumwolle im Jahr 2002 sei größtenteils auf die Zunahme des Düngemitteleinsatzes und nicht auf Bt-Baumwolle zurückzuführen. Bt-Baumwolle erhöhe die Erträge nicht, trage aber zu höheren Produktionskosten bei. (GMWatch, 9.8.20, www.gmwatch.org; Bloombergquint, 06.07.20, www.bloombergquint.com) (pv)

ILSI: versteckte Lobbyarbeit für große Konzerne

Das weltweit im Gesundheitsbereich agierende „International Life Sciences Institute“ (ILSI) stellt sich in der Öffentlichkeit gern als gemeinnützige Non-Profit-Organisation dar. Seit deren Gründung 1978 wird das Unternehmen jedoch immer wieder als äußerst einflussreiche Lobbyorganisation für die Gentechnik- und Lebensmittelindustrie kritisiert. Eine kürzlich veröffentlichte Auswertung von Kommunikationsdaten belegt erneut die konzernorientierte Einflussnahme von ILSI auf wissenschaftliche Einrichtungen. In einer weiteren Studie wird die personelle Überschneidung von ILSI und dem Experten*innen-Gremium für amtliche Ernährungsempfehlungen in den USA beschrieben. Außerdem werden die Beteiligungen von ILSI bei der Erarbeitung der Ernährungsempfehlungen in Südamerika und Indien dargestellt, und umfassende Empfehlungen für Unternehmen, Regierungen und wissenschaftliche Institutionen zum weiteren Umgang mit ILSI formuliert. (Public Health Nutrition, 18.05.20, doi: 10.1017/S1368980019005184; Corporate Accountability, 21.05.20, www.corporateaccountability.org) (mj)

Konferenz von Leopoldina und DFG zu neuen Gentechniken

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) diskutierten auf einer Onlinekonferenz über neue Gentechniken und deren Regulierung nach EU-Gentechnikrecht. Dem Informationsdienst Gentechnik zufolge sei ein Großteil der Konferenz darauf ausgelegt gewesen, die Notwendigkeit einer Deregulierung der neuen Gentechniken zu untermauern. Außerdem seien die Podien einseitig besetzt gewesen. DFG und Leopoldina hatten bereits im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme ihren Wunsch nach einer Änderung des EU-Gentechnikrechts deutlich gemacht. Lediglich ein Programmpunkt war sozio-ökonomischen und ökologischen Bedenken gewidmet: Monica Messner von Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBl) warnte dort als einzige gentechnikkritische Stimme vor dem massiven Glaubwürdigkeitsverlust, der mit einer Deregulierung für den Ökolandbau einhergehen würde. Der Verein Testbiotech hatte die Konferenz als „Lobbyveranstaltung im Kleid der Wissenschaft“ bezeichnet und die Einseitigkeit sowie die unzureichende Darstellung der Risiken der neuen Gentechniken kritisiert. (Leopoldina, 01.10.20, www.leopoldina.org; Testbiotech, 30.09.20, www.testbiotech.org; Informationsdienst Gentechnik, 06.10.20, www.keine-gentechnik.de) (pv)

Kolumbien: Gesetzesinitiative gegen gv-Saatgut

In Kolumbien wird ein Gesetzesentwurf diskutiert, der gentechnisch verändertes (gv) Saatgut verbieten soll. Erwirkt werden soll die Änderung von Artikel 81 der Verfassung, welcher derzeit chemische, biologische und nukleare Waffen verbietet und die Ein- und Ausfuhr genetischer Ressourcen in das Land regelt. Mit der Verfassungsänderung würden auch „die Einfuhr, die Erzeugung, die Vermarktung und der Export von genetisch verändertem Saatgut“ verboten werden. Ziel sei der Schutz des lokalen Saatguts, so Juan Carlos Losada, Verfasser der Gesetzesvorlage und Vertreter der Liberalen Partei in Kolumbien. Die Verfassungsänderung solle zur Wiederherstellung der Ernährungssouveränität des Landes beitragen, so Germán Vélez, Direktor der kolumbianischen Umwelt-NGO Corporación Grupo Semillas. Es gehe vor allem um die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen. Derzeit würden über 50 Prozent der Lebensmittel nach Kolumbien importiert. Besonders kritisch sei der Import von Mais aus den USA, wo der Großteil der Produktion gentechnisch verändert sei, so Vélez. (Semana sostenible, 16.09.2020, https://sostenibilidad.semana.com; Caracol Radio, 15.09.2020, https://caracol.com.co; el especatador, 15.09.20, www.elespectador.com) (pv)

Langzeitexperiment im Saatguttresor auf Spitzbergen

Im norwegischen Saatguttresor Svalbard Global Seed Vault auf Spitzbergen hat im August ein Langzeitexperiment mit Saatgut wichtiger Nutzpflanzen begonnen. Es soll die Frage beantwortet werden, wie lange Saatgut am Leben bleiben und somit von Genbanken und Forschungsinstituten zuverlässig verwendet werden kann. Neben Saatgut vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) sollen ab 2021 Kulturpflanzen von weiteren Projektpartnern aus Thailand, Indien, Portugal, Schweden und Brasilien untersucht werden. Das Projekt ist auf einen Zeitraum von 100 Jahren ausgelegt und untersucht insgesamt dreizehn Pflanzensorten. Die Proben sollen bei -18 °C trocken gelagert und alle zehn Jahre getestet werden. Parallel wird Saatgut von allen beteiligten Genbanken im IPK bei -196 °C in flüssigem Stickstoff gelagert, um die Qualität der Konservierungsmethoden während des Experiments vergleichen zu können. „Dieses Experiment wird künftigen Generationen wertvolle Informationen über die Lebensfähigkeit des Saatguts und genauere Kenntnisse darüber liefern, wie oft das Saatgut reproduziert werden muss“, sagte der Seed Vault Koordinator Åsmund Asdal. Auf Spitzbergen haben Genbanken aus der ganzen Welt Duplikate ihrer Saatgutbestände als Sicherheitskopien eingelagert. (Agrar Presseportal, 04.08.20, www.agrar-presseportal.de) (mj)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
255
vom November 2020
Seite 19 - 22

GID-Redaktion

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