Operation "Koexistenz"

EU-Kommission und Gentech-Industrie beabsichtigen eine Koexistenz von Landwirtschaft mit und Landwirtschaft ohne Gentechnik. Doch die derzeitigen Vorschläge - ein Positionspapier von EU-Agrarkommissar Franz Fischler und nicht-bindende Leitlinien der Kommission sind - nicht nur für den ökologischen Landbau - inakzeptabel.

Ein Gespenst geht um in Europa -­ das Gespenst der Koexistenz des Anbaus von gentechnisch veränderten Sorten (kurz GVOs) mit dem biologischen Anbau, der diese Sorten nicht einsetzt. Gespenstisch mutet die Koexistenz-Debatte vor allem deshalb an, weil weder Landwirte noch Verbraucher in Europa an einem Einsatz dieser GVOs interessiert sind; aber auch deshalb, weil sie vom Druck der Vereinigten Staaten getrieben scheint, die gegen das europäische Moratorium für die Zulassung von GVOs bei der Welthandelsorganisation WTO Klage eingereicht haben. Seit 1998 herrscht in der EU "de facto" ein Moratorium für die Zulassung von GVOs sowohl in Lebensmitteln als auch auf dem Acker. Eine Gruppe von ursprünglich elf und derzeit noch sechs Mitgliedsstaaten erklärte kurzerhand, sie werde Zulassungen verhindern, bis es eine lückenlose europäische Gesetzgebung für Kennzeichnung und Risikoabschätzung, aber auch für Haftungsfragen gebe, die den Bürgern Sicherheit und Wahlfreiheit garantiere. Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln ist mit einer neuen Verordnung relativ lückenlos gewährleistet: Wenn ihre einzelnen Bestandteile mehr als 0,9 Prozent GVOs enthalten, müssen sie gekennzeichnet werden. Die Gesundheitsrisiken dieser Produkte sollen von der neu geschaffenen europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, umfassend bewertet werden. Die Zulassung für den Anbau regelt eine neue Freisetzungsrichtlinie der EU, die in den meisten Mitgliedsstaaten noch ihrer Umsetzung harrt. In Deutschland hat die entsprechende Novelle des Gentechnikgesetzes unter Federführung von Renate Künast gerade begonnen.

Wenig hilfreiche Koexistenz-Leitlinien

Ende Juli veröffentlichte EU-Agrarkommissar Franz Fischler ein Dokument mit nicht-bindenden Empfehlungen (Leitlinien), nach denen die Mitgliedsstaaten jeweils ihre eigenen nationalen Regeln für Koexistenz entwickeln sollen. Diese Leitlinien folgen einer Änderung der neuen Freisetzungsrichtlinie: Diese Änderung besagt, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen erlassen können, um die Koexistenz von Gentech- und Gentech-freier Landwirtschaft zu gewährleisten. Die EU-Kommission vertritt die Einschätzung, es sei nicht praktikabel, EU-weite Einheitslösungen zu suchen. Vielmehr hänge es, so heißt es in den Leitlinien, von den "jeweiligen nationalen, regionalen und örtlichen Bedingungen ab", welche Maßnahmen am "effizientesten und kostenwirksamsten" (1) sind. Die vorgelegten Leitlinien sind von mehreren Gruppen scharf kritisiert worden: In einer gemeinsamen Presse-Mitteilung erklärten zum Beispiel der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) und die beiden Ökolandbau-Vereinigungen Bioland und Demeter, die Leitlinien ließen zentrale Fragen ungeklärt. Es handele sich bei den Vorschlägen "nicht um Leitlinien zur Koexistenz, sondern zur Kontamination." Die Gruppen fordern eine europäische Richtlinie für den Gentech-Anbau, ähnlich der EU-Öko-Verordnung.(2) Auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Gerd Sonnleitner kritisierte die unverbindlichen Leitlinien der Europäischen Kommission. Da sich nun die Mitgliedsstaaten um die Koexistenzregeln kümmern müssten, entstünden "weitere Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt (...) und angesichts zunehmender innergemeinschaftlicher und internationaler Warenströme (seien die) Probleme nicht gelöst."(3) Eine erste Diskussion beim deutschen Landwirtschaftsministerium im Mai hatte bereits ergeben, dass sich vom Deutschen Bauernverband über Lebensmittelindustrie und -handel bis hin zu Umwelt- und Verbraucherverbänden alle Beteiligten in einem Punkt einig waren: Gesetzliche Regelungen der Koexistenz, einschließlich der Haftung, seien dringend erforderlich und müssten aus Brüssel kommen.

Fragen über Fragen

Wie schließlich der Anbau von GVOs praktisch geregelt werden könnte, ist derzeit noch völlig unklar. Welche zusätzlichen Maßnahmen und Kosten kommen dabei auf Saatguthersteller, Landwirte und die nachgelagerten Bereiche der Lebensmittelwirtschaft zu? Welche Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind von wem einzuhalten? Wer entschädigt wen bei eventuellen Schäden und ungewollter Verunreinigung? Wer soll die unvermeidbaren Kosten für die Trennung und Kontrolle der verschiedenen Warenströme tragen? Wie vollständig wird eine solche Trennung in der landwirtschaftlichen Praxis tatsächlich möglich sein? Fragen über Fragen, auf die aus Brüssel derzeit vor allem eine programmatische Antwort kommt: Diese Unklarheiten dürften auf keinen Fall dazu "missbraucht" werden, noch länger an dem Moratorium festzuhalten. Wie dürftig die wissenschaftliche Erkenntnislage zur Koexistenz bisher ist, zeigte sich zuletzt im April, als die Kommission zu einem "runden Tisch" einlud. Dieser entpuppte sich allerdings eher als ein Podium, von dem Wissenschaftler und Industrievertreter ihre Sicht der Dinge verkündeten. Die von einigen Wissenschaftlern für Raps und Mais vorgelegten Berechnungen und Modelle zur Abschätzung der Ausbreitung von GVOs auf Nachbarfelder, bei der Ernte und beim Transport, zur Auskreuzung mit wilden Verwandten, zur Überwinterung im Boden und zur Verunreinigung des Saatguts erwiesen sich als unvollständig und spekulativ. Dabei bestehen je nach Sorte große Unterschiede. Was die Wissenschaftler nicht dementieren konnten: Die Auskreuzung von Raps, der in Europa eine Vielzahl von natürlichen Verwandten hat und dessen Samen bis zu zehn Jahren im Boden erhalten bleiben, lässt sich in weiten Teilen Europas praktisch nicht unter Kontrolle bringen. Alle bisherigen Hochrechnungen deuten darauf hin, dass regelmäßig selbst Grenzwerte von 0,9 Prozent im Endprodukt überschritten würden, wenn Gentechnik-Raps in großem Stil angebaut würde.

Bauern sollen ungewollte Ausbreitung verhindern

Kurz gesagt lautete die Botschaft von Wissenschaft und Industrie, dass "das zufällige Vorhandensein" von GVOs in GVO-freien Beständen auf keinen Fall völlig zu vermeiden sei. Wer Null-Toleranz fordere, so der Vertreter der Saatgut-Industrie, sei an "echter Koexistenz" in Wirklichkeit gar nicht interessiert. Überdies seien verlässliche Erkenntnisse über Machbarkeit und Kosten der Koexistenz letztlich nur möglich, wenn endlich auch in Europa der großflächige Anbau von Gentechnik-Sorten in Angriff genommen werde. "Wir brauchen die praktische Erfahrung", forderte ausgerechnet Dr. Joachim Schiemann vom neuen Bundesinstitut für Risikobewertung, das künftig die Sicherheitsforschung und Zulassungen von GVOs in Deutschland koordinieren soll. Die Schlüsse, die Agrarkommissar Franz Fischler bereits Anfang März dieses Jahres in einem Strategie-Papier zur Koexistenz dem Agrarministerrat vorgelegt hatte, gehen in eine ähnliche Richtung: Es gehe ausschließlich um wirtschaftliche Probleme zwischen verschiedenen Anbauformen, die künftig in Europa gleichberechtigt nebeneinander existieren müssten. Allerdings müsse für den biologischen Anbau eine grundsätzliche Klärung herbeigeführt werden, da hier bisher keine Grenzwerte für GVOs vorgesehen seien. Außerdem müssten die Landwirte kostengünstige Management-Methoden einführen, die zum Beispiel den nötigen Abstand, Puffer-Zonen, Pollen-Barrieren, Durchwuchskontrolle, geeignete Fruchtfolgeplanung und Abstimmung mit den Nachbarn bezüglich des Aussaatzeitpunktes sowie umfassende Kontroll- und Reinigungsmaßnahmen beinhalteten. All dies soll nach dem Willen der Kommission künftig zur "guten landwirtschaftlichen Praxis" aller Bauern gehören. Eine realistische Vorstellung? Eine Studie der Kommission kam bereits vor mehr als einem Jahr zu dem Schluss, dass die Produktionskosten für alle betroffenen Landwirte dadurch zwischen fünf und zehn Prozent, in Einzelfällen sogar um über 40 Prozent steigen könnten. Die Kosten dieser Maßnahmen "sollten von denen getragen werden, die sich von der jeweiligen Anbaumethode einen besonderen Vorteil erhoffen", heißt es in dem Kommissionspapier. Ob damit aber der GVO-Bauer gemeint ist oder der Bauer, der sich von der Gentechnikfreiheit seines Produktes einen besonderen Vorteil verspricht, ließ Fischler im März sybillinisch offen; die neuen Leitlinien der Kommission sparen das Thema der Kostenübernahme vollständig aus.

Haftung ungeklärt

Auch an die Gefahr der Verunreinigung von Gentechnik-Kulturen mit konventionellen Sorten muss in Zukunft gedacht werden. Dazu hatten einzelne Mitgliedsstaaten ein Konzept vorgeschlagen. Die Probleme durch Etablierung gentechnikfreier Zonen in den Griff zu bekommen, argumentierte der EU-Kommissar, sei zwar sicherlich effektiv, aber rechtlich abzulehnen, da es fundamentale Rechte einschränken würde. Die Frage der Haftung bei eventuellen Verunreinigungen müsse zunächst einmal auf nationaler Ebene geklärt werden. In der Tat sei die Frage der Beweislast und des kausalen Nachweises bei der gegenwärtigen Rechtslage problematisch und bedürfe möglicherweise kollektiver Haftungsfonds. All dies, so hieß es bereits in Fischlers Vorschlag im März, solle nicht durch detaillierte Gemeinschaftsvorschriften, sondern "nach dem Subsidiaritätsprinzip" von den einzelnen Mitgliedsstaaten national geregelt werden. Sie dürften dabei weder den Anbau von zugelassenen GVOs verhindern, noch gemeinschaftlich festgelegte Grenzwerte verändern. Eine verbindliche gesetzliche Regelung der Koexistenz auf EU-Ebene hätte, so ließ die Kommission im März verlauten, vor allem den Nachteil, dass ihre Verabschiedung unter Umständen Jahre dauern könnte. In den Leitlinien wird die fehlende Praktikabilität einer EU-weiten Einheitslösung als Grund für die Vorlage nicht-bindender Leitlinien ins Feld geführt. Dass die Kommission mit diesem "Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass"-Vorschlag bei den Landwirtschaftsministern so durchkommen wird, erscheint unwahrscheinlich.

Saatgutreinheit entscheidend

Von zentraler Bedeutung für die Möglichkeit einer künftigen Koexistenz ist die Reinheit des Saatguts. Die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte zwischen 0,3 und 0,7 Prozent GVO-Anteil (0,3 Prozent für Raps, 0,5 Prozent für Mais, Rüben, Kartoffeln, Tomaten und 0,7 Prozent für Soja) würden dazu führen, dass allein bei Mais und Raps jährlich über 7 Milliarden GVO-Pflanzen aus konventionellen, "gentechnik-freien" Saatgutpartien freigesetzt werden könnten, ohne dass die betroffenen Landwirte hiervon auch nur wüssten. Dies wäre selbst dann möglich, wenn es zu gar keinem kommerziellen Anbau dieser GVO-Sorten käme. Entscheidend dafür, ob GVO künftig in konventionellem und biologischem Saatgut enthalten sein dürften, wäre lediglich die Zulassung von GVO-Sorten. Damit wären weitere Erwägungen zur Koexistenz bald müßig, denn innerhalb weniger Jahre würde eine unkontrollierte und flächendeckende gentechnische Verunreinigung, Vermischung, Auskreuzung und Akkumulation alle Bemühungen um Gentechnik-Freiheit zunichte machen. Auch für die Haftungsfrage ist der Saatgut-Grenzwert entscheidend. Wie soll ein Landwirt Fremdverschulden bei der Verunreinigung seiner Produkte nachweisen, wenn er den ungewollten Anteil in seinem eigenen Saatgut nicht einmal beziffern kann? Die Saatgutreinheit wird schließlich auch ausschlaggebend dafür sein, ob den Bauern künftig der Saatgut-Nachbau und die eigene Zuchtanpassung möglich sind, ohne Gefahr zu laufen, GVO-Verunreinigungen noch zu akkumulieren. Bei Raps, wo dieser Nachbau eine wichtige Rolle spielt, gaben die Wissenschaftler der Kommission bereits bei dem runden Tisch zu bedenken, dass der jährliche Neukauf von getestetem Saatgut wohl die einzig sichere Vermeidungsstrategie gegen die ungewollte Vermehrung eingeschleppter GVO-Sorten sein wird. Für die Saatgut-Unternehmen, die bei ihren GVO-Sorten den Nachbau ohnehin patentrechtlich ausschließen und unter Strafe stellen, ein hochprofitabler "Nebeneffekt", der gerade jene in ihre verstärkte Abhängigkeit triebe, die dieses Gentechnik-Saatgut nicht wollen. Jedoch stößt die Initiative "Save our Seeds", der sich 300 europäische Verbraucher-, Bauern-, Gesundheits- und Umweltschutzorganisationen mit über 25 Millionen Mitgliedern angeschlossen haben, bei der Kommission bisher auf taube Ohren. Die Initiative fordert ein Reinheitsgebot für konventionelles und biologisches Saatgut, wie es in Österreich bereits seit zwei Jahren mit gutem Erfolg praktiziert wird. Die in der dortigen Saatgut-Verordnung technisch als Grenzwert von 0,1 Prozent ausgedrückte GVO-Freiheit wird in Österreich von sämtlichen internationalen Saatgutunternehmen, die diesen Grenzwert in Brüssel für "schlicht nicht machbar" erklären, bisher problemlos eingehalten. Aufgrund dieser Reinheitsgarantie verdoppelte sich die österreichische Produktion von Mais-Saatgut im vergangenen Jahr. Von der EU-Kommission erhielten die Österreicher dagegen eine Abmahnung: Die Verordnung sei mit den EU-Bestimmungen nicht vereinbar.

Massenhafte Gentests verteuern Erzeugnisse

Gelingt es der Saatgut-Industrie, mit Hilfe einer landwirtschaftlichen Kommissions-Richtlinie, die weder Ministerrat noch EU-Parlament an der Entscheidung beteiligt, die vorgeschlagenen Grenzwerte durchzusetzen, käme eine Kostenlawine nicht nur auf die Bauern, sondern auf die gesamte nachgelagerte Industrie zu. Ist deren Gewissheit, dass Produkte bestimmter Herkunft frei von GVOs sind, erst einmal verloren, ergibt sich für sie die Notwendigkeit, an allen kritischen Punkten der Lebensmittelkette regelmäßige Gen-Tests durchzuführen, wie sie heute nur bei Importen aus GVO-produzierenden Staaten erforderlich sind. Dies beträfe gewaltige Warenströme. Lebensmittelverarbeiter und -handel arbeiten bereits allerorten an entsprechenden Rückverfolgungs- und Kontrollsystemen. Dabei versuchen alle Beteiligten, entsprechend ihrer jeweiligen Marktstärke, die Verantwortung ihren Lieferanten aufzubürden. Spätestens wo dieser Domino-Effekt die bäuerlichen Genossenschaftsbetriebe erreicht, wird dann wohl bald der Ruf nach öffentlichen Subventionen erklingen ­ ein gängiger GVO-Test (PCR-Methode) kostet derzeit zwischen 100 und 200 Euro. Die Zentralgenossenschaft Baden, die derzeit bereits 200000 Tonnen Mais aus dem Rheintal auf Verunreinigungen kontrolliert und an französische Stärkehersteller vermarktet, kommt bisher mit "nur" 700 Gen-Tests pro Jahr aus und veranschlagt die gesamten Zusatzkosten auf derzeit etwa 3 Euro pro Tonne. Diese könnten leicht auf 15 Euro steigen, fürchtet ihr Qualitätsbeauftragter. Für jede neue GVO-Sorte, mit der das Produkt verunreinigt sein könnte, bedarf es eines neuen Tests.

GVO-Anbau so präzise regeln wie den Bio-Landbau!

Die EG-Öko-Verordnung schreibt in allen Einzelheiten vor, was Bio-Bauern beachten, tun und lassen müssen. Sie beschreibt Zertifizierung und getrennte Erfassungs-Systeme, Anbauregister und Prüfverfahren. Auch für den Anbau von GVOs könnte so nach Ansicht der Bio-Verbände ein Regelwerk erstellt werden, das sicherstellt, dass transgene Kulturen tatsächlich nur da angebaut werden, wo dies auch vorgesehen ist, und die Kosten von denen getragen werden, die sie verursachen. Eine Frage würde aber auch eine solche GVO-Verordnung noch nicht beantworten: Wie können GVOs ­ einmal in großem Stil angebaut ­ wieder zurückgerufen werden, falls sie sich doch als schädlich erweisen sollten? Keine Technologie funktioniert perfekt, und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass ausgerechnet die Gentechnik hier die erste Ausnahme bildet. Eine erste Rückrufaktion der Firma Aventis (jetzt Bayer) in den USA illustriert das Problem: Gut eine Milliarde Dollar kostete es, im Jahre 2001 kleinere Chargen des GVO-Maises "Starlink", der wegen Allergieverdachts selbst in den USA nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen ist, wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Vollständig gelungen ist dies noch immer nicht. Der mittlerweile verbotene "Starlink"-Mais verfolgt wie ein Gespenst bis heute die Maisexporteure bis nach Japan. "Wir können uns dies nicht erklären", war der lapidare Kommentar der US-Landwirtschaftsbehörde, als dort unlängst ein Mais-Frachter wegen Starlink-Verunreinigungen abgewiesen wurde.

Fußnoten

  1. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23.07.03: GVO: EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen für die Koexistenz gentechnisch veränderter und nicht veränderter Kulturpflanzen.
  2. Gemeinsame Pressemitteilung von Bioland, BUND und Demeter vom 24.07.03: EU-Kommission lässt gentechnikfreie Landwirtschaft im Stich - BUND, Bioland und Demeter fordern EU-Verordnung für Gentech-Betriebe.
  3. Pressemeldung des Deutschen Bauernverbandes vom 24.07.03: Sonnleitner: Wir brauchen echte Wahlfreiheit
Erschienen in
GID-Ausgabe
159
vom August 2003
Seite 23 - 26

Benny Haerlin ist Mitarbeiter der Zukunftsstiftung Landwirtschaft. Er ist seit vielen Jahren in der Debatte um die Agro-Gentechnik aktiv und leitet aktuell die Kampagne „Save Our Seeds”, die sich für die Gentechnikfreiheit von Saatgut einsetzt.

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