Versuchs-Freisetzungen

Piktogramm: Keimender Samen in Petrischale

Bevor gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell auf die Felder kommen, werden sie in sogenannten Versuchs-Freisetzungen im Freiland getestet. Das in Deutschland relevante Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) der EU schreibt zwar vor, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nach ihrer Entwicklung im Labor oder Gewächshaus nur Schritt für Schritt in die Umwelt entlassen werden dürfen. Freisetzungsversuche also theoretisch zeitlich und räumlich beschränkt sind. Sicherstellen kann das Verfahren diesen Anspruch jedoch nicht. Praktisch können einmal in die Umwelt entlassene GVO kaum kontrolliert werden und ein parallel stattfindender, bewusst gentechnikfreier Anbau kann nur sehr schwer sichergestellt werden. Unzählige Freisetzungsversuche haben zu Verunreinigungen von konventionellen und ökologischen Sorten mit gentechnisch verändertem Material geführt.

Freisetzungsversuche bieten immer wieder auch Gelegenheit für lokale Diskussionen und Proteste. Diese hat das Gen-ethische Netzwerk über viele Jahre angeregt und unterstützt. Der letzte Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland wurde 2012 durchgeführt. Auch in anderen Ländern Europas ist die Anzahl der Versuchs-Freisetzungen in den letzten Jahren zurückgegangen.

Beiträge zu diesem Thema

  • Kein kurzer Prozess

    Von
    6. März 2009

    In den Jahren 2006 und 2007 wurde in Gatersleben gentechnisch veränderter Winterweizen ausgesät. Im Frühjahr 2008 machten „freiwillige FeldbefreierInnen” dem Freisetzungsversuch ein Ende und stellten sich anschließend der Polizei. Der Prozess vor dem Landgericht in Magdeburg beginnt vorausssichtlich im Februar.

  • Kein Anbau von genmanipulierten Pflanzen: Bundesweites Treffen der gentechnik-kritischen Bewegung

    Berlin/ Eberswalde 5. 2. 2009 Unter dem Motto „Auf die Bewegung kommt es an?” treffen sich am 7. und 8. Februar 2009 in Eberswalde bei Berlin Kritiker der Agro-Gentechnik. Das Spektrum ist breit: vom Landwirt bis zur Feldbefreierin, vom Imker bis zu Vertretern regionaler Bürgerinitiativen, von Saatgutzüchtern über Kommunen bis zu entwicklungspolitisch Engagierten. Im Mittelpunkt des Treffens stehen Strategien und Aktivitäten gegen Gentechnik im Essen, auf dem Acker und im Stall. Veranstalter sind die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Bioland, BUND, Gen-ethisches Netzwerk, Gentechnikfreie Regionen in Deutschland und Greenpeace.

  • European Commission flies in the face of European Parliament on GE trees

    Currently, at the Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity in Bonn, parties are discussing a possible moratorium on the release of genetically engineered (GE) trees.

  • Stellungnahme des GeN zur Novellierung des Gentechnikrechts

    Die große Koalition hatte eine Gentechnikgesetzes-Novelle angekündigt, mit der sie die Agro-Gentechnik fördern wollte. Der nun vorgelegte Entwurf ist nicht so schlimm, wie zwischenzeitlich zu befürchten war, doch wäre das geänderte Gentechnikgesetz, wie schon das aktuelle, nicht in der Lage, die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen. Zudem plant die Koalition, bestimmte gentechnisch veränderte Organismen aus der Regulierung des Gentechnikgesetzes zu entlassen, was nach Ansicht des GeNs nicht zu rechtfertigen ist.

  • Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVO

    Das Freisetzen und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wird in Deutschland nach dem Gentechnikgesetz geregelt. Dabei bedeutet Freisetzen das Entlassen von gentechnisch veränderten Organismen zu Testzwecken. Diese Versuche sind zum Beispiel im Rahmen der Zulassung einer gentechnischen Veränderung notwendig. Demgegenüber steht das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen. Damit ist die Weitergabe, der Verkauf, der kommerzielle Anbau und ähnliches gemeint.