Halbherziger Schutz
Ein Kommentar zum Operationsverbot an intergeschlechtlichen Kindern.
In einem Kommentar in der Jungle World Ausgabe #2021/14 weist GeN-Mitarbeiter*in Taleo Stüwe auf einige Schwachstellen und Mängel des neuen Gesetzes zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder hin.
Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung wurde am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Ein überfälliger Schritt zur Sicherung der geschlechtlichen Selbstbestimmung und körperlichen Unversehrtheit. Leider gilt der rechtliche Schutz vor fremdbestimmten, medizinisch unnötigen geschlechtsverändernden Operationen nicht für alle intergeschlechtlichen Kinder.
Expert*innen und Inter*-Organisationen hatten wiederholt Verbesserungsvorschläge gemacht, wurden jedoch nicht ausreichend gehört.
Der Kommentar kann hier kostenlos gelesen werden.
Gen-ethisches Netzwerk e.V.