Patente Entscheidung?

Der EuGH stoppt die Verwertung von embryonalen Stammzellen

Der jahrelange Rechtsstreit um Stammzellpatente in Europa geht seinem Ende entgegen. Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Wenn für die Gewinnung von Stammzelllinien befruchtete oder geklonte Eizellen zerstört werden, dürfen weder die Verfahren noch die hergestellten Zellen patentiert werden. Dass die späte Entscheidung die Kommerzialisierung des Forschungsbereiches aufhalten kann, darf allerdings bezweifelt werden.

„Der Gerichtshof hat den Schutz menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen deutlich gestärkt“, kommentierte Christoph Then für Greenpeace die Entscheidung des EuGH.1 Der hatte das Patentierungsverbot der EU-Patentrichtlinie für Embryonen weit ausgelegt: Laut Richterspruch erstreckt es sich nicht nur auf Verfahren, bei denen entwicklungsfähige Eizellen zerstört werden, und deren Produkte, sondern auch auf Stammzelllinien und Verfahren, für deren Entwicklung diese Zerstörung Voraussetzung gewesen ist. Während KritikerInnen der Patentierung das Urteil als Erfolg feierten, markiert es aus Sicht einiger ForscherInnen den Anfang vom Ende der Forschung mit embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) - jedenfalls in Europa. Der EuGH habe die Früchte jahrelanger Arbeit „in einem Handstreich weggewischt und dem außereuropäischen Ausland überlassen". Nicht nur Oliver Brüstle bediente sich der Wir-Sie-Rhetorik, auch andere Stammzellforscher bewerteten das Urteil aus einer bemerkenswerten territorialen Perspektive. „Von Asien und den USA“ könnte nun verwertet werden, was „hier“ entwickelt worden sei, so etwa Hans Schöler vom Münsteraner Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin.2 Die Argumentation hält einer Überprüfung an der Realität kaum stand: Zum einen ist nirgendwo auf der Welt eine direkte Umsetzung oder gar kommerzielle Verwertung von Ergebnissen der ES-Zellforschung in Sicht. Mit ihnen lassen sich Erkenntnisse zur Zellentwicklung gewinnen, aber als Rohstoff für den Einsatz am Menschen sind sie offensichtlich nicht geeignet. Nicht nur werden Nebeneffekte wie etwa ein unkontrolliertes Wachstum oder Abstoßungsreaktionen befürchtet; auch die Kosten der Herstellung, Beschaffung und Nutzung der Zellen sind ein Hindernis für klinische Anwendungen. So brach die Firma Geron Mitte November die weltweit erste klinische Studie mit aus ES-Zellen gewonnenem Zellersatz ab - offiziell aus finanziellen Gründen, möglicherweise aber auch wegen ausbleibender Erfolge.3 Ergebnisse der Studie waren mit Spannung erwartet worden, berichtet Katrin Zeilinger, Stammzellforscherin an der Berliner Charité, weil sie Auskunft zur Sicherheit von ES-Zelltransplantationen hätten geben sollen. Zum anderen konzentriert sich Forschung zunehmend auf alternative Zelltypen, etwa auf Körperstammzellen oder induzierte pluripotente Stammzellen (ipS). Erstere können gelegentlich erfolgreich klinisch eingesetzt werden 4, und bei letzteren „geht die Forschung in Riesenschritten vorwärts“, so Katrin Zeilinger. „Inzwischen gelingt es zum Beispiel, sie ohne Viren zu reprogrammieren“. Und diese Zelltypen und die Verfahren ihrer Herstellung dürfen trotz des EuGH-Urteils patentiert werden. Insbesondere in der Bundesrepublik ändert die Entscheidung nichts an der bestehenden Praxis (siehe dazu das Interview mit Katrin Zeilinger auf den folgenden Seiten). Aber auch in anderen europäischen Staaten besteht für Stammzellforscher kein Anlass zur Empörung; mittlerweile bieten sich genug alternative Verwertungsmöglichkeiten. Die Verheißungen, die mit der ES-Zellforschung transportiert wurden, haben diesem Markt längst einen Raum geschaffen; der Kapitalisierung und Zirkulation von Zellen auf diesem Markt vermag das EuGH-Urteil kaum Grenzen zu setzen.

  • 1Ausgangspunkt der Entscheidung war der Rechtsstreit um ein Patent, das Oliver Brüstle 1999 in der Bundesrepublik für aus ES-Zellen hergestellte Vorläufer von Nervenzellen erteilt wurde und gegen das Greenpeace geklagt hatte.
  • 2So Schöler gegenüber dem Fernsehsender 3sat. Vgl. für beide Zitate http://kurzlink.de/GID209_f.
  • 3Zu dem Versuch an vier querschnittsgelähmten Menschen in den USA vgl. den Bericht auf dradio wissen am 17.11.11, http://kurzlink.de/GID209_e. Demnach reagierten Betroffenenverbände empört. Daniel Human von der Christopher-Reeves-Stiftung etwa habe sich angeekelt darüber gezeigt, dass eine Studie, für die die Hoffnung der Menschen geschürt worden sei, aus finanziellen Gründen abgebrochen werde. „Sie behandeln uns Querschnitttsgelähmte wie Laborratten“, so sein Kommentar.
  • 4Für einige aktuelle Veröffentlichungen vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.11.11.
Erschienen in
GID-Ausgabe
209
vom Dezember 2011
Seite 45

Uta Wagenmann war Mitarbeiterin des GeN und GeN-Vorstandsmitglied.

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