PID: der Bundestag kreist

Gerade hat sich die Evangelische Kirche Deutschlands für ein Verbot der PID ausgesprochen. Die Abgeordneten des Bundestags mühen sich derweil weiterhin um Meinungsfindung in Sachen Präimplantationsdiagnostik (PID). Im letzten Herbst hat ein Gericht festgestellt, dass die PID nach geltender Gesetzeslage grundsätzlich zulässig ist. Die Medien behandeln das Thema seitdem intensiv; selbst Bundeskanzlerin Merkel sah sich genötigt, sich in der Frage festzulegen.
Das Thema ist zu einer Art nationalem Thema individueller Moralisierung jenseits ideologischer Grenzen geworden. Auffällig war, dass viele Verbände lange ratlos geschwiegen haben wie etwa die Kirchen. Neben verschiedenen Behinderten- und Frauenverbänden hat das GeN eine eigene Stellungnahme vorgelegt. Die Spannung steigt, denn die Frage wird letztlich im Bundestag entschieden. Wie also soll künftig die PID geregelt werden? Angepeilt für eine Entscheidung ist das Frühjahr.
Bis heute haben sich drei Antragsgruppen quer zu den Fraktionsgrenzen gebildet: 1. die Befürworter einer weitgehenden Zulassung der PID, 2. die Verbots-Befürworter und 3. die Gruppe für eine restriktive Zulassung. Die erste Gruppe will das Embryonenschutzgesetz um einen Paragraphen „3a“ erweitern, der die PID verbietet, aber bestimmte Ausnahmen zulässt. So wäre die PID nicht rechtswidrig, wenn aufgrund einer genetischen Vorbelastung eine „hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit“ vorliegt. In diesem Fall hätten Paare die Möglichkeit, sich an bestimmten Zentren behandeln zu lassen, nachdem sie eine medizinisch-psychologische Beratung in Anspruch genommen haben. Den Zentren angegliederte Ethikgremien würden in Einzelfallbetrachtung entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine PID erfüllt sind. Die Initiatoren des Entwurfs sind Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Die Linke) und Jerzy Montag (Die Grünen). Der Entwurf ist weitgehend, da schon ein hohes Alter der Mutter ausreichend sein soll, um ein Risiko für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ zu begründen. Außerdem soll die Feststellung spätmanifestierender Krankheiten erlaubt werden, eine Untersuchung, die das Gendiagnostikgesetz für die Pränatale Diagnostik verbietet! Die Verbotsgruppe sammelt sich um Johannes Singhammer (CSU), SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und die grünen Gesundheitsexpertin Birgitt Bender. Den Kompromissvorschlag wollen die Bundestagsabgeordneten René Röspel (SPD), Priska Hinz (Die Grünen), Patrick Meinhardt (FDP) zusammen mit Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ins Parlament einbringen. Demnach soll die PID zwar grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmefällen erlaubt werden: Paare mit genetischer Vorbelastung, wonach Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder dem Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres enden, sollen die Diagnostik anwenden dürfen. Wie die Befürworter sieht der Kompromiss die Einrichtung einer Ethikkommission vor, die darüber entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine PID erfüllt sind.

    16. Februar 2011