Kein Patent auf Leben!
Einführung
Patentierung von Lebewesen - das ist seit mehr als zehn Jahren ein Thema, das vielen Menschen nahe geht. Ob Patente auf Gene, auf Körperteile, Saatgut oder ganze Pflanzensorten und Tierrassen.
Bei vielen Menschen taucht Unmut auf, wenn Sie von der Patentierung von Leben hören. Dies liegt, folgt man dem für die Umweltorganisation Greenpeace tätigen Patent-Experten Christoph Then, an einer Mitgeschöpflichkeit. Dazu zählt er auch, „dass man Teil der Natur ist und sich nicht über die Natur stellt”. Dies sei der Fall, „wenn man sie [die Natur - die Red.] zu seiner Erfindung deklariert”, so Then weiter. Mit der immer häufiger zu beobachtenden Praxis seitens des Europäischen Patentamtes, auch konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zu patentieren, wird die Gefahr verstärkter Abhängigkeiten von den Saatgut-Konzernen auch die Bauern erreichen, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen nutzen, auch in Europa. Er sieht nicht nur den Bedarf, die Europäische Biopatentrichtlinie zu ändern, sondern ebenso einen Gestaltungsspielraum der Bundesregierung, die zum Beispiel Klarheit schaffen könnte, dass zumindestens konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere in Zukunft nicht mehr patentiert werden dürfen.
Entwicklungspolitische Aspekte
Mute Schimpf betont in ihrem Beitrag zu dem Patent auf die so genannte Schrumpeltomate die entwicklungspolitischen Aspekte dieses Falles, der im Rahmen eines Grundsatzentscheides der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes gemeinsam mit einem Patent auf Brokkoli zum Präzedenzfall erhoben wird. Die Frage, mit der sich die höchste Instanz in der Europäischen Patentorganisation beschäftigen muss, ist, welche technischen Schritte nötig sind, damit ein Patent auf nicht gentechnische Pflanzen erteilt werden kann.
Nahrungssouveränität
In ganz anderer Weise thematisiert Karsten Wolff in seinem Beitrag eine entwicklungspolitische Komponente: Er charakterisiert das Verhältnis zwischen der Patentierung von Saatgut und dem Konzept der Nahrungssouveränität. Dieses hat in den vergangenen Jahren international immer mehr an Bedeutung gewonnen, zuletzt zum Beispiel auf dem weltweiten „Forum for Food Sovereignty“ in Nyéléni (Mali) im Februar 2007. Wolff zeigt zunächst, dass die Forderung nach dem Verbot der Patentierung von Saatgut bereits im ersten Grundsatzpapier zur Nahrungssouveränität der Bauernorganisation La Via Campesina aus dem Jahre 1996 zu finden ist. Damit aber nicht genug: „Alle Positionspapiere zur Nahrungssouveränität beinhalten die Ablehnung jeglicher Form von Monopolisierung und Privatisierung öffentlicher und kommunaler Ressourcen”, zu denen Saatgut, Pflanzen und Tiere selbstredend zu zählen sind.
Lizenzen auf Saatgut
Die Fachtagung „Bauernrechte im Konflikt mit geistigem Eigentum”, die Anfang Oktober in Berlin stattgefunden hat, setzte sich neben den Patenten auch mit anderen Systemen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte auseinander. Dabei standen die Nachbaugebühren fast zwangsläufig im Mittelpunkt, stellen sie doch in Deutschland die aktuelle Form der fälligen Lizenzen auf Saatgut dar. Über deren Berechtigung gibt es eine mit harten Bandagen geführte Auseinandersetzung der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren, einer der Veranstalter der Fachtagung, mit dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter. Ob die Zukunft eher kooperative Modelle der Finanzierung der Züchtung bringt oder eine Verschärfung in Richtung der Patentierung von Saatgut - über die Diskussionen der KonferenzteilnehmerInnen berichtet GID-Mitarbeiter Christof Potthof.
GID-Redaktion