Keine Zulassung für Amflora

BASF hat noch keine europäische Anbau-Zulassung für seine gentechnisch veränderte (gv) Kartoffel der Sorte "Amflora" bekommen.

Die Kartoffel produziert nur eine Art von Stärke, das Amylopektin. In konventionellen Kartoffeln wird ein weiterer Stärkeanteil, die Amylose, gebildet. Anfang Dezember hat der Antrag des Konzerns im zuständigen Regelungsausschuss der Europäischen Union (EU) nicht die notwendige Mehrheit bekommen. Die Entscheidung kann nun frühestens Anfang des nächsten Jahres auf einem Treffen der EU-Umweltminister fallen. Die Zulassung der gv-Kartoffel wäre die erste in der EU nach Ende des so genannten De-facto-Moratoriums über die Neuzulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gewesen. Das Moratorium hatten die Mitgliedsstaaten über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren bis 2004 aufrecht erhalten. Danach sind bisher nur Zulassungen für die Verwendung von GVO in Nahrungs- und Futtermitteln ausgesprochen worden. Neben dem zur Entscheidung vorliegenden Antrag hat der deutsche Biotech- und Chemiekonzern noch einen zweiten zu derselben Kartoffelsorte nachgereicht, um die Verwendung der Kartoffel in Nahrungs- und Futtermitteln genehmigt zu bekommen. BASF beteuert, dass nicht geplant sei, die transgenen Kartoffeln für die menschliche Ernährung zu verwenden, vielmehr sollen die Reste der industriellen Verwertung als Futtermittel nutzbar gemacht werden. Der Abstimmung im Regelungsausschuss ging eine Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) voraus. Die EFSA ist der Meinung, dass von der gv-Kartoffeln keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgeht. Der Antrag von BASF zur kommerziellen Verwendung der gv-Stärkekartoffel wurde erstmalig 1996 gestellt. BASF hat in seinen Antragsunterlagen eingeräumt, dass ein Auftauchen der gv-Stärke-Kartoffeln in der Warenkette von Nahrungsmitteln nicht ausgeschlossen werden kann. Gleichzeitig betont der Konzern in Diskussionen, man habe extra ein System aufgebaut, damit es nicht zu dieser Vermischung von konventionellen und gentechnisch veränderten Kartoffeln kommt. In der Anbauperiode 2005 wurde eine Art Testlauf von Anbau und Verarbeitung mit Vertrags-Landwirten durchgeführt. Dabei kam eine konventionelle Kartoffelsorte zum Einsatz. Die gentechnische Veränderung der Kartoffel verhindert die Bildung eines Enzyms, das zur Biosynthese der Amylose notwendig ist. Zudem enthält die Kartoffel ein Antibiotikaresistenzmarkergen gegen Kanamycin. Dieses Antibiotika wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) "als essentiell und sehr wichtig eingestuft", weshalb Resistenzgene nicht in gv-Pflanzen verwendet werden sollten, wie der BUND meint. In seiner Stellungnahme vertritt der BUND zudem die Ansicht, dass "[d]ie Daten zur Toxikologie und Allergologie der Amylopektin-Kartoffel (...) ungenügend" sind. (pau)

Quellen:

BUND-Anmerkungen zur beantragten EU-Zulassung der Amylopektinkartoffel, Event EH92-527-1 der Firma BASF, November 2006 BASF-Antrag mit der Nummer C/SE/96/3501 www.efsa.eu.int

Erschienen in
GID-Ausgabe
179
vom Dezember 2006
Seite 54

Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.

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