Kurz notiert: Landwirtschaft & Lebensmittel

D: Anbau gv-Mais

Nach dem Gentechnikgesetz müssen Landwirte, die planen, gentechnisch veränderten Mais anzubauen, ihre Flächen in ein öffentliches Standortregister eintragen, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verwaltet wird. Die Einträge müssen spätestens drei Monate vor der geplanten Aussaat gemeldet sein. Mit dem Datum vom 3. Februar waren in dem Register zirka 1.850 Hektar Anbaufläche eingetragen, erste Flächen waren aber bereits wieder gestrichen worden. Nach Angaben von Greenpeace (die Organisation stellt eine - ständig aktualisierte - Karte im Internet bereit), liegt mehr als 50 Prozent der Fläche in Brandenburg. Es folgen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. "Schlusslicht" ist Schleswig-Holstein. Der Bt-Mais (MON 810) produziert ein Gift, das ursprünglich aus dem Bakterium Bacillus thringiensis stammt. Es soll den Mais resistent gegen den Maiszünsler machen. Zum Standortregister im Netz: www.standortregister.de. (www.greenpeace.de) (pau)

Gv-Sorten gelistet

Das Bundessortenamt (BSA) in Hannover hat im Dezember erstmalig gentechnisch veränderte (gv) Maissorten in die deutsche Sortenliste aufgenommen. Nur solche Sorten, die dort gelistet sind, dürfen auch gehandelt, das heißt in den Verkehr gebracht werden. Die bisher in Deutschland verfügbaren Sorten waren entweder mit einer Sondergenehmigung versehen, wie die im letzten Jahr angebauten, oder solche, die im europäischen Sortenkatalog standen, die dann aber nicht notwendigerweise auch in Deutschland getestet wurden. Im Rahmen der Prüfung baut das BSA die Sorten an verschiedenen Standorten und über mehrere Jahre an. Die drei Sorten von Pioneer und Monsanto sind so verändert, dass die Pflanzen über die ganze Anbauperiode hinweg selbst ein Gift gegen den Maisschädling Zünsler produzieren. Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): "Bauern in Deutschland haben jahrzehntelange Erfahrung im Maisanbau und im Umgang mit Schädlingen und setzen auf biologischen Pflanzenschutz und eine saubere Bodenbearbeitung mit dem Pflug, eine bewährte und risikofreie Herangehensweise." (AbL-Pressemitteilung, 14.12.05; www.bundessortenamt.de) (pau)

Monsantos GfP

Der Biotech-Konzern Monsanto hat in Deutschland Regeln für eine sogenannte Gute fachliche Praxis (GfP) bezüglich des Anbaus von gentechnisch verändertem (gv) Mais auf der Basis der gentechnischen Veränderung MON 810 veröffentlicht. Monsanto schreibt den Landwirten zum Beispiel einen Abstandsstreifen von 20 Metern zu benachbarten Feldern der gleichen Pflanze vor. Außerdem muss der Landwirt bei der Ernte darauf achten, dass die Maschinen gereinigt werden, damit es keine Veschleppungen von gv-Material in konventionelle Ware gibt. Die GfP betrifft den Anbau, die Ernte und den Transport von gv-Mais. Außerdem werden Empfehlungen für das so genannte Resistenzmanagement gegeben, die aber angesichts der geringen Flächen in ganz Deutschland und auf den einzelnen Betrieben eher vernachlässigenswert sein dürften. Grundsätzlich wird aber empfohlen, den Bt-Mais nicht auf der gesamten Anbaufläche, sondern höchstens auf 80 Prozent davon anzubauen, damit Insekten so genannte Rückzugsflächen nutzen können. In einer Art technischem Anhang schreibt Monsanto, der MON 810-Mais habe sich in mehrjährigen Sortenversuchen, die in den Jahren 1998 bis 2002 in Kooperation mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst durchgeführt worden waren, "im Oderbruch (starker Zünslerbefall)" als ökonomisch sinnvoll erwiesen. Alle in Deutschland in die Sortenliste eingetragenen gv-Maissorten basieren auf MON 810, sie sollen durch die gentechnische Veränderung resistent gegen den Maizünsler sein. Eigentlich soll die GfP von der Bundesregierung festgelegt werden, diese konnte sich aber noch nicht einigen. (monsanto.de) (pau)

USA: Mängel bei Kontrollen ...

Im Dezember hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) einen Bericht über Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) veröffentlicht. Inspekteure des Ministeriums geben in dem Bericht an, gravierende Mängel gefunden zu haben, unter anderem sollen die Feldversuche nicht begleitet und untersucht worden sein, zudem wussten die zuständigen Prüfer in mehreren Fällen nicht, wo sich die Versuchsfelder befanden. Des Weiteren sei vielfach unklar gewesen, was mit den gv-Pflanzen nach den Versuchen passiert ist. Der Bericht hält diese Fälle als Verletzung der Regeln mit dem Umgang von GVO fest. Das USDA ist in bestimmten Fällen verpflichtet, Felder mit GVO-Freisetzungsversuchen fünfmal jährlich zu kontrollieren. Nach dem Ende der Versuche muss zweimal überprüft werden, ob die gv-Pflanzen auch wirklich zerstört wurden und die Felder brach liegen. Dies gilt zum Beispiel bei Freisetzungen von Pflanzen zur Herstellung von pharmakologisch wirksamen Stoffen. Die zuständigen Behörden haben diese Kontrollen aber nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Die mangelhaften Kontrollen wären ein Risiko, so der Bericht, da so nicht ausgeschlossen werden könne, dass nicht zugelassene GVO in die Umwelt gelangen. Siehe auch Artikel von Hannah Laup in diesem Heft. (New York Times, 03.01.06) (je)

EU will Koexistenz - vielleicht ...

Die Kommission der Europäischen Union will vermutlich im April über ein europaweit verbindliches System zur Gewährleistung der Koexistenz transgener und nicht-transgener Sorten entscheiden. Nach der Darstellung des Internet-Portals "www.biosicherheit.de" habe die Agrar-Kommissarin der EU angekündigt, die verschiedenen Regelwerke in der Union zu sichten. Die Entscheidung werde dann auf der Basis eines von der Kommission noch zu erstellenden Berichtes fallen. Denkbare Maßnahmen zum Erreichen der Koexistenz sind Abstandsregeln zwischen Feldern der verschiedenen Anbauformen, die Reinigung von Sä- und Erntemaschinen und ähnliches. Die EU-Kommission hatte sich bereits im Sommer 2003 mit dem Thema befasst, aber seinerzeit nur unverbindliche Leitlinien formuliert, an denen sich die Mitgliedsstaaten orientieren sollten. Dies hat, sofern die Länder überhaupt eigene Regeln verabschiedet haben, zu einem Flickenteppich geführt, der möglicherweise auch nicht mit dem Wettbewerbsrecht der Union konform ist. Vom 4. bis zum 6. April wird zu diesem Thema auch eine Konferenz der EU (auf Einladung der Ratspräsidentschafts Österreichs und der Kommission) stattfinden. Da es sich bei dieser um einen abgeschlossenen Zirkel von offiziellen TeilnehmerInnen handeln wird, haben die gentechnikfreien Regionen Europas zu einem Sternmarsch am 5. Aril aufgerufen. Siehe dazu auch im Magazin (Termine) in diesem Heft. (www.biosicherheit.de) (pau)

Österreich verbietet gv-Raps

Die österreichische Regierung will den gentechnisch veränderten (gv) GT 73-Raps der Firma Monsanto verbieten. Österreich widersetzt sich damit einem EU-Beschluss. Die EU-Kommission hatte den gv-Raps im August 2005 als Futtermittel (Import) zugelassen, trotz der Ablehnung durch eine einfache Mehrheit der EU-Umweltminister, darunter auch der zuständige Minister Österreichs. "Wir wollen Österreich gentechnikfrei halten" sagte die österreichische Gesundheitsministerin Rauch-Kallat und gab an, auch Klagen der EU hinzunehmen. Die Ministerin hat nun darauf hingewiesen, dass derzeit eine Studie in Arbeit ist, die beweisen soll, dass der RT73-Raps leichter auskreuzt als andere Sorten. Der Anbau ist zwar weiterhin nicht erlaubt, doch gilt die Gefahr der Wilderung bei Raps als hoch, da es immer wieder zu Transportverlusten kommt. (derstandard.at, 23.01.06) (je)

Rumänien: Verbot für gv-Soja

Die rumänische Regierung hat am 25.01.06 ein Verbot für den Anbau von gentechnisch verändertem (gv) Soja beschlossen. Umgesetzt werden soll das Verbot ab Januar 2007. Vorangegangen waren dem Verbot Verhandlungen der Europäischen Union (EU) mit dem rumänischen Landwirtschaftsministerium. Die EU drängte Rumänien zu einer klaren Position bezüglich des gv-Sojaanbaus. In Rumänien wird auf geschätzten 100.000 Hektar das herbizidresistente Roundup Ready-Soja von Monsanto angebaut. In der EU ist diese Sorte für den Anbau nicht zugelassen. Die Entscheidung der rumänischen Regierung ist mit dem angestrebten EU-Beitritts Rumäniens verbunden. Um der EU beizutreten muss Rumänien seine Gesetzgebung der europäischen anpassen. (GM Watch daily, 03.02.06) (je)

Griechenland: Verbot gv-Mais

Die griechische Regierung hat zum wiederholten Male von der Europäischen Union zugelassene gentechnisch veränderte (gv) Maissorten verboten. Von der aktuellen Entscheidung sind 31 Sorten betroffen, zuvor waren schon einmal 17 Sorten verboten worden. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Argument, der Mais gefährde zahlreiche für die Landwirtschaft nützliche Insekten, zum Beispiel Bienen. (www.salzburg.com, 30.01.06) (pau)

Monsanto will Lizenzgebühren einklagen ...

Monsanto stoppt europaweit Schiffe, die mit argentinischem Soja beladen sind, um die Ladungen zu testen. Hintergrund sind Patentsrechtsstreitigkeiten zwischen Monsanto und der argentinischen Regierung. In Argentinien wird fast ausschließlich das herbizidresistente Roundup Ready-Soja, dass von Monsanto entwickelt worden ist, angebaut. Das Roundup Ready-Soja ist dort nicht patentiert. Auch nach jahrelanger Lobbyarbeit ist es Monsanto nicht gelungen, die argentinische Regierung zu einer Patentsrechtsänderung zu Monsantos Gunsten zu bewegen. Monsanto kann in Argentinien daher keine Lizenzgebühren kassieren. Seit 2004 hat Monsanto seine Strategie geändert und stoppt Schiffe in Europa, um zu beweisen, dass das geladene Soja Roundup Ready-Soja ist. In der EU besitzt Monsanto das Patent für dieses Soja und versucht nun, an europäischen Gerichten das Recht durchzusetzen, die Lizengebühren von den Sojaimporteuren zu bekommen. Die für die Importeure anfallenden Kosten würden wahrscheinlich an die argentinischen Bauern weitergereicht werden. Um das zu verhindern, hat die argentinische Regierung bei den jeweiligen europäischen Gerichten ein Gesuch eingereicht, bei den Prozessen als Drittpartei anerkannt zu werden. Die Termine für die Prozessbeginne sind noch unklar. (Reuters, 08.02.06) (je)

Lysin-Mais

In den USA hat das Landwirtschaftsministerium - erstmalig auf der Welt - eine gentechnisch veränderte (gv) Pflanze zugelassen, die über veränderte Qualitäts-Eigenschaften verfügt. Die Pflanze produziert einen erhöhten Anteil der Aminosäure Lysin. Aminosäuren sind die Grundbausteine der Proteine (Eiweiße), Lysin gehört zu den essentiellen Aminosäuren, das heißt sie ist lebensnotwendig, kann aber vom Körper nicht selbst hergestellt werden. Die gv-Maispflanzen sollen als Tierfutter eingesetzt werden, wo derzeit Lysin dem Futter - teilweise - zugesetzt wird. Nach Angaben der Hersteller-Firma Renessen aus dem US-Bundesstaat Illinois werde die neue Technologie dazu führen, dass Kosten reduziert und die Effektivität verbesserte werde. Der Mais soll in diesem Jahr auf Testfeldern, im nächsten dann auf einer anderweitig eingeschränkten Fläche angebaut werden, wie die Firma in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit den Konzernen Monsanto und Cargill schreibt. (www.renessen.com; www.agrarmedien.ch) (pau)

Anthrax-Impfung in gv-Pflanzen?

Nach Angaben von Wissenschaftlern aus den USA kann ein für die Immunisierung gegen das Anthrax-Virus notwendiges Vakzin in Pflanzen hergestellt werden. Vakzine sind praktisch Viren, denen ihre Gefährlichkeit genommen wurde. Da das Immunsystem in erster Linie die äußere Hülle eines Virus erkennt, reicht diese zur Impfung. Die Gesundheitsbehörde NIH (National Institute of Health) der USA hatte in einer Studie untersuchen lassen, ob sich Pflanzen zur Herstellung des Vakzins gentechnisch verändern lassen. Die Forscher von der Universität von Central-Florida bestätigten dies nun mit den Ergebnissen ihrer Untersuchungen, die in der Fachzeitschrift Infection and Immunity (Dezember 2005) veröffentlicht wurden. Henry Daniell und Kollegen hatten dazu in das so genannte Chloroplasten-Genom von Tabak-Pflanzen die notwendigen Gene eingeschleust. Chloroplaten sind abgeschlossene Zellorgane, in denen die Photosynthese stattfindet. Sie verfügen über ein eigenes kleines Genom. Nach Ansicht der Wissenschaftler sei es nun möglich, auf etwa 0,4 Hektar 360 Millionen Dosen des Vakzins zu produzieren. Es wurde erfolgreich an Mäusen getestet. Im Januar wurde zudem berichtet, dass einem Team von Forschern Vergleichbares bezüglich eines Impfstoffes gegen die Borreliose gelungen ist. Die Forscher um Heribert Wazecha (Universität Würzburg) hatten ebenfalls Erbinformation eines möglichen Vakzins in das Chloroplasten-Genom von Tabak übertragen und mit daraus hergestellten Impfstoff Mäuse vor einer Infektion bewahren können. (news.ucf.edu, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org; Infection and Immunity, im Netz unter: http://iai .asm.org; Nature biotechnology, 1/05) (pau)

Verunreinigte Rapsimporte?

Die japanische Regierung will zukünftig kanadische Rapsimporte auf gentechnische Verunreinigungen prüfen lassen. Grund ist der Verdacht auf eine Kontamination des kanadischen Rapses durch den herbizidresitenten gentechnisch veränderten (gv) RT 73-Raps von Monsanto, so ein Sprecher des japanischen Gesundheitsministeriums. In Japan müssen Importe von nicht zugelassenen GVO zerstört oder in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. In Kanada ist RT 73 in den Jahren 2004 und 2005 von einer kleinen Zahl von Farmern angebaut und auf den Markt gebracht worden, obwohl Monsanto den RT 73-Raps 2003 von der offiziellen Saatgutliste genommen hatte. Der Genraps war damit für die kommerzielle Nutzung verboten. Die Entwicklung von Testmethoden soll, laut japanischem Gesundheitsministerium, einige Monate dauern. (Reuters, 22.12.05) (je)

Norwegen: "Nei" (Nein) zu UPOV '91

Die neue norwegische Regierung hat einen Gesetzesentwurf ihrer Vorgängerin über den Beitritt zum UPOV-Abkommen von 1991 (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) zurückgezogen. Norwegen ist Mitglied des UPOV-Abkommens von 1978, viele Länder treten aber in einem Erneuerungsschritt der überarbeiteten Version des Abkommens bei. Neue Mitglieder können nur dem Abkommen von 1991 beitreten. Zwischen den beiden Versionen gibt es erhebliche Unterschiede, was die Rechte von Landwirten und Züchtern angeht. Die so genannten Vorbehalte räumen diesen Berufsgruppen erweiterte Rechte ein, damit - in Bezug auf die Züchter - der Schutz des geistigen Eigentums an einer Sorte nicht deren Weiterentwicklung hemmt. Bei Landwirten greift die Verschlechterung - Verschärfung zu Gunsten des Besitzers der Eigentumsrechte - weit in traditionelle Rechte am Nachbau ein. Eine weitere Neuerung betrifft die zeitliche Ausdehnung des Schutzes, die sich von '78 zu '91 von 15 auf 20 Jahre verlängerte. Die Europäische Union ist erst im vergangenen Jahr dem UPOV-Abkommen in seiner 1991er Version beigetreten. (www.grain.org, 07.12.05) (pau)

Patent-Irrgarten

Die Initiative "Biologische Innovation für eine offene Gesellschaft" (BIOS) bekommt prominente Unterstützung. Seine Gründungsorganisation CAMBIA (Center for the Application of Modern Biotechnology to International Agriculture, Australien) hat ein gemeinsames Projekt mit dem Internationalen Reisforschungsinstitut IRRI gestartet, bei dem die bereits existierende CAMBIA-Datenbank mit Volltext-Patenten um die Patente aus den Ländern erweitert werden soll, die zentral für den Anbau (und die Entwicklung) von Reis sind. Der Irrgarten der Patente soll so durchsichtiger werden, was die Entwicklung von Forschungsmethoden fördern soll. Entsprechende Länder sind insbesondere: China, Korea und Indien. Die CAMBIA-Patent-Datenbank "Patent-Lens" (Patent-Linse) findet sich für jedermann offen zugänglich im Netz unter: www.cambia.org. BIOS (Biological Innovation for Open Society) wurde im vergangenen Jahr gegründet und orientiert sich an der Open-Source-Software-Bewegung. Das Projekt wird vom norwegischen Außenministerium mit etwa 2, 5 Millionen US-Dollar unterstützt. (www.bios.net, 07.12.05) (pau)

Äthiopien: Gentech-Zentrum

Mit Geldern der Weltbank wird - Medienberichten zufolge noch in diesem Jahr - in Äthiopien ein Landwirtschafts-Biotechnologie-Forschungs-Institut entstehen. Es wäre das erste seiner Art in dem ostafrikanischen Land. Die Aufgaben des Instutes liegen einerseits in der Ausbildung von Forschern. Zudem wird gehofft, dass sich das Institut zur zentralen Einrichtung des Landes in der molekularbiologischen, gentechnologischen und Genom-Forschung entwickeln wird. Äthiopienist einLand mit sehr großer Biologischer Vielfalt, man spricht bei solchen Ländern (oder Regionen) von so genannten Vaviloff-Zentren, Zentren der genetischen Vielfalt von Kultur- und Nutzpflanzen. Es ist das einzige auf dem afrikanischen Kontinent. Hier findet sich eine große Vielfalt zum Beispiel von Weizen, Gerste, Hafer, Flachs, Hirse, Zwiebeln, Bananen, Sesam und, nicht zu vergessen: Kaffee. (The Scientist, 15.11.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

Kennzeichnung

Eine neue Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist am 1. Februar in Deutschland in Kraft getreten. Sie wurde wegen der Novellierung des Gentechnikgesetzes und der Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie überarbeitet. "Die Verordnung hat", schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen, "einen eher beschränkten Anwendungsbereich, nämlich in erster Linie für in der EU zugelassene GVO-Rohprodukte, die für eine industrielle Verarbeitung bestimmt sind oder die zum Beispiel als gentechnisch veränderte Zierpflanzen in Verkehr gebracht werden. 'Konventionelle' Produkte, die unbeabsichtigt oder technisch unvermeidbar einen Anteil von (zugelassenen) GVO bis zu einem Schwellenwert von 0,9 [Prozent] enthalten, sind ebenfalls nicht kennzeichnungspflichtig." (Pressemitteilung des BMFSJS, 23.01.06) (pau)

Gentechnikfreie Milch

Auch in Westfalen können KundInnen jetzt Milch ohne Gentechnik im Supermarkt kaufen. Auf der Internationalen Grünen Woche wurde angekündigt, dass die REWE-Supermärkte die Milch unter dem Label "Bergweide - ohne Gentechnik" verkaufen. Beteiligt sind sauerländer Bauern und die Upländer Bauernmolkerei. Diese hatte bereits im vergangenen Jahr eine erste Initiative für - wohlgemerkt konventionell erzeugte - Milch ohne Gentechnik gestartet. Seit Juni 2005 wird die Milch im nordhessischen Raum über die Supermarkt-Kette tegut verkauft. "Hersteller von Lebensmitteln aus tierischer Herkunft können ihre Produkte wie Milch, Eier und Fleisch freiwillig kennzeichnen, dass sie ohne Gentechnik arbeiten. Dabei dürfen die Tiere keine gentechnisch veränderten Futtermittel erhalten, ebenso keine gentechnisch veränderten Arzneimittel und Impfstoffe. Bei den Futtermitteln sind neben den bereits erwähnten Pflanzen (Soja etc.) auch Zusatzstoffe wie Vitamine, Enzyme u.a. zu beachten." (www.bergweide.de; WDR, 12.01.06) (pau)

Erschienen in
GID-Ausgabe
174
vom Februar 2006
Seite 23 - 25

GID-Redaktion

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