Kurz notiert: Landwirtschaft & Lebensmittel

Gentechnikfreie Modellregionen

Sieben Regionen haben sich zum Netzwerk "Gentechnikfreie Modellregionen" zusammengeschlossen. Wendland/Elbetal, Barnim/Uckermark, Östliches Ruhrgebiet, Hohenlohe, Landkreis Reutlingen, Donautal und Chiemgau-Inn-Salzach sind alle auch Teil des Modellvorhabens "Regionen aktiv" der Bundesverbraucherministerin Renate Künast, die mit diesem Programm ihre Agrarwende unterstützen will. Das neue Netzwerk ist im Rahmen von "Regionen aktiv" zum Projekt des Monats Juni 2005 gewählt worden. Zentraler Aspekt des neuen Netzwerkes ist der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Im Netzwerk sollen Erfahrungen, zum Beispiel zur Gründung gentechnikfreier Regionen, ausgetauscht werden, Informationsmaterialien werden gemeinsam erstellt und genutzt. Als Hintergrund für diesen Schritt wird die aktuelle Situation im Frühjahr 2005 angeführt. Erstmals sei es jetzt in Deutschland möglich, gentechnisch veränderten Mais in größerem Maßstab anzubauen. Damit verbunden ist, so heißt es in der Bekanntmachung weiter, dass die "Risiken für landwirtschaftliche Betriebe und VerbraucherInnen (...) nicht absehbar" sind. "Wenn gentechnisch veränderte, lebende Organismen einmal in die Natur eingebracht wurden, [sind diese] nicht mehr rückholbar". Für die Regionen im Netzwerk ist außerdem die Sicherung einer qualitätsbezogenen konventionellen und ökologischen Landwirtschaft ein wichtiges Argument. (www.modellregionen.de) (pau)

Bt-Resistenzen

Werden Bt-Pflanzen mit nur einem Bt-Gen gleichzeitig mit solchen mit zwei, gestapelten, Bt-Genen angebaut, dann erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass Schadinsekten Resistenzen ausbilden. Auf der Basis von Versuchen, die Wissenschaftler der Cornell-Universität (US-Bundesstaat New York) um Jian-Zhou Zhao im Gewächshaus durchführten, konnte gezeigt werden, dass Resistenzen langsamer entwickelt werden, wenn nur Bt-Pflanzen mit zwei Genen angepflanzt wurden. Die Versuche wurden an gentechnisch verändertem Bt-Brokkoli durchgeführt, ihre Ergebnisse haben nach Ansicht der Wissenschaftler weit reichende Auswirkungen auf den Anbau und die Regulation von Bt-Pflanzen, da die Varianten mit den zwei Genen als Resistenzmanagementsystem angesehen werden. Dies kann nicht per se weiter so gelten. Die Schädlinge, so die Erklärung der Wissenschaftler, benutzen die Bt-Pflanzen mit nur einem Toxin-Gen als Trittbrett auf dem Weg zur Resistenz gegen beide Toxine. Dies stehe auch in Übereinstimmung mit den Mendelschen Gesetzen für die Vererbung und ihren Erwartungen. Bt-Pflanzen werden mittels gentechnischer Veränderung in die Lage versetzt, selber die ursprünglich aus verschiedenen Stämmen des Boden-lebenden Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) stammenden Toxine zu produzieren. Bei den Versuchen wurde gv-Brokkoli mit den Toxin-Varianten Cry1Ac, Cry1C und beide kombiniert verwendet. (Proceedings of the National Academy of Science, USA, Band 102, 14.06.05) (pau)

Gv-Reis in China

In der chinesischen Stadt Guangzhou ist in einem Supermarkt gentechnisch veränderter (gv) Reis aufgetaucht. Nach Angaben der New York Times auf der Basis von Recherchen der Umweltorganisation Greenpeace seien Reissäcke von einem unabhängigen Labor untersucht worden. Gv-Reis ist weder in China noch in sonst einem Land der Welt zum Verzehr für den Menschen zugelassen. Schon vor etwa zwei Monaten hatte das Landwirtschaftsministerium Chinas der Organisation zugesagt, es werde untersuchen, wie es zu den Durchmischungen hatte kommen können. Ergebnisse dazu sind aber bisher nicht veröffentlicht worden. Nach Ansicht des Greenpeace-Forschers Sze Pang Cheung würde sich der transgene Reis ausgehend von der Provinz Hubei in andere Teile des Landes ausbreiten. (New York Times, 14.06.05) (pau)

Rapssaatgut aus Österreich

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) empfiehlt Rapssaatgut in diesem Jahr in Österreich zu kaufen. Die dortigen Händler geben eine Garantie für Gentechnikfreiheit, weil das österreichische Saatgutgesetz diese vorschreibt. Saatgut wird in Österreich strenger reglementiert als in Deutschland. Deutsche Züchter geben zwar Zusagen für gentechnikfreies Saatgut, die Gentechnikfreiheit wird aber mit einem Verweis auf die Vermehrung und daraus folgende Verunreinigungen nicht garantiert. Im Falle der Kontrollen auf gentechnisch veränderte Verunreinigungen wird dagegen im Nachbarland eine Analyse gemacht, bei der in einer 3.000-Samen-Probe kein Same gentechnisch verändert sein darf. Daraufhin wird ein Zertifikat ausgestellt. Von jeder Saatgutpartie werden außerdem Proben an die Kontrollstelle AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) geschickt, die nochmals stichprobenartig kontrolliert werden. Eine mögliche Quelle für das entsprechende Saatgut sei die Saatbau Linz, die mit der BayWa einen Handelspartner in Deutschland hat. Das Saatgut der BayWa wird wie alles österreichische Saatgut in Österreich vermehrt. Nähere Informationen bei der AbL, Bahnhofstr.31, 59065 Hamm, http://www.abl-ev.de/. (AbL) (pau)

Niederösterreich: Gentechnik-Vorsorgegesetz

Nach Österreichischem Recht gibt das Bundesgesetz nur allgemeine Vorgaben für die Regulierung der Gentechnik in der Landwirtschaft. Konkretisierungen werden in den Bundesländern vorgenommen. Entsprechend plant das Bundesland Niederösterreich nun ein Gentechnik-Vorsorgegesetz. Das Gesetz soll, so der Landesrat Josef Plank, "die Produktion von qualitativ hochwertigem, gentechnikfreiem Saatgut ermöglichen". Insbesondere mit Blick auf die Zucht von 100-prozentig gentechnikfreiem Saatgut werde ihm ein hoher Stellenwert beigemessen. Ein möglicher Anbau könne zwar aus EU-Rechts-Gründen nicht verboten werden, doch werden hierfür umfangreiche Auflagen erteilt, insbesondere Transparenz und ein Anmeldeverfahren bei der Landesregierung werden genannt. Die Landesregierung wolle, im Falle von Verstößen, die Wiederherstellung des früheren Zustandes anordnen. Der Entwurf wurde an den Landwirtschaftsausschuss weiter geleitet. (Niederösterreichische Nachrichten - online, www.noen.at, 21.06.05) (pau)

USA: Milch-Industrie skeptisch

Von der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) wird für die kommenden Monate eine Entscheidung erwartet, die das Fleisch und andere Produkte geklonter Tiere als unbedenklich für den menschlichen Verzehr einstuft. Sie bekommt nun Gegenwind von der Milchindustrie. Diese sei, so die Medienberichte, aus Sorge um die Reaktionen der Verbraucher nicht sehr glücklich mit der erwarteten Entscheidung. "Es gibt ein starkes Gefühl bei den Mitgliedern, dass die Verbraucher nicht aufnahmebereit seien für die Milch geklonter Kühe", zitiert das Internet-Portal topnews.com die Sprecherin des Verbandes International Diary Foods Association, Susan Ruland. (www.topnews.com, 11.07.05) (pau)

Unfreiwilliger Gentech-Anbau

Mindestens 21 Landwirte in Bayern haben in diesem Jahr unfreiwillig gentechnisch verändertes Maissatgut ausgebracht. Wie im Verlauf des Juni und Juli bekannt wurde, kam es bei einer Liefreung der Sorte Clarica vom Saatgut-Konzern Pioneer zu Verunreinigungen. Der Mais war von der Firma aus Kanada eingeführt worden. Das Bayerische Ministerium für Landwirtschaft hat die Bauern aufgefordert, die Pflanzen unterzupflügen oder die Flächen im Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachzumelden. Letzteres ist allerdings rechtlich eigentlich nicht zulässig, da Anbauflächen von gentechnisch veränderten Sorten drei Monate vor Aussaat in das Register eingetragen werden müssen. Pioneer hat sich laut Presseberichten mit den geschädigten Landwirten auf einen Ausgleich geeinigt. Nach Ansicht des Bund Naturschutz (BN) in Bayern hätte der Konzern die Verunreinigung entdecken müssen, wenn er das Saatgut "ordnungsgemäß untersucht hätte". Der BN hat Strafanzeige erstattet, um klären zu lassen, "ob sich der Verdacht bestätigt, dass von den Verantwortlichen der Firma Pioneer eine ungenehmigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durch ahnungslose Landwirte verschuldet wurde". 69 Pakete des verunreinigten Saatgutes sind auch nach Baden-Württemberg gekommen, auf einer Fläche von etwa 40 Hektar sei es ausgesät worden. Nach Absprachen mit dem zuständigen Ministerium in Stuttgart seien die Pflanzen kleingehäckselt worden. Auch hier haben sich die Landwirte mit Pioneer auf eine Entschädigung verständigt. (Backnanger Kreiszeitung, 14.07.05; Pressemitteilung Bund Naturschutz, 24.06.05, Bietigheimer Zeitung, 14.07.05) (pau)

Neues Moratorium 1

Nach Angaben von Friends of the Earth Europe hat der EU-Kommissar für Umwelt, Stavros Dimas, alle Anträge auf Zulassung zum Anbau von gentechnisch veränderten Sorten gestoppt. Mit Verweis auf einen Bericht in einer nicht näher bezeichneten Tageszeitung soll Herr Dimas den Stopp bis zu dem Zeitpunkt angeordnet haben, wenn in Europa die Fragen der Koexistenz gentechnisch veränderter mit konventionellen und ökologischen Sorten und die Frage der Saatgut-Kontamination geklärt sind. Im Anschluss an die gescheiterte Empfehlung der Kommission nationale Verbote für bestimmte GVO durch den EU-Umweltministerrat aufheben zu lassen (siehe Notiz " EU-Kommission scheitert"), hatte Dimas bereits gesagt, die Ablehnung durch die Mitgliedsstaaten sei ein Signal, dass einige der Staaten möglicherweise das Rechtssystem der Union überarbeiten wollten. Friends of the Earth sind der Meinung, das neue Moratorium habe gute Chancen, eine lange Zeit zu halten, da vermutlich keine der genannten Fragen noch in diesem Jahr geklärt werden. In Sachen der Saatgut-Verunreinigung, bei der die EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel einen Vorschlag für einen Grenzwert machen muss, ist derzeit kein Fortschritt in Sicht. Die Grenzwerte würden festlegen, bis zu welcher Höhe gentechnisch verändertes Saatgut in konventionellem und ökologischem Saatgut vorkommen darf, bevor eine Kennzeichnungspflicht greifen würde. Derzeit ist in der entsprechenden EU-Regelung kein Grenzwert genannt, so dass jede Verunreinigung zur Kennzeichnungspflicht führt. Grenzwerte müssten für jede Pflanzensorte einzeln festgelegt werden auf der Basis der Biologie und der landwirtschaftlichen Praxis beim Anbau der verschiedenen Pflanzen. (Friends of the Earth Biotech Mailout, Juli 05, im Netz unter www.foeeurope.org/gmos/index.htm; PM der EU-Kommission, 24.06.05) (pau)

Neues Moratorium 2

Die polnische Nichtregierungsorganisation ICPPC (etwa: Internationale Koalition zum Schutz des polnischen Dorfes) hat eine Kampagne zur Errichtung eines zehnjährigen Anbau-Moratoriums für alle gentechnisch veränderten (gv) Organismen in Europa lanciert. Drei Gründe werden von den ICPPC-Vertretern Jadwiga Lopata und Julian Rose genannt: (1) In Polen hat sich mit am 20. Juni Zachodnio-Pomorskie als zwölfte von 16 Woiwodschaften als gentechnikfreie Region deklariert. Gemeinsam mit insgesamt 160 gentechnikfreien Regionen (nach der offiziellen Definition für eine Region im Sinne der EU zählt in den Mitgliedsstaaten die Verwaltungseinheit unterhalb der Ebene des Nationalstaates - in Deutschland also die Ebene der Bundesländer) und mehr als 4.000 lokalen gentechnikfrei-Initiativen in ganz Europa ist dies nach Meinung von ICPPC ein kraftvolles Votum für ein Moratorium. Im Übrigen würden 80 Prozent der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnen, was wiederholt in Umfragen bestätigt wurde. (2) Der Skandal um den illegalen Import von mit Bt-10-Mais verunreinigten Mais-Lieferungen und die veröffentlichten Gesundheitsrisiken des gv-Mais Mon 863 des US-Gentechnik-Konzerns habe deutliche Mängel im Zulassungs- und Kontrollsystem offenbart. Die weder in den USA noch in Europa genehmigte gv-Maissorte war von Syngenta "aus Versehen" verkauft worden. (3) Außerdem sei das System der Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologischen Sorten nicht möglich und werde vielmehr zu weit gehender Kontaminationen führen. (ICPPC, 27.06.05, www.icppc.pl) (pau)

EU-Kommission scheitert

Die Umweltminister der Europäischen Union haben die nationalen Verbote für bestimmte gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nicht aufgehoben. Auf einer Sitzung Ende Juni in Brüssel hatte die Kommission eine entsprechende Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt, wonach diese in kürzester Zeit hätten aufgehoben werden müssen. Mitgliedsstaaten haben einer Schutzklausel gemäß das Recht, auf der Basis neuer Erkenntnisse bereits für die Europäische Union zugelassene GVO im eigenen Land zu verbieten. Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg machen bei insgesamt acht verschiedenen zugelassenen GVO davon Gebrauch. (PM Europäische Kommission, 24.06.05) (pau)

WHO-Studie zu gv-Nahrung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine neue Studie zu "moderner" Nahrungsmittel-Biotechnologie, menschlicher Gesundheit und Entwicklung vorgelegt. Die Autoren der Studie sehen in der Anwendung der Gentechnik Chancen zur Erhöhung der Produktivität und zur Verbesserung der Nährstoffversorgung, wobei letztere zu besserer Gesundheit und zur Entwicklung [von wenig entwickelten Ländern und Gemeinschaften] beitragen könne. Gesundheitliche Effekte könnten auch durch veränderte agronomische Anwendungen (weniger Pestizideinsatz und Ähnliches) erzielt werden. Die Autoren der Studie gehen weiter davon aus, dass der weiteren Entwicklung zum Beispiel von Ertragssteigerungen Grenzen gesetzt sind. Dies liegt ihrer Meinung nach zum Beispiel an fehlender Varianz im Erbmaterial bei einzelnen Eigenschaften. Außerdem fehle die Kompatibilität der Sorten (crop types) untereinander. Diese können, so heißt es in dem Bericht, mit der modernen Biotechnologie überwunden werden. Bezüglich der Sicherheit der Nahrungsmittel merken die Autoren an, dass es durchaus auch potentielle Risiken für eben diese Bereiche (menschliche Gesundheit und Entwicklung) gebe. In diesem Zusammenhang verweisen sie aber in erster Linie auf in der Entwicklung befindliche Risikoabschätzungsverfahren, zum Beispiel auf die entsprechenden Regeln in dem internationlen Übereinkommen Codex Alimentarius, das die WHO zusammen mit der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen abgeschlossen hat und noch weiter ausarbeitet. So gehen die Autoren davon aus, dass die aktuell auf dem internationalen Markt befindlichen gentechnisch veränderten Organismen wahrscheinlich kein Gesundheitsrisiko darstellen. (WHO, 23.06.05; www.who.org, dort zum download: "Modern food biotechnology, human health and development: an evidence-based study") (pau)

WTO-Streit weiter verzögert

Christian Haberli, der Vorsitzende des WTO-Streitgremiums für die Auseinandersetzung um das so genannte De-facto-Moratorium der EU über die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), hat eine weitere Verzögerung im Verfahren angekündigt. Das Gremium werde seinen Zwischenbericht nicht vor Anfang Oktober vorlegen. Dies äußerte er in einem Schreiben an die beteiligten Parteien. Der Europäischen Union wird von den Ländern USA, Kanada und Argentinien vorgeworfen, gegen das Recht der Welthandelsorganisation verstoßen zu haben, als sie in dem Zeitraum von 1998 bis 2004 keine neuen GVO für die Verwendung in Europa zugelassen habe. Üblicherweise gut informierte Quellen sprechen von der enormen Menge an zu berücksichtigendem Material, das das Gremium auch in dem - mehrfach verlängerten - Zeitraum nicht sichten und verarbeiten könne, als Grund für die Verzögerung. Hinzu komme die Komplexität der gesamten Angelegenheit und neue Punkte, die von den Parteien vorgebracht worden seien. Der jetzt vorgelegte Zeitplan könnte dazu führen, dass der Bericht genau zur Zeit des nächsten Treffens der Mitglieder der Welthandelsorganisation, Mitte Dezember dieses Jahres, veröffentlicht wird. Dieser Termin kann die Bedeutung des Berichtes und seiner Ergebnisse deutlich steigern. (Bridges Weekly Trade News Digest, Band 9, 03.08.05, www.ictsd.org) (pau)

USA: Hungerhilfe ineffizient

Das US-amerikanische System der Hungerhilfe ist als solches nicht effizient und richtet sich nicht gegen die langfristigen Ursachen der Unsicherheit bei der Versorgung mit Lebensmitteln. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) aus Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota. Der Bericht "U.S. Food Aid: Time to Get it Right" zeigt vielmehr, dass das System in erster Linie Nahrungsmittel-Firmen und Transportunternehmen mit Verträgen über Hilfslieferungen fördert. Das System, Nahrung in Krisengebiete zu bringen, um diese dort zu verkaufen oder zu verteilen, sei teuer, nicht effizient und langsam. Die USA sollten vielmehr dazu übergehen, Geld bereit zu stellen, mit dem in der Nähe der Krisengebiete Nahrung gekauft werden kann. Der Bericht steht auf der Internetseite des IATP zum Download. (IATP-PM, 27.07.05) (pau)

Australien: Nahrungsmittel kontaminiert!

Eine gentechnisch veränderte Rapssorte des Bayer-Konzerns hat in Australien für die erste dort nachgewiesene Verunreinigung von konventionell hergestellten Lebensmitteln gesorgt. Die Sorte Topas 19/2 wurde in einer für den Export nach Japan vorgesehenen Lieferung gefunden. Japan besteht auf routinemäßigen Kontrollen auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen. Julie Newman vom Network of Concerned Farmers meinte dazu: "Wir wussten, dass dies irgendwann passiert. Jetzt ist die Frage, wer die Haftung für diese grobe Fahrlässigkeit übernimmt. In keinem Fall darf es die mit konventionellem Saatgut arbeitenden Landwirte treffen. Wir brauchen und möchten diese Pflanzen nicht." Die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), die den Bayer-Konzern seit 25 Jahren überwacht, fordert eine Übernahme der Kosten durch das Unternehmen: "Die modifizierte Raps-Sorte stammt zweifelsfrei aus den Laboren des Bayer-Konzerns. Es ist unerheblich, ob die Kontamination durch Freisetzungsversuche oder durch importiertes Saatgut erfolgt ist – das Unternehmen muss die vollständige Verantwortung für seine Produkte übernehmen." Zwar ist die Quelle der aktuellen Verunreinigung bisher nicht gefunden. Doch fällt der Verdacht auf den Bayer-Konzern, da dieser in der Vergangenheit im australischen Bundesstaat Victoria Freisetzungsversuche mit dem Herbizid-resistenten Raps durchgeführt hatte. (CBG-PM, 16.07.05) (pau)

Bt-Toxin in Spinnen und ...

Wer suchet, der findet. So müssen wohl die Ergebnisse einer Untersuchung gewertet werden, die von Wissenschaftlern der Universität von Kentucky/USA durchgeführt wurden. Sie testeten in einer Untersuchung auf Bt-Alfalfa-Feldern den Gehalt an Bt-Toxin in verschiedenen pflanzenfressenden Familien der so genannten Gliedertiere, zu denen zum Beispiel die Insekten und auch die Spinnen gezählt werden. Außerdem wurden aus der gleichen Tiergruppe auch Vertreter von räuberisch lebenden Familien untersucht, womit eine mögliche Anreicherung des Toxins in einer höheren Ebene des Nahrungsnetzes sichtbar gemacht werden kann. Nachgewiesen werden konnte das Toxin zum Beispiel in Vertretern der Spinnen, in Käfern und in Wanzen (alle räuberisch) oder in Chaetocnema pulicaria, in Popillia japonica (beide pflanzenfressende Käfer) und anderen. Nach Angaben der Autoren der Studie sei bei bisherigen Untersuchungen eher herausgekommen, dass räuberisch lebende Arten wenig von dem Bt-Toxin betroffen seien. Allerdings habe es sich bei diesen auch um Laboruntersuchungen gehandelt. Werden alte Ergebnisse zur Empfindlichkeit von räuberisch lebenden Arten der hier untersuchten Tiergruppen und ihre Bedeutung bei der biologischen Schädlingskontrolle berücksichtigt, so kann - auf lange Sicht - die Toxin-Exposition transgenen Ursprungs ihre Fruchtbarkeit und besagte Rolle bei der Schädlingskontrolle beeinflussen. Weitere Forschung zum Weg des Bt-Toxins durch die Nahrungskette sei notwendig. (Molecular Ecology, Band 14, 2005) (pau)

Keine Maiskontamination in Mexiko?

Eine neue Veröffentlichung der National Academy of Science der USA beschreibt Untersuchungen zu der Verunreinigung des Genpools mexikanischer Mais-Landsorten mit gentechnisch verändertem Material. Die Wissenschaftler konnten in ihrer Arbeit die Verunreinigung, die im Jahr 2001 von den US-amerikanischen Forschern Quist und Chapela nachgewiesen worden war, nicht bestätigen. In der neuen Untersuchung, die in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführt wurde, wurden Proben von 870 Pflanzen auf 125 Feldern berücksichtigt. Die Ergebnisse von Quist und Chapela waren seinerzeit weltweit und weit gehend einhellig mit Sorge aufgenommen worden, da Mexiko zu den Zentren mit der größten Artenvielfalt an Maissorten und Mais-verwandten Pflanzen gilt. Die ersten Reaktionen mexikanischer zivilgesellschaftlicher Gruppen auf die neue Veröffentlichung sind jedenfalls überwiegend skeptisch. Dort zweifelt man daran, dass die gesammelten Proben eine Aussage zulassen über die tatsächliche gentechnische Verunreinigung. Und dies sowohl hinsichtlich der statistischen Validität der Studie, also der Anzahl der wirklich genommenen Proben, als auch in Bezug auf die Orte, an denen sie entnommen wurden. So stellten der Biologe und Statistiker Peter Rosset ebenso wie die landwirtschaftliche Bildungsorganisation CECCAM fest, dass die Autoren der Studie in methodischen Fragen sehr zurückhaltend sind. Weshalb man vermutet, dass die Anzahl der Proben aufgeblasen wurde. Und sie weisen darauf hin, dass die verwendeten Tests-Kits eine geringe Auflösung besitzen und gewöhnlich dort eingesetzt werden, wo man falsch-positive Ergebnisse vermeiden will, um Klagen aus dem Weg zu gehen. Die Untersuchung habe sich zudem auf eine kleine Region im südlichen Bundesstaat Oaxaca beschränkt, während bei Quist und Chapela und auch in weiteren unabhängigen Studien weitaus auch andere Bundesstaaten und größere Regionen einbezogen waren. Zweifel an der Methode werden auch aus durch Aussagen aus einigen ländlichen Gemeinden aus Qaxaca bestärkt, die an den Probeentnahen beteiligt waren. Demnach hatte man dort Mais aus Gemeinden untersucht, die überwiegend vom Wald leben, bei denen also der Maisanbau sekundär ist und ein Eintrag von genverändetem Mai kaum zu erwarten war. (Proceedings of the National Academy of Sciences, open-access-Artikel, S. Ortiz-García und andere: Absence of detectable transgenes in local landraces of maize in Oaxaca (2003-2004), www.pnas.org; Mail-out ETC Group Mexiko: Industry exploits new study on GM contamination in Mexico, 11.08.2005; Mail-out Acción Ecología, Ecuador: respuestas sobre maiz transgenico en México, 12.08.05) (pau/usp)

Geklonter Hund

Süd-koreanische Forscher aus der Gruppe des mittlerweile weltbekannten Klonforschers Woo Suk Hwang haben erstmals erfolgreich einen Hund geklont. Dazu isolierten sie das Erbgut aus Bindegewebe eines lebenden Hundes, das sie in einem nächsten Schritt in - zuvor entkernte - Eizellen einbrachten. Zur Herstellung eines Hundes verbrauchten die Forscher 1.095 Eizellen, die auf 123 Hündinnen verteilt worden waren und zu drei Schwangerschaften führten. Ein Tier starb vor der Geburt, eines unmittelbar danach, das dritte überlebte. (Berliner Zeitung, 04.08.05, nach Nature) (pau)

MON 863: EU-weit genehmigt

Die EU-Kommission hat Anfang August nach monatelangen Kontroversen die Genehmigung zur Einfuhr, zur Verarbeitung und zur Verwendung der Monsanto-Maissorte MON 863 in Futtermitteln für 10 Jahre erteilt. Zeitgleich damit empfahlen offizielle Stellen in Brasilien dagegen, die dort bereits erteilte Einfuhrgenehmigung für diesen Mais zu stoppen und weitere Tierstudien zu veranlassen. Zuvor hatten zivilgesellschaftliche Gruppen der Kampagne Gentechnikfreies Brasilien ein Importverbot gefordert. Der Mais, der ein Toxin erzeugt, das ihn resistent macht gegenüber dem Maiswurzelbohrer, schädigt möglicherweise auch Säugetiere. Eine in diesem Jahr auf Veranlassung von Greenpeace bekannt gewordene Fütterungsstudie des Unternehmens Monsanto zeigte gravierende organische Veränderungen bei Laborratten. Dennoch folgte die EU-Kommission nun in ihrer Argumentation Monsanto und stufte den resistenten Bt-Mais trotz dieser neuen Erkenntnisse als so sicher wie herkömmlichen Mais ein. Anders wollen Brasiliens Ministerien für Verteidigung und für Umwelt damit umgehen. Sie schlossen sich den Bedenken gegen die vom dortigen Komitee für Biologische Sicherheit (CTNBio) als Tierfutter zugelassene Sorte MON 863 an. Sie gehört zu derzeit fünf aus Argentinien eingeführten Maissorten. (Por um Brasil livre de transgênicos, Nr. 264 – 05.08.05; PM der EU 08.08.05) (usp)

Schweinezuchtmonopol

Der US-amerikanische Biotechnologiekonzern Monsanto hat weltweit Patente auf Schweinezucht angemeldet. Dies ergaben Recherchen der Umweltorganisation Greenpeace. Bei den Patentanmeldungen mit den Nummern WO 2005/017204 und WO 2005/015989 handelt es sich um Patente auf übliche Verfahren der Schweinezucht wie auch auf die Schweine selbst. Sie sind seit Februar diesen Jahres im Register der Weltpatentbehörde in Genf verzeichnet und wurden für über 160 Länder angemeldet. Auch in Europa soll das Patent erteilt werden. Die Ansprüche umfassen nicht nur die Kombination üblicher Kreuzungsverfahren und die Untersuchung der Schweine auf natürliche Gen-Varianten, die zu schnellerem Wachstum führen sollen, sondern auch ganze Schweineherden und deren Nachkommen. (agrar.de, 02.08.05; PM Greenpeace, 02.08.05) (ts)

Erschienen in
GID-Ausgabe
171
vom August 2005
Seite 17 - 20

GID-Redaktion

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