Kurz notiert: Politik & Wirtschaft

WTO zu EU-Moratorium

Die Welthandelorganisation (WTO) hat am 7.2.06 einen Zwischenbericht zum Streitfall zwischen den USA (unterstützt von Kanada und Argentinien) und der Europäischen Union (EU) an die beteiligten Länder verschickt. Darin bestätigt das dreiköpfige Streitschlichtungsgremium die Lesart der "Klägerstaaten", dass es in der Euopäischen Union ein Moratorium zu gentechnisch veränderten Organismen gegeben habe und dass dieses nach WTO-Recht nicht zulässig war. Die EU hatte in der Zeit von 1998 bis 2003 - in einer Art Bummelstreik - keine neuen gentechnisch veränderten Organismen zugelassen. Ebenfalls Teil der Klage waren nationale Importverbote einzelner EU-Mitgliedsstaaten, die nach EU-Recht unter bestimmten Bedingungen - zum Beispiel neue Informationen über Gefahren für Umwelt oder Gesundheit - zulässig sind. Auch diese Verbote seien nicht WTO-konform, wie das Gremium entschied. Die Europäische Kommission, die die EU in dieser Sache vertritt, hatte in den vergangenen Monaten und Jahren schon mehrfach versucht, die betreffenden Länder (unter anderem Österreich, Griechenland und Deutschland) zur Aufgabe ihrer nationalen Verbote zu bewegen, was aber jeweils scheiterte. In Brüssel haben sich das "Institute for Agriculture and Trade Policy", Friends of the Earth Europe und Greenpeace in einer gemeinsamen Erklärung vor allem dagegen ausgesprochen, dass ein derart komplexes und wichtiges Thema in einem kleinen Handelsexperten-Zirkel der Welthandelsorganisation und noch dazu hinter verschlossenen Türen verhandelt werde: "Das Urteil bestätigt, dass die WTO nicht qualifiziert dazu ist, mit komplexen wissenschaftlichen und Umwelt-relevanten Themen umzugehen". Dass sich diese Entscheidung unmittelbar auf die Regularien der EU auswirken wird, darf bezweifelt werden, weist doch zum Beispiel die Kommission darauf hin, dass das Moratorium nicht mehr besteht. Zudem will sie weiter Einfluss auf die Mitgliedsstaaten nehmen, die Importverbote zu beenden. Die Parteien der Auseinandersetzung haben jetzt Gelegenheit, den Zwischenbericht zu kommentieren, erst dann kommt es zu einer - nach WTO-Regeln - endgültigen Entscheidung. Dies könnte zum Beispiel die Erlaubnis für die USA, Argentinien und Kanada sein, auf bestimmte Waren aus der EU Strafzölle zu addieren, bis der in dem vorliegenden Fall festgesetzte Schadenswert erreicht ist. Die Zusammenfassungen und Empfehlungen des Streitschlichtungsgremiums finden sich im Netz unter: www.tradeobservatory.org. Siehe zum gleichen Thema auch den Artikel von Stephanie Hundsdorfer im GID 173 (Dezember 2005/Januar 2006). (www.foeeurope.org) (pau)

Hipp will auswandern

Der Babykosthersteller Hipp mit Sitz in Pfaffenhofen erwägt, Deutschland zu verlassen, falls hier der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zunehmen sollte. Der Unternehmenschef Claus Hipp sagte, bei Babynahrung könne es in punkto Gentechnik keine Kompromisse geben. Wenn das Gentechnikgesetz nicht mehr sicherstellen könne, dass die deutschen Bauern weiterhin gentechnikfreie Rohstoffe zu angemessenen Preisen anbieten können, müsste das Unternehmen verstärkt im Ausland einkaufen, um Risiken und Kosten gering zu halten. Schon jetzt kaufe Hipp große Mengen Gemüse in Österreich ein. "Wir werden das dann eben noch intensivieren", so Hipp. "Wir garantieren unseren Kunden, dass sie nur absolut gentechnikfreie Produkte bekommen". Und auf die Dauer stelle sich dann die Frage nach dem Produktionsstandort. Das Unternehmen hat ungefähr 1.000 Mitarbeiter und bezieht seine Rohstoffe aus organisch-biologischem Anbau. (Handelsblatt, 12.01.06; Berliner Zeitung, 14.02.06; Wirtschaftsblatt Online, 16.01.06) (ts)

Monsanto: Umsatzplus

Der US-amerikanische Biotechnologiekonzern Monsanto hat in den Monaten September bis November 2005 seinen Umsatz um 31 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum gesteigert. Dies geht aus den im Januar vorgelegten Zahlen für das 1.Quartal des Geschäftsjahres 2006 hervor. Dabei entfielen ungefähr 47 Prozent des Umsatzes von 1,4 Milliarden US-Dollar auf Saatgut und Gentechnik, 39 Prozent auf Herbizid Roundup und 14 Prozent auf andere Agraraktivitäten. Der Umsatz im Geschäftsjahr 2005, welches am 31. August zu Ende ging, betrug 6,29 Milliarden US-Dollars. (agrimanager, 05.01.06) (ts)

Anbaufläche weltweit

Der International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications (ISAAA) berichtet, dass im vergangenen Jahr weltweit auf rund 90 Millionen Hektar gentechnisch veränderte (gv) Nutzpflanzen angebaut worden seien. Für das Jahr 2004 lagen die Angaben bei 81 Millionen Hektar. In 21 Ländern seien diese Pflanzen kultiviert worden, so der ISAAA. Dem Bericht zufolge wachsen 95 Prozent der gv-Pflanzen in fünf Ländern: USA (55 Millionen Hektar), Argentinien (17,1 Millionen Hektar), Brasilien (9,4 Millionen Hektar), Canada (5,8 Millionen Hektar) und China (3,3 Milliarden Hektar). Auf 60 Prozent der Gesamtfläche wachsen herbizidtolerante gv-Sojabohnen, gefolgt von Mais (24 Prozent), Baumwolle (11 Prozent) und Raps (5 Prozent), so der Bericht weiter. Der ISAAA ist eine der Biotech-Industrie nahe stehende Organisation, die jedes Jahr unter Zuhilfenahme der Saatgutverkaufszahlen die Anbaufläche von gv-Pflanzen weltweit abschätzt. (PM ISAAA, ISAAA Briefs 34-2005: Global Status of Commercialized Biotech/GM Crops: 2005, www.isaaa.org) (ts)

Südafrika: Gentechnikgesetzentwurf

In Südafrika wurde erstmals ein Gesetzentwurf zur Regelung der Gentechnik im Parlament diskutiert. Der Entwurf betrifft die Entwicklung, Produktion und den Gebrauch gentechnisch veränderter (gv) Organismen. Außerdem sollen nach Maßgaben des Entwurfes Sicherheitsüberprüfungen im Interesse der Verbraucher durchgeführt werden. Eine Kennzeichungspflicht ist jedoch nicht in dem Entwurf enthalten. In Südafrika wurden bereits in den vergangenen Jahren - bislang ohne gesetzliche Einschränkungen - gv-Mais, gv-Sojabohnen und gv-Baumwolle angepflanzt und in den Handel gebracht. (Neues Deutschland, 23.01.06) (ts)

"Symbolische Volksabstimmung"

93 Prozent der Besucher der Grünen Woche haben sich gegen Gentechnik in Nahrungsmitteln ausgesprochen. Dies ergab eine Umfrage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Im Rahmen der größten europäischen Agrarmesse, die im Januar in Berlin stattgefunden hatte, ließ der BUND eine "symbolische Volksabstimmung" durchführen, an der sich 2.000 Menschen beteiligten. Nur sieben Prozent der Befragten sprachen sich für Genfood aus. "Agrarminister Seehofer und Bundeskanzlerin Merkel müssen diese eindeutige Mehrheitsmeinung bei den anstehenden Entscheidungen in Sachen Gentechnik berücksichtigen", so Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND. (PM BUND, 22.01.06) (ts)

Ökologisch-gentechnisch?

Ökologische Nahrungsmittel sollen in Zukunft auch dann noch als "ökologisch" gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe aufweisen. Dies sieht ein ein Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Erzeugung vor, den die Europäische Kommission im Dezember 2005 angenommen hat. Um als "ökologisch erzeugt" gekennzeichnet werden zu können, müssen auch in Zukunft mindestens 95 Prozent des Enderzeugnisses ökologischen Ursprungs sein. Die Kennzeichnungsschwellen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bei der ökologischen und der konventionellen Erzeugung sollen aber dem Vorschlag der Kommission zufolge identisch sein. Bislang durften "ökologische" Nahrungsmittel überhaupt keine Spuren von GVO enthalten. Bei ökologischem Saatgut sollen spezifische Kennzeichnungsschwellen festgelegt werden können. Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen werden erlaubt sein, wenn sie den EU-Standards entsprechen oder wenn für sie gleichwertige Garantien durch das Herkunftsland geboten werden. Die Vorschriften der vorgeschlagenen neuen Verordnung sollen ab 1. Januar 2009 zur Anwendung kommen, die in der Verordnung enthaltenen neuen Einfuhrregelungen schon ab dem 1.1.2007. David Cameron, Parteivorsitzender der britischen Konservativen hat angekündigt, eine Kampagne gegen diese Verordnung einzuleiten, da sie es Verbrauchern unmöglich macht, sich noch für eine Nahrung ohne Gentechnik entscheiden zu können. Siehe dazu auch den Artikel von Martha Mertens in diesem Heft. (http://europa.eu.int; PM Europäische Union (IP/05/1679), 21.12.05; PM Friends of the Earth Europe, Belgien, 22.12.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org; Datamonitor Newswire/Food Business Review, 03.01.06, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)

Belarus: Kennzeichnungspflicht

In Weißrussland müssen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel gekennzeichnet werden. Wie jetzt erst bekannt wurde hat die Regierung Weißrusslands schon im April letzten Jahres eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese Verordnung verbietet insbesondere die Produktion von und den Handel mit Kindernahrung, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthält. (Consumers International, 19.12.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)

BASF und CropDesign

Die Biotechnologieunternehmen BASF Plant Science und CropDesign haben eine Vereinbarung über Lizenzrechte und Forschungszusammenarbeit unterzeichnet. BASF Plant Science erhält - gegen Zahlungen in "mehrstelliger Millionenhöhe" - von CropDesign Lizenzrechte an pflanzlichen Eigenschaften, so genannte Traits, mit denen der Ertrag von Nutzpflanzen gesteigert werden soll. In mehrjähriger Forschungszusammenarbeit sollen Pflanzen gentechnisch so verändert werden, dass sie weitere den Ertrag steigernde Eigenschaften entwickeln und bis zur Marktreife gebracht werden. BASF Plant Science wurde 1998 von BASF als eigenes Biotechnologieunternehmen gegründet. Das belgische Biotechnologieunternehmen CropDesign mit Sitz in Gent, wurde ebenfalls 1998 gegründet und beschäftigt 75 Mitarbeiter. (PM BASF Plant Science, 14.12.05, Finanzen.net, 14.12.05) (ts)

Kein Geld für Pharmapflanzen

Das Biotechnologieunternehmen Large Scale Biology Corporation hat aufgrund akuten Geldmangels seine Türen geschlossen und seine ungefähr 70 Angestellten entlassen. Alle Versuche, noch einen Käufer zu finden, um das Unternehmen zu retten, seien fehlgeschlagen, so Ronald Artale, Geschäftsführer der Firma. Das Unternehmen mit Sitz in Vacaville, Kalifornien, USA, war 1987 unter dem Namen Biosource Genetics gegründet worden. Es war das erste Unternehmen, das versuchte, Medikamente auf Proteinbasis sowie industrielle Chemikalien in gentechnisch veränderten Pflanzen zu erzeugen (Pharmapflanzen). Das Unternehmen hatte an gentechnisch veränderten Tabakpflanzen geforscht, um zum Beispiel Medikamente gegen Krebs oder Impfstoffe zu entwickeln. (San Francisco Business Times, 22.12.05; The New York Times, 24.12.05 zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)

BMBF fördert Pflanzengenomforschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert gemeinsam mit dem französischen und dem spanischen Forschungsministerium die Pflanzengenomforschung: Für die jetzt beginnende Ausschreibung sind für die nächsten drei Jahre insgesamt 13 Millionen Euro vorgesehen. Federführend bei den Projekten sind Wirtschaftsunternehmen aus den drei beteiligten Ländern. Die deutschen Projektpartner sollen 6 Millionen Euro vom BMBF erhalten. (PM BMBF, 02.02.06) (ts)

Personalausweisdaten zu verkaufen

Wirtschaftsunternehmen sollen digitalen Zugriff auf die Daten der neuen Personalausweise erhalten können, mit denen 2008 alle Bundesbürger ausgestattet werden sollen. Wenn ein Privatunternehmen die Daten nutzen möchte, soll es eine Berechtigung erwerben und eine Gebühr entrichten müssen. Nach Angaben der Analystengruppe Kuppinger Cole + Partner sind dabei Beträge von 40 bis 50 Cents pro Datensatz im Gespräch. Mit Hilfe des Geldes aus dem Verkauf der Berechtigungszertifikate sollen die höheren Kosten der neuen, digitalen Ausweise ausgeglichen werden. Diese sollen auch biometrische Daten - ein digitalisiertes Bild sowie Fingerabdrücke des Ausweisinhabers - enthalten. Außerdem sollen die technischen Voraussetzungen für einen Einsatz des Personalausweises als qualifizierte digitale Signatur geschaffen werden. Vorab müsste jedoch das Gesetz über Personalausweise geändert werden, das den Austausch von Ausweisdaten bislang nur zwischen Behörden erlaubt. (kuppingercole.de, 01.02.06) (ts)

Bestechungsgelder: Hwang

Der umstrittene südkoreanische Klonforscher Hwang Woo Suk hat gestanden, Forschungsgelder als Spenden an Politiker abgezweigt zu haben. Hwang räumte ein, Gelder in Höhe von 6,2 Milliarden Won (5,3 Millionen Euro) zum Teil in bar an Politiker gespendet zu haben, hieß es in einem am Montag veröffentlichten Bericht eines staatlichen Untersuchungsausschusses. Hwang will sich aber nicht erinnern können, wem er das Geld gegeben hat. Der Untersuchungsausschuss kündigte an, wegen des Verdachts der Unterschlagung die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Insgesamt soll Hwang in den vergangenen fünf Jahren für seine Klonforschung rund 33 Millionen Euro an öffentlichen Geldern und Spenden erhalten haben. (Ärzteblatt, 06.02.06) (mf)

Schweiz liberalisiert Forschung

Eine einheitliche und umfassende Regelung der Forschung am Menschen ist in der Schweiz vorgesehen. Bisher gibt es in der Schweiz weder ein einheitliches Gesetz zur Forschung am Menschen noch sind die Zuständigkeiten geregelt. Der Bundesrat will mit dem Gesetzgebungsvorhaben nun sowohl den Schutz von Versuchspersonen wie auch eine weitgehende Forschungsfreiheit absichern. Die geplanten Bestimmungen erstrecken sich deshalb auch auf die Forschung mit Materialien menschlicher Herkunft, insbesondere auf die Errichtung und Nutzung von Biobanken. Dabei steht die Initiative des Bundesrates nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich im Zusammenhang mit dem im Oktober vergangenen Jahres bekannt gewordenen Projekt "SESAM". An der Universität Basel sollen DNA-Proben von 3.000 Menschen gesammelt und ihre Gesundheits- und Lebensstildaten über einen Zeitraum von zwanzig Jahren regelmäßig aktualisiert und ausgewertet werden, um Zusammenhänge zwischen psychischen Erkrankungen, genetischen und nicht-genetischen Einflüssen herzustellen. (siehe GID 173 (Dezember 2005/Januar 2006), Seite 40). Im geplanten Gesetz soll nun die fremdnützige Forschung an Schwangeren, Kindern, Gefangenen oder nicht einwilligungsfähigen Menschen erlaubt werden, wenn die angestrebten Erkenntnisse anders nicht zu gewinnen sind. Auch soll die Nutzung unverschlüsselter Daten erlaubt werden, wenn bestimmte Ergebnisse mit anonymisierten Daten nicht erzielt werden können. Besonders hübsch liest sich die schweizerische Variante des "informed consent", der freiwilligen und informierten Zustimmung: Wenn eine Versuchsperson keinen direkten individuellern Nutzen aus einem Forschungsprojekt zu erwarten hat, soll sie für ihre Teilnahme auch bezahlt werden dürfen. Bei einwilligungsunfähigen Menschen soll dagegen direkter Zwang angewandt werden können, wenn aus dem jeweiligen Forschungsprojekt eine Verbesserung der Gesundheit des Betroffenen zu erwarten ist. Das Gesetz und der Verfassungsartikel befinden sich nun zunächst in der Vernehmlassung. In diesem Prozess werden die Kantone, die politischen Parteien und andere Interessengruppen konsultiert. Ihre Stellungnahmen werden vom Bundesrat ausgewertet, um dem Parlament eine so genannte "referendumssichere" Vorlage präsentieren zu können. Die Vernehmlassung soll Ende Mai abgeschlossen sein; erst dann werden die eidgenössischen Räte den Entwurf vorgelegt bekommen und auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse beraten. (Neue Zürcher Zeitung, 02.02.06; Schaffhauser Nachrichten, 02.02.06) (uw)

Neuer Anlauf gegen alte Gesetze

Auf 161 Seiten erläutert die Bioethik-Kommission von Rheinland-Pfalz, warum und wie sie sich eine Reform von Embryonenschutz- und Stammzellgesetz (ESchG und StZG) vorstellt. Sie empfiehlt in ihrem im Januar veröffentlichten Bericht mit dem sperrigen Titel "Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz ­ Medizinische, ethische und rechtliche Gesichtspunkte zum Revisionsbedarf von Embryonenschutz- und Stammzellgesetz" die Aufhebung der Stichtagsregelung im StZG, will die Präimplantationsdiagnostik und den Single Embryo Transfer zulassen und überschüssige Embryonen für die verbrauchende Forschung freigeben. Auch deren Herstellung für Forschungszwecke sollte erlaubt werden, so die Autoren. Begründet werden diese Empfehlungen mit der in der Bioethik-Branche sehr beliebten Diskussion des Embryostatus und den üblichen Verweisen auf "hochrangige Forschungsziele". Interessant ist der Vorstoß vor allem, weil dreizehn der 28 Mitglieder der Kommission Ministerien repräsentieren, im Vorstand sitzt unter anderem der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin. (FAZ, 23.01.2006; Bericht als pdf-Datei unter http://cms.justiz.rlp.de/justiz) (kl/uw)

Gendreck-weg

Die Initiative Gendreck-weg! hat angekündigt, auch in diesem Jahr Feldbefreiungen durchzuführen. Zwei Wochenend-Termine sind festgelegt worden, an denen öffentliche freiwillege Aktionen des zivilen Ungehorsams geplant sind. Der erste Termin ist der Pfingstmontag (5. Juni 2005), der zweite der 30. Juni. "Agro-Gentechnik ist eine unkalkulierbare Risikotechnolgie. Wir haben es mit einem höchst dynamischen System zu tun. Immer wieder ergeben sich durch den Einbau artfremden Erbmaterials Folgen, mit denen niemand gerechnet hat", kritisiert Anja Becker, Biologin und eine der aktiven FeldbefreierInnen. Gendreck-weg hatte im vergangenen Jahr in der Nähe von Berlin zu einer Feldbefreiung aufgerufen. Damals waren etwa 300 Aktive gekommen, die sich einem etwa gleich starken Polizei-Aufgebot gegenüber sahen. (PM vom 24.01.06, im Netz unter: www.gendreck-weg.de) (pau)

Genehmigung für Stammzellimport

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die 15. Genehmigung für Import und Grundlagenforschung an menschlichen embryonalen Stammzellen erteilt. Die Genehmigung ging an den Gießener Physiologen Heinrich Sauer, der mit Hilfe der Stammzellen ein Zellkulturmodell entwickeln will, das es ermöglichen soll, Krebserkrankungen, im Speziellen das Tumorwachstum zu erforschen. Sauer hatte schon im Juni 2005 eine Genehmigung durch das RKI erhalten, auf der die jetzt geplanten Arbeiten aufbauen. In Deutschland dürfen keine menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden. Die Einfuhr von Stammzellen ist erlaubt, wenn diese vor 2002 gewonnen wurden und "hochrangigen Forschungszwecken" dienen. 13 der bisher 15 vom RKI bewilligten Anträge kamen von Universitäten beziehungsweise Forschungseinrichtungen, zwei von Unternehmen. (Ärzteblatt.de, 11.01.06, www.rki.de) (ts)

Erschienen in
GID-Ausgabe
174
vom Februar 2006
Seite 42 - 44

GID-Redaktion

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