Kurz notiert: Politik & Witschaft
Monsanto verklagt Bundessortenamt
Mit einer einstweiligen Verfügung wollen Agromultis in Deutschland den kommerziellen Anbau der Genmais-Sorte MON 810 erzwingen. Der unter dem Markennamen Yieldgard laufende Mais des Unternehmens Monsanto wird hier zu Lande in diesem Sommer schon in verschiedenen Bundesländern auf gut 360 Hektar erprobt. Er erzeugt ein Toxin aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis (Bt), das ihn resistent macht gegenüber dem Maiszünsler. Aufgrund von Hinweisen, dass das Gen-Konstrukt auch andere, nützliche Insekten, wie Schmetterlinge schädigen kann, besteht in Österreich, Polen und Ungarn ein Anbauverbot für MON 810. Für die Genehmigung von Saatgut ist in Deutschland das dem Verbraucherschutzministerium (BMVL) unterstellte Bundessortenamt zuständig. Dort wurde bislang wegen rechtlicher Bedenken keine Sortenzulassung erteilt. Wie die Tageszeitung (taz) berichtete, wurde die Bt-Mais Sorte MON 810 zwar in den letzten Jahren schon in Spanien kommerziell angebaut, doch erfolgte diese Zulassung nach altem EU-Recht. Mit der Novelle der europäischen Gentechnikregelungen mussten alle schon zugelassenen Produkte bis 2004 jedoch erneut registriert werden. Wie Staatssekretär Alexander Müller (Bündnis 90/Die Grünen) aus dem Verbraucherschutzministerium (BMVL) gegenüber der Berliner Zeitung erklärte, sei die umstrittene Sorte in der EU lediglich als Futter- und Nahrungsmittel, nicht aber als Saatgut angemeldet. Dies sieht man bei Monsanto anders. Dort wirft man dem Verbraucherschutzministerium wahlkampftaktische Manöver vor und glaubt sich laut einer Meldung des AgriManagers im Grundrecht der Berufsfreiheit behindert, weshalb man nun gegen das Bundessortenamt in Hannover vor Gericht zog. Wie ein Monsanto-Sprecher gegenüber der taz erklärte, drängt man auf eine rasche Entscheidung, um im kommenden Jahr schon großflächig anzubauen. Dazu muss zuvor das entsprechende Saatgut erzeugt werden. Dies geschieht in Chile, einem der Länder, die der Gentechnik-Industrie als Vermehrungsstation dienen. Bereits in diesem April hatte Monsanto, offenbar in Erwartung der Zulassung seiner Yieldgard-Sorten, eigene Regeln für die sogenannte Koexistenz von gentechnischen und konventionellen Kulturen veröffentlicht. (Agrimanager, 09.06.2005; Berliner Zeitung, 09.08.2005; taz, 10.08.2005; PM Monsanto, 21.04.2005) (usp)
EU tritt UPOV bei
Als 59. Mitglied ist die Europäische Union am 30. Mai dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) beigetreten. UPOV wurde vor rund 40 Jahren durch das Übereinkommen über die Sortenschutzrechte von Pflanzenzüchtern begründet. In einer 1991 vorgenommenen Revision des Vertrags wurden die Rechte der Bauern auf Nachbau, also die freie Nutzung selbst geernteter Sorten, eingeschränkt. Zudem wurden die Zugriffsrechte von Züchtern auf bestimmte Sorten beschränkt. Zuvor waren LandwirtInnen auch geschützte Sorten frei zugänglich. Deutschland ist bereits seit 1998 Vertragspartei der novellierten Fassung von 1991. Der Beitritt der EU als erster zwischenstaalicher Organisation sei ein Meilenstein in der Geschichte der UPOV, heißt es bei dem Verband. Die gemeinschaftlichen Sortenrechte in der EU werden vom Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) in Angers, Frankreich, verwaltet. Mit über 2 600 Anträgen jährlich nimmt das CPVO die höchste Anzahl Sortenschutzanträge unter den 59 Mitgliedern der UPOV entgegen. Das CPVO sieht einen Antrag, eine Prüfung sowie einen Schutztitel vor, der in allen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig und durchsetzbar ist. Während die großen Pflanzenzüchter dieses patentähnliche System als Schutzmechanismus gegen die unlizensierte Verwendung von Sorten betrachten, kritisieren Landwirtschaftsverbände wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), dass Bäuerinnen und Bauern etwas dafür zahlen müssen, wenn sie eigenes Erntegut als Saatgut einsetzen, sogenannte Nachbaugebühren. (UPOV-PM Nr. 65, 29.06.05; EU-Newsletter Health & Consumer Voice, 06/05) (usp)
Ausweitung der forensischen DNA-Analyse
Der Bundesrat hat mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Union dem Gesetzentwurf zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse zugestimmt. Das Gesetz wird spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Der Richtervorbehalt für die Analyse anonymer Spuren wurde gestrichen, er ist ebenfalls nicht mehr notwendig bei Einwilligung eines Beschuldigten. Ist Gefahr im Verzug, kann die Staatsanwaltschaft oder die Polizei auch ohne gerichtliche Entscheidung die Durchführung einer DNA-Analyse anordnen. Eine Speicherung von Daten in einer DNA-Datei kann in Zukunft schon dann vorgenommen werden, wenn eine Person mehrfach "nicht erhebliche" Straftaten begangen hat und zu erwarten ist, dass der Betroffene künftig Straftaten "von erheblicher Bedeutung" oder wiederholt sonstige Straftaten begehen wird. Bisher konnten DNA-Analysen nur bei schweren Straftaten, wie Mord oder Sexualdelikten, durchgeführt werden. Das Gesetz schafft auch eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Reihengentests. Reihengentests können bei Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung durchgeführt werden, die Teilnahme ist prinzipiell freiwillig. Gibt es jedoch "zureichende Gründe" für den Verdacht, dass eine Person, die nicht am Reihengentest teilnehmen möchte, die Straftat begangen hat, so kann eine DNA-Analyse auch gegen ihren Willen angeordnet werden. (PM Bundesministerium der Justiz, 08.07.05) (ts)
BMBF: Sicherheitsforschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird die Sicherheitsforschung im Bereich der grünen Gentechnik in den nächsten drei Jahren mit 10 Millionen Euro fördern. In 24 Projekten sollen gentechnisch veränderte Pflanzen mit Herbizid- und Antibiotikaresistenzen untersucht werden, unter anderem transgene Maissorten, Gehölze sowie Getreide und Kartoffeln. Des Weiteren sollen Methoden zur Flächenauswahl und Datenerhebung für einen kontrollierten Anbau entwickelt werden. An den Forschungsvorhaben arbeiten Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Verbünden zusammen.(PM BMBF, 27.06.05) (ts)
Referendum gescheitert
In Italien ist ein Referendum zur künstlichen Befruchtung mangels Beteiligung gescheitert. Die erforderliche absolute Mehrheit wurde nicht erreicht, denn nur 25,9 Prozent der Wahlberechtigten hatte an der Volksbefragung im Juni teilgenommen. In dem Referendum ging es um eine Liberalisierung des 2004 verabschiedeten Gesetzes zur künstlichen Befruchtung und Forschung an embryonalen Stammzellen. Italien hat das restriktivste Fortpflanzungsmedizingesetz Europas: Ei- und Samenspenden sowie die Selektion von Embryonen im Reagenzglas sind nicht erlaubt. Eine In-vitro-Fertilisation (IVF) kann nur dann durchgeführt werden, wenn alle anderen Methoden versagen. Bei Durchführung einer IVF dürfen höchstens drei Eizellen befruchtet werden und alle Eizellen müssen in die Gebärmutter eingesetzt werden. Es ist nicht erlaubt, Embryonen zu töten oder für Forschungszwecke zu verwenden. (Ärztezeitung, 15.06.05) (ts)
Kennzeichnung: "Ohne Gentechnik"
In Deutschland steht erstmals Milch mit der Kennzeichnung "ohne Gentechnik" in den Regalen der Lebensmittelhändler. Die konventionell erzeugte Milch mit dem Namen "Bergweide" der Upländer Bauernmolkerei (Hessen) wird ohne den Einsatz genmanipulierter Futterpflanzen für die Milchkühe hergestellt, was durch ein speziell für die Markteinführung entwickeltes Kontrollsystem garantiert werden soll. Die Futtermittel dürfen weder gentechnische Bestandteile noch mit Hilfe der Gentechnik hergestellte Zusatzstoffe wie Vitamine oder Aminosäuren enthalten. Auch bei den Medikamenten für die Kühe ist der Einsatz von Gentechnik nicht erlaubt. Die "Bergweide"-Milch ist in den 320 Filialen der Supermarktkette "tegut" in Hessen, Bayern, Südniedersachsen und Thüringen erhältlich. Preislich liegt sie zwischen konventionell erzeugter Milch und Biomilch. Die Upländer Bauernmolkerei will zunächst zwei Millionen Liter "Bergweide"-Milch pro Jahr produzieren. (PM AbL, 20.06.05; PM Greenpeace, 20.06.05; Frankfurter Rundschau, 21.06.05; Wartenburger Zeitung, 21.06.05) (ts)
Patent auf Geschlechterwahl
Das Europäische Patentamt (EPA) hat bereits im Februar 2005 ein Patent erteilt, das zur Auswahl des Geschlechts von Kindern dient, die aus künstlicher Befruchtung hervorgehen. Dies ergaben Recherchen der Umweltorganisation Greenpeace. Laut Patentschrift (EP 1257 168 B) werden Samenzellen tiefgekühlt und nach den Geschlechtschromosomen getrennt. Patentinhaber ist das US-amerikanische Unternehmen XY Inc. in Colorado. Das Patent umfasst das technische Verfahren sowie die Samenzellen selbst. Dies steht im Widerspruch zu mehreren europäischen Gesetzen: In Europa ist die Patentierung menschlicher Keimzellen nicht erlaubt und in den meisten europäischen Ländern sind Verfahren zur Geschlechtsbestimmung ebenfalls untersagt. In den vergangenen Jahren wurden vom EPA mindestens drei Patente auf menschliche Samen- und Eizellen vergeben. Greenpeace fordert eine Neuordnung des EU-Patentrechts, um dieser Patentierungspraxis Einhalt zu gebieten. (taz, 08.07.05; PM Greenpeace, 07.07.05; pressetext.at, 07.07.05) (ts)
Neuer Nationaler Ethikrat
Der Nationale Ethikrat hat sich für weitere vier Jahre konstituiert. Neu im 25-köpfigen Expertengremium sind der ehemalige Bundesjustizminister Jürgen Schmude (SPD) und der Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Der frühere SPD-Vorsitzende Hans-Jochen Vogel und der katholische Bischof Gebhard Fürst haben auf eine Mandatsverlängerung verzichtet. Vorstandsvorsitzende ist nun die Juristin Kristiane Weber-Hassemer, zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden der katholische Theologe Eberhard Schockenhoff und der Mediziner und Biochemiker Jens Reich gewählt. CDU-Mitglieder haben gefordert, den Ethikrat im Falle eines Regierungswechsels aufzulösen. "Besser sollte ein demokratisch legitimiertes Gremium diese Aufgabe übernehmen", so Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin". Ulrike Flach, forschungspolitische Sprecherin der FDP, sprach sich hingegen dafür aus, den Ethikrat zu erhalten. Der Nationale Ethikrat hatte sich auf Beschluss der Bundesregierung vom 2. Mai 2001 am 8. Juni 2001 als nationales Forum des Dialogs über ethische Fragen in den Lebenswissenschaften erstmalig konstituiert. (PM Nationaler Ethikrat, 23.06.05; Mitteilung Bundesregierung, 23.06.05; Ärztezeitung, 24.06.05; Berliner Zeitung, 24.06.05) (ts)
Müllers Gen-Milch
Produkte des Milchkonzerns Müller dürfen auch weiterhin als "Gen-Milch" bezeichnet werden. Das Oberlandesgericht Köln sprach der Umweltschutzorganisation Greenpeace dieses Recht zu und bestätigte damit sein Urteil vom Oktober 2004. Das Unternehmen, das Milch von Kühen verarbeitet, die gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten, wollte der Umweltschutzorganisation im vergangenen Jahr die Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" gerichtlich untersagen lassen. Es gewann den Prozess in erster Instanz. Greenpeace legte daraufhin erfolgreich Widerspruch ein. In dem Urteil hieß es, dass Müller-Produkte als Gen-Milch bezeichnet werden dürften, da "ein von Gentechnik betroffenes Produkt vorliege". Die Müller-GmbH hat nun - nach ihrer zweiten Niederlage - ein Hauptsacheverfahren gegen Greenpeace eingeleitet und will gegebenenfalls bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. (PM Greenpeace, 05.07.05) (ts)
Schweiz: Nationalrat gegen Moratorium
Der schweizerische Nationalrat hat die Gentechfrei-Initiative abgelehnt. Er sprach sich damit gegen den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission aus, die die Initiative unterstützte. Die "Volksinitiative für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft", die im September 2003 eingereicht worden war, fordert ein fünfjähriges Moratorium für den Import und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie Saatgut. Zuvor war die Initiative schon vom Bundesrat und dem Ständerat abgelehnt worden. Nun wird - bis spätestens Januar 2007 - eine Volksabstimmung über das Gentechnik-Moratorium stattfinden. (swissinfo, 14.07.05) (ts)
USA setzt Zypern unter Druck
Eine Gesetzesvorlage Zyperns, die vorsieht, Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Bestandteilen in den Supermärkten auf gesonderten Regalen anzubieten, hat heftige Reaktionen der USA ausgelöst. In einem Brief der US-amerikanischen Botschaft an das zypriotische Parlament wurde mitgeteilt, dass ein solches Vorgehen die bilateralen Verbindungen schädigen würde. Wenn ein dementsprechendes Gesetz verabschiedet würde, käme dies einer Behinderung des Handels mit Biotechnologieprodukten gleich. Ein solches Gesetz stünde im Widerspruch zu den Verpflichtungen Zyperns als einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO) und würde zudem zu einer Stigmatisierung von Biotechnologieprodukten führen. Die Abstimmung des zypriotischen Parlaments über das Gesetz wird nun erst nach der Sommerpause stattfinden können. Vorher wird noch geklärt werden müssen, ob ein solches Gesetz sich in Übereinstimmung mit der EU-Gesetzgebung befindet. (Cyprus Mail, 07.07.05 und 09.07.05; Reuters, 06.07.05) (ts)
Gv-Sorghum für Afrika?
Die Africa Harvest Biotech Foundation International (AHBFI) will mit neuem gentechnisch verändertem Sorghum den Hunger in Afrika bekämpfen. Die ABHFI - die größte gemeinnützige landwirtschaftliche und wissenschaftliche Organisation Afrikas - erhält dabei Unterstützung von der Bill & Melinda Gates Foundation in Höhe von 16,9 Millionen Dollar im Rahmen der Grand Challenges in Global Health Initiative. Sorghum ist ein wichtiges Brotgetreide in Afrika. Es wird hauptsächlich für die Produktion von Mehl und als Futter für Vieh angebaut. Das Konsortium "African Biofortifies Sorghum Project" will eine neue Sorghumart entwickeln, die einen höheren Gehalt an Provitamin A und Vitamin E sowie Eisen, Zink, essentiellen Aminosäuren und Protein enthält. Sie soll leichter verdaulich und nahrhafter sein, als herkömmliches Sorghum und in den Trockenregionen Afrikas zum Einsatz kommen. Mitglied des Konsortiums ist unter anderen das Biotech-Unternehmen Pioneer Hi-Bred International, ein Tochterunternehmen von DuPont. DuPont stellt dem Projekt Technologie im Wert von 4,8 Millionen Dollar zur Verfügung. Die Entwicklung der neuen Sorghumart wird hauptsächlich von Pioneer Hi-Bred International, der Universität von Missouri-Columbia, USA, und dem Council for Scientific and Industrial Research, Südafrika, durchgeführt werden. (Pressetext Deutschland, 06.07.05; supersorghum.org; checkbiotech.org, zitiert nach GENET-news, 01.07.05 und 05.07.05, www.genet-info.org) (ts)
"Pflanzen für die Zukunft"
Die Europäische Plattform für Pflanzenzüchtung und Biotechnologie "Plants for the Future" hat einen strategischen Forschungsplan zur Nutzung pflanzlicher Ressourcen vorgelegt. Das Programm, das von Wissenschaftlern und Interessenvertretern aus ganz Europa ausgearbeitet wurde, soll die Erforschung von Pflanzen vorantreiben und die genetische Vielfalt sichern. Es schlägt strategische Forschungsschwerpunkte für die nächsten zwanzig Jahre vor. Die wichtigsten Forschungsziele des Projekts sollen von einem Expertengremium aus Vertretern der Wissenschaft, Industrie und Gesellschaft definiert werden, Vorschläge für die Umsetzung sollen erarbeitet und der EU-Kommission sowie nationalen und regionalen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Janez Potocnik, EU-Kommissar für Wissenschaft und Forschung, äußerte anlässlich der Vorstellung des Programms: "Genomforschung an Pflanzen und Biotechnologie, wie sie in der heute vorgestellten Forschungsagenda umrissen sind, werden eine Hauptrolle in der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft durch erneuerbare biologische Ressourcen spielen". Beteiligt an der Gründung der Plattform im Juni 2004 waren die Europäische Gesellschaft für Pflanzenkunde, Vertreter der Ernährungswirtschaft und Biotechnologie (EuropaBio, CIAA, ESA), bäuerliche Vereinigungen (COPA/COCEGA) und die Verbraucherorganisation BEUC. EuropaBio (The European Association for Bioindustries) vertritt die Interessen europäischer Bio- und Gentechnologie-Firmen, etwa 1.200 kleiner bis mittlerer Betriebe sowie 40 großer Konzerne, wie Syngenta, Bayer Crop Science, BASF, Dow Chemical und DuPont. EPSO (European Plant Science Organisation) repräsentiert 54 Forschungsinstitute aus 23 europäischen Ländern. Syngenta, Bayer, BASF, Biogemma und KWS sind Beobachter der Organisation. Die Gelder für die Umsetzung - 45 Milliarden Euro innerhalb der nächsten 10 Jahre - sollen von privater und öffentlicher Seite aufgebracht werden. (PM EPSO/BOKU/EuropaBio/seibersdorf research, 05.07.05; PM COGA/COCEGA, 05.07.05; Profil Online, 05.07.05; siehe auch Artikel "Das Blaue vom Himmel" von Benno Vogel im GID 165) (ts)
Monsanto verklagt RR-Soja Importeure
Misstöne um Lizenzgebühren bestimmen derzeit das Klima zwischen der Regierung Argentiniens und dem Agromulti Monsanto. Gespräche über die Einführung von Gebühren für Monsanto-Saatgut setzte Argentinien bereits im März aus, weil der Konzern seinerzeit drohte, europäische Patentansprüche zu nutzen, um Importeure argentinischer Sojabohnen in Europa zu belangen. Ende Juni schließlich schritt man zur Tat: In Dänemark verklagte Monsanto zwei Importeure wegen Patentverletzung, nachdem man dort erwartungsgemäß in Soja-Proben das von dem Konzern patentierte Gen fand, das eine Toleranz gegen das hauseigene Herbizid Roundup hervorruft. Argentinien ist nach den USA und Brasilien die Nummer drei unter den Erzeugern und Exporteuren von Soja weltweit und baut zu schätzungsweise 90 Prozent genmanipulierte Kulturen mit Roundup-Ready- (RR) Resistenz an, die überwiegend als Tierfutter verwendet werden. Monsanto besitzt zwar Patentansprüche für Roundup-Ready-Saaten in Dänemark und in anderen europäischen Staaten. In Argentinien selbst jedoch ist dieses Saatgut frei verfügbar. Im Land des Massenanbaus von Soja erlaubt das Gesetz den Landwirten bislang noch, einmal gekauftes Saatgut weiter zu verwenden. Laut Monsanto sind nur 17 Prozent der dortigen Saaten zertifiziert. Argentiniens Landwirtschaftsminister Miguel Campos schätzt dagegen, dass 30 Prozent offiziell erworben werden. Der Minister betont zudem, dass ein Unterschied bestehe zwischen dem patentierten Saatgut und den daraus hervorgegangenen Produkten. Angesichts der rechtlichen Schritte des Konzerns spricht er deshalb von Erpressung und einer Gefahr für die Souveränität des Landes. Wie der Agromulti erklärte, will man mit der Klage gegen die Importeure in Europa bei Erzeugern, staatlichen Stellen und Exporteuren klarstellen, dass die Monsanto-Ansprüche auf intellektuelles Eigentum auch in Argentinien Gültigkeit besitzen. Anders als Landwirtschaftsminister Campos sieht man dort weitere Verhandlungen dadurch nicht gefährdet. Im Nachbarstaat Brasilien hatte Monsanto bereits zuvor in Verhandlungen mit Saatguterzeugern erreicht, dass Landwirte für den Einsatz von RR-Technologie in der Anbauperiode 2005/06 Gebühren zahlen müssen. Der Anbau von gentechnischen Kulturen ist in Brasilien erst seit März dieses Jahres erlaubt. Doch trotz Verbots brachten Bauern im Süden des Landes bereits jahrelang Gentechnik enthaltende Soja-Ernten ein. Denn das Saatgut kommt über die Grenze aus Argentinien auf den Schwarzmarkt. Nun soll beim Erwerb zertifizierten RR-Saatguts durch die großen Erzeuger pro Kilo eine Gebühr von 0,88 Real erhoben werden. Gleichzeitig müssen Soja-Hersteller im Bundesstaat Rio Grande do Sul bei Ablieferung ihrer Ernten an Kooperativen eine generelle Abgabe von zwei Prozent leisten. Kritische Fachleute des Third World Network sehen diese Entwicklungen mit Besorgnis. Dort schätzt man, dass sich private Unternehmen aus der Saatgutbranche inzwischen zunehmend staatlicher Stellen bedienen, um ihre Patentansprüche einzutreiben. (Reuters, 29.06.05 und 29.07.05; Dow Jones Newswire, 01.07.05; Red del Tercer Mundo/Third World Network, Uruguay, 26.07.05) (usp)
Österreich: Großmolkerei ohne Gentechnik
Die Niederösterreichische Molkerei (NÖM AG) will in Zukunft auf gentechnisch veränderte Pflanzen im Futter ihrer Milchkühe verzichten. Die zweitgrößte Molkerei Österreichs stellt schon jetzt ungefähr ein Drittel ihrer Milchprodukte ohne Einsatz von Futtermitteln mit Gentechnik her und will nun auch bei Joghurt und Butter auf "gentechnikfrei" umstellen. Dabei sollen für den Verbraucher keine höheren Kosten entstehen. Die Milchbauern sollen für die gentechnikfreie Milcherzeugung einen Zuschlag von 0,5 Cent pro Liter erhalten. In Deutschland garantieren bislang nur die Andechser Molkerei sowie die Upländer Bauernmolkerei, dass die von ihnen verarbeitete Milch von Kühen stammt, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen gefressen haben. (PM Greenpeace, 27.07.05; www.noem.at) (ts)
Südafrika: Ein Sarg für Monsanto
Der Konzern Monsanto hat sich in Südafrika eine neue Auszeichnung verdient, den Preis für Lebensbetrug (Fraud for Life Award). Den erhielt das Unternehmen wegen "Mangel an Zukunft", wie die Umweltorganisation groundWork bei der Verleihung im Juni mitteilte. Erstmals in diesem Jahr haben Gruppen aus der Zivilgesellschaft Südafrikas in ihrem Land operierenden Konzernen Auszeichnungen für schlechte fachliche Praxis und Machtmissbrauch verliehen. Die Veranstaltung wird organisiert vom Zentrum für Zivilgesellschaft an der Universität Kwazulu Natal und der Gruppe groundWork. Mit dem Leichenpreis (Corpse Award) sollen auch zukünftig die jeweils tödlichsten Konzerne des Jahres im Land gewürdigt werden. Nominieren können Anwohner, die im Windschatten von schlimmen Verschmutzern, leben oder Gruppen und Initiatven, die sich um die von Unternehmen geschundene Umwelt oder um die Menschen kümmern. Der Agromulti Monsanto wurde vom African Centre for Biosafety nominiert. Die Auszeichnung für Lebensbetrug kann der Konzern beanspruchen, weil er laut der Laudatio danach trachtet, die Zukunft der Landwirtschaft zu bestimmen und dabei Bauern und Bäuerinnen in Abhängigkeit von seinen Technologien zu bringen. In der Begründung heißt es weiter: "(Monsanto) hat enorme Macht in der globalen Saatgutherstellung erworben und ist heute einer der drei größten, den Markt dominierenden Konzerne. In Südafrika kontrolliert er 40 Prozent des Saatgutmarktes. Gemeinsam mit den anderen Gen-Giganten hat Monsanto die Politik des Landes gekapert und eine Reihe von "NROs" und "unabhängigen" Forschungsorganisationen gegründet, die das unternehmerische Eigeninteresse als objektive Wissenschaft verkaufen. Monsanto kämpft mit Zähnen und Klauen, um Eigentumsrechte geltend zu machen, selbst dort wo seine gentechnisch veränderten Saaten nicht modifizierte Nutzpflanzen kontaminiert haben. Und nun nutzt der Konzern Südafrika, um Zugang zu widerständigen afrikanischen Staaten zu erwirken." Die Trophäe, einen Miniatursarg, nahm der Konzern ebensowenig wie die anderen Ausgezeichneten entgegen. Weitere Preisträger kommen aus Südafrikas Energiesektor, aus dem Goldbergbau, der Papierproduktion und der Stahlindustrie. (The Biowatch Bulletin/Südafrika, 06/05; Business Africa News, 13.06.05; groundWork/Südafrika, 10.06.05) (usp)
EU: Biopatent-Bericht
Die Kommission der Europäischen Union hat ihren zweiten Bericht über die Entwicklung und die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie und der Gentechnik (KOM(2005)132) dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt. Nach Auskunft der Kommission befasst sich der Bericht vornehmlich mit der Patentierung von Gensequenzen und der Patentierbarkeit von Erfindungen mit Stammzellen. Um an dieser Stelle einen Punkt herauszugeifen: Neben anderen Aspekten wird auf den umstrittenen Umfang eines Patentes eingegangen. "Bei einer Zusammenkunft im März 2003 befasste sich die informelle Expertengruppe mit dieser Frage. Die Mehrheit sah keine objektiven Gründe dafür, in diesem Bereich eine vom klassischen Patentschutz abweichende besondere Regelung mit einem funktionsgebundenen Stoffschutz einzuführen." Und weiter: "... möchte die Kommission zu der Frage der Rechtsgültigkeit der Umsetzung bei klassischem und eingeschränktem Schutzumfang für Gensequenzen derzeit keine Stellung nehmen. Die Kommission wird jedoch weiterverfolgen, ob etwaige Unterschiede zwischen den Zu den Stammzellen schlussfolgern die Autoren des Berichtes: "In ihren Untersuchungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass totipotente Stammzellen aus Gründen des Schutzes der Menschenwürde nicht patentierbar sein sollten. Was die Frage der Patentierbarkeit pluripotenter embryonaler Stammzellen anbetrifft, gibt es noch keine endgültigen Antworten, und es wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Tat verfrüht, diesbezüglich eine definitive Aussage zu treffen. Die Kommission wird die Entwicklungen in diesem Bereich weiter im Auge behalten." Außerdem wird der Fortschritt bei der Umsetzung der so genannten EU-Biopatentrichtlinie in den Mitgliedstaaten beschrieben. Der Bericht steht auf den Internetseiten der EU-Kommission zum Download bereit: www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop…. (PM der EU-Kommission, 18.07.05) (pau)
GID-Redaktion