Kurz notiert: Politik und Wirtschaft

Brandanschlag auf Märka?

Unter vier Transportern der Märkische Kraftfutter GmbH (Märka) mit Sitz in Eberswalde sind Brandsätze entdeckt worden. In Presseberichten heißt es, sie seien in Pappkartons unter den Wagen deponiert gewesen. Warum die Brandsätze nicht in Brand gerieten und ob sie überhaupt funktionsfähig waren, wird noch vom Landeskriminalamt in Eberswalde untersucht. Ein Bekennerschreiben, das mit "Autonome Gruppen" unterzeichnet sei, liege vor. Es sei aber noch unklar, ob dies Schreiben authentisch sei und ob somit Gentechnikgegner für das Legen der Brandsätze verantwortlich gemacht werden können. In dem fraglichen Schreiben heißt es: "Wir wollen mit dieser Intervention dieser Firma einen nachdrücklichen Denkanstoß geben, sich aus dem Gentechnikgeschäft zurückzuziehen". Der Getreide- und Saatguthändler Märka hat sich im Jahr 2006 für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Brandenburg und Umgebung stark gemacht und bei den Bauern geworben. Zudem kauft die Märka in Kooperation mit dem Gentechnikkonzern Monsanto die Ernten der Bauern, die gentechnisch veränderten Mais anbauen, auf und garantiert auch den Nachbarn dieser Bauern die Abnahme ihrer Ernten. (Tagesspiegel Online, 12.09.06; AgriManager, 12.09.06) (ts)

WTO-Streitfall

Die Welthandelsorganisation (WTO) veröffentlichte am 29. September ihren Schluss-bericht zum Streitfall über die Zulassung von Biotechnologie-Produkten (gemeint sind gentechnisch veränderte Pflanzen und daraus resultierende Produkte) in der Europäischen Union. Im Wesentlichen werden die Ergebnisse der im Frühjahr dieses Jahres veröffentlichten Version bestätigt. Demnach hat die Europäische Union mit einem von Juni 1999 bis August 2003 andauernden De-facto-Moratorium gegen die Regeln der WTO verstoßen. Nichtsdestotrotz ist das Streitschlichtungsgremium der WTO der Ansicht, dass die EU mit ihrem Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen in Bezug auf die Freisetzungsrichtlinie 2001/18 voll und in Bezug auf die so genannte Novel Food-Verordnung (258/97) zumindest zum Teil im Rahmen des Abkommens der WTO agiert. Letztere ist mittlerweile nicht mehr Teil der GVO-Zulassung, da die EU ihr Recht für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) als Nahrungs- und Futtermittel aktualisiert hat. Nahrungs- und Futtermittel aus GVO werden nunmehr auf der Basis einer eigenen Verordnung (2003/1829) zugelassen. Es besteht kein Anlass die nun gültigen EU-Gesetzestexte zu ändern. Das so genannte Panel geht aber davon aus, dass die von der EU beschriebenen Risiken, zumindest teilweise, sehr unwahrscheinlich sind und nennt in diesem Zusammenhang die Gefahr des Gentransfers von Antibiotika-Resistenzen aus aufgenommener Nahrung aus GVO auf Mikroorganismen im Verdauungstrakt des Menschen. Was das Streitschlichtungsgremium der WTO nicht erörtert hat, ist die Frage, ob gv-Produkte als sicher gelten können oder nicht. Zudem hat das Gremium es nicht für notwendig erachtet, zu erklären, ob diese Produkte mit ihren konventionellen Pendants gleichzusetzen sind, obwohl dies von einigen der klagenden Parteien (USA, Kanada und Argentinien) vorgebracht worden war. Im Verlauf der Streitschlichtung, spätestens seit der Etablierung des Gremiums am 29. August 2003, wurde von verschiedener Seite insbesondere von international aktiven Umwelt- und Verbraucherorganisationen angezweifelt, dass dieses Gremium der richtige Ort sei, um Fragen zur Sicherheit von GVO für Mensch und Umwelt zu klären. Sonja Meister von den Friends of the Earth Europe beklagt zudem, dass die WTO internationales Umweltrecht ignoriere - womit sie hier vor allem das Biosafety-Protokoll meint - und jegliche Transparenz vermissen lasse. (WTO-PM und Bericht, 29.09.06, www.wto.org; FoEE-PM, 29.09.06, www.foeeurope.org) (pau)

Soja schont den Regenwald

Greenpeace hat einen Deal eingefädelt, mit dem es möglicherweise gelingt, die illegale Rodung von tropischem Regenwald in der Amazonasregion zu bremsen. In einem zunächst auf zwei Jahre befristeten Moratorium verpflichten sich die fünf größten Großhändler für Soja aus der Amazonasregion, die US-amerikanischen Cargill, ADM und Bunge, der französische Konzern Dreyfus und die brasilianische Amaggi, kein Soja zu kaufen, das von erst vor kurzem gerodeten Flächen stammt. Die Abmachung ist auch auf den Druck von großen europäischen Nahrungsmittelverarbeitern und -verkäufern zustande gekommen, darunter auch McDonalds Europa. Die Soja-Großhändler müssen demzufolge unter anderem die Landtitel der Produzenten kontrollieren. Weitere Rahmenbedingungen müssen noch festgelegt werden. Gleichzeitig haben die Nahrungsmittelkonzerne, nach Angaben von Greenpeace in Großbritannien, den Soja-Großhändlern ihren Bedarf an gentechnikfreiem Soja deutlich gemacht. (PM Greenpeace, 27.07.06, www.greenpeace.org.uk) (pau)

60 Mio. für weiße Biotechnologie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird innerhalb der nächsten fünf Jahre den Bereich weiße Biotechnologie mit bis zu 60 Millionen Euro fördern. Dies geschieht im Rahmen der "Hightech-Strategie" der Bundesregierung mit einem Gesamtbudget von 14,6 Milliarden Euro, die "den Auftakt für eine neue Innovationspolitik der Bundesregierung" markieren soll (siehe auch Artikel "Das Hightech-Land der Ideen" von Anna Leuschner in diesem Heft). (PM BMBF, 01.09.06) (ts)

Brasilien: Embryo-Register

Brasilien rüstet sich für die Stammzellforschung und hat bereits damit begonnen, Inventur zu machen: Wissenschaftler sind von der Regierung dazu aufgefordert worden, eingefrorene Embryonen, die vor allem in privaten Kliniken und Universitätskliniken lagern, in ein nationales Register einzutragen. Das Verzeichnis, das durch ein letztes Jahr in Kraft getretenes Gesetz eingerichtet worden ist, sieht einen Code für jeden Embryo vor, Angaben über dessen "Herkunftsort" sowie einen Vermerk, ob der Embryo mit Zustimmung der Eltern für die Stammzellforschung freigegeben worden ist. Bislang gibt es weder ein Verzeichnis aller Kliniken, die künstliche Befruchtungen durchführen, noch ist bekannt, wie viele eingefrorene Embryonen in diesen lagern. (www.boston.com, 23.08.06) (mf)

Illegale Pharmapflanzen-Freisetzung auf Hawaii

Ein regionales Gericht hat entschieden, dass das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) Freisetzungen mit gentechnisch veränderten (gv) Pharmapflanzen nur unter Verletzung des Gesetzes zum Schutz gefährdeter Arten (Endangered Species Act) und des Gesetzes für die nationale Umweltpolitik (National Environmental Policy Act) genehmigt hat. Die Entscheidung vom 10. August ist die erste eines regionalen US-Gerichtes (Federal District Judge), die sich gentechnisch veränderten Pflanzen zur Produktion von pharmakologisch wirksamen Stoffen widmet. Vier Lizenzen waren den Firmen Monsanto, ProdiGene und Garst Seed Company und dem Hawaiianischen Landwirtschaftlichen Forschungsinstitut für Versuche mit gv-Mais und gv-Zuckerrohr im Zeitraum 2001 bis 2003 erteilt worden. Die Freisetzungsversuche könnten möglicherweise die 329 Rote-Liste-Arten von Hawaii gefährden, gab das Gericht als Begründung für seine Entscheidung an. Nach Berichten der Washington Post haben Umweltorganisationen dies zum Anlass genommen ein Moratorium über die Freisetzungen von Pharmapflanzen zu fordern. (Center for Food Safety, 14.08.06, Washington Post, 16.08.06, zitiert nach Gentech-news, www.blauen-institut.ch) (pau)

Good bye rBST

Einem Bericht der New York Times (NYT) zufolge verabschieden sich in den USA immer mehr Bauern, Molkereien und Einzelhändler aufgrund von sich änderndem Kausverhalten von Milchprodukten von rBST-behandelten Kühen. Ein Beispiel für den Wechsel zur Milchherstellung ohne rBST ist das Unternehmen Dean Foods, das in zehn der firmeneigenen einhundert milchverarbeitenden Betriebe mittlerweile auf ebensolche Milch setzt. Dazu zählt die Milch, die in der Region New York unter dem Label "Tuscan" verkauft wird. Dean Foods ist der größte Milchverarbeiter in den USA. Das mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellte Rinderwachstumshormon (rekombinantes Bovines Somatropin - rBST) ist in den USA, anders als zum Beispiel in Kanada oder Europa, zur Behandlung von Milchkühen zugelassen und wird bei geschätzten 30 Prozent der US-amerikanischen Milchkühe eingesetzt. Die NYT zitiert einen Landwirt, der der Verwendung des Hormons eine gesteigerte Milchleistung von gut 20 Prozent zuschreibt. Kritiker sagen, der Einsatz des rBST führe zu einer erhöhten Produktion von einem anderen Hormon, das mit der Entstehung von Krebs in Zusammenhang gebracht wird. Zudem führe die Verwendung zur gesundheitlichen Schädigung der Kühe - der Grund warum Kanada das rBST nicht für den eigenen Markt zugelassen hat. Monsanto, Anbieter des Hormons, ist an der aktuellen Entwicklung zumindest insoweit interessiert, als dass die Firma im August ihren Kunden, den Landwirten, Broschüren schickte, in denen es heißt "Konsumenten haben die Wahl ... aber Du auch". (New York Times, 07.10.06, www.nytimes.com) (pau)

Keine Versicherung der Agro-Gentechnik

Die Versicherungswirtschaft in Deutschland sieht in der nächsten Zeit keine Möglichkeit die Gefahren der Agro-Gentechnik zu versichern. Dies wird sich auch nach eventueller Verabschiedung einer so genannten guten fachlichen Praxis für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht ändern, denn, so schreiben Stefan Richter und Nils Hellberg vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Antwort an den BUND, auch dann noch handele es sich um eine Gefährdungshaftung, derzufolge ein Landwirt seine Haftung auch nicht durch Einhaltung der (...) guten fachlichen Praxis abwenden könne. Darüber hinaus fehle es an hinreichenden "praktische[n] Erfahrungen mit der Koexistenz der verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionsmethoden. Die im Erprobungsanbau gewonnenen Erkenntnisse", schreiben Richter und Hellberg weiter, "basieren auf einem streng kontrollierten und ‚punktuellen’ Anbau und lassen sich nicht eins zu eins auf einen großflächigen Anbau ohne entsprechende strenge Überwachungen übertragen." Diese derzeitige Regelung sei aber nicht so zu verstehen, als dass sich "die Versicherungswirtschaft dauerhaft der Versicherung von Gentechnikrisiken verschließen" werde. (Anwortschreiben des GDV vom 24.08.06, liegt dem GID vor) (pau)

Neu: Europäischer Forschungsrat

Ernst-Ludwig Winnacker, langjähriger Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, DFG, soll zum 1. Januar 2007 die Position des Generalsekretärs des neu geschaffenen Europäischen Forschungsrats in Brüssel übernehmen. Der Forschungsrat ist Teil des Programms "Ideen" des siebten Forschungsrahmenprogramms und soll Fördermittel für die Grundlagenforschung vergeben. Über die Verteilung wird ab nächstem Jahr entsprechend nicht mehr allein von Politikern der Kommission, sondern erstmals maßgeblich von "Expertengremien" aus der Wissenschaft entschieden. Der Fokus soll dabei auf der Forschung "an den Grenzen des Wissens" und so genannter Pionierforschung liegen. Der Rat wird in der Anfangsphase aus 22 Mitgliedern bestehen. Neben Winnacker wird aus Deutschland die Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Vollhard, Leiterin des Max-Planck-Instituts für Entwicklungsbiologie in Tübingen und Mitglied im Nationalen Ethikrat, beteiligt sein. (www.erc.europa.eu/index_en.cfm; FAZ, 01.09.06; DFG-PM, 30.08.06) (mf)

Ventria nach Kansas

Nach diversen Versuchen in anderen US-Bundesstaaten hat das Biotech-Unternehmen Ventria nun ein neues Zuhause für seinen gentechnisch veränderten Reis zur Herstellung pharmakologisch wirksamer Stoffe gefunden. Der US-Bundesstaat Kansas heißt Ventria willkommen. Dort gibt es keinen sonstigen Anbau von Reis, sodass mit Widerstand von Seiten konventionellen Reis anbauenden Landwirten nicht zu rechnen ist. Die Gemeinde der Wahl, Junction City, fördert die Ansiedlung mit 5,5 Millionen US-Dollar, Ventria will 6 Millionen US-Dollar investieren und möglicherweise Verträge über bis zu 30.000 Hektar Vertragsanbau mit bis zu 16.000 heimischen Landwirten abschließen. Den Farmern werden um 150 bis 200 US-Dollar höhere Pachten angeboten, wie sie aus ihren besten Pflanzen erwirtschaften können. (www.checkbiotech.org, 06.10.06) (pau)

Gentechnik in Mecklenburg-Vorpommern

Anlässlich der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass "mittlerweile 273 Lebensmittel-Verarbeitungsunternehmen in Deutschland mit über 11.500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 2,35 Mrd. Euro den AbL-Aufruf ‚Für die Erhaltung gentechnikfreier Land -und Lebensmittelwirtschaft’ unterschrieben haben. Das bewusste Setzen auf eine Landwirtschaft ohne Gentechnik" sei, so heißt es in der Pressemitteilung weiter, "eine wirtschaftliche Frage". Deshalb müsse eine neue Landesregierung eine gentechnikfreie Landwirtschaft sicherstellen. (AbL-PM, 11.09.06, Aufruf, beides im Netz unter: www.abl-ev.de) (pau)

Greenpeace-Aktivisten freigesprochen

Zwei Greenpeace-Aktivisten sind vom Gerichtshof in Khon Kaen, Thailand, freigesprochen worden. Die Anklage lautete auf Diebstahl, Hausfriedensbruch und Zerstörung fremden Eigentums. Die beiden Angeklagten hatten im Jahr 2004 eine Aktion gegen gentechnisch veränderte (gv) Papaya durchgeführt. Dabei wurden gv-Pflanzen und -Samen aus einer staatlichen Papaya-Zuchtstation entfernt, um zu verhindern, dass diese weiterhin illegal an die Bauern weitergegeben werden. In Thailand ist es erlaubt, Versuche an Papayas durchzuführen. Die Weitergabe der Samen ist untersagt, wurde bislang aber noch nie gerichtlich verfolgt. (PM Greenpeace, 15.09.06, Bangkok Post, 15.09.06 zitiert nach GENET-news, www.genet-info. org) (ts)

Ungarn: Neues Gesetz?

Ungarn kann vorerst sein Verbot des gentechnisch veränderten (gv) Mais Mon810 aufrechterhalten. Das Land war von der EU-Kommission gedrängt worden, das Verbot aufzuheben und den Import von Monsantos Bt-Maissorten auf Basis des Genkonstruktes Mon810 zu erlauben. Das Anliegen der Kommission scheiterte bei einer Abstimmung durch Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten. Nun geht die Entscheidung an den Umweltministerrat. Gelingt es auch dort nicht, eine qualifizierte Mehrheit zu erreichen, hat die EU-Kommission das letzte Wort. Ein Sprecher des ungarischen Landwirtschaftsministeriums teilte laut Budapest Business Journal (BBJ) mit, dass das Verbot langfristig nicht zu halten sei. Deshalb sei ein Gesetz in Vorbereitung, das es Landwirten unter strengen Auflagen erlaube, gv-Pflanzen anzubauen. Mon810 ist im Jahre 1996 für den Anbau in der EU zugelassen worden. Ungarn hatte aber im Januar 2006 die Aussaat von gv-Mais aufgrund von unbekannten gesundheitlichen Risiken verboten. In Mon810 wurde ein Gen des Bakteriums Bacillus Thuringiensis eingebaut, das ihn resistent gegen den Maiszünsler machen soll. Untersuchungen weisen jedoch darauf hin, dass auch andere Insekten sowie Bodenorganismen davon beeinträchtigt werden können. (PM Friends of the Earth Europe, 18.06.06; Reuters, 19.09.06 zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org; Agri-manager, 20.09.06) (ts)

USA: Stammzell-Patent wird überprüft

Einem Bericht der New York Times zufolge wird die obers-te US-amerikanische Patentbehörde, das US Patent and Trademark Office, die Gültigkeit des so genannten Thomson-Patentes überprüfen. Das Patent erhebt Ansprüche auf menschliche embryonale Stammzellen und Stammzelllinien. Es geht zurück auf Arbeiten des US-amerikanischen Wissenschaftlers James A. Thomson von der Universität des Bundesstaates Wisconsin. Ihm war es erstmals gelungen, diese Stammzellen zu isolieren. Die Stiftung für Steuerzahler- und Konsumentenrechte und die Public Patent Foundation hatten im Juli dieses Jahres auf der Basis von drei wissenschaftlichen Publikationen, die vor der Patentanmeldung von Thomson veröffentlicht worden waren und einem anderen Patent die Überprüfung von Thomsons Patent beantragt. Derzeit läuft auch vor dem Europäischen Patentamt (EP) eine Überprüfung, allerdings ist das Patent dort noch nicht erteilt. Die Organisation Kein Patent auf Leben! hatte dazu aufgerufen, gegen die mögliche Erteilung des Thomson-Patentes beim EP so genannte Amicus-curiae-Briefe an die Große Beschwerdekammer des EP zu schicken. (New York Times, 04.10.06, www.nytimes.com) (pau)

Anzeige: Zu politisch?

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat eine Anzeige zur Gentechnik in einem Bio-Einkaufsführer verboten. In der Anzeige der Initiative Save our Seeds (SOS) (s. unten), die für den vom BMELV ko-finazierten Bio-Führer Berlin-Brandenburg gedacht war, heißt es: "...nach dem Willen der Saatgut-Industrie soll ‚ein bisschen Gentechnik‘ bald in sämtlichem Saatgut enthalten sein, ohne dass Landwirte und Verbraucher das wissen. Sogar im Bio-Saatgut". Diese Aussage sei "zu politisch" und "polarisierend", so Tanja Thiel, Sprecherin des Bundesministers Horst Seehofer. Deshalb wurde die Druckfreigabe der in 700.000 Exemplaren erscheinenden Broschüre, die von der "Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau in Berlin und Brandenburg" herausgegeben wird, von der Streichung dieser Anzeige abhängig gemacht. Nach geltendem EU-Recht muss bislang jede gentechnische Verunreinigung von Saatgut gekennzeichnet werden. Vermutlich werden etwaige Saatgut-Grenzwerte jedoch Anfang 2007 während der deutschen Ratspräsidentschaft wieder neu verhandelt werden. (Info SOS, 24.08.06, www.saveourseeds.org; taz, 26.08.06) (ts)

Erschienen in
GID-Ausgabe
178
vom Oktober 2006
Seite 55 - 57

GID-Redaktion

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