Kurz notiert: Politik und Wirtschaft
EU: Auskunftsrecht einklagbar
Das EU-Parlament, der europäische Rat und die EU-Kommission haben sich zu mehr Transparenz verpflichtet. In Zukunft haben Bürger und Umweltorganisationen das Recht, innerhalb von 15 Tagen von den EU-Behörden Auskunft über Informationen zu erhalten, welche die Umwelt betreffen. Dadurch sollen diese stärker als bisher in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Es ist ihnen auch möglich, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten, falls ihre Rechte nicht respektiert werden sollten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European Food Safety Authority) muss nun beispielsweise bei Zulassungsverfahren für GVO (gentechnisch veränderte Organismen) offen legen, welche Studie ihrer Entscheidung zugrunde liegt. "Das ist ein Zugang zu Informationen, der bis dato nicht möglich war", so EU-Umweltminister Josef Pröll. Auch wenn sich am Zulassungsverfahren selbst nichts ändere, so sei doch mehr Transparenz zu erwarten. Die neue Verordnung muss innerhalb von neun Monaten umgesetzt werden. (Der Standard, 04.05.06) (ts)
Polnisches Gv-Mais-Verbot genehmigt
Die EU-Kommission hat ein in Polen erlassenes Verbot von 16 gentechnisch veränderten (gv) Maissorten genehmigt. 700 Maissorten - darunter auch die 16 gv-Sorten - waren von Polen aufgrund ihrer Ungeeignetheit für die polnischen Klimabedingungen verboten worden. Ein solches Vorgehen ist laut EU-Richtlinie 2002/53 möglich, auch wenn Sorten im gemeinsamen EU-Register für landwirtschaftliche Nutzpflanzensorten enthalten sind und in der gesamten EU vermarktet werden dürfen. Polen kann das Verbot ab sofort für unbestimmte Zeit in Kraft setzen. (www.ngo-online, 09.05.06) (ts)
Polen: Gen-Saatgut verboten
In Polen ist ein Gesetz verabschiedet worden, das den Handel mit gentechnisch verändertem (gv) Saatgut verbietet. Das Gesetz ist nun - nach der Unterzeichnung durch Präsident Lech Kaczyn-ski im Mai - in Kraft getreten. Gv-Saatgut darf laut Gesetz nicht mehr in das nationale Saatgutregister aufgenommen werden. Das polnische Europa-Ministerium sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Gesetzeslage: Gv-Saatgut und gv-Lebensmittel sind in der EU prinzipiell erlaubt, wenn auch unter gewissen Bedingungen. Ungefähr zwei Drittel der polnischen Bevölkerung lehnen laut einer Greenpeace-Umfrage gv-Lebensmittel grundsätzlich ab. (Ärzteblatt, 28.04.06; PM Greenpeace, 28.04.06, International Coalition to Protect the Polish Countryside, 18.05.06, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)
BMBF-Firmenumfrage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Firmenumfrage zur Situation der deutschen Biotechnologiebranche durchgeführt. Dem Bericht "Die deutsche Biotechnologiebranche 2006" zufolge sind in den 480 Unternehmen, die ausschließlich oder im Wesentlichen mit dem Thema Biotechnologie befasst sind, insgesamt rund 13.000 Mitarbeiter beschäftigt, wobei die meisten (88 Prozent) weniger als 50 Mitarbeiter haben. Sie erzielen einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro. Die meis-ten Unternehmen sind in Bayern (94) und Baden-Württemberg (77) angesiedelt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (55) und Berlin (54). Das Durchschnittsalter der Unternehmen beträgt 6,9 Jahre, rund 80 Prozent konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche Gesundheit und Medizin. Bund, Länder und Kommunen haben im Jahr 2005 50 Millionen Euro in die Branche investiert, 262 Millionen Euro sind von Wagniskapitalgebern aufgebracht worden. 14 der Biotech-Unternehmen waren 2005 börsennotiert. Dies entspricht einem Anteil von 2,7 Prozent. 15 Unternehmen wurden gegründet, diesen stehen 19 Insolvenzen gegenüber. (www.biotechnologie.de; FAZ, 27.04.06) (ts)
Ernst & Young Report
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat den "Deutschen Biotechnologiereport 2006" veröffentlicht. Der Bericht mit dem Titel "Zurück in die Zukunft" zählt 375 Firmen zu den Biotech-Kern-Unternehmen. Diese beschäftigen 9.534 Mitarbeiter und haben im Jahr 2005 einen Umsatz von 832 Millionen Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Verluste der Branche um sechs Prozent auf 568 Millionen Euro. 30 Prozent der Firmen arbeiteten nach Angaben des Berichts profitabel, gegenüber 27 Prozent im Jahr 2004. Die Zahl der Wirkstoffe in der Medikamenten-Entwicklung ist von 269 auf 285 gestiegen. In der klinischen Prüfung befinden sich 112 Wirkstoffe im Vorjahr waren es 91. (www.ey.com; PM Ernst & Young, 05.04.06) (ts)
Oberösterreich: Gentechnik-Vorsorgegesetz
Der oberösterreichische Landtag hat ein neues Gentechnik-Vorsorgegesetz beschlossen. Das Gesetz erlaubt den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), enthält aber strenge Vorschriften, die den Einsatz von GVO in der Landwirtschaft möglichst ausschließen sollen. Landwirte, die GVO anbauen wollen, benötigen laut Gesetz eine behördliche Genehmigung, sie werden in ein öffentliches Register eingetragen und müssen strenge Abstandsregelungen einhalten. Außerdem müssen sie die Haftung für etwaige Umweltbeeinträchtigungen, die durch den Anbau entstehen, tragen. Parallel dazu haben die Landtagsfraktionen vereinbart, dass Landwirte, die GVO anbauen, keine Landes-Agrarförderungen erhalten sollen. Diese bleibt den Landwirten vorbehalten, die keine GVO einsetzen. Dies betrifft jedoch nicht die EU-kofinanzierten Förderungen, da die EU dies aus Wettbewerbsgründen untersagt. Das Land Oberösterreich hatte schon im Herbst 2002 einen Entwurf für ein oberösterreichisches Gentechnik-Verbotsgesetz vorgelegt. Dieser war von der Europäischen Kommission abgelehnt worden. Oberösterreich brachte daraufhin im November 2003 eine Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Der Europäische Gerichtshof entschied dann im Oktober letzten Jahres, dass ein flächendeckendes Verbot des Anbaus von GVO in Oberösterreich nicht zulässig sei, da ein solches im Widerspruch zum Wettbewerbsrecht stehe. Oberösterreich legte Einspruch gegen das EuGH-Urteil ein. Das Gentechnik-Vorsorgegesetz soll nun - solange die Berufung Oberösterreichs gegen die Aufhebung des Gentechnik-Verbotsgesetzes nicht abgeschlossen ist - "möglichst hohe Barrieren" für die Gentechnik errichten, so der oberösterreichische Umwelt-Landesrat Rudi Anschober. Laut Agrar-Landesrat Josef Stockinger will Oberösterreich in Sachen Gentechnik kein Risiko eingehen. Die Regelung bezüglich der Landes-Agrarförderungen gelte so lange, "bis das einwandfreie Funktionieren der von der EU vorgegebenen Koexistenz nachweislich gesichert ist". (Gesetzesbeschluss des Oberösterreichischen Landtags vom 11.05.06, www.land-oberoesterreich. www.gv.at; lk-info, 12.05.06; APA, 11.05.06) (ts)
Steiermark: Gentechnik-Vorsorgegesetz
In der Steiermark ist vom Ausschuss für Agrarpolitik des Landtags ein Gentechnik-Vorsorgegesetz beschlossen worden. Das Gesetz sieht vor, dass jedes Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen einer behördlichen Bewilligung bedarf. Strenge Vorsichtsmaßnahmen (wie Pollenfallen, Sicherheitsabstände und so weiter) müssen eingehalten werden und Nachbarn haben ein umfassendes Mitwirkungsrecht im Bewilligungsverfahren. Europaschutz- und Naturschutzgebiete sowie National- und Naturparks werden unter besonderen Schutz gestellt. Der Schwellenwert für eine mögliche Verunreinigung wurde auf 0,1 Prozent festgelegt - und weicht damit von den von der EU vorgeschriebenen 0,9 Prozent ab. Im Zuge des Notifikationsverfahrens des ersten Entwurfs des Gesetzes wurde von der EU-Kommission bemängelt, dass diese Punkte nicht in Einklang mit der EU-Gesetzgebung stünden. Sie wurden aber trotzdem in das steiermärkische Gesetz aufgenommen. Landesrat Johann Seitinger räumte zwar ein, dass nun die Gefahr der Einleitung eines Strafverletzungsverfahrens durch den Europäischen Gerichtshof bestehe, der Zustand eines rechtsleeren Raumes sei jedoch mit Inkrafttreten des Gesetzes vorerst gebannt. Auf europäischer Ebene sei eine Diskussion über eine Absenkung des Schwellenwertes in Gange. Deshalb wolle die Steiermark auf der "sicheren Seite" stehen und nicht vorschnell den zur Zeit geltenden höheren Wert akzeptieren. (www.lebensressort.steiermark.at, 16.05.06) (ts)
Südtirol: Gentechnik vorerst verboten
Die Landesregierung Südtirols hat einen Gentechnik-Gesetzentwurf genehmigt. Mit dem Gesetzentwurf soll das Ausbringen gentechnisch veränderten (gv) Saatgutes vorerst verboten werden. Das Verbot ist als Übergangsregelung angelegt, "bis eine detaillierte Regelung der Ko-existenz von herkömmlicher Landwirtschaft und Gentechnik-Anbau von Seiten der EU vorliegt", so Landesrat Hans Berger, der den Entwurf vorgelegt hat. Ein Verbot der Aussaat von gv-Saatgut ist zur Zeit nur möglich, wenn dieses als Übergangsregelung angelegt ist. Nach EU-Recht muss nämlich das Nebeneinander von Gentechnik und herkömmlichem Anbau zugelassen werden, die Koexistenzregelung ist jedoch Sache der Regionen - nach Vorgabe der EU. Da diese Vorgabe noch fehlt, "müssen wir eine Übergangsregelung schaffen, um dem Gentechnik-Anbau nicht Tür und Tor zu öffnen", so der Landesrat. Werde diese Regelung einmal vorgelegt, gehe es wiederum darum, die Koexistenz so zu regeln, dass man dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Praxis unüberwindbare Hürden in den Weg stelle, so Berger weiter. (PM Landespresseamt Bozen-Südtirol, 08.05.06 zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)
WTO-Bericht im Gentechnikstreitfall
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat den Endbericht zum so genannten Gentechnikstreitfall zwischen den USA - gemeinsam mit Kanada und Argentinien - und der Europäischen Union an die Streitparteien zugestellt. Darin stellt das dreiköpfige Gutachtergremium fest, dass die Staaten der EU in zwei Punkten gegen das Recht der WTO verstoßen und somit nicht gerechtfertigte Handelsschranken aufgebaut hatte. Im Detail seien dies das so genannte Moratorium über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen, das die EU ab 1998 eingerichtet hatte. Damals begann in Europa eine Neuverhandlung und Festsetzung von neuen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Moratorien per se werden aber nach Angaben der Brüssel-Sektion der Umweltorganisation Freunde der Erde (FoE, Friends of the Earth, in Deutschland ist dies der BUND) nicht verurteilt. Zum Zweiten gelten die so genannten nationalen Verbote bestimmter gentechnisch veränderte (gv) Sorten als nicht rechtens. Grundsätzlich aber, so FoE-Sprecher Adrian Bebb, habe die WTO nicht den Bedenken der USA stattgegeben, dass das Zulassungsverfahren der EU für gv-Produkte und Pflanzen übertrieben strikt sei. Zudem habe das Gremium der WTO nicht prinzipiell darüber entschieden, ob GVO sicher seien oder ob sie unterscheidbar seien von konventionellen Pflanzen. Der Bericht wird möglicherweise erst im Herbst offiziell veröffentlicht, allerdings hatten die FoE bereits im März einen Zwischenbericht ins Netz gestellt, der nach Aussagen aus Brüssel die wesentlichen Inhalte des jetzt vorgelegten Endberichtes widergiebt. Der Zwischenbericht ist im Netz unter www.foeeurope.org/ biteback/WTO_decision.htm zu finden. Details zum Streitfall finden sich auch in dem Artikel "Freier Handel ohne Vorsorge" von Stefanie Hundsdorfer im GID 173, Dezember 2005/Januar 2006. (FoE-PM, 11.05.06) (pau)
WCC gegen Terminator
Der Generalsekretär des Ökumenischen Rats der Kirchen (WCC, World Council of Churches), Dr. Samuel Kobia, hat die Kirchen und andere ökumenische Gruppierungen dazu aufgerufen, sich gegen die Terminator-Technologie einzusetzen. Denn diese Technologie, mit deren Hilfe Samen steril gemacht werden und somit nicht mehr keimfähig sind, mache das Leben selbst zu einer Ware und fördere soziale Ungerechtigkeit weltweit, so Kobia. Obwohl bei dem Treffen der Vertragsstaaten der Konferenz über biologische Vielfalt (CBD) ein internationales Moratorium für Terminator-Technologien aufrecht erhalten werden konnte, gehe der Kampf gegen die Technologie nun auf nationaler Ebene weiter. Deshalb, so Kobia weiter, sei es wichtig, dass alle Mitglieder und ökumenischen Partner des WCC in ihren jeweiligen Ländern wachsam seien. Der WCC ist ein weltweiter Zusammenschluss von derzeit rund 400 Millionen Christen in 347 Mitgliedskirchen und kirchlichen Gemeinschaften. (PM WCC, 15.05.06) (ts)
Erstes Biogenerikum zugelassen
Erstmals hat die Europäische Kommission ein Nach-ahmerprodukt eines gentechnisch hergestellten Medikaments auf dem europäischen Markt zugelassen. Das von der Novartis-Tochter Sandoz hergestellte Medikament Omnitrope enthält das gentechnisch erzeugte Wachstumshormon Somatropin und ist dem Pfizer-Produkt Genotropin nachempfunden. Somatropin wird vor allem bei Wachstumsstörungen von Kindern eingesetzt. Normalerweise bezeichnet man Nachahmerprodukte von Medikamenten, die sich bereits unter einem anderen Namen auf dem Markt befinden, als Generika. Sie werden unter der Annahme zugelassen, dass sie mit den Originalpräparaten chemisch identisch sind und ihnen in ihrer Wirkungsweise entsprechen. Bei biotechnologisch hergestellten Medikamenten, die in lebenden Zellen produziert werden, ist dies allerdings sehr viel schwieriger zu gewährleisten und auch zu kontrollieren: Es ist praktisch ausgeschlossen, mit Sicherheit zu garantieren, dass der Wirkstoff mit dem Original exakt übereinstimmt. In Diskussionen um die Arzneimittelsicherheit solcher Produkte behilft man sich daher mit dem Begriff Biogenerikum oder Biosimilar. Bisher wurden Biosimilars in Lateinamerika und Asien zugelassen, nicht aber in Europa und den USA. Omnitrope ist bereits seit November 2005 in Australien erhältlich. Als nächstes soll das Produkt in Deutschland und Österreich eingeführt werden. (Ärzte Zeitung, 24.04.06; www.faz.net, 18.04.06, taz, 21.04.06) (mf)
Heimlicher DNA-Test hilft doch bei Gericht
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz kann ein Vaterschaftstest, der ohne Einwilligung der Mutter durchgeführt wird, vor Gericht zwar nicht als Beweismittel verwendet werden. Wenn aber die Mutter aufgrund des Testergebnisses gesteht, dass sie fremdgegangen ist, kann dieses Geständnis für ein Gerichtsurteil herangezogen werden. Schließlich, so argumentierte das Gericht, sei dann nicht das Gutachten selbst, sondern die Erklärung der Mutter Grundlage der Entscheidungsfindung. Im anhängigen Fall forderten die Richter einen weiteren Test an und gaben dann der Vaterschaftsanfechtung statt. Erst Anfang letzten Jahres hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein heimlicher DNA-Test das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt, und daher weder als Beweismittel verwendet werden kann noch Anlass dafür sein darf, einen Prozess in Gang zu bringen. Hierfür müsse der angebliche Vater vielmehr "konkrete Umstände" nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als "nicht ganz fern liegend" erscheinen lassen. Das Urteil des Oberlandesgerichts widerspricht dem Geist dieses Urteils, dessen vorrangiges Ziel der Schutz vor dem Missbrauch genetischer Daten ist. (Ärzte Zeitung 11.05.06) (mf)
Argentinien unterstützt Soja-Importeure in der EU
Die Regierung von Argentinien hat angekündigt, europäische Soja-Importeure zu unterstützen, die sich Klagen des US-Konzerns Monsanto ausgesetzt sehen. Monsanto hat versucht mit diesen Klagen, Lizenzgebühren für gentechnisch veränderte Soja zu erstreiten, die in Argentinien fällig wären. Da die Sorten in Argentinien aber nicht patentrechtlich geschützt sind, fehlt dem Konzern der rechtliche Hebel. Monsanto verklagte nun die Importeure, zum Beispiel dänische Fleisch-Produzenten, bei denen das Sojamehl als Futter eingesetzt wird. Zum Teil sind Sojalieferungen verspätet in Dänemark eingetroffen. Der US-Konzern hatte in den vergangenen zwei Jahren vergeblich versucht, die rechtliche Situation zu ändern, dazu ist die argentinische Regierung aber nicht bereit. Die Soja ist in der Art gentechnisch verändert, dass sie dem Herbizid Roundup widersteht. Landwirte in Argentinien verwenden aber einen Teil ihrer Ernten als Saatgut oder kaufen nicht offizielles Saatgut, um sich so die Lizenzgebühren zu sparen. Vergleichbare Auseinandersetzungen werden Gerichte in Spanien und vermutlich auch in Frankreich beschäftigen. Auch dort hatte Monsanto Sojalieferungen stoppen lassen. (www.nutraingre dients-usa.co, 18.05.06, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org; www.non-gm-farmers.com, 22.05.06) (pau)
Kast gegen gentechnikfrei in der EU
Hans Kast, Vorstand von BASF Plant Science und derzeitiger Vorsitzender der Biotech-Lobby-Vereinigung ,EuropaBIO', hat in einem Interview gesagt, Länder, die keine gentechnisch veränderten Produkte wollen, "sollen nicht in der Europäischen Union sein". Sie sollen, nach Meinung von Kast, aus der Gemeinschaft austreten und sagen, dass sie für sich sein wollen. Anlass war eine Frage zu der gentechnikfrei-Initiative in Wales. (www.eupolitix.com, zitiert nach www.gmwatch.org, 03.06.06) (pau)
Paranaguas Hafen nicht mehr gentechnikfrei
Aufgrund einer Gerichts-entscheidung hat die Verwaltung des Hafens von Paranagua (Brasilien) einen Teil der Kapazitäten für die Verschiffung von gentechnisch veränderter Soja geöffnet. Der jetzigen Entscheidung ging eine anderere Gerichtsentscheidung voraus, die in die gleiche Richtung zielte aber nur zum Teil umgesetzt worden war. Ende März war das Verbot von gentechnisch veränderter (gv) Soja schon für nicht rechtens erklärt worden, woraufhin die Verwaltung des Hafens den Terminal der international tätigen Firma Bunge für gv-Soja geöffnet, aber den Transport durch den Hafen und die Nutzung von dessen Infrastruktur limitiert hatte. Dies wurde von Hafen-Benutzern erneut vor das Gericht gebracht. Bundesrichterin Ana Beatriz Vieira da Luz Palumbo verdeutlichte nun, dass das Verladen gentechnisch veränderter Ware an allen Terminals möglich sein muss und die Restriktionen nicht zulässig seien. Sollte die Entscheidung nicht umgesetzt werden, könnte es zu Zwangsmaßnahmen kommen, dazu zählen Geldstrafen und die Durchsetzung der Entscheidung mit Hilfe der Polizei. (www.checkbiotech.org, 20.04.06, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
CSU gentechnikfrei?
Der Generalsekretär der CSU, Markus Söder, hat in einem Interview mit der Berliner Zeitung einen Kurswechsel seiner Partei in Bezug auf die Gentechnik in der Landwirtschaft offenbart. Söder sagte: "Freilandversuche sind ein Problem, solange nicht absehbar ist, wie diese langfristig das Ökosystem beeinflussen". Zudem sei ihr "kommerzieller Nutzen aber vor allem bei Nahrungsmitteln (...) den meisten Menschen noch längst nicht klar". Söder folgte damit einer Erklärung des Bayerischen Bauernverbandes, der Landwirten vom Anbau von "Genmais" dringend abrät. Dagegen wollen die Mitglieder der CSU-Fraktion des Bayerischen Landtages in ihrer Mehrheit diesen Beispielen nicht folgen. Sie entschieden gegen eine von 15.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Petition, die die gentechnikfreie Landwirtschaft als Ziel der Landesregierung ins Landesentwicklungsprogramm forderte, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. (Berliner Zeitung, 17.05.06; Süddeutsche Zeitung, 24.05.06) (pau)
GID-Redaktion