Kurz Notiert

Politik und Handel

EU-Deregulierung von NGT-Pflanzen final entschieden

Am 17. Juni haben die Abgeordneten des EU-Parlaments der Verordnung zu Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) mehrheitlich zugestimmt. Damit haben die EU-Institutionen die neuen Regeln final angenommen. Durch das Gesetz wird der Großteil aller mit den neuen gentechnischen Verfahren erzeugten Pflanzen künftig mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt und von den bestehenden Gentechnik-Vorschriften ausgenommen. Dies gilt für alle Nutz- und Wildpflanzen mit bis zu 20 beabsichtigten Veränderungen auf der DNA, die fortan als „NGT1-Pflanzen“ kategorisiert werden. Für sie entfallen unter anderem die Umwelt- und Gesundheitsprüfungen, die Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt sowie die verpflichtende Bereitstellung von Nachweisverfahren. Am 26. Juni wurde die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie trat am 16. Juli in Kraft und gilt ab dem 17. Juli 2028. (EUR-Lex, 26.06.26, www.eur-lex.europa.eu) (jd)

CH: Auswirkungen der EU-Deregulierung

Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, hat die kürzlich verabschiedete Deregulierung der neuen Gentechnik umfangreiche Auswirkungen. Die Schweiz importiert zwei Drittel der konsumierten Lebensmittel und ist eng mit dem EU-Agrar- und Lebensmittelmarkt verflochten. Werden Produkte aus neuer Gentechnik in der EU nicht mehr gekennzeichnet, gelangen sie auch in Schweizer Lieferketten, ohne für Konsument*innen, Handel oder Behörden erkennbar zu sein. Das widerspricht jedoch dem geltenden Schweizer Gentechnikrecht, das Bewilligung, Deklaration und ein bis 2030 laufendes Anbaumoratorium vorsieht. Besonders betroffen wären Bio-Landwirtschaft, gentechnikfreie Produktion sowie Labels, die auf Rückverfolgbarkeit angewiesen sind. Auch mit der neuen Gentechnik zusammenhängende Patentfragen werden für Züchter*innen und Bäuer*innen zahlreiche Probleme verursachen. Obwohl sich in allen Umfragen eine große Mehrheit der Bevölkerung für Kennzeichnung ausgesprochen hat, ist davon auszugehen, dass der Markt hier Fakten gegen deren Willen schaffen wird. (tp/gp)

 

Konzerne

Klage gegen Bayer wegen Monopol auf Maissaatgut

Bayer wird in einer US-Bundesklage vorgeworfen, den Markt für gentechnisch verändertes Maissaatgut mit illegalen, wettbewerbswidrigen Methoden wie Absprachen beherrscht zu haben. Laut dem Kläger, dem Unternehmen Latham Quality Inc., habe der Konzern durch die Kontrolle von Sorten, die gegen das Herbizid Roundup resistent sind, und die Behinderung günstigerer Generika über Jahre „hundert Millionen, wenn nicht Milliarden“ verdient. Die Klage richtet sich gegen die Kon-
trolle über das NK603-Merkmal, das in vielen US-Mais-Hybriden steckt und lange patentiert war. Bayer weist die Vorwürfe zurück und betont, dass der Markt für Saatgut und landwirtschaftliche Betriebsmittel wettbewerbsfähig, fair und vielfältig sei. Latham fordert eine Sammelklage sowie dreifachen Schadensersatz. (Reuters, 27.05.26, www.reuters.com) (jd)

Bayer verbucht Erfolg im Glyphosat-Streit

Bayer hat im Glyphosat-Streit in den USA einen wichtigen Erfolg vor dem Supreme Court erzielt. Das Gericht entschied, dass der Konzern nicht wegen fehlender Warnhinweise zu krebserregenden Substanzen auf den Verpackungen verklagt werden kann. Es begründete seine Entscheidung damit, dass in den USA eine einheitliche bundesweite Kennzeichnung gilt und einzelne Bundesstaaten keine abweichenden Vorgaben machen dürfen. Die US-Umweltbehörde EPA sah in dem Mittel kein Gesundheitsrisiko, sodass es keine Kennzeichnung brauchte. Damit verliert ein großer Teil der Klagen rund um das glyphosathaltige
Mittel „Roundup“ seine rechtliche Grundlage. Vorherige Urteile in Bundesstaaten hatten Bayer teilweise zu millionenschweren Strafen verurteilt. Bayer wertet das neue Urteil als bedeutsamen Schritt, weil der seit Jahren andauernde, teure Rechtsstreit den Konzern stark belastet. Der Beschluss könnte künftig auch auf andere Verfahren Einfluss haben und die Position des Unternehmens in den USA deutlich stärken. (Tageschau, 25.06.26., www.tagesschau.de) (jd)

 

Genomforschung

Embryonenversuch mit Schweizer Beteiligung

Ein Forschungsteam der Columbia University (USA), in dem der Schweizer Molekularbiologe Dieter Egli maßgeblich mitwirkt, veröffentlichte im Mai einen kürzlich getätigten Eingriff in die Keimbahn von menschlichen Embryonen. Mithilfe des sogenannten Base Editing konnten krankheitsverursachende Mutationen in menschlichen Embryonen gezielt verändert werden, ohne die DNA-Stränge vollständig zu durchtrennen. Obwohl die Methode präziser als herkömmliches CRISPR erscheint, bleiben erhebliche ethische und wissenschaftliche Bedenken bestehen. Die Veränderungen betreffen die Keimbahn und wären damit an zukünftige Generationen vererbbar. Zudem zeigt die Studie, dass weiterhin unerwünschte Nebeneffekte wie Off-Target-Veränderung und Mosaikbildung vorkommen können, bei denen nicht alle Zellen eines Embryos dieselbe Veränderung tragen. Der Versuch verdeutlicht einmal mehr das Spannungsfeld zwischen rasanter technischer Entwicklung und der Frage, welche ethischen Grenzen den Eingriffen ins menschliche Leben gesetzt werden sollen. (Nature, 05.06.26, www.nature.com) (tp/gp)

Teilerfolge bei Krebsbekämpfung

Die CAR-T-Zelltherapie ermöglicht wichtige Fortschritte in der Krebstherapie. Dabei werden T-Zellen aus dem Blut von Patient*innen entnommen, im Labor gentechnisch verändert und mit einem chimären Antigenrezeptor (CAR) ausgestattet. Zurück im Körper der Betroffenen greifen die veränderten T-Zellen spezifisch B-Zell-Lymphome an – so werden körpereigene Zellen zur Abwehr von Krebszellen eingesetzt. Eine Gruppe von US-Ärzt*innen beobachtet die Langzeiterfolgsraten der Therapie und veröffentlichte nun eine klinische Studie mit einen Zeithorizont von zehn Jahren: Von den 38 beobachteten Patient*innen lebt ein Drittel ohne Rückfall und gilt als geheilt. Das ist beachtlich, da die Prognose eines B-Zell-Lymphoms ohne CAR-T-Zelltherapie oft als aussichtslos eingeschätzt wird. Die Therapie hat aber auch Risiken. So kann sie einen dauerhaften Mangel an B-Zellen zur Folge haben, was eine Behandlung mit Immunglobulinen notwendig macht. (Ärzteblatt, 29.06.26, www.aerzteblatt.de) (kh)

 

Gesundheit

Neue Plattform zur Vernetzung  von Biobanken

Am 1. Juli begann der Aufbau der „Biobank-Plattform für Deutschland“, koordiniert vom Netzwerk Universitätsmedizin (NUM). Ziel der Plattform ist die Vernetzung von 38 deutschen Biobanken als Antwort auf Erfahrungen der Covid-19-Pandemie. Damals stellte die Zersplitterung der deutschen Forschungsinfrastruktur ein Hindernis für den Umgang mit dem dynamischen Pandemieverlauf dar. Die neue Plattform soll den wissenschaftlichen Austausch erleichtern und als Koordinationsstelle einen zentralen Zugang zu Proben und Daten der beteiligten Biobanken schaffen. Neben der Vereinfachung der Zusammenarbeit in der Forschung stehen bei der Plattformgründung aber vor allem wirtschaftliche Interessen im Fokus. Auch wenn die europaweite Vernetzung bis 2029 geplant ist, geht es primär um eine engere Anbindung an die Pharmaindustrie und die Förderung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Vergleich mit internationaler Konkurrenz. (Ärzteblatt, 29.06.26, www.aerzteblatt.de) (kh)

USA: Bedenken bei Gentherapien über Bord geworfen

Nach mehreren Wechseln des Leitungspersonals derr US-amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA) im Mai zeichnet sich dort eine strategische Neuausrichtung ab: Wiederholt kommen nun zuvor abgelehnte Zulassungsanträge für Gentherapien wieder auf den Prüfstand. So signalisierte die FDA die Bereitschaft, die zuvor abgelehnten Zulassungsanträge der Firma uniQure für eine Gentherapie zur Bekämpfung der Huntington-Krankheit sowie des Unternehmens Regenxbio für eine Therapie gegen das Hunter-Syndrom nun zu bewilligen. In beiden Fällen lagen Daten aus klinischen Studien der Phasen eins und zwei zu Sicherheit, Nebenwirkungen und grundsätzlicher Wirksamkeit der Therapien vor – Vergleiche der Wirksamkeit mit Placebos fehlten jedoch. Dass die FDA ihre Zurückhaltung gegenüber beiden Firmen aufgeben und beide Therapien auf Basis der ursprünglichen Datenlage zulassen könnte, stellt eine Verschiebung hin zur Deregulierung und eine Absenkung der Sicherheitsanforderungen der Behörde dar. (BioNews, 22.06.26 und 29.06.26, www.progress.org.uk) (kh)

 

Behinderung

Behindertenrechte? Weggekürzt!

Die Bund-Länder-Konferenz veranlasste am 25. Juni 2026 per Beschluss massive Einschnitte in der Eingliederungshilfe. So sollen geteilte Assistenzleistungen, sogenanntes Pooling, zum Regelfall werden. Behinderte Schüler*innen verlieren damit ihr Recht auf eine individuelle Schulbegleitung, gleiches gilt für die Teilhabeleistungen Erwachsener. Starre Kostenrichtlinien höhlen das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsnehmer*innen aus, über Angebot und Träger*in selbst zu entscheiden. Über das Belegungsrecht erhalten Kommunen zudem mehr Druckmittel, um über die Wohnformen zu entscheiden. Das stellt eine Abkehr vom personenzentrierten Ansatz dar. Die Einsparmaßnahmen stehen in krassem Kontrast zum Recht auf selbstbestimmtes Leben und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Kürzungspläne hatten zuvor zu massiven Protesten von behinderten Aktivist*innen, Eltern behinderter Kinder, Sozialverbänden und anderen Verbündeten geführt. Eine Gruppe behinderter Aktivist*innen hatte zeitweise das Bundeswirtschaftsministerium besetzt. (Kobinet Nachrichten, 21.06.2026 und 30.06.2026, www.kobinet-nachrichten.org) (jl)

Down-Syndrom bald mit CRISPR-Cas9 einfach ausradiert?

US-amerikanische Forschende haben in Proceedings of the National Academy of Sciences einen ersten Proof of Concept vorgestellt, bei dem es ihnen gelungen ist, mithilfe der sogenannten Genschere CRISPR-Cas9 das dritte Exemplar des Chromosomen 21 stummzuschalten. Dazu hatten sie das Gen Xist, das für die Inaktivierung des zweiten X-Chromosoms bei genetisch als weiblich kategorisierten Personen verantwortlich ist, in das Chromosom 21 eingebracht. Gegenüber vorangegangenen Versuchen mit älteren Technologien führte der Einsatz von CRISPR zu einer Performanceverbesserung von 20 auf 40 Prozent beim Einbau in das Gen. Auch die Akzeptanz des Gens Xist konnte gesteigert werden. Allerdings handelt es sich dabei bisher nur um Versuche mit Zellkulturen. Die Veröffentlichung hatte erstaunlich wenig ethische Diskussionen ausgelöst. (Ärzteblatt, 20.05.2026, www.aerzteblatt.de; PNAS, 13.04.2026, www.pnas.org) (jl)

 

Reproduktion

Belgien: Verschärfte Kontrolle bei Samenspende

Belgiens Behörden haben striktere Kontrollauflagen bei der Samenspende erlassen, nachdem Spermien mit einer krebsauslösenden Mutation verwendet worden waren. Die Samen stammen aus einer dänischen Klinik. Inzwischen wurde festgestellt, dass 23 der Spenderkinder Mutationsträger*innen sind. Bei 10 von ihnen wurde Krebs diagnostiziert. Obwohl man in Belgien nicht an mehr als 6 Personen spenden darf, gibt es dort 53 Nachkommen des Spenders. Dieses Limit wurde noch in mindestens 93 anderen Fällen überschritten. Belgien will nun ein Transparenzregister einführen. (BioNews, 20.04.2026, www.progress.org/uk) (jl)

Erschienen in
GID-Ausgabe
278
vom August 2026
Seite 14 - 15

GID-Redaktion

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