Kurz notiert: Politik & Wirtschaft
Arzneimittelprüfung für die Industrie
Die Bundesbehörde, die bisher für die Zulassung von Produkten der Pharmaindustrie zuständig war, soll in eine "Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur" (DAMA) umgewandelt werden, die sich nach einer Übergangszeit ab 2012 vollständig aus den Gebühren der antragstellenden Pharmaunternehmen zu finanzieren hat. Das sieht ein Anfang März in erster Lesung im Bundestag beratener Gesetzentwurf vor, der nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt schon im Juli in Kraft treten soll. "Beratungsleistungen" für pharmazeutische Unternehmen bei der Arzneimittelentwicklung und -zulassung bedürften "eines erheblichen Ausbaus", heißt es zur Begrün-dung; Zulassungszeiten sollten so von derzeit durchschnittlich 17 auf sieben Monate verkürzt werden. Hintergrund für diese Zielsetzungen ist die Konkurrenz zwischen nationalen Behörden um Anträge von Pharmaunternehmen, seit Arzneimittel, die in einem Mitgliedsland der EU zugelassen werden, in der gesamten Gemeinschaft vertrieben werden dürfen. Der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller freut sich denn auch über den "dringend notwendigen Schritt". Gewerkschaftlich organisierte ArzneimittelprüferInnen warnen dagegen vor dem Verlust der wirtschaftlichen Unabhängigkeit bei der Zulassung von Medikamenten. (BioSkop 37, März 2007) (uw)
Ethikrat bleibt, was er ist
Schon im Sommer soll der "Nationale" durch einen "Deutschen" Ethikrat abgelöst werden. Das neue Gremium wird wie bisher mit externen Fachleuten besetzt, Abgeordnete werden ihm nicht angehören. Das ist der Kern der Einigung in der Regierungskoalition nach zwölf Monaten der Kontroverse. Sie war vor allem durch Forderungen nach größerer Transparenz und einer Beteiligung des Parlamentes an den Diskussionen und Stellungnahmen des Rates ausgelöst worden. Einziges Zugeständnis an die Kritiker des bisherigen Ethikrat-Modells: Die Geschäftsstelle des Gremiums wird direkt beim Bundestag angesiedelt. Außerdem soll ein noch einzurichtender Parlamentarischer Beirat die Wünsche des Bundestages an den Rat weiterleiten. Die Opposition kritisiert das Vorhaben: Vom Forschungsministerium "kleinkochen lassen" hätten sich die Regierungsfraktionen, meint etwa Grünen-Sprecher Reinhard Loske. Herausgekommen sei eine "Minimallösung". Dem Parlament werde nur eine Statistenrolle zugedacht, so auch der Abgeordnete der Linken, Ilja Seifert. Zudem sei die Forderung von Behindertenverbänden unberücksichtigt geblieben, sachkundige Betroffene in das Gremium zu entsenden. (Ärzteblatt Online, 26.03.07) (uw)
Ungarns Verbot hält
Das Verbot von gentechnisch verändertem, insektenresistentem Mais mit dem Genkonstrukt MON810 in Ungarn hat weiter Bestand. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung im EU-Ministerrat am 20. Februar dieses Jahres. Nur Finnland, Großbritannien, die Niederlande und Schweden stimmten für den Antrag der EU-Kommission, Budapest das nationale Verbot zu untersagen. Damit setzt sich ein Abstimmungsverhalten fort, das von dem stillschweigenden Einverständnis der EU-Mitgliedsstaaten gekennzeichnet ist, sich im Umgang mit GVO nicht gegenseitig in die Quere zu kommen. Nach der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EC ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, temporäre Verbote auszusprechen. Die EU-Kommission versucht in steter Regelmäßigkeit, diese in verschiedenen Ländern wie Griechenland, Österreich und eben Ungarn angewandte Methode zu kippen. (Financial Times, Großbritannien, 21.02.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Forschungsklonen in Australien erlaubt
Zur Gewinnung embryonaler Stammzellen dürfen in Australien künftig Em-bryonen im Labor hergestellt werden. Auch Klonexperimente, bei denen Zellkerne aus Körperzellen in menschliche Eizellen transferiert werden, sind in Zukunft erlaubt. Mit 82 zu 62 Stimmen stimmte das australische Parlament dem Gesetz zu, das ein seit vier Jahren bestehendes Klonverbot für menschliche Embryonen auf dem Kontinent beendet. Noch 2002 hatten die Abgeordneten in Canberra die Forschung auf vorhandene Stammzelllinien begrenzt, die aus bei der künstlichen Befruchtung übriggebliebenen Embryonen gewonnen worden waren. Australische Stammzellforscher begrüßten die Freigabe der Embryonenherstellung. Das Verbot habe die australische Stammzellforschung gefährdet, so etwa Paul Verma vom Monash Institute in Melbourne. Das Institut kooperiert mit dem Institute for Research in Reproductive Health in Mum-bai in der Klonforschung an Primaten. "Wir sind recht gut in der Klonforschung an Tieren", so Verma "und wir stehen in den Startlöchern für die Arbeit am Menschen". (Nature Biotechnology, Vol. 25, Februar 2007) (uw)
Erfolgreicher Einspruch gegen Thomson-Patente
Drei der ersten Patente auf embryonale Stammzelllinien (ES-Zelllinien) werden möglicherweise widerrufen. Das US-Patentamt (Patent and Trademark Office; PTO) hat die Gültigkeit der von der Alumni Research Foundation der Madison Universität in Wisconsin gehaltenen Lizenzen in einer Vorentscheidung bezweifelt. An dem Institut waren 1998 die ersten embryonalen Stammzellen von einem Team um James Thomson erfolgreich isoliert worden. Die US-amerikanische Stiftung für die Rechte der Steuerzahler und Konsumenten aus dem kalifornischen Santa Monica und die Public Patents Foundation, New York, hatten ihren Einspruch damit begründet, dass die Isolation der ES- Zelllinien auf vorangegangenen Forschungsarbeiten beruht und deshalb im juristischen Sinne weder neu sei noch als Entdeckung gelten könne. Die Universität von Wisconsin hat nun zwei Monate Zeit für eine Entgegnung. Erst dann entscheidet das PTO endgültig. Der Gouverneur von Wisconsin, Jim Doyle, sprach sich in einer Erklärung für die Aufrechterhaltung der erteilten Patente aus. "Die Entscheidung ist nur vorläufig", heißt es darin. Er sei davon überzeugt, dass die Patente ihre Gültigkeit behielten. (New Scientist, 03.04.07) (uw)
Keine AIDS-Medikamente für Thailand
Der US-amerikanische Pharmakonzern Abbott wird bis auf weiteres keine neuen Medikamente gegen AIDS auf den thailändischen Markt bringen. Die Regierung des südostasiatischen Landes hatte Anfang des Jahres die Freigabe des Kaletra-Patentes beschlossen, mit der die Generika-Produktion des von Abbott vertriebenen Aids-Medikamentes möglich wird. Da in Thailand 500.000 der 65 Millionen zumeist sehr armen Einwohner mit Aids infiziert sind, beruft sich die Regierung auf einen per WTO-Abkommen geregelten nationalen Notstand in der Gesundheitsversorgung, der Patentfreigaben erlaubt. Kaletra kostet jährlich umgerechnet 1.700 Euro pro Patient, eine Generika-Version kann dagegen schon für etwa 760 Euro hergestellt werden. Abbott war lediglich zu einer Senkung des Jahrespreises um 150 Euro bereit. Da die thailändische Regierung auf dieses großzügige Angebot nicht einging, hat das US-Unternehmen nun verkündet, Thailand auch von der Belieferung mit neuen Medikamenten gegen Arthritis, Blutverklumpung und Nierenversagen auszuschließen. (Spiegel Online, 15.03.07) (uw)
Brasilien: Neue Biotech-Förderung
Der brasilianische Präsident Lula da Silva hat eine verstärkte Förderung der Biotechnologie angekündigt. Demnach sollen etwa vier Milliarden Euro investiert werden, um zum Beispiel Zuckerrohrpflanzen zu entwickeln, die Trockenheit besser vertragen. Ein anderer Bereich, dem die staatliche Förderung in dem südamerikanischen Land zugute kommen soll, ist die Entwicklung von Generika, um die Abhängigkeit des Landes von transnationalen Konzernen zu reduzieren. Auch will Lula den tropischen Regenwald als Quelle für pharmazeutische Wirkstoffe nutzen. Sechzig Prozent des Geldes für die Initiative sollen vom Staat, die restlichen vierzig Prozent aus der privaten Wirtschaft kommen. (Scientific American Online, Reuters, 08.02.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Bayer in China
Bayer Crop Science wird sein Engagement in China erhöhen und zwei Joint-venture-Unternehmen gründen. Zentrale Felder werden die Entwicklung und Vermarktung von Hybrid-Reis-Varietäten und von Pestiziden sein. Das Unternehmen will damit die jährlichen Umsatzzahlen im Reich der Mitte von derzeit 65 Millionen Euro (Jahresumsatz von 2006) auf mittelfristig über 100 Millionen Euro steigern. (Bayer News, 28.03, zitiert nach prdomain.com) (pau)
BASF mit Monsanto
Die beiden Gentechnikkonzerne BASF und Monsanto starten eine Zusammenarbeit in der Forschung, Entwicklung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Diese Kooperation wird mit einem Wert von 1,2 Milliarden Euro beziffert und ist zunächst nicht befristet. Einer BASF-Pressemitteilung zufolge rechnen die neuen Partner mit ersten Produkten in der ersten Hälfte des kommenden Jahrzehntes. Ziel seien insbesondere neue Pflanzen mit höherem Ertrag und mit besserer Widerstandsfähigkeit gegen "ungünstige Umwelteinflüsse wie Trockenheit". (BASF-PM, 21.03.07, www.basf.de) (pau)
EU-Bio mit Grenzwert von 0,9 Prozent GVO?
Das Europäische Parlament (EP) hat sich gegen die Anwendung des Grenz-wertes von 0,9 Prozent für die Kontamination von ökologischer Ware mit gentechnischem Material ausgesprochen und die Vorlage des Ministerrates an den Agrarausschuss des Parlamentes zurück verwiesen. Gleichzeitig fordern die ParlamentarierInnen ein gleichberechtigtes Mitspracherecht bei der Entscheidung über die Neufassung der EU-Bioverordnung. Die Brüsseler Sektionen der Umweltorganisationen Greenpeace und Friends of the Earth (Freunde der Erde - in Deutschland der BUND) begrüßten das Ergebnis der Abstimmung. Dagegen hatte sich Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Mitglied im EP und stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses, für die Anwendung des Grenzwertes ausgesprochen, da in jedem Fall gewährleistet sein muss, dass eventuelle Verunreinigungen mit gentechnischem Material zufällig oder technisch nicht zu vermeiden sind. Graefe zu Baringdorf: "Konventionelle Bauern, die ohne Gentechnik wirtschaften möchten, und BioBauern lassen sich in dieser Frage nicht spalten." Achtzig Prozent der Bauern insgesamt wollten keine Gentechnik auf dem Acker, davon seien fünf Prozent Biobetriebe, so der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. "Ein gesonderter Kennzeichnungswert für den Bioanbau hätte zur Folge, dass immer die gesamte Bioerzeugung getestet werden müsste." Bei Kosten von 150 Euro pro Test würde der Bioanbau "ökonomisch in die Knie" gezwungen. Gibt das Parlament kein Votum zu der Vorlage des Rates ab, kann das Procedere nicht weitergehen. Sofern der Ministerrat die Verordnung verabschieden will, kann das Parlament in Verhandlung mit dem Rat treten, obwohl es formell nicht gleichberechtigt am Verfahren beteiligt ist. (PM AbL, 26.02.07; PM Friends of the Earth Europe, 29.03.07) (pau)
USA: Richter korrigiert USDA 1
Ein Bundesgericht in Washington hat entschieden, dass das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) die Anträge für Versuchsfreisetzungen von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen genauer begutachten muss. Der Richter, Henry H. Kennedy Jr., verurteilte das Ministerium dazu, alle laufenden Verfahren zu stoppen, bis detaillierte Umweltprüfungen zusammengestellt worden sind. Der Richter zeigte sich sehr besorgt, dass die Behörde die "Umwelt der Nation" aufs Spiel gesetzt habe, indem sie zu viele der Freisetzungen aus der Überprüfung der Umweltfolgen entlassen habe. (www.centerforfoodsafety.org, 06.02.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
USA: Richter korrigiert USDA 2
Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) hat zu unrecht auf eine vollständige Umweltverträglichkeitsuntersuchung von gentechnisch veränderter Luzerne verzichtet. Das entschied jetzt ein Bundesgericht in San Francisco. Nach Ansicht des Richters Charles R. Breyer hat das Ministerium nicht ausreichend überprüft, inwiefern Auskreuzungen konventionelle und ökologische Bestände kontaminieren könnten. Die Entscheidung habe unmittelbare Auswirkungen auf den anstehenden Verkauf transgener Luzerne-Sorten, so Joseph Mendelson, Mitarbeiter des Zentrums für Lebensmittelsicherheit in Washington DC. Man werde sich dies aber explizit bestätigen lassen. Luzerne, in den USA Alfalfa genannt, ist die viertwichtigste Nutzpflanze im Land. Die hier verhandelte Variante wurde gentechnisch verändert, um eine Resistenz gegen das von dem Gentechnikkonzern Monsanto verkaufte Herbizid Roundup zu erzeugen. Sie wurde im Jahre 2005 aus der Regulierung durch den Staat entlassen und somit frei verfügbar.(New York Times, 14.02.07, im Netz unter www.nytimes.com) (pau)
Organspende zur Resozialisierung?
Strafgefangene sollen künftig ihre Haftzeit durch die freiwiliige Spende eines Organs um bis zu 180 Tage verkürzen können. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfes im US-Bundesstaat South Carolina, der von einem Unterausschuss des Senats bereits gebilligt worden ist. In den USA warten insgesamt 95.000 Menschen auf ein Organ und die Gefängnisse sind voll. Ein Erlass von Haftzeiten durch Organspende könne "Kosten sparen, die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und eine Menge Leben retten", schwärmt deshalb der demokratische Abgeordnete Ralph Anderson, der den Entwurf eingebracht hat. Lawrence Gostin, Leiter des "Komitees für Forschung an Menschen in Gefängnissen" vom Institute of Medicine der Georgetown University, bezeichnet den Gesetzentwurf dagegen als unmoralisch. "Wenn ein Gefangener einen Vorteil durch eine Organspende hat, dann verletzt das jeden mir bekannten ethischen Wert", so der Spezialist für Medizinrecht und -ethik. (www.heise.de, 10.03.07) (uw)
Biotech-Aktien sind Wertvernichter
Zu den fünfzig "größten Wertvernichtern unter den deutschen Aktiengesellschaften" gehören auch fünf Biotech-Firmen. Das jedenfalls ist das Ergebnis der Negativ-Rangliste, die von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz alljährlich anhand der Kursentwicklung der letzten ein, drei und fünf Jahre von im Prime Standard der Deutschen Börse gelisteten Unternehmen erstellt wird. Im vergangenen Jahr haben die Aktien der Firmen Syngis/Heidelberg (Platz 27), Plasmaselect/München (Platz 44), Evotec AG/Hamburg (Platz 47) und Medigene/Martinsried (Platz 49) zwischen 76 und 17 Prozent an Wert verloren. Spitzenreiter der Biotechbranche ist mit Platz 13 die November AG. Obwohl das Unternehmen auf durchaus lukrative Geschäftsfelder wie etwa Diagnose-Chips oder DNA-Marker für den Produktschutz setzte, steht es mittlerweile unter Konkursverwaltung und der Gründer und langjährige Vorstandschef der Firma wird an einem unbekannten Ort im Ausland vermutet. (Laborjournal 03/07) (uw)
Rote Zora vor Gericht
In Berlin ist im April ein ehemaliges Mitglied der Roten Zora wegen Beteiligung an zwei versuchten Sprengstoffanschlägen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die 58-jährige Frau gehörte der feministischen Organisation, die als Teil der so genannten Revolutionären Zellen durch militante Aktionen das Ge-sellschaftsystem der Bundesrepublik ändern wollte, vor zwanzig Jahren an. Zu den Aktionen der Gruppe gehörten Anschläge auf Einrichtungen der Genforschung. So legte die Rote Zora 1986 am Institut für Humangenetik in Münster ein Feuer und nahm umfangreiches Aktenmaterial mit. Begründet wurde die Aktion mit der Tradition der "faschistischen Auslese und Ausmerze-Politik", an die die humangenetische Forschung anschließe. Das Münsteraner Institut wurde von dem Genetiker Otmar von Verschuer nach dem Krieg aufgebaut, dessen Forschungstätigkeiten im Nationalsozialismus ihn erst lange nach seinem Tod 1969 in der Öffentlichkeit diskreditierten. Die jetzt verurteilte Frau hat sich dem Vernehmen nach gestellt, um ihr seit Ende der 1980er Jahre andauerndes Leben im Untergrund beenden zu können. (www.greenpeace-magazin.de; Tagesthemen, 09.04.07; SZ, 17.04.07; GID Nr.18/August 1986) (pau/uw)
Freie Ärzte gegen elektronische Gesundheitskarte
In einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel wendet sich der Verein Freie Ärzteschaft e.V. gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. "Die vermeintlichen Vorteile der Karte entpuppen sich (...) als inhaltsleere Marketingversprechen einer Industrie mit Interesse an Milliardengewinnen", heißt es in dem Schreiben, das zusammen mit einer eCard in Plakatgröße mit dem Konterfei der Kanzlerin und einem Bundesadler mit Hörrohr Ende März überreicht wurde. Mit der Gesundheitskarte werde eine Struktur geschaffen, die ausschließlich den Verwaltern von Daten nutze. Für Behandlung und Therapie berge die Karte hingegen sogar Gefahren: Da PatientInnen die Sperrung von Daten verlangen dürfen, könne kein Arzt den Informationen auf der Karte vertrauen. "Es kann zu Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern kommen", wird der Präsident des Vereins, Martin Grauduszus, in einer Pressemitteilung zitiert. Zudem seien zentral gespeicherte intime Patientendaten nicht zuverlässig vor missbräuchlichem Zugriff zu schützen. Die Kanzlerin solle deshalb das "kostenintensive Akzeptanzmarketing" stoppen und die Einführung der Karte verhindern. (Pressemitteilung, 23. und 28.03.07, www.freie-aerzteschaft.de) (uw)
Unbestechliche Ärzte organisieren sich
Eine Initiative für Unbestechlichkeit haben niedergelassene Ärzte und Klinikärzte gemeinsam mit der BUKO-Pharmakampagne und dem Anti-Korruptions-Netzwerk Transparency International gestartet. Im Januar gründeten sie in Frankfurt am Main den Verein MEZIS, der es sich zum Ziel gesetzt hat, der Einflussnahme der Pharmaindustrie auf das Verordnungsverhalten von Ärzten entgegen zu wirken. MEZIS ist die Abkürzung des Kampagnenmottos "Mein Essen zahl' ich selbst" und spielt auf die verbreitete Praxis von Pharmaunternehmen an, Ärzten das Essen auf Fortbildungen, Hotelübernachtungen bei Kongressen oder Urlaubsreisen zu zahlen, um sie für ihre Produkte zu gewinnen. In Italien, Großbritannien und den USA arbeiten Zusammenschlüsse von Ärzten unter dem Motto "No free lunch" bereits erfolgreich gegen solche Bestechungsstrategien. (Dr.med.Mabuse 166, März/April 2007) (uw)
GID-Redaktion