Prozess für Protest
(Berlin und Hamburg, 17. November 2013) Das Gen-ethische Netzwerk und das Rechtshilfebüro Hamburg streiten in Karlsruhe für den Schutz des Versammlungsrechts. Am 19. November findet vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe unser Prozess zur Durchsetzung des Rechts auf freie Wahl eines Versammlungsortes auch im zunehmend privatisierten öffentlichen Raum statt.
Bereits 2012 hatten wir gegen die Stadt Mannheim geklagt. Die Behörde hatte das Gen-ethische Netzwerk und seine UnterstützerInnen bei den letztjährigen Protesten anlässlich der Hauptversammlung der AktionärInnen der BASF am 27.4.2012 durch De-Platzierung an angemessenem Protest gehindert.
Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der Vorplatz des Veranstaltungsortes der Hauptversammlung (Rosengarten Mannheim) der „mannheim:congress GmbH“, einer privatisierten Tochtergesellschaft der Stadt, gehört, hatte uns die Behörde an einen vom Ort des Geschehens entfernten Platz verwiesen.
Die Entscheidung der Stadt Mannheim hat unserer Meinung nach klar gegen unser Recht verstoßen, als Veranstalter den Ort für eine Versammlung (Kundgebung, Demonstration, Infostand ...) selbst zu bestimmen.
„Natürlich steht der inhaltliche Teil einer Kundgebung immer in einem Zusammenhang mit dem Ort, an dem diese stattfindet. Die Zielgruppe unseres Protestes, die Aktionärinnen und Aktionäre der BASF, konnten wir von dem uns zugewiesenen Ort nur sehr schlecht erreichen“, erklärt Christof Potthof, Mitarbeiter des Gen-ethischen Netzwerkes und Versammlungsleiter in Mannheim.
Holger Isabell Jänicke vom Rechtshilfebüro Hamburg ergänzt: „Die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raumes ist an sich schon ein Ärgernis. In Verbindung mit den massiven Einschränkungen des Versammlungsrechts zeigt sie ihre verfassungsrechtlich höchst besorgniserregende Fratze. Dass wir nach dem jahrelangen Streiten für die so genannte 'Flughafen-Entscheidung'* jetzt jedem lokalen Demonstrations-Verhinderungs-Bündnis erst mittels juristischer Schritte erklären müssen, dass Meinungsäußerungen bedeutender Teil einer Demokratie sind, das ist sehr ärgerlich. Die meisten von uns haben wirklich Besseres zu tun.“
Zu denken gibt in diesem Zusammenhang auch der Inhalt der Akte. Aus verschiedenen Schriftstücken wird deutlich, dass sowohl die Vertreter der mannheim:congress GmbH als auch die Versammlungsbehörde die angemeldete Versammlung als „Belästigung“ empfinden und nicht als Wahrnehmung eines demokratischen Grundrechts. So schreibt zum Beispiel ein Vertreter der mannheim:congress GmbH, der „Zugang auf das Privatgrundstück“ müsse „ohne eine irgendwie geartete Belästigung möglich sein“.
Dass die Mannheimer Behörden mittlerweile ein wenig hinzugelernt haben lässt sich aus dem Ort für unseren Protest in diesem Jahr (2013) schließen: Infostand und Flugblätter verteilende KundgebungsteilnehmerInnen waren auf dem Vorplatz des Rosengartens in Mannheim erlaubt. „Entsprechend gehen wir davon aus, dass das Gericht in unserem Sinne entscheidet“, ergänzt Holger Isabell Jänicke, nicht ohne zu verdeutlichen, dass es trotzdem wichtig ist, den Prozess zu einem positiven Ende zu bringen.
Pressekontakte und in Karlsruhe vor Ort:
Holger Isabell Jänicke, Rechtshilfebüro Hamburg, mobil 0170 756 5451 Christof Potthof, Gen-ethisches Netzwerk e.V., mobil: 0163 2606 359
Das Anliegen des Rechtshilfebüros Hamburg und des Gen-ethischen Netzwerks in diesem Prozess wird unterstützt von:
ATTAC Mannheim (www.attac-netzwerk.de/mannheim), der Coordination gegen BAYER-Gefahren (www.cbgnetwork.org), dem Dachverband kritische Aktionärinnen und Aktionäre (www.kritischeaktionaere.de), der Humanistischen Union (www.humanistische-union.de), dem Komitee für Grundrechte und Demokratie (www.grundrechtekomitee.de), Urgewald (www.urgewald.de)
Zum Gen-ethischen Netzwerk:
Das Gen-ethische Netzwerk ist seit 1986 kritischer Begleiter von Gen-, Bio- und Reproduktionstechnologien. Wir unterstützen lokale Initiativen und versuchen Fachdiskussionen für Laien und Multiplikatoren durchschaubarer zu machen. In unserer Zeitschrift /Gen-ethischer Informationsdienst/ (GID) ist zudem Raum für Hintergründe. Mehr dazu unter: www.gen-ethisches-netzwerk.de
Zum Rechtshilfebüro Hamburg:
Wir unterstützen und beraten Gruppen und Kampagnen der Gewaltfreien Bewegung in ihrer Arbeit und insbesondere bei ihren Aktionen. Dabei ist es uns wichtig, Handlungsspielräume außerparlamentarischer Politik nicht nur zu sichern, sondern nach Möglichkeit zu erweitern. Mehr dazu unter: www.rechtshilfebuero.de
* Zur 'Flughafen-Entscheidung' des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2011):
In der 'Flughafen-Entscheidung' hat das Gericht zweifelsfrei festgestellt, dass öffentlich zugängliche Orte auch Versammlungsorte sein können müssen. "Daran ändern auch die Eigentumsverhältnisse nichts. Wege und Plätze in Privatbesitz können dem öffentlichen (Fußgänger-)Verkehr gewidmet sein. Der Eigentümer hat dann die öffentliche Nutzung zu dulden, inclusive der Nutzung als Versammlungsort. Dies gilt nach der Flughafen-Entscheidung des BVerfG erst recht, wenn die Eigentümergesellschaft überwiegend in staatlichem Besitz ist." (Aus der Klageschrift, Hervorhebung neu; BVerfG, 1 BvR 699/06 vom 22.2.2011, Absatz-Nr. 1 - 128) Mehr dazu unter: www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs…
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