Korrekturen
US-Gerichte weisen neuen Weg in der Biotechnologie
Dass die USA ein Gentechnik-freundliches Land sind, ist kein Geheimnis. Firmen genießen weitreichende Freiheiten, der Staat hält sich zurück. Doch in den letzten Jahren deutet sich ein Stimmungswechsel an, der nicht zuletzt durch Gerichtsurteile Substanz bekommt.
Ein kalifornisches Bezirksgericht (U.S. District Court for the Northern District of California) hat im vergangenen Jahr entschieden, dass die bereits 2005 ausgesprochene Anbaugenehmigung für die gentechnisch veränderten Zuckerrüben unrechtmäßig erteilt worden war. Die für die Regulierung zuständige US-Behörde unter dem Dach des US-Landwirtschaftsministeriums, der Animal and Plant Health Inspection Service APHIS (siehe Kasten), hat es dem Richterspruch zufolge versäumt, mögliche Umweltfolgen adäquat zu berücksichtigen und damit gegen das Gesetz für die nationale Umweltpolitik (National Environmental Policy Act) verstoßen. Das Zentrum für Lebensmittelsicherheit (Center for Food Safety - CFS) hatte gemeinsam mit der Umweltorganisation Sierra-Club und zwei ökologisch arbeitenden Saatgutgruppen gegen die Anbaugenehmigung für gv-Zuckerrüben geklagt. Damit dürfen diese in den USA derzeit nicht angebaut werden. Anfang November veröffentlichte APHIS einen Entwurf für eine Umweltfolgen-Abschätzung (draft environmental assessment - EA). APHIS reagiert damit auf einen Antrag der KWS AG und Monsanto, die die Zuckerrüben in den USA gemeinsam vermarkten. Die beiden Konzerne hatten bei der Behörde darum gebeten, den Anbau der gentechnisch veränderten Herbizid-toleranten Zuckerrüben im kommenden Jahr trotz einer nicht abgeschlossenen Umweltfolgen-Bewertung zu ermöglichen. In dem neuen Entwurf evaluieren die Mitarbeiter der Behörde formell drei Varianten, sie lassen aber keinen Zweifel daran, dass sie eine bestimmte Variante bevorzugen: die Freigabe des Anbaus der gv-Zuckerrüben in Verbindung mit strikten - von der Behörde festgelegten - Auflagen. Alternativ könnte auch eine partielle Deregulierung erteilt werden, die mit von den beiden Konzernen festgelegten freiwilligen Auflagen einherginge. Die dritte Variante würde jegliche Anbau-Option für die gv-Zuckerrüben verhindern, bis die Behörde eine umfassende Stellungnahme zu den Umweltfolgen (full environmental impact statement - EIS) vorgelegt hat. Eine solche Abschätzung ist in Vorbereitung und soll bis Ende Mai 2012 abgeschlossen sein - käme dann aber zu spät für die kommende Anbausaison. Bis zum 6. Dezember konnte die Öffentlichkeit Stellung nehmen, demnächst wird die Behörde ihre Entscheidung bekannt geben. Die Zuckerindustrie hat zwischenzeitlich geltend gemacht, dass im Falle eines weiteren Verbots der gv-Sorten nicht genug konventionelles Saatgut verfügbar wäre. Die Hälfte des in den USA verbrauchten Zuckers wird aus Zuckerrüben gewonnen. Gut 90 Prozent der in den USA gepflanzten Zuckerrüben sind gentechnisch verändert. Allerdings beträgt die Fläche für diese Frucht nur etwa 200.000 Hektar.1
Gv-Alfalfa liegt auf Eis
Ähnlich liegt der Fall bei dem derzeit gültigen Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderter Alfalfa. In Deutschland ist die Pflanze unter dem Namen Luzerne bekannt. In den USA ist Alfalfa die viertwichtigste Feldfrucht. Sie wird auf etwa einer Million Hektar angebaut. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Pflanze aus der Familie der Leguminosen in der Lage ist, mit speziellen, im Boden lebenden Bakterien Symbiosen einzugehen. Das Besondere an diesen Bakterien ist, dass sie den Luftstickstoff binden und für Pflanzen nutzbar machen können. Zudem ist Alfalfa eine äußerst bedeutende Futterpflanze. 2005 begann in den USA der kommerzielle Anbau von zwei gentechnisch veränderten Alfalfa-Sorten. Diese sind tolerant gegen das Unkrautvernichtungsmittel Roundup des US-Konzerns Monsanto. Bis zu 5.500 Farmer hatten Monsanto zufolge RoundupReady-Alfalfa auf einer Fläche von etwa 90.000 Hektar angebaut. Auch in diesem Fall war die US-Nichtregierungsorganisation Center for Food Safety aktiv geworden. Gemeinsam mit anderen Organisationen klagte CFS 2006 gegen die vom US-Landwirtschaftsministerium ausgesprochene Anbau-Genehmigung. Das Gericht gab dem CFS 2007 schließlich Recht und stoppte den Anbau. Wesentlicher Grund ist auch hier - wie im Falle der gv-Zuckerrüben -, dass die Zulassungsbehörde APHIS keine umfassende Stellungnahme zu den Umweltfolgen (EIS) erstellt hat. Monsanto legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Dadurch landete dieser Fall, als erster Fall überhaupt in Sachen Agro-Gentechnik, beim Supreme Court, wo es im April dieses Jahres zu einer Anhörung und im Juni zur Urteilsverkündung kam. Der Supreme Court, die höchste Instanz der Bundesgerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten, bestätigte das Verbot. Wenngleich das Gericht in einzelnen, das Verfahren an sich betreffenden Aspekten für Monsanto entschieden hatte, blieb das Anbauverbot unangetastet. Dieser Status gilt bis heute. Die mit dem Monsanto-Konzern kooperierende Alfalfa-Saatgut-Firma Forage Genetics International hat zwar im Sommer eine teilweise Freigabe des Anbaus der gentechnisch veränderten Alfalfa beantragt, APHIS ist diesem Wunsch jedoch nicht nachgekommen. Auch im diesjährigen Herbst waren US-Farmer somit auf die Nutzung konventioneller Sorten festgelegt.2
Reis-Kontaminationen können teuer werden
In einem anderen Fall waren es die Bauern, die vor Gericht zogen: Der Bayer-Konzern sieht sich seit mittlerweile etwa vier Jahren mit einer Flut von Schadensersatz-Klagen konfrontiert. Von „mehr als 6.000 Fällen“ oder „bis zu 9.000 Farmern“ ist in diesem Zusammenhang die Rede. Auch Verarbeiter, Müllereibetriebe und andere Firmen der Produktkette sind betroffen. Im August 2006 war bekannt geworden, dass gentechnisch veränderter Reis der Linie LL601 in konventionellen Langkornreis-Sorten gefunden worden war. Weltweit waren Reis-Produkte und Reis-Saatgut von der Kontamination betroffen. Verschiedene Regionen und Länder, darunter die EU und Japan, stoppten den Import von jeglichem US-Langkornreis. Reis-Packungen wurden aus Supermarkt-Regalen geräumt, Schiffe in Häfen festgesetzt. Das alles führte zu einem finanziellen Schaden von über einer Milliarde US-Dollar. In den vergangenen zwölf Monaten wurden die ersten sieben Verfahren auf Zahlung von Schadensersatz entschieden - alle zugunsten der beteiligten Bauern oder Genossenschaften. Nur in dem letzten Fall wurde eine Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen und ohne richterliche Entscheidung getroffem. Drei Farmer aus dem US-Bundesstaat Texas hatten ursprünglich Schadensersatz in Höhe von 430.000 US-Dollar plus eine nicht näher bezifferte Extra-Zahlung (so genannte punitive damages) gefordert. Sie einigten sich mit Bayer CropScience auf 290.000 US-Dollar. Insgesamt wurden den geschädigten Parteien mittlerweile Schadensersatz- und Extra-Zahlungen von mehr als 50 Millionen US-Dollar zugesprochen. Nach Angaben der Coordination gegen Bayer-Gefahren hat der Konzern Rückstellungen in Höhe von 386 Millionen Euro gebildet.3
Kennzeichnung von Produkten mit rBST
Nicht nur die Umwelt und die Bauern profitierten von diesen Gerichtsurteilen. Auch Konsumentinnen und Konsumenten könnten von einem der Prozesse direkt profitieren. Denn die Kennzeichnung eines Produkts, dessen Herstellung mit der Gentechnik in Verbindung steht, befindet sich zur Zeit noch in gerichtlicher Prüfung. In den USA ist die Behandlung von Milchkühen mit künstlichen Wachstumshormonen weit verbreitet. Einer Umfrage des US-Landwirtschaftsministeriums zufolge werden zwischen 15 und 20 Prozent der Milchkühe in den USA mit dem Hormon rBST behandelt (rBST steht für rekombinantes (gentechnisch hergestelltes) Bovines (vom Rind stammendes) Somatotropin.4 Seit Jahrzehnten gibt es Streit um die Nutzung von rBST und um die Kennzeichnung der Milch von mit diesem Hormon behandelten Kühen. Diesem Streit ist nun ein weiteres Kapitel hinzugefügt worden - ein Kapitel, das die Bauern, Händler und Verbände, die der Nutzung des Hormons kritisch gegenüberstehen, nun seit langer Zeit erstmals wieder für die Zukunft hoffen lässt. Ein Berufungsgericht in Columbus im US-Bundesstaat Ohio hat im September bestätigt: Die Kennzeichnung der Milch von Kühen, die nicht mit so genanntem rBST behandelten wurden, ist legitim. Einige Milchproduzenten in Ohio hatten begonnen, damit zu werben, dass sie bei der Haltung ihrer Kühe und der Herstellung von Milch und Milchprodukten auf die Verwendung von rBST verzichten. Als Reaktion darauf hat der Bundesstaat Ohio eine Regulierung in Kraft gesetzt, um die „angeblich irreführende Kennzeichnung der Milchprodukte zu beschränken“. Entsprechend dieser Regulierung dürften Milchverarbeiter keine Aussagen über die Nicht-Verwendung von künstlichen Hormonen in Bezug auf die Zusammensetzung ihrer Milchprodukte machen. Darüber hinaus muss - wenn über den rBST-freien Produktionsprozess der Produkte Auskunft gegeben wird - erklärt werden, dass die Nutzung des künstlichen Wachstumshormons nicht schädlich für die Gesundheit ist. Die Gemengelage ist kompliziert. Die zuständige US-Bundesbehörde FDA gibt den Rahmen für die Regulierungen in den Bundesstaaten der USA vor. Sie bewertet die Milch von Tieren, die mit rBST behandelt wurden, als „im Wesentlichen gleich“, verglichen mit der Milch von Tieren, die nicht „in den Genuss” des künstlichen Hormons gekommen sind. Das Bezirksgericht war dieser Einschätzung gefolgt. Daraus folgte, dass eine Kennzeichnung der Milch gegebenenfalls irreführend sein könnte, weil die Konsumenten glauben könnten, dass eine Milch, die als rBST-frei gekennzeichnet ist, auch gesünder ist. Nachdem ein Bezirksgericht des Bundesstaates die enge Regulierung in wesentlichen Teilen als zulässig erklärt hatte, legten die Milchverarbeiter Berufung ein. In diesem Berufungsverfahren haben sie nun, am 30. September dieses Jahres, Recht bekommen. Im Laufe des Berufungsverfahrens hat sich das Gericht davon überzeugen lassen, dass die Milch eben nicht „im Wesentlichen gleich“ ist. Die beiden an dem Verfahren beteiligten Milchverbände, der Dachverband der ökologischen Milcherzeuger und der konventionelle Milchverband mit bis zu 85 Prozent Marktanteil bei den Milchprodukten in den USA, konnten mit folgenden drei Argumenten darstellen, dass es Unterschiede in der Zusammensetzung der Milch von (mit rBST) behandelten und nicht-behandelten Kühen gibt: Die Nutzung von rBST ... • führt zu einem erhöhten Gehalt von IGF-1, einem Wachstumsfaktor, der dem Insulin ähnlich ist, • induziert die Produktion von Milch in Phasen „negativer Energie“, was zu einem höheren Fett- und einem geringeren Protein-Gehalt führt, was wiederum als geringere Milchqualität angesehen wird, und • führt zu einem höheren Anteil an somatischen Zellen in der Milch, wodurch diese schneller sauer wird - auch das ein Parameter für (geringere) Milchqualität. Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn diese Auseinandersetzung um die Kennzeichnung mit dieser Gerichtsentscheidung beendet wäre: „Want to bet that this one goes to the Supreme Court?“, wie es Marion Nestle, Professorin für Ernährung, Lebensmittel-Wissenschaft und Public Health an der Universität von New York, in der Monatszeitschrift The Atlantic zusammengefasst hat: „Wollen wir wetten, dass dieser Fall bis zum Höchsten Gericht geht?“5 Aus europäischer Perspektive ist die Auseinandersetzung insofern erstaunlich, als dass rBST in der EU erst gar nicht zugelassen worden ist. Seit dem Start der industriellen Produktion von rBST im Jahre 1994 gibt es in der EU ein Moratorium gegen die Verwendung des Hormons, wenn auch Fleisch und Milchprodukte aus den USA, die unter Verwendung des Hormons hergestellt wurden, sehr wohl erlaubt sind und vertrieben werden.
Kein koordiniertes Programm der Behörden
Weitere Fälle ließen sich anführen, zum Beispiel die Zulassung von gentechnisch verändertem creeping bentgrass, eine Gras-Sorte, die unter anderem auf Golfplätzen eingesetzt wird. Nach einem Gerichtsverfahren muss APHIS auch hier eine Stellungnahme zu den möglichen Umweltfolgen verfassen. Dazu passt die Meldung, dass sich gentechnisch verändertes creeping bentgrass scheinbar in der freien Natur ausgebreitet hat.6 Ein Gericht in New York erklärte die Patente für das mit der Entstehung von Brustkrebs in Verbindung stehenden BRCA-Gen für ungültig. Die Patenthalterin, die US-Firma Myriad Genetics, ist gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen. Mittlerweile hat sich das US-Justizministerium mit einem so genannten amicus-curiae-Brief eingemischt. Darin hat sich das Ministerium zwar gegen bestimmte Patente auf natürliche Gensequenzen, aber nicht grundsätzlich gegen Patente auf Gene ausgesprochen.7 Grundsätzliche Kritik an der Biotech-Politik der US-Behörden üben die AutorInnen eines Berichts, den das Government Accountability Office, nach eigenen Angaben ein unabhängiges Kontrollorgan des US-Kongresses, bereits im November 2008 publizierte. Wie die Nachrichtenagentur Reuters darstellt, zeigt der Bericht eine ganze Reihe von Problemen auf. Insbesondere fehle es den zuständigen Behörden an einem koordinierten Programm, mit dem der Frage nachgegangen wird, ob die Verbreitung gentechnischer Eigenschaften unerwünschte Effekte in der Umwelt, in den ohne Gentechnik arbeitenden Segmenten der Landwirtschaft und in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittel verursacht.8
Ende der geheimen Biotech-Diplomatie
In Verbindung mit der Tatsache, dass es zum Beispiel in dem Zulassungsverfahren für den gentechnisch veränderten Lachs nahezu 400.000 Kommentare der Öffentlichkeit gab 9, wird eines deutlich. Die Zeiten geheimer Biotech-Diplomatie, in denen Regierungsbehörden stillschweigende Abkommen mit der Industrie treffen, scheinen sich ihrem Ende zu nähern. Für den Moment bleibt zweierlei: die Spannung, wie die beschriebenen Fälle ausgehen werden, und die Frage, ob dies zu einem grundsätzlich Wandel der US-Biotech-Politik führen wird.
- 1New York Times, 13.08.10; APHIS Pressemitteilung, 02.11.10; Entscheidung des U.S. District Court for the Northern District of California, 21.09.10.
- 2Entscheidung des Supreme Court, Juni 2010; mündliche Anhörung des Supreme Court, 27.04.10; Huffington Post, 21.06.10; Monsanto Presseerklärung, 21.06.10; GM freeze, „GM in the Dock“, Juli 2010.
- 3Bloomberg News, 18.10.10, www.bloomberg.com; CBG, www.cbgnetwork.org; Nature, Band 434, Seite 423, zitiert nach Greenpeace „Rice Industry in a Crisis“, Januar 2007, www.greenpeace. org.
- 4Auch: recombinant bovine growth hormone, rBGH, etwa: gentechnisch hergestelltes Rinderwachstumshormon oder künstliches Rinderwachstumshormon. Somatotropin ist ein auch natürlich bei Rindern vorkommendes Wachstumshormon.
- 5Entscheidung des Berufungsgerichtes, 30.09.10; Center for Food Safety, 30.09.10, www.centerforfoodsafety.org; The Atlantic, 05.10.10, www.theatlantic.com; Wikipedia > „Bovine_somatotropin“, http:// en.wikipedia.org; www.gen-ethisches-netzwerk.de.
- 6Siehe dazu auch die Notiz „USA: Gv-Gras ausgebüxt“ auf Seite 27 in diesem Heft.
- 7Siehe den Beitrag „Grundsatzurteil gegen Genpatente“ von Susanne Schultz im Gen-ethischen Informationsdienst GID 200, Juni 2010.
- 8Reuters (2010): „Special Report: Are regulators dropping the ball on biotech crops?“, www.reuters.com. GAO, Government Accountability Office, November 2008, „Genetically Modified Crops - Agencies Are Proposing Changes to Improve Oversight, but Could Take Additional Steps to Enhance Coordination and Monitoring “. Im Netz unter www.gao.gov.
- 9Siehe den Beitrag „Just say no“ von Anne Bundschuh in diesem Heft.
Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.
APHIS
Der Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS; etwa: Kontrollbehörde für die Gesundheit von Pflanzen und Tieren) ist eine Behörde unter dem Dach des US-Landwirtschaftsministeriums (United States Department Agriculture - USDA), deren zentrale Aufgabe der Schutz der Gesundheit der US-Landwirtschaft ist. Dazu zählt unter anderem die Regulierung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), wenn festgestellt wird, dass diese ein Risiko für die US-Landwirtschaft darstellen können.
APHIS im Netz unter: www.aphis.usda.gov.
(Christof Potthof)