Vor nunmehr 80 Jahren, im Januar 1934, trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Dass seine Prämissen weit über 1945 hinaus Gültigkeit behielten, zeigt ein Blick auf den Umgang mit den Opfern nationalsozialistischer Sterilisationspolitik in der Bundesrepublik.