Arenen des Widerstandes

Einführung

Dass es zum jetzigen Zeitpunkt weiter möglich ist, die Gentechnikfreiheit im Saatgut zu gewährleisten, haben die Untersuchungen von Maissaatgut gezeigt, die von den Bundesländern in diesem Jahr durchgeführt worden sind. Die Umweltorganisation Greenpeace und der ökologische Anbauverband Bioland hatten deren Ergebnisse abgefragt. In ihrer Pressemitteilung fassen sie zusammen: „Von insgesamt 419 untersuchten Maisproben enthielten elf Proben Gen-Saaten, das sind 2,6 Prozent.“ 2011 seien „noch 29 von insgesamt 417 Proben gentechnisch verschmutzt“ gewesen, diese seien vom Markt genommen worden.1

Für das Vorsorgeprinzip

Die Interessengemeinschaft gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) steht im Zentrum der Auseinandersetzung um die Kontamination von konventionellem wie ökologischem Saatgut mit gentechnisch verändertem Material. Die in ihr zusammengeschlossenen Züchterinnen und Züchter, Initiativen und MitstreiterInnen müssen ihre Zeit mit einer Sache verschwenden, die sie nicht wollen. Sie müssen sich nicht nur gegen die Agro-Gentechnik zur Wehr setzen, sondern auch nicht unerhebliche finanzielle und andere Ressourcen aufbringen, um ihr Saatgut gegen die Verunreinigungen zu schützen. Dass mit der Einführung der gentechnisch veränderten Pflanzen der Status quo geändert wurde, dass dabei diejenigen, die diesen Wechsel wollen und initiiert haben, jedoch nicht für die damit verbundenen Kosten aufkommen müssen, ist nicht gerecht. Unsere Autorin Siegrid Herbst ist Koordinatorin der IG Saatgut. Sie betont das Verursacherprinzip als eine der zentralen Forderungen. Die IG Saatgut zeichnet sich dadurch aus, dass in ihr verschiedenste Akteure versammelt sind: Sowohl Erhaltungsinitiativen, die eher auf den privaten und/oder hobbymäßigen Zugang setzen, wie auch auf den Erwerbsgartenbau setzende ZüchterInnen arbeiten zusammen, um das gemeinsame Ziel von dauerhaft gentechnikfreiem Saatgut zu erreichen. Erst im Frühjahr hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass deutsche Behörden im Jahre 2007 zurecht die Zerstörung von Rapsfeldern angeordnet haben. Das auf den Flächen eingesetzte Saatgut war mit gentechnisch verändertem Material verunreinigt. Laut der das Land Hessen vertretenden Anwaltskanzlei habe ein vergleichsweise hohes Risiko der Auskreuzung bestanden. Die Behörden seien „in solchen Fällen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit die aufwachsenden gentechnisch veränderten Pflanzen konsequent vernichtet werden.“2 Gleichzeitig verdeutlichen auch Funde von wild wachsendem gv-Raps in der Schweiz, dass das Risiko einer schleichenden Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen sehr real ist.3 Unter anderem die Badische Zeitung hatte berichtet, dass Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace in den Rheinhäfen von Muttenz, Kleinhüningen und auf dem St. Johann-Areal genmanipulierte Rapspflanzen gefunden haben. Diese seien weder in der Schweiz noch in der EU erlaubt.

Gegen Überregulierung

Neben der Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen droht dem Saatgut aber noch anderes Ungemach: Eine Überregulierung durch die Bürokratie. In Brüssel läuft derzeit ein Verfahren, mit dem das Saatgutrecht renoviert werden soll. Anne Schweigler von der Saatgutkampagne hatte bereits im GID 197 darüber geschrieben.4 Die Ansprüche, die an das Saatgut gestellt werden - insbesondere die Homogenität -, ein aufwendiges Verfahren und andere Regularien in Verbindung mit dem Erhalt und der Nutzung von bäuerlichem Saatgut bereiten den AnhängerInnen der Kampagne Kopfschmerzen. Schweigler berichtet nun von einem europäischen Saatguttreffen in Griechenland, zu dem etwa 7.000 Menschen zusammenkamen. Sie tauschten und verschenkten Saatgut und arbeiteten an gemeinsamen Strategien. Im Sinne der Kampagne hatte sich im Winter bereits die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Juliane Kokott, ausgesprochen. In einem Verfahren gegen die französische Saatgutinitiative Kokopelli hatte sie im Januar ihre Schlussanträge veröffentlicht. Darin kommt Kokott zum Beispiel zu diesem Ergebnis: Das in der so genannten Gemüserichtlinie der EU festgeschriebene Verbot des Verkaufs von Saatgut von Sorten, die nicht nachweislich unterscheidbar sind oder anderen formellen Ansprüchen nicht genügen, ist unverhältnismäßig zu seinen Zielen und entsprechend ungültig. Zwar folgt der EuGH den Schlussanträgen seiner GeneralanwältInnen oft, in diesem Fall ist die entgültige Entscheidung aber noch nicht getroffen.

Gegen Nachbaugebühren

Mit dem EuGH ist ein weiterer Schauplatz von Auseinandersetzungen um Saatgut genannt. Dieser hat auch in Bezug auf die so genannten Nachbaugebühren häufiger sein Urteil gesprochen: Im Normalfall ging das nicht zu Lasten der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren (IGN). Die IGN wendet sich gegen diese Lizenzen auf Saatgut, das von Bäuerinnen und Bauern auf den eigenen Feldern geerntet wird. Dabei sind die Nachbaugebühren ein Zeichen für die immer weiter fortschreitende Privatisierung von Rechten an den pflanzengenetischen Ressourcen, die über Jahrhunderte gemeinschaftlich gepflegt und weiterentwickelt wurden, dann aber plötzlich in privaten Besitz wechselten. Unser Autor Georg Janßen ist Geschäftsführer der IGN.

Was ist ein GVO?

GID-Redakteur Christof Potthof kehrt mit seinem Beitrag nochmals zur Gentechnik zurück: Er gibt einen Einblick in verschiedene neue Technologien zur Entwicklung von Saatgut beziehungsweise zum Einbau von neuen Eigenschaften in deren Erbmaterial. Potthof macht deutlich, dass es neben den Regulierungs-Interessen der Behörden (Welche Technologie führt zu einem gentechnisch veränderten Organismus?) gerade in der ökologischen Saatgutzüchtung auch andere Kriterien gibt, um Züchtung, die neuen Technologien und Saatgut zu bewerten.

Expandierender Saatgutmarkt

Last but not least zeichnet Eva Gelinsky die Züchtungslandschaft im Verlauf des zwanzigsten Jahrhunderts nach. Sie führt durch eine Entwicklung von gewerblichen zu eher industriell geprägten Unternehmen. Gelinsky zufolge waren zwei Wellen von Internationalisierung der Firmen und Konzerne zu beobachten; eine in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, eine zweite in den 1990ern. Gerade bei der zweiten spielten auch die Biotechnologien eine wichtige Rolle. Diese seien sehr kostenintensiv - gerade im Hinblick auf Forschung und Entwicklung, aber auch in den Bereichen Marketing und Vertrieb. Zu beobachten sei, dass der globale Saatgutmarkt seit dieser Zeit insgesamt sehr stark expandiert. Hier deutet sich ein Thema an, das wir aus verschiedenen Gründen nicht explizit aufgegriffen haben: Die Charakterisierung von Typen von ZüchterInnen. Einerseits liegt es nahe, das immer wieder bemühte Bild einer (bis heute) mittelständisch geprägten Unternehmenslandschaft zu überprüfen. Gleichzeitig hätte es vermutlich den hier zur Verfügung stehenden Rahmen gesprengt. Ein Bericht zur ökologisch-partizipativen Pflanzenzüchtung ist erst vor wenigen Monaten erschienen. Er sei als Ersatz wärmstens empfohlen, verbunden mit der Hoffnung, dass sich unsere Entscheidung beim Lesen der in ihm versammelten Portraits erschließt.5

Erschienen in
GID-Ausgabe
212
vom Juni 2012
Seite 6 - 7

GID-Redaktion

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