Aus Anlass der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung vor fünf Jahren, am 26. März 2009, warnt das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik: Logik und Praxis der vorgeburtlichen Diagnostik widersprechen nicht nur dem darin formulierten Ziel der Inklusion, sondern verstärken darüber hinaus Diskriminierung und Ausschluss von Menschen mit Beeinträchtigungen.