Pränataldiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Seit der Aufnahme des Ultraschalls in die Regelversorgung von Schwangeren 1979 hat sich die pränatale Suche nach vermeintlichen Beeinträchtigungen des Fötus zum normalen Bestandteil der Schwangerenversorgung entwickelt. Selektive Pränataldiagnostik (PND) verbessert weder die Versorgung der Schwangeren, noch die Gesundheit des Fötus. Einzige Handlungsoption ist die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Seit 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest auf Trisomie 13, 18 und 21 in Deutschland Kassenleistung. Eine gefährliche Botschaft: die Kassenfinanzierung suggeriert, es handele sich um einen Teil der Regelversorgung. Zudem könnte die Zulassung einen Präzedenzfall schaffen, da sich das Testverfahren auf weitere genetische Abweichungen ausweiten lässt.
Diese Fahndung nach Abweichungen verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Gen-ethische Netzwerk tritt für ein Recht auf Abtreibung ein, wendet sich aber gegen die behindertenfeindliche pränatale Suche nach Behinderungen.

Beiträge zu diesem Thema

  • Aussetzung des Verfahrens!

    Logos von Bioskop, Downsyndrom Berlin, Gen-ethisches Netzwerk und Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
    Von
    GeN

    Gemeinsame Stellungnahme zu der für den 19.09.2019 angekündigten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Aufnahme des nicht invasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 in die Kassenversorgung.

  • Aktueller Stand und Entwicklungen der Pränataldiagnostik

    Titelblatt des TAB-Berichtes
    Von
    GeN

    Neuer Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) zu PND unter Mitarbeit des GeN veröffentlicht

  • Kommt der Test?

    Gegen behindertenfeindliche Politik
    Von
    21. Mai 2019

    Die Entscheidung um die Kassenzulassung der Bluttests auf Trisomien rückt näher, der Diskurs um die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt Fahrt auf.

  • Fundis für Föten

    Transpi ak MoB
    Von
    20. Mai 2019

    Die „Lebensschutz“-Bewegung behauptet sich für Behinderte einzusetzen. Tatsächlich geht es ihr aber vor allem um das Verhindern von Schwangerschaftsabbrüchen. In diesem Punkt trifft sie sich mit der AfD, in anderen versucht die „Lebensschutz“-Bewegung sich von der AfD zu distanzieren.

  • Erklärung des Runden Tisches "NIPT als Kassenleistung"

    GeN

    Medizinische Fachverbände und Zivilgesellschaft fordern Moratorium!