Jetzt erst recht, aber anders!

Der Protest gegen die eGK geht weiter

Der Druck zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird derzeit erheblich verstärkt. Zugleich erfordern die Perspektiven, die mit der so genannten Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Patientenakte verbunden sind, auch weiterhin, das Projekt mit kritischer Aufmerksamkeit zu begleiten und den Protest fortzusetzen.

Im Herbst 2005 haben wir vom Komitee für Grundrechte und Demokratie den Protest gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aufgenommen. Die Absicht, sensible Gesundheitsdaten zentral zu speichern, erschien uns ungeheuerlich. Schon bald riefen wir dazu auf, aus Protest gegen den mit der eGK verbundenen Umbau des Gesundheitssystems kein Foto bei den Krankenkassen einzureichen, also keine eGK zu beantragen. Viele schlossen sich dem Protest an, oft einfach durch Nicht-Handeln. Noch immer haben viele gesetzlich Versicherte keine eGK.

Pleiten und Pannen

Tatsächlich kann die eGK, die aktuell ausgegeben wird, noch kaum etwas. Sie entspricht außerdem nicht den Sicherheitsstandards, die die gematik inzwischen selbst gesetzt hat.1 Irgendwann wird sie also noch einmal gegen eine neue elektronische Karte ausgewechselt werden. Ohnehin bleibt das Projekt von Pleiten, Pech und Pannen begleitet. Die neuen Testverfahren hatten im vierten Quartal 2014 beginnen sollen, inzwischen ist es nicht unwahrscheinlich, dass es statt dem 1. April 2015 auch der 1. Oktober 2015 werden könnte.2 Neben den technischen Problemen müssen gematik und Bundesregierung immer wieder mit den vielfältigen Protesten kämpfen, die Ärzte und Versicherte vortragen. So hat der Deutsche Ärztetag 2014 erneut deutliche Kritik am Projekt der eGK geäußert und jede zentrale Datenspeicherung von Gesundheitsdaten abgelehnt. Auch gegen die Einführung des Stammdatenmanagements stimmte eine Mehrheit der Ärzte - sie wollen nicht eine weitere Verwaltungsaufgabe für die Krankenkassen übernehmen.3

Der Druck wächst

Zu befürchten ist, dass dieser politische Wille einfach ignoriert wird. Die Ärzte werden mit Zahlungen für die Übernahme dieser Aufgabe geködert, ansonsten wird Druck ausgeübt werden - so wie schon jetzt auf die Versicherten: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass die „alte“ Krankenversichertenkarte nur noch bis Ende des Jahres 2014 verwendet werden kann. Danach verliert sie, unabhängig von dem aufgedruckten Datum, ihre Gültigkeit. Diese Einigung wird werbewirksam vermittelt. Rechtlich gibt es weiterhin andere Möglichkeiten, seinen Anspruch als Versicherter nachzuweisen. Das Ersatzverfahren, also der papierne Nachweis des Versichertenstatus, bleibt als Möglichkeit erhalten. Zunehmend berufen sich die Krankenkassen aber darauf, dass dieses Verfahren nur im Einzelfall gilt und nicht der Regelfall für einzelne Versicherte werden kann.4 Manche Kassen weigern sich rundweg, solche Belege auszustellen. In Klageverfahren haben Kassen allerdings auch schon umgekehrt damit argumentiert, dass Versicherte die eGK ja gar nicht beantragen müssen, sondern das Ersatzverfahren nutzen können. Viele Krankenkassen lassen ihre Versicherten im Ungewissen, üben Druck aus und machen damit deutlich, dass sie nicht die Interessen der Versicherten vertreten. Rechtlich ist klar, dass jeder Versicherte Anspruch auf kassenärztliche Versorgung hat, dass Ärzte verpflichtet sind, Versicherte unabhängig von der Form des Nachweises der Versicherung ärztlich zu versorgen und dass die Kassen keine Möglichkeiten haben, Versicherte aktiv zum Antrag auf eine eGK und zur Abgabe eines Fotos zu zwingen. Wenn der Versicherte zum Patienten wird, will er sich allerdings nicht mit diesen Fragen beschäftigen, sondern seine Gesundheit steht im Mittelpunkt seines Interesses. Wir können deshalb jeden und jede verstehen, die jetzt in den sauren Apfel beißt, den Antrag auf Ausstellung der eGK ausfüllt und ein Foto einreicht - der Patient ist eben nach wie vor derjenige mit den geringsten Möglichkeiten, seine Interessen durchzusetzen.

Widerstand bleibt nötig

Jede und jeder sollte der freiwilligen Speicherung von Gesundheitsdaten aber grundsätzlich widersprechen. Darüber kann man die Ärzte schon einmal vorbeugend informieren. Auch die Notfalldaten haben nichts auf der eGK zu suchen. Sicher wird es aber auch weiterhin Versicherte geben, die sich weigern, der Krankenkasse ihr Foto zu schicken, und die damit ihre Ablehnung der eGK dokumentieren. Dass jeder solange wie möglich das Ersatzverfahren nutzt, ist insofern gut, als unser Protest so möglichst lange sichtbar bleibt. Denn der Protest gegen den Umbau des Gesundheits- zu einem Kontrollsystem, die Ablehnung der Speicherung von Gesundheitsdaten auf Systemen, die jederzeit und von überall zugänglich sind und die Kritik am Aufbau einer Telematik-Infrastruktur bleiben notwendig und richtig und die Kritik muss weitergehen: So gilt es, den angekündigten Referentenentwurf für ein eHealth-Gesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit, den Minister Hermann Gröhe noch vor Weihnachten veröffentlichen will, kritisch zu begutachten. Auch ist fraglich, ob die Absicht, Gesundheitsdaten zentral zu speichern, tatsächlich aufgegeben worden ist. Zum Ärztetag im Frühjahr 2014 hatte die Bundesärztekammer einen Sachstandsbericht vorgelegt, der unter anderem davon ausgeht, dass es eine zentrale Datensammlung nicht geben wird und dafür auch keine technischen Voraussetzungen geschaffen würden. Die eGK solle vor allem die Kommunikation der Ärzte untereinander erleichtern, Patientenakten würden weiterhin bei den behandelnden Ärzten geführt, und nur für die Dauer einer konkreten Behandlung solle dereinst eine elektronische Patientenakte angelegt werden können. Diesem Sachstandsbericht muss mit Skepsis begegnet werden. Nach wie vor wird immer wieder von einer Patientenakte gesprochen. Die Idee einer Datensammlung ist viel zu vielversprechend als dass davon abgesehen würde. Nur kann sie in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden.

Metadaten in einer verlinkten Welt

Noch entscheidender ist aber ein anderer Aspekt. Die moderne Technik eröffnet ganz andere Möglichkeiten der Datenauswertung. Heute geht es mehr um die Meta- als um die einzelnen Gesundheitsdaten. Schon mit der eGK, die ein kleiner Computer ist, wird der Zugang zu einem vernetzten System aufgebaut. Gesammelt werden Links, die Hinweise darauf liefern, wo was gespeichert ist. Die Vernetzung aller IT-Komponenten schafft den Zugang zu Dateien, die monopolartig verwaltet werden. Die Begriffe von „zentral“ und „dezentral“ verlieren in diesem Kontext ihre Bedeutung. „Jede Nutzung erzeugt eine Datenspur, die auch in indirekter Form, über andere Datenträger und Schnittstellen, zu einer Anhäufung von zusammenhängenden Daten in einem telematischen System führen können“, so der Informatiker Rolf Lenkewitz, der sich eingehend mit der informationstechnischen Infrastruktur der eGk auseinandergesetzt hat. Krankenkassen und Kostenträger würden nicht nur mit der telematischen Infrastruktur eng vernetzt, sondern arbeiteten auch zunehmend in einer verlinkten System- und Speicherwelt, die mit Metadaten ergänzt werde. Und Metadaten, so Lenkewitz, „offenbaren weit mehr über Menschen und Prozesse als bekannt ist“.5 Deshalb bleibt für uns die Forderung bestehen: Statt der elektronischen Gesundheitskarte transparente und Gesundheit fördernde Kommunikationsstrukturen im Gesundheitsbereich entwickeln!

  • 1Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) wurde von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger im Gesundheitswesen Anfang 2005 gegründet, um die eGK einzuführen und die Telematik-Infrastruktur aufzubauen.
  • 2So etwa Thomas Kriedel, Sprecher der in den Test einbezogenen Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärzte Zeitung Online, 12.09.14, im Netz unter www.kurzlink.de/gid227_a. Kriedel wurde im November zum Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der gematik gewählt.
  • 3Ein weiterer Aspekt kommt hinzu. Die Fotos der Versicherten auf der eGK sind nie auf ihre Echtheit überprüft worden. Die Ärzte sind zur Identitätsprüfung verpflichtet, müssen dafür aber auf einen Ausweis zurückgreifen, der ungeeignet für diese Aufgabe ist. Ärzte müssen die Karte also als Authentifizierungsinstrument für die Weitergabe sensibler Daten nutzen und werden so zu blindem Vertrauen gezwungen.
  • 4Oft unter Verweis auf § 19 des Bundesmantelvertrags Ärzte, der dieses Verfahren für den Einzelfall regelt. Vgl. www.kurzlink.de/gid227_b.
  • 5Vgl. www.kurzlink.de/gid227_c.
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
227
vom Dezember 2014
Seite 37 - 38

Elke Steven, Soziologin. Sie arbeitet als Geschäftsführerin bei der netzpolitischen Organisation Digitale Gesellschaft.

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