Kurz notiert: Politik und Wirtschaft
Eizellhandel und embryonale Stammzellforschung
Das Europäische Parlament hat erstmals einen Antrag angenommen, in dem gefordert wird, die EU-Finanzierung der Embryonenforschung und der embryonalen Stammzellforschung einzustellen. Noch im letzten Jahr, als es um die Verabschiedung des sechsten europäischen Forschungsrahmenprogramms ging, konnten sich die Parlamentarier dazu nicht durchringen. Vorgeschlagen wird, auf alle Formen der Embryonenforschung das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden, das heißt, dass diese umstrittenen Forschungsbereiche aus den nationalen Haushalten finanziert werden sollen. Die Priorität der EU-Forschungspolitik soll dagegen auf der adulten Stammzellforschung liegen. Der Meinungswandel ist unter anderem auf die EU-Erweiterung zurückzuführen, die Abgeordneten aus Polen, Malta und der Slowakei haben mehrheitlich für die Resolution gestimmt. Außerdem haben Medienberichte über einen "schwunghaften" Handel mit den Eizellen rumänischer Frauen die Parlamentarier sensibilisiert; Ende letzten Jahres war durch eine Reportage des britischen Nachrichtensenders BBC bekannt geworden, dass britische Paare, vermittelt durch Reproduktions-Kliniken, für IVF-Behandlungen Eizellen aus Rumänien kaufen (vgl. Artikel von E. Feyerabend im GID 168). Der Änderungsantrag ist Teil einer "Entschließung zu dem Handel mit menschlichen Eizellen", mit der das Europäische Parlament auf diese Berichte reagiert. Die Parlamentarier bezeichnen die Tätigkeiten der international tätigen Global Arts Clinic - die Organisation, die den Handel zwischen IVF-Kliniken in GB und Rumänien vermittelt hat - als eindeutig "gewerbliche Tätigkeit", die "inakzeptabel" sei und fordern die Kommission auf, den Ereignissen vollständig auf den Grund zu gehen. Außerdem soll die Kommission eine "möglichst rasche Bewertung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Eizellenspende und der Entschädigungssysteme" erstellen. Die Förderung von Alternativen zur Vermeidung der Unfruchtbarkeit sei "voranzutreiben und zu unterstützen", so die Abgeordneten. Begründet wird dies in erster Linie mit der Gefahr der Ausbeutung von Frauen. Bei dem Dokument handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche Erklärung, unterstützende Abgeordnete zeigten sich hinsichtlich einer positiven Reaktion der Kommission jedoch zuversichtlich: "Sowohl der für Forschungsfragen zuständige Kommissar Potonik, als auch Vizepräsident Verheugen, der eine Mitzuständigkeit hat und vor allem Kommissionspräsident Barroso (haben) immer wieder betont (...), wie wichtig ihnen die Position des Europäischen Parlamentes in dieser Frage ist", so die Europaabgeordneten Peter Liese, Maria Martens und Hiltrud Breyer in einer gemeinsamen Presseerklärung. (Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Handel mit menschlichen Eizellen, vorläufige Ausgabe, 10.03.05, P6_TA-PROV(2005)0074; PM Liese, Martens, Breyer, 31.03.05) (mf)
Großbritannien: Gentests und Versicherungen
Die britische Versicherungswirtschaft hat sich bereit erklärt, ein Moratorium, das die Verwendung von Gentests verbietet, bis 2011 zu verlängern. Dieses Zugeständnis ist Teil eines neuen Vertrages zwischen der britischen Regierung und dem Gesamtverband der Versicherungsindustrie (ABI). Versicherte dürfen laut diesem Dokument nicht zur Offenlegung der Ergebnisse vergangener genetischer Tests gezwungen werden – es sei denn, sie wollen eine Lebensversicherung in Höhe von 500.000 Pfund und mehr oder eine Krankenversicherung in Höhe von mindestens 300.000 Pfund abschließen. Außerdem müssen Testergebnisse, die aufgrund der Teilnahme an klinischen Studien vorliegen, nicht offen gelegt werden – eine Vereinbarung, welche die Vorbehalte potentieller TeilnehmerInnen solcher Forschungsprojekte zerstreuen soll. Das von der Regierung bereits 1999 eingesetzte Komitee für Genetik und Versicherungen (GAIC) bestimmt, für welche Krankheiten Testergebnisse in solchen Versicherungsfällen verwendet werden sollen. Bisher gibt es eine solche Genehmigung für den Test auf die erbliche Veranlagung für die Nervenkrankheit Huntington. (BBC News online, 14.03.05) (mf)
Yasmin-Patent
Das US-amerikanische Unternehmen Barr Pharmaceuticals will in den USA den Patentschutz für die Verhütungspille Yasmin anfechten. Ein Antrag auf ein Generikum, also ein Nachahmermedikament, ist bei der zuständigen Arzneimittel-Behörde FDA bereits eingereicht worden. Yasmin ist eines der erfolgreichsten Produkte des deutschen Pharmakonzerns Schering und hat diesem im vergangenen Jahr einen Umsatz von 429 Millionen Euro eingebracht. Dies entsprach im Vergleich zum Vorjahr einem Zuwachs von fast 50 Prozent. Nach Einschätzung von Experten soll der US-amerikanische Konkurrent aber nur sehr geringe Chancen haben, das Patentmonopol zu brechen: Zwar sei das Patent auf die chemische Zusammensetzung der Pille bereits abgelaufen. Das Patent auf das Herstellungsverfahren habe Schering aber erst im vergangenen Jahr erhalten. Das Verfahren sei außerdem sehr schwierig zu kopieren. (Berliner Zeitung, 31.03.05) (mf)
Wissenschaftler gegen Biowaffenforschung
Mehr als 700 US-amerikanische MedizinerInnen, darunter auch einige NobelpreisträgerInnen, haben in einem Offenen Brief gegen die aus ihrer Sicht einseitige Vergabe von Forschungsgeldern in den USA protestiert. Sie werfen der staatlichen Gesundheitsbehörde National Institutes of Health (NIH), die Forschungsgelder im Bereich Medizin bewilligt, vor, seit 2001 die finanziellen Mittel für die Erforschung von Milzbrand- und anderen seltenen Krankheitserregern um das 15-fache erhöht zu haben. Dagegen seien die Zuschüsse für die Erforschung verbreiteter Erkrankungen wie Tuberkulose und Syphilis gestrichen worden. Eine derartig einseitige Forschungsförderung "bedroht die öffentliche Gesundheit", so die Unterzeichner des Protestbriefs. Der Offene Brief war von dem Molekularbiologen Richard Ebright von der Rutgers University (New Jersey) initiiert worden und wurde im Fachmagazin "Science" veröffentlicht. (Spiegel online, 04.03.05) (ben)
Kampagne gegen gv-Pocken
Mit dem Slogan "Pockenviren gehören ins Geschichtsbuch, nicht ins Gentechniklabor" fordern internationale Nichtregierungsorganisationen die Weltgesundheitsorganisation auf, Versuche mit gentechnisch veränderten Pocken zu verbieten. Anlass ist ein von den USA initiierter Antrag, über den im Mai 2005 auf der Weltgesundheitsversammlung WHA in Genf entschieden wird. Der Antrag hat das Ziel, weit reichende Experimente mit Pockenviren zu erlauben: Unter anderem sind die gentechnische Veränderung von Pockenviren und die Übertragung von Pockengenen auf andere Viren vorgesehen. Nach Einschätzung der Initiatoren der Kampagne, dem international arbeitenden Sunshine Project und dem Third World Network in Malaysia, würden derartige Experimente die Gefahr eines Laborunfalls oder eines militärischen Missbrauchs drastisch erhöhen. Seit 25 Jahren ist kein Todesfall aufgrund von Pocken bekannt geworden – die Krankheit gilt daher als ausgerottet. Allerdings lagern noch mindestens 550 Proben des Pockenvirus in US-amerikanischen und russischen Laboren. 1999 wurde von der WHA die Zerstörung dieser Virenstämme gefordert, wogegen sich die beiden Länder aber widersetzten. (PM Third World Network, Sunshine Project, 04.04.05) (mf)
Großbritannien: Weniger Kontrolle bei PID
Die britische Regierungsbehörde HFEA (Human Fertilisation and Embryology Authority), welche die Lizenzen für IVF-Kliniken in Großbritannien vergibt, hat ihre Aufsichtskompetenzen über die Praxis der Präimplantationsdiagnostik (PID) auf Druck von Reproduktionsmedizinern eingeschränkt. Ab sofort haben Kliniken, die vielfache Erfahrungen auf dem Gebiet der Genanalyse vorweisen können, keine Genehmigungspflicht, wenn sie die PID für die Suche nach einem Gen anwenden wollen, das bereits in einer anderen britischen Klinik per PID identifiziert worden ist. Handelt es sich dabei um einen prädiktiven Gentest, der Erkrankungswahrscheinlichkeiten für das Erwachsenenalter voraussagen soll, dann muss allerdings weiterhin eine Lizenz beantragt werden. (Reproductive Biomedicine online news, 03.02.05) (mf)
Neem-Patent widerrufen
Das Neem-Patent EP 436257 ist vom Europäischen Patentamt (EPA) endgültig widerrufen worden. Das Patent wurde Anfang März vor der Technischen Beschwerdekammer, der zweiten Instanz im EPA, verhandelt. Schon im Mai 2000 hatte eine Verhandlung vor der Einspruchskammer des Europäischen Patentamtes stattgefunden. Das Patent wurde damals wegen fehlender Neuheit und vor allem auch wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit als ganzes zurückgewiesen, woraufhin der Patentinhaber in Revision ging. Das Patent, das Extrakte aus Neemöl, die insektizide und fungizide Wirkung haben, beschreibt, gehörte bis zum Jahr 2001 der Firma W.R.Grace, USA und wurde dann an die Firma Thermo Trilogy Corporation, USA, verkauft. Angemeldet wurde das Patent erstmals im Jahre 1991. (PM Kein Patent auf Leben, 08.03.05) (ts)
Tirol: Gentechnik-Vorsorgegesetz
Im Tiroler Landtag ist das Gentechnik-Vorsorgegesetz, das die Ausbringung von gentechnisch verändertem Saatgut in der Landwirtschaft regelt, verabschiedet worden. Das Gesetz soll Maßnahmen zur Gentechnik-Vorsorge regeln, um "das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern". Es wurde gegen die Stimmen der Grünen verabschiedet, die Freiheitlichen sowie die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ stimmten dafür. Das Gesetz sei "mutlos, blutleer und lückenhaft", so die grüne Landtagsabgeordnete Maria Scheiber. Es sei ein "Gesetz der leeren Versprechungen" und bleibe hinter den Mindeststandards anderer Länder zurück. (Tirol Online, 11.03.05) (ts)
EU: GVO-Zulassungspolitik
Die Europäische Kommission will ihre bisherige Praxis bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) überprüfen. Dies vor allem deshalb, so der österreichische Agrarpressedienst AIZ, weil sich der EU-Ministerrat seit mehr als einem Jahr nie eindeutig für oder gegen eine Genehmigung von GVO entscheiden konnte. Die Entscheidungen wurden in der Vergangenheit daher von der Kommission getroffen, wobei die frühere Kommission unter Romano Prodi sich immer für eine Zulassung ausgesprochen hatte. Da rund die Hälfte der Regierungen nicht ausdrücklich für eine Genehmigung gestimmt hätten, wolle die neue Kommission unter Jose Manuel Barroso das Zulassungsverfahren und die bisherige Praxis nun einer genauen Analyse unterziehen. (www.agrar.de, 18.02.05) (ts)
UN empfiehlt Klonverbot
Die UN-Vollversammlung hat eine lange diskutierte Resolution zum Verbot des Klonens von Menschen verabschiedet. Die Regierungen aller Länder werden darin aufgefordert, in ihren Gesetzgebungen alle Formen des menschlichen Klonens zu verbieten, also sowohl das reproduktive Klonen von Menschen wie das therapeutische Klonen von Stammzellen. Diese Erklärung ist für die Mitgliedsstaaten nicht rechtlich bindend. Sie wurde mit 84 zu 34 Stimmen verabschiedet, bei 37 Enthaltungen. Deutschland stimmte für die Deklaration. Bei der Ablehnung des reproduktiven Klonens herrschte weitgehende Übereinstimmung unter den Mitgliedsstaaaten. Einige Länder, in denen das therapeutische Klonen erlaubt ist, erklärten jedoch, dies auch in Zukunft nicht einschränken zu wollen. (www.netzeitung.de, 09.03.05) (ts)
Polen will keinen GV-Mais
Polen will in den nächsten beiden Jahren keinen gentechnisch veränderten (gv) Mais anbauen. Ein entsprechender Antrag soll nun bei der Europäischen Kommission gestellt werden. In Polen seien die 17 Maissorten der Linie MON 810, die im vergangenen Jahr in den europäischen Sortenkatalog für Saatgut aufgenommen wurden, keinen Feldversuchen unterzogen worden, so die Begründung des polnischen Landwirtschaftsministeriums. Zudem wird befürchtet, dass die Interessen der ökologisch wirtschaftenden Landwirte sowie der Agrartouristik durch einen Anbau des gv-Mais gestört werden könnten. (www.agrimanager.de, 23.03.05) (ts)
Südafrika: Informationen per Gerichtsbeschluss
Die Regierung von Südafrika muss das Ausmaß der Nutzung von Gentechnik im Agrarbereich bekannt geben. Die Umweltorganisation Biowatch South Africa hatte eine Klage angestrengt, um auf diesem Wege Zugang zu Informationen der Regierung und des Biotechnologiekonzerns Monsanto zu erhalten. Per Gerichtsbeschluss wurde angeordnet, dass die Details der Genehmigungen für Import und Export der gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Produkte sowie Testergebnisse und Sicherheitsbestimmungen bis zum 30. April diesen Jahres veröffentlicht werden müssen. In Südafrika werden seit 1997 gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut, darunter Baumwolle, Mais, Kartoffeln, Soja und Erdbeeren. (PM Biowatch South Africa, 24.02.05; www.derstandard.at, 24.02.05) (ts)
Europarat fordert klare Regeln
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Regierungen der Mitgliedsstaaten aufgefordert, beim Umgang mit GVO klare Regeln unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips anzuwenden. Nur so könne sichergestellt werden, dass traditionelle und neue landwirtschaftliche Produktionsweisen nebeneinander bestehen können. Zudem müssten die ökologischen sowie ökonomischen Lebensgrundlagen der Menschen und die biologische Vielfalt ihrer Lebensräume nachhaltig gesichert werden. Solange es keine durch Langzeitbeobachtung gesicherten Erkenntnisse bezüglich von GVO gäbe, müssten die Wahlfreiheit der Verbraucher, die Erfordernisse der Entwicklungsländer sowie die umfassende Information der Öffentlichkeit sichergestellt werden. Die Entschließung spricht sich unter anderem für eine striktere Regulierung der Kennzeichnung von tierischen Produkten bei Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln aus, sowie für eine Kennzeichnung von Saatgut an der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Die Entschließung wurde mit großer Mehrheit angenommen. (Das Parlament, Nr. 8, 21.02.05) (ts)
Kein rBGH mehr
Die US-amerikanischen Molkereivereinigung "Tillamook County Creamery Association" will bei der Milchproduktion in Zukunft auf den Einsatz des - in den USA ansonsten sehr weit verbreiteten - gentechnisch veränderten Rinderwachstumshormons Somatotropin (rBGH) verzichten. Die Mitglieder, das heißt die Milch-liefernden Bauern, wurden von Tillamook Creamery aufgefordert, eine eidesstattliche Erklärung vor einem Notar abzugeben, dass sie auf den Einsatz des Hormons verzichten. Christie Lincoln, Sprecherin von Tillamook gab an, die Entscheidung sei aufgrund der Verbraucherwünsche nach rBGH-freier Milch getroffen worden. Das vom Biotechnologiekonzern Monsanto hergestellte Wachstumshormon wird Milchkühen verabreicht, um ihre Milchleistung zu erhöhen. Die Verwendung von rBST ist in der EU und in Kanada verboten. (The Associated Press/ Seattle Times, 19.02.05; KGW - Oregon and SW Washington News, 17.02.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)
US-Order 81
Dreizehn Preisträgerinnen und Preisträger des Alternativen Nobelpreises haben die Regierung der Vereinigten Staaten in einer Erklärung dazu aufgefordert, die "Order 81" zurückzunehmen. Die Order 81 war im November letzten Jahres vom US-Beauftragten für den Wiederaufbau des Irak, Paul Bremer, erlassen worden. Sie zwinge, so die Erklärung, irakische Bäuerinnen und Bauern dazu, nur noch industriell entwickeltes, gentechnisch manipuliertes und patentiertes Saatgut zu verwenden und hindere sie daran, in Zukunft ihre uralten Saaten und Kulturpflanzen anzubauen. (Erklärung unter: www.gcn.de/download/Order_81_deutsch.pdf) (ts)
Gv-Soja-Patent bestätigt
Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent auf gentechnisch veränderte Soja-Pflanzen der Firma Monsanto im Wesentlichen bestätigt. Die technische Beschwerdekammer des EPA hat die Einwände der Umweltorganisation Greenpeace und dem Konzern Syngenta fast vollständig abgelehnt. Greenpeace hatte argumentiert, dass einzelne Pflanzensorten gemäß Patentrecht nicht patentiert werden dürften. Das Patent EP 546 090, das 1996 erteilt wurde, bezieht sich aber nach Ansicht des EPA auf eine ganze Palette gentechnisch veränderter Pflanzen und sei somit rechtens. Tiere und Pflanzen dürften patentiert werden, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Sorte oder Rasse beschränkt sei, so das EPA. Die Patentierung von biologischem Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wurde, sei zulässig. Nur einige technische Aspekte des Patents wurden vom EPA eingeschränkt. (Handelsblatt, 05.04.05) (ts)
Mexikos Gentech-Gesetz
Mexiko hat als eines der ersten Länder Lateinamerikas ein Gesetz zur Regulierung von Gen- und Biotechnologie verabschiedet. Nachdem das Gesetz im Februar im Senat diskutiert wurde, ist es im März von Präsidente Vicente Fox unterzeichnet worden. Mit dem neuen Gesetz wird die so genannte Grüne Gentechnologie, aber die Forschungen und Entwicklungen mit gentechnisch veränderten Organismen im Labor reguliert. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden in Zukunft in Mexiko einer Fallentscheidung unterzogen, das heißt jede Pflanze muss ein eigenes Zulassungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren wird verknüpft mit der so genannten "Schritt für Schritt"-Freisetzung, unter der verstanden wird, dass die gv-Pflanzen, zunächst im Labor diverse Tests durchlaufen müssen, bevor sie dann in Gewächshäusern geprüft werde, um erst im Anschluss daran ins Freiland kommen. Außerdem ermöglicht das Gesetz die Etablierung von gentechnikfreien Zonen und sieht eine unspezifische Kennzeichnung vor, zum Beispiel für Maisimporte aus den USA. Die Entwicklung des Gesetzes im vergangenen Jahr war begleitet von den Untersuchungen zu dem Auftauchen von gentechnischen Verunreinigungen in mexikanischen Landsorten des Mais in weit abgelegenen Gebieten, was besonders prekär ist, da der Anbau von gentechnisch verändertem Mais bisher nicht gestattet ist. Eine internationale Untersuchungskommission der so genanntenKommission für Umweltkooperation für Nordamerika hatte unter unter anderem empfohlen, dass Mexiko gv-Mais nur noch in gemahlener Form ins Land lassen sollte. Kritikerinnen und Kritiker beklagen an dem Gesetz zum Beispiel das Fehlen einer Umsetzung dieser Empfehlung. Sie bezeichnen es als "Monsantos Gesetz", weil sie befürchten, das GEsetz öffne der Einfuhr gentechnisch veränderter Sorten nach Mexiko nun Tür und Tor. "Es ist eine Schande, dass sie das mexikanische Gesetz verabschiedet haben," sagte Morena Morillo, Direktorin der Union Ökologie in El Salvador, "weil es die Interessen der transnationalen Biotech-Konzerne bedient." Strafen für die Verunreinigungen des Anbaus durch die GVO-Produzenten werden nicht geregelt. Außerdem geht den Gegnern des Gesetzes die Kennzeichnungsregelung nicht weit genug und sie beklagen Unschärfen in den Formulierungen des Gesetzestextes, zum Beispiel, bei dem Begriff "Vorsorge.(www.ipsnews.net , 1.03.05; www.scidev.net; 22.02.05; Chicago Tribune, 3.04.05, USA www.chicagotribune.com, alle zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
GID-Redaktion