Kurz notiert: Politik und Wirtschaft
Gesetze treten in Kraft
Das geänderte Gentechnikgesetz ist am 3. Februar in Kraft getreten, nachdem es am gleichen Tag durch die Bundesregierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war. Zentrale Veränderungen betreffen die Haftung, die nun gemeinschaftlich und schadensunabhängig geregelt ist, und zum Beispiel die Transparenz. Demnach müssen in Zukunft alle Felder in einer öffentlich zugänglichen Datei angezeigt werden. Diese Regel wird aber im Verlauf der der jetzigen Verhandlungen über die gute fachliche Praxis wieder in Frage gestellt respektive als Verhandlungsmasse zwischen Bundesregierung und Bundesrat angesehen. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie wird am 28. Februar in Kraft treten. Es wurde Ende Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. (zu den Details des Biopatent-Gesetzes siehe zum Beispiel: den Artikel "Auf ein Neues: Biopatent-Richtlinie" von Ruth Tippe im GID 166, Okt./Nov. 2004) (zu den aktuellen Eintragungen in das Standortregister siehe auch die Notiz " Standortregister für Gentech-Anbau" im Landwirtschafts und Lebensmittel-Teil in diesem Heft) (Bundesgesetzblatt, 28.01.05; Bundesgesetzblatt, 03.02.05; taz, 12.02.05) (ts/pau)
Gentechnik-Beobachtungsverordnung
Das Bundeskabinett hat den von der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder diese enthalten, beschlossen. Die Verordnung konkretisiert die im Gentechnikgesetz vorgesehene Pflicht von Genehmigungsinhabern, solche Produkte auch nach dem erstmaligen Inverkehrbringen weiter zu beobachten. Damit sollen unvorhergesehene schädliche Auswirkungen von GVO auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt frühzeitig festgestellt werden können. Nun muss der Verordnung noch vom Bundesrat zugestimmt werden. (PM BMVEL, 02.02.05) (ts)
Türkei: Biowaffenforschung
Die Türkei hält den Vereinten Nationen Informationen über Art und Umfang ihrer Biowaffenforschung vor. Sie verstößt damit gegen die Biowaffen-Konvention, dergemäß alle Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, diesbezügliche Informationen an die Vereinten Nationen zu übermitteln. Dies ergab eine Studie des Sunshine Project zur Biowaffenforschung in der Türkei. Die Türkei hat in ihren jährlichen Berichten angegeben, kein eigenes Programm zur Verteidigung gegen Biowaffen zu unterhalten. Nach Recherchen des Sunshine Project unterhält jedoch eines der größten Militärkrankenhäuser der Türkei eine Abteilung zur biologischen Abwehrforschung, an einigen zivilen Einrichtungen werden einzelne Forschungsprojekte durchgeführt. 1986 hat das türkische Militär Zeitungsberichten zufolge eine geheime Direktive erlassen, die den Einsatz von biologischen und chemischen Waffen im Kampf gegen Terroristen genehmigt. Unklar ist, ob diese Direktive noch in Kraft ist, denn die türkische Regierung verweigert bislang eine Stellungnahme. Das Sunshine Project hat bereits Länderstudien zu Deutschland und Frankreich veröffentlicht, in Kürze folgt eine Studie zur Situation in den USA. Das Sunshine Project ist eine deutsch-US-amerikanische Nichtregierungsorganisation, die sich gegen die Verbreitung von Biowaffen wendet. (www.sunshine-project.de; 08.12.04; download der Studie als pdf) (ts)
US-Militär verweigert Herausgabe einer Studie
Das US-Militär verweigert die Herausgabe einer vergleichenden Studie, bei der es um die Wirkung von biologischen und chemischen Waffen auf Menschen unterschiedlicher ethnischer oder geschlechtlicher Zugehörigkeit geht. Das Sunshine Project hat am 13. Januar gemeinsam mit einer anderen Organisation Einspruch dagegen eingelegt. Schon im August 2004 hatte das Sunshine Project die Veröffentlichung des Dokuments gefordert, im Dezember 2004 wurde dies von der US-Armee abgelehnt. Die Experimente über ethnisch spezifische Wirkungen von Chemie- und Biowaffen waren 1999 im Dugway Proving Ground in Utah durchgeführt worden. Das Sunshine Project ist eine deutsch-US-amerikanische Nichtregierungsorganisation, die sich gegen die Verbreitung von Biowaffen wendet. (Sunshine Project, Biowaffen-Telegramm Nr. 35, 25.01.05; www.sunshine-project.org/publications/pr/pr130105…) (ts)
S4-Labor
Die Entscheidung für ein neues Labor der Sicherheitsstufe S4 sorgt derzeit in Boston im US-Bundesstaat Massachusettsfür Wirbel. Die Stadt hatte der Universität dieses neue Labor der höchsten (biologischen) Sicherheitsstufe genehmigt, obwohl es im vergangenen Jahr in anderen Labors der Universität bei der Anmeldung von Kontaminationsfällen zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Mitarbeiter der Universität waren mit Tulamaeria-Bakterien gekommen, was die Universität zunächsst gar nicht und später nur zufällig bemerkt hatte. Außerdem sind die Fälle nicht öffentlich gemacht worden, bemerken Kritiker. In den USA gibt es ganze vier dieser Labore, die benötigt werden, um mit hochansteckenden Erregern arbeiten zu können. (New Scientist, 29.01.05) (pau)
Behinderung: Ärzte haften
Teilt ein Arzt einer Schwangeren Laborwerte zu spät mit, so kann er haftbar gemacht werden, wenn ein behindertes Kind geboren wird. In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht Saarbrücken einen Arzt zur Erstattung des Unterhaltaufwandes und eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro verurteilt. Eine schwangere Frau hatte eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen lassen, um im Falle einer wahrscheinlichen Behinderung des Fötus eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Die Untersuchungsergebnisse waren der Frau nicht mitgeteilt worden und ein behindertes Kind wurde geboren. Dies wertete das Gericht als regulierungspflichtigen "Behandlungsfehler", denn die Schwangere hätte Anspruch auf schnellstmögliche Mitteilung der Ergebnisse der Untersuchungen gehabt. (kobinet-nachrichten, 20.01.05) (ts)
Patente auf Brustkrebs-Gen eingeschränkt
Die Einspruchskammer des Europäischen Patentamtes hat zwei weitere Patente der US-amerikanischen Firma Myriad Genetics auf das so genannte Brustkrebsgen BRCA 1 eingeschränkt. Während das erste Patent 2004 vollständig widerrufen worden war, sind die beiden Ende Januar verhandelten Patente auf kleinere Genabschnitte beschränkt worden, die für die Diagnostik von erblichem Brustkrebs wichtig sein können. Angefochten worden war der umfassende Patentschutz für das gesamte Gen von neun Parteien, darunter Humangenetiker-Verbände und Greenpeace. Die Umweltorganisation begrüßte die Entscheidungen der Einspruchskammer in einer Presseerklärung, weil damit "der freie Zugang zur Diagnose der Krankheit nicht länger blockiert" würde. Myriad Genetics hatte auf der Grundlage des Patentes verlangt, dass die Tests in den Laboren der Firma in Salt Lake City/USA zum Preis von 2600 US-Dollar durchgeführt werden. Der Fall müsse "generelle Folgen für die Patent-Erteilung haben", heißt es in der Presseerklärung von Greenpeace weiter. Es sei "ethisch unakzeptabel, die Trägerinnen von bestimmten Erbkrankheiten von den kommerziellen Interessen eines Patentinhabers abhängig zu machen." Ihr Leben würde in letzter Konsequenz durch solche Patente gefährdet, weil "die Forschung und der Zugang zu optimaler medizinischer Betreuung behindert" werde. Greenpeace machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass das Europäische Patentamt sich ausdrücklich zur Prüfung sozialer Auswirkungen von Patenten verpflichtet hat. Es wird erwartet, dass die Patentinhaber Widerspruch gegen die Entscheidungen einlegen werden. In diesem Fall ist mit einer endgültigen Festlegung der Reichweite der Patente vorerst nicht zu rechnen. (Süddeutsche Zeitung, 21.01.05; Presseerklärung Greenpeace, 25.01.05) (uw)
Embryonale Stammzellen
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Forschern am Virchow-Klinikum der Charité, Berlin, eine Genehmigung zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen erteilt. Das Team um Jörg Gerlach (AG Experimentelle Chirurgie, Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie) will untersuchen, unter welchen Bedingungen emryonale Stammzellen zu Leberzellen heranreifen. Dies ist die achte Genehmigung zur Forschung mit embryonalen Stammzellen, die das RKI deutschen Wissenschaftlern bislang erteilt hat. (PM RKI, 28.01.05; Berliner Zeitung, 29.01.05; siehe auch www.rki.de/GESUND/STEMCELL/GERLACH.PDF) (ts)
Südkorea: Stammzellforschung erlaubt
Eine Gruppe von Wissenschaftlern in Südkorea hat eine vorläufig gültige Genehmigung zur Herstellung von und zur Forschung mit embryonalen Stammzellen erhalten. Das Gesundheitsministerium in Seoul teilte mit, dass das Team um den Klonforscher Hwang Woo Seok von der nationalen Universität in Seoul seine Forschungen unter Berücksichtigung der Regierungsrichtlinien weiterführen könne. Im Februar 2004 berichtete "Science", dass es dem Forscherteam gelungen sei, menschliche Embryonen zu klonen und ihnen Stammzellen zu entnehmen. Seit dem 1. Januar diesen Jahres sind weitere Maßnahmen des im Dezember 2003 verabschiedeten südkoreanischen Bioethikgesetzes in Kraft getreten, die die Forschung an überzähligen Embryonen regeln sollen. Das Gesetz erlaubt die Forschung an seit fünf Jahren eingefrorenen überzähligen Embryonen, das therapeutische Klonen ist jedoch nur unter Einschränkungen zu Forschungszwecken zugelassen. Wie diese Einschränkungen konkret aussehen werden, soll in Bälde von einer nationalen Bioethikkommission festgelegt weden. (ALfA-Newsletter 02/05, 21.01.05; taz, 12.01.05) (ts)
Bioscope: Werbezentrum für Gentechnik?
In einem offenen Brief hat sich ein Zusammenschluss aus BUND-Regionalverband, Basler Appell gegen Gentechnologie und dem oberrheinischen Aktionsbündnis gegen Gentechnik an die Geschäftsführung des geplanten Freizeitparks Bioscope gewandt. Sie befürchten, dass der Freizeitpark im Elsaß, dessen Bau vor wenigen Wochen begonnen hat, nur Fassade für ein Werbezentrum für Gentechnik sein könnte. Sie bitten daher um die Offenlegung des inhaltlichen Konzepts. Einer frühen Projektbeschreibung zufolge soll das Bioscope "die Sorgen der Bürger über die Fortschritte im Biotechbereich aus dem Weg räumen (wachsende Angst vor den Genmanipulationen)". Weiter heißt es dort, so die Organisationen, Bioscope solle das Wahrzeichen von BioValley darstellen. BioValley ist eine Biotechnologie-Industrie-Organisation, die unter anderem aus EU-Fördermitteln finanziert wird. (ngo-online, 26.01.05) (ts)
Anbaufläche wächst
Die weltweite Anbaufläche von transgenen Pflanzen vergrößerte sich 2004 um 20 Prozent auf 81 Millionen Hektar, was einem Wachstum von 13,3 Millionen Hektar entspricht. Dies geht aus einem Bericht hervor, der von der Organisation International Service for the Aquisition of Agri-biotech Applications (ISAAA) veröffentlicht wurde. Rund 8,25 Millionen Landwirte haben dem Bericht zufolge im Jahr 2004 in 17 Ländern gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut - 1,25 Millionen Landwirte mehr als 2003, wobei 90 Prozent dieser Landwirte aus den sich entwickelnden Ländern stammen. In diesen wurde laut Bericht ein höheres Wachstum verzeichnet als in den Industrieländern. ISAAA ist eine der Biotech-Industrie nahe stehende Organisation, die alljährlich die weltweite Anbauflächen auf der Basis von Saatgutverkaufszahlen abschätzt. (PM ISAAA, 12.01.05; www.isaaa.org) (ts)
Nanotechnik in Deutschland
Deutschland steht im Bereich Nanotechnologie europaweit an der Spitze. Dies erklärte Ulrich Kasparick, Parlamentarischer Staatsekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ungefähr die Hälfte der in Europa ansässigen Firmen stammten aus Deutschland, bei den weltweiten Patentanmeldungen stehe Deutschland nach den USA an zweiter Stelle. Das BMBF hat im Jahre 2004 rund 125 Millionen Euro für Nanotechnologie-Projekte zur Verfügung gestellt, insgesamt wird die Nanotechnologie von der Bundesregierung jährlich mit rund 300 Millionen Euro unterstützt. Aus einer dreiteiligen Studie der Innovations- und Technikanalyse im Auftrag des BMBF geht hervor, dass im Bereich Nanotechnologie innerhalb der nächsten zwei Jahre bis zu 10.000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Bundesweit gebe es 450 Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten, bis zum Jahre 2015 würden nanotechnologische Komponenten und Verfahren jedoch in alle Industriezweige einfließen, so die Studie (www.bmbf.de/1324.php; www.innovationsanalysen.de; www.bmbf.depub/nanotech als wachstumsmarkt.pdf) (PM BMBF, 16.12.04; PM BMBF 29.12.04) (ts)
Monsanto kauft Konkurrenten
Der US-amerikanische Biotechnologiekonzern Monsanto hat Seminis Inc. für 1,4 Milliarden US-Dollar übernommen. Seminis ist weltweit führender Anbieter von Saat- und Pflanzgut für Obst und Gemüse und verkauft in mehr als 150 Ländern 3.500 Saatgut-Sorten. 2004 lag der Jahresumsatz bei 526 Millionen US-Dollar. Monsanto selbst hatte 2004 einen Gesamtumsatz von 5,5 Miliarden US-Dollar, davon 2,3 Milliarden im Saatgutbereich. (agroonline.de, 25.01.05, Süddeutsche Zeitung, 25.01.05) (ts)
Handel mit Eizellen
Die britische Regierung plant, rumänischen Frauen, die Kliniken in Großbritannien Eizellen zur künstlichen Befruchtung zur Verfügung stellen, 1.000 britische Pfund (entspricht 1.437 Euro) pro Spende zu zahlen. Dies geht aus einer Meldung des britischen Nachrichtensenders BBC hervor. Britische Kliniken können nach Aussage der BBC die Nachfrage nach Eizellspenden größtenteils nicht befriedigen, wohingegen eine einzige Klinik in Bukarest pro Jahr so viele Eizellspenden erhalte wie alle britischen Kliniken zusammengenommen. Verschiedene Abgeordnete des Europaparlaments haben dieses Vorhaben scharf kritisiert. Auch der Präsident des Europarates, Mars di Bartolomeo, hat angekündigt, gegen den geplanten Eizellenhandel vorgehen zu wollen. Nach der EU-Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Zellen und Gewebe vom 31. März 2004 sind die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, "die freiwillige und unentgeltliche Spende von Geweben und Zellen sicherzustellen". Spenderinnen sollen allenfalls eine Aufwandsentschädigung bekommen können. Die Richtlinie muss bis April 2006 in nationales Recht umgesetzt werden. (Siehe Artikel von Erika Feyerabend in diesem Heft) (Ärzte Zeitung, 26.01.05; ALfA-Newsletter 03/05, 29.01.05) (ts)
Zusatzprotokoll Biomedizinische Forschung
Der Europarat hat den Mitgliedstaaten das Zusatzprotokoll Biomedizinische Forschung zur Menschenrechts- und Biomedizin-Konvention zur Ratifizierung vorgelegt. Das Protokoll tritt in Kraft, wenn fünf Staaten - darunter vier Mitgliedstaaten des Europarates - das Protokoll ratifiziert haben. Durch das Protokoll sollen ethische und rechtliche Normen bezüglich biomedizinischer Forschung angeglichen und die Grundrechte von Personen, die an dieser Forschung teilnehmen, gesichert werden. Es präzisiert umstrittene Punkte auch zur Forschung an Nichteinwilligungsfähigen. Das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin selbst, mit dem menschenrechtliche Mindeststandards im Bereich der Biomedizin gesichert werden sollen, ist im Dezember 1999 in Kraft getreten. Deutschland gehört bislang nicht zu den Unterzeichnenden. Die Konvention hat keinen bindenden Charakter. (Deutsches Ärzteblatt, 28.01.05; Konvention und Zusatzprotokoll unter www.aerzteblatt.de/plus0405) (ts)
Niederlande: DNA-Proben
In den Niederlanden werden von verurteilten Straftätern routinemäßig DNA-Proben genommen. Seit dem 1. Februar müssen alle Personen, die wegen Sexualdelikten, Gewaltverbrechen und anderen Straftaten mit einer Höchststrafe von mindestens vier Jahren verurteilt worden sind, vier Speichelproben abgeben. Diese werden in einer zentralen Datenbank gespeichert und mit Genspuren von Tatorten verglichen. Bisher war es nur möglich, DNA-Proben von Verdächtigen zu nehmen, wenn dies im Interesse der Ermittlungen stand. In der niederländischen Datenbank befinden sich bislang die DNA-Profile von 6.000 namentlich bekannten Personen. (Deutsches Ärzteblatt Online, 02.02.05) (ts)
Schweiz: Stammzellforschung
Wissenschaftler in der Schweiz dürfen künftig Stammzellen aus menschlichen Embryonen gewinnen und damit forschen. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen verabschiedet. Es tritt am 1. März 2005 in Kraft. Die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken bleibt weiterhin untersagt, verwendet werden dürfen nur Stammzellen aus Embryonen, die bei künstlichen Befruchtungen übrig geblieben sind. Das Gesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen wurde im Dezember 2003 vom Parlament verabschiedet. Dagegen kam ein Referendum zustande, 66 Prozent der Schweizer sprachen sich in der Volksabstimmung im November letzten Jahres für die Stammzellforschung aus. (PM Eidgenössisches Department des Innern, 02.02.05; Stammzellenforschungsverordnung unter: www.bag.admin.ch/d/index.htm; Süddeutsche Zeitung, 03.02.05) (ts)
China: Reform der Abtreibunggesetze?
In China zeichnet sich eine Reform der Abtreibungsgesetze ab. Um die gezielte Geschlechterbestimmung mittels Ultraschall und die Abtreibung weiblicher Föten ohne medizinischen Grund zu unterbinden, sollen härtere Strafen eingeführt werden. "Die Regierung sieht es als dringliche Aufgabe an, die unausgewogene Geschlechterverteilung bei Neugeborenen zu korrigieren", so Zhang Weiqing, Minister und Vorsitzender der Kommission für Bevölkerung und Familienplanung. Seit der Einführung der Ein-Kind-Politik 1979 hat sich die Geburtenstatistik zugunsten männlicher Babys verschoben. Auf 100 weibliche kommen offiziellen Angaben zufolge 119 männliche Neugeborene. Im weltweiten Durchschnitt liegt das Verhältnis bei 100 zu 105. Die chinesische Statistik ist aber nicht nur der Ein-Kind-Politik geschuldet, sondern ökonomischen Bedingungen und kulturellen Geschlechterrollen und –normen. Söhne werden auch in anderen Ländern als zukünftige Ernährer und Fortführer der Familienlinie gegenüber Töchtern bevorzugt, so zum Beispiel in Indien. (Ärzte Zeitung, 19.01.05) (ben)
Monsanto muss zahlen
Der Biotechnologiekonzern Monsanto muss wegen Bestechung eines indonesischen Regierungsbeamten rund 1,5 Millionen US-Dollar Strafe bezahlen. Monsanto hatte - so das US-amerikanische Ministerium für Justiz - im Jahre 2002 versucht, mit Hilfe eines Bestechungsgelds in Höhe von rund 50.000 US-Dollar ein "günstiges Klima" für gentechnisch veränderte Pflanzen zu schaffen. Der Konzern wollte in Indonesien die Genehmigung für den Anbau gentechnisch veränderter insektenresistenter Baumwolle erhalten und erhoffte sich dadurch eine Reduzierung der Auflagen für die Umweltprüfung. Monsanto akzeptierte das Bußgeld wie auch die Auflage, seine Bücher während der nächsten drei Jahre von einem unabhängigen Finanzprüfer überwachen zu lassen (Siehe auch Artikel "Einfach bestechend" von Antje Lorch in diesem Heft) (taz, 08.01.05; heise.de, 13.01.05) (ts)
GID-Redaktion