Kurz notiert: Politik und Wirtschaft
Bundesrat für umfassendes Klonverbot
Auf Antrag Bayerns übt der Bundesrat offensichtlich Druck auf die Bundesregierung aus, sich bei den aktuellen Verhandlungen der Vereinten Nationen für ein umfassendes Klonverbot einzusetzen. Dies ist einer Bundesratsdrucksache vom 13.09.04 zu entnehmen. Darin heißt es: “Der Bundesrat lehnt jede Form des Klonens menschlicher Embryonen ab.” Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung wiederholt aufgefordert habe, “sich für ein umfassendes weltweites Klonverbot einzusetzen. (...) Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass auf Ebene der Europäischen Union zur Zeit über einen Vorschlag diskutiert wird, der vorsieht, dass die Vereinten Nationen (...) eine politische Erklärung abgeben sollen, in der jene Formen des Klonens geächtet werden, die der Menschenwürde zuwiderlaufen. Von einem ausdrücklichen Verbot des reproduktiven Klonens und des Forschungsklonens soll nicht mehr die Rede sein.” Mit einer solchen Formulierung würde den Einzelstaaten die Beurteilung verschiedener Klonverfahren und –ziele überlassen. (Bundesrats-Drucksache 583/1/04, 13.09.04) (mf)
Wissenschaftsakademien pro Forschungsklonen
68 nationale Wissenschaftsakademien des in Triest ansässigen Interacademy Panel (IAP) haben die Vereinten Nationen (UN) aufgefordert, das Klonen von Embryonen für Forschungs- und Therapiezwecke zuzulassen. Eine Entscheidung darüber ist auf der Agenda der diesjährigen UN-Vollversammlung für den 20. oder 21. Oktober festgesetzt. Im vergangenen Jahr war die Entscheidung über das therapeutische Klonen wegen Konsensunfähigkeit der teilnehmenden Staaten vertagt worden. (Die Welt, 01.09.04) (ben)
Gegen Repro-Klonen
Die 14 Gesundheitsminister der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft SADC haben das reproduktive Klonen in einer gemeinsamen Stellungnahme verurteilt, da es zur “Ausbeutung von Menschen” führen könne. Gegen das reproduktive Klonen sprächen sowohl ethische als auch religiöse Gründe. Die Frage, ob das Klonen zu therapeutischen oder anderen Zwecken erlaubt werden solle, blieb dagegen offen, so Hussein Mwinyi, stellvertretender Minister für Gesundheit von Tansania. (Human Genetic News, 06.08.04) (mf)
Kein Vertrauen in US-Pharmaindustrie
Nur 13 Prozent der US-AmerikanerInnen halten Pharma-Firmen prinzipiell für “vertrauenswürdig”. Dies ergab eine im Juli durchgeführte Umfrage. Schneller als jeder andere Industriezweig ist die Pharmaindustrie in letzter Zeit in der Gunst der US-amerikanischen Bevölkerung gesunken und rangiert nun in der Beliebtheitsskala auf gleicher Ebene wie Ölkonzerne und die Tabakindustrie. Vom wachsenden Misstrauen scheinen auch einst öffentlich hoch angesehene medizinische Einrichtungen und Wissenschaftsmagazine betroffen. Für diese Imageprobleme werden vor allem Skandale um finanzielle Eigeninteressen von Wissenschaftlern verantwortlich gemacht. Jüngstes Beispiel: die Richtlinien zur Senkung der Cholesterinwerte, die vom National Heart, Lung and Blood Institute und der American Heart Association aufgestellt wurden. Kurz nach ihrer Veröffentlichung am 12. Juli diesen Jahres wurde bekannt, dass nur eines der neun Mitglieder des Autorengremiums keine finanziellen Verbindungen zu den Herstellern Cholesterin senkender Mittel unterhielt. Kritisiert wurde vor allem, dass diese möglicherweise widersprüchlichen Interessen nicht offen gelegt wurden. Eine für den 20. Juli angesetzte öffentliche Anhörung im Parlament zur “Verschleierung von negativen Daten in Bezug auf die Wirkung von Anti-Depressiva bei Kindern” könnte ebenfalls dem Einfluss der Pharmaindustrie zum Opfer gefallen sein: Der Termin wurde abgesagt, nachdem der Vorsitzende des Untersuchungskomitees, der Abgeordnete James Greenwood, zum Präsidenten des größten Dachverbandes der Pharmazeutischen Industrie, BIO, gewählt worden war. In Zusammenhang mit dem Skandal um Anti-Depressiva war unter anderem die staatliche Bundesbehörde für die Zulassung von Lebens- und Arzneimitteln, FDA, unter Beschuss geraten. (Human Genetic News, 13.08.2004) (mf)
Patente auf Embryonen
In der Praxis der Vergabe von embryonalen Stammzellen zeichnet sich eine grundlegende Differenz zwischen dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) ab: Während das US-amerikanische Patentamt bereits dutzende von Patenten auf embryonale Zellen ausgeteilt hat, lehnte das Europäische Patentamt in den letzten Monaten zwei entsprechende Anträge mit dem Verweis auf ein Verbot im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ab – ein drittes wurde eingeschränkt. Das EPÜ verbietet die kommerzielle Nutzung von menschlichen Embryonen. Bei den abgelehnten Patenten handelt es sich unter anderem um einen berühmt-berüchtigten Antrag des US-amerikanischen Wissenschaftlers James Thompson, University von Wisconsin, das alle Methoden zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen bei Primaten umfasst. Es wurde von der USPTO bereits 1998 bewilligt, vom EPO jedoch am 13. Juli diesen Jahres abgelehnt. Der Antragsteller ging daraufhin in Berufung. Im Antragsverfahren befindet sich auch eine vom Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle entwickelte Methode zur Differenzierung von Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen – dem Antrag wird jedoch ebenfalls kaum Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Abgelehnten Antragstellern bleibt neben dem Berufungsweg die Möglichkeit, bei einzelnen europäischen Ländern einen Patentantrag einzureichen. Einige der Mitgliedstaaten haben nämlich eine laxere Patentvergabepolitik als das EPA – dazu zählen nach Einschätzung von Science insbesondere Großbritannien und Deutschland. Nach der britischen Auslegung des EPÜ sind Verfahren, auf bereits existierende embryonale Stammzellen zurückgreifen, patentierbar. Auch das deutsche Patentamt vergab bereits 1999 ein entsprechendes Patent an Brüstle. (Science 305, 5692, 24.09.04) (mf)
Ethikrat dringt auf Biopatentgesetz
Die Europäische Biopatent-Richtlinie (98/44/EG) soll zügig in nationales Recht umgesetzt werden – wenn es nach dem Willen des Nationalen Ethikrates geht. Nur eine Minderheit des von der Bundesregierung bestellten Gremiums möchte gleichzeitig möglichst bald eine Revision des europäischen Patentrechts im Sinne restriktiver Regelungen für Biopatente durchsetzen. Die Mehrheit dagegen hält die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen für ausreichend. Das umstrittene Thema Stoffschutz – bei dem es um die Frage geht, ob Gene als Erfindungen gelten und somit patentiert werden dürfen – soll nach Ansicht dieser Mitglieder dem Ermessen der Patentämter überlassen werden. Die gegenwärtige Praxis laufe ohnehin darauf hinaus, dass Stoffe nur in Verbindung mit der angegebenen Funktion patentiert würden, argumentierte der Würzburger Pharmakologe Martin Lohse. Dabei werde das Kriterium der Erfindungshöhe mit fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnis immer restriktiver ausgelegt. Außerdem gäbe es die Möglichkeit, eine Monopolstellung von Patentinhabern mit den Mitteln des Kartellrechts zu verhindern. Das Gesetz sei dringend nötig, weil sonst die Zeit und die Entwicklung über Deutschland hinweggehe, so Lohse. Immerhin sei eine ganze Industriebranche von der Regelung betroffen. Ein Minderheitenvotum im Rat fordert, den Schutzumfang des Patentes auf die konkret dargelegte technische Anwendung der Funktion eines Gens zu begrenzen und einen Herkunftsnachweis biologischer Substanzen zu verlangen. Außerdem soll die Einwilligung und Aufklärung von Spendern zwingend vorgeschrieben werden. Siehe auch den Artikel von Ruth Tippe in diesem Heft. (PM Ethikrat, 06.10.04; Ärzte Zeitung, 07.10.04) (mf)
Streit um Ethikkommissionen
Um die mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes erweiterte Aufgabe der Ethikkommissionen, Anträge von Arzneimittelherstellern auf klinische Studien zu gestatten oder abzulehnen, ist ein Streit entbrannt: Die Ärztekammer, deren Ethikkommission unter anderem betroffen ist, klagt wegen Haftungsrisiken und unklarer gesetzlicher Grundlage gegen die neue Regelung. Bisher hat die Kommission der Kammer Ärzte beraten, die an klinischen Studien teilnahmen. Nach dem neuen Modell ist aber nicht mehr der Arzt Antragssteller, sondern die pharmazeutische Industrie. Das Votum der Kommission soll ferner fortan bindend sein. Und: Im Falle eines wirtschaftlichen Nachteils der Industrie durch einen abgelehnten Antrag wird die Ethik-Kommission unter Umständen haftungsrechtlich in Verantwortung gezogen. (Ärzte Zeitung, 29.09.04) (mf)
Saatgutgrenzwerte – vertagt
Die EU-Kommission hat Anfang September die Abstimmung über die Grenzwerte, bis zu denen Mais- und Rapssaatgut mit gentechnischen Veränderungen kontaminiert sein darf, ohne kennzeichnungspflichtig zu sein, erneut vertagt. Der Vorschlag der jetzt noch amtierenden Umweltkommissarin Margot Wallström lag, je nach Sorte - bei 0,3 bis 0,5 Prozent. Umweltschutzverbände und grüne Europaparlamentarier haben den Aufschub begrüßt. Sie fordern schon seit langem einen Grenzwert an der technischen Nachweisgrenze (0,1 Prozent). Einige Kommissare forderten mehr Informationen über die möglichen ökonomischen Auswirkungen von verschiedenen Grenzwerten auf Industrie und Landwirtschaft. Die Ergebnisse einer diesbezüglichen Untersuchung sollen nun abgewartet werden. Eine Entscheidung über die Saatgutgrenzwerte ist daher nicht vor Anfang November zu erwarten, dem Zeitpunkt, zu dem die neue EU-Kommission des neuen Präsidenten Jose Barroso ihre Arbeit aufnehmen wird. (agrar.de; 08./ 09.09.04) (ts)
17 gv-Maissorten
Die EU-Kommission hat am 8. September beschlossen, 17 gentechnisch veränderte (gv) Maissorten der Linie Mon810 in den gemeinsamen Sortenkatalog der EU aufzunehmen. Diese können also ab der Frühjahrsaussaat 2005 in allen Ländern der EU vertrieben werden. Es handelt sich hierbei um gv-Maissorten der Firma Monsanto, die eine Resistenz gegen den Maiswurzelbohrer aufweisen. Damit wird zum ersten mal gv-Saatgut in den gemeinsamen EU-Sortenkatalog aufgenommen. In einzelstaatlichen Katalogen waren aus der Maislinie Mon810 stammende Sorten schon vorher verzeichnet: 11 davon in Spanien, 6 in Frankreich. Sie konnten in den beiden Mitgliedstaaten auch schon angebaut werden. Mon810 ist in der EU seit 1998 für die Inverkehrbringung zugelassen. In Österreich ist das Inverkehrbringen von Mon810 verboten, was von der EU jedoch nicht akzeptiert wird. (genfood.at, 10.09.04) (ts)
Jeffrey kritisiert DNA-Analyse
Vor den Entwicklungen der DNA-Analyse im Bereich Forensik hat der “Erfinder des genetischen Fingerabdrucks”, Sir Alec Jeffrey, gewarnt: In einem Interview der britischen Zeitschrift The Observer bezeichnete er die Implikationen des genetischen Identitätsnachweises für die bürgerlichen Freiheiten als “alarmierend”. Es sei vorstellbar, dass die Polizei hoch sensible Persönlichkeitsdaten wie die “rassische Zugehörigkeit”, Krankheitsgeschichte und ein psychologisches Profil in einer Kartei anlege. Um einen Missbrauch solcher Daten zu verhindern, empfahl Jeffrey die Einrichtung einer zentralen strikt kontrollierten Datenbank, in der allein der DNA-Code und der Name des Betreffenden, aber keine weiteren Angaben gespeichert werden sollen. Insbesondere Versuche, aus der DNA einer Person auf deren äußere Erscheinung und ethnische Herkunft zurück zu schließen, stuft Jeffrey als Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ein. Gene, die die Gesichtszüge eines Menschen beeinflussen, könnten sehr wahrscheinlich auch für “Schönheitsfehler” - und damit Charakteristika mit medizinischer Relevanz - verantwortlich sein. Großbritannien unterhält mit 2,5 Millionen Einträgen von Straftätern und Verdächtigten eine der weltweit größten DNA-Banken. Viele der gesammelten Proben stammen von Verdächtigten asiatischer und afrikanischer Abstammung. (Human Genetic News, 13.08.2004) (mf)
Clement: “Grenzenlose Forschung!”
Auf Kritik ist die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) nach einer unbegrenzten Zulassung der Stammzellforschung in Deutschland gestoßen. Dass in anderen europäischen Ländern therapeutisches Klonen erlaubt sei, sei kein Rechtfertigungsgrund, um dem Druck der Biotech-Branche nachzugeben, kritisierte Parteikollege Wolfgang Wodarg, Sprecher der SPD in der Enquete-Kommission Ethik und Recht in der modernen Medizin. “Ich denke, was die Engländer machen, wird peinlich enden und uns nicht weiterbringen,” sagte Wodarg gegenüber der Ärzte Zeitung. Die Abgeordnete von Bündniss 90/ Grüne, Christa Nickels, betonte, Ethik dürfe “nicht zur Standortfrage werden.” Kritisch äußerte sich auch der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe: “Wenn wir menschliches Leben in die Beliebigkeit kommerzieller Verwendung stellen, kann daraus schnell ein Spiel ohne Grenzen werden.” (Ärzte Zeitung, 3.09.04) (mf)
Biotechnologie im Aufwind
Nach Einschätzung von Peter Stadler, Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), lassen positive Geschäftsverläufe der größeren deutschen Biotech-Unternehmen auf einen wirtschaftlichen Aufschwung schließen. Die Branche werde 2004 wahrscheinlich die Umsatzmarke von einer Milliardem Euro übertreffen, gab Stadler bekannt. 2003 waren 960 Millionen Euro erreicht worden. Außerdem habe die Zahl der Biotech-Arzneimittel in klinischen Entwicklungsphasen zugenommen. Dennoch rechnet der DIB-Vorsitzende mit 50 Insolvenzen unter den 350 deutschen Biotech-Unternehmen. Wie tags zuvor die BioRegionen (Förderregionen des Bundesforschungsministeriums) forderte auch Stadler eine Veränderung der aktuellen Version des deutschen Gentechnikgesetzes. Deutschlands Biotechnologie, so Stadler, stehe sonst vor dem Aus. (DIB, 01.09.04) (mf)
Keine ABC-Waffen im Irak
In einem gut 1.500 Seiten dicken Abschlussbericht der ”Iraq Survey Group” des derzeitigen US-amerikanischen Chefwaffeninspekteurs, Charles Duelfer, wird nochmals bestätigt, dass der Irak nicht über atomare, biologische oder chemische Waffen verfügte. Der Bericht, der im September an die Presse weitergereicht wurde, aber noch nicht veröffentlicht war, hält es jedoch für möglich, dass es Vorbereitungen für deren Produktion gab, es gebe ”Anzeichen”. (junge welt, 18.09.04) (pau)
Gentests für Job-Suchende?
Laut einem Bericht des Zeitschriftenmagazins der Spiegel sollen nach einem Gesetzentwurf zum Gendiagnostikgesetz künftig “ genetische Untersuchungen auf der Ebene des Phänotyps zulässig (sein) so weit sie der Feststellung der gegenwärtigen Eignung für die vorgesehene Tätigkeit dienen.” Noch sind solche Tests die Ausnahme und gesetzlich nicht geregelt. Der Vorsitzende des Nationalen Ethikrats, Spiros Simitis kritisiert, mit der Formulierung würden Gentests in Einstellungsgesprächen Tür und Tor geöffnet. Der Gesetzentwurf soll demnächst ins Bundeskabinett eingebracht werden. (Der Spiegel, 09.10.04) (mf)
ES-Zellen Import
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am 08.10.04 die sechste Genehmigung für Forschungsarbeiten mit menschlichen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) nach dem Stammzellgesetz erteilt. In dem Projekt des Max-Delbrück-Zentrums für Molekulare Medizin (MDC) in Berlin sollen Regulationsmechanismen untersucht werden, die bestimmen, ob embryonale Stammzellen sich in andere Zelltypen differenzieren oder in ihrem ursprünglichen Zustand bleiben. Schwerpunkt soll dabei die Analyse von zellulären Signalketten sein. Festgestellt werden soll außerdem, welche Faktoren für das Überleben und die Vermehrung von undifferenzierten Stammzellen notwendig sind. Nähere Angaben sind im öffentlichen Register auf den Internet-Seiten des Robert-Koch-Instituts einsehbar. Das RKI ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf den Import und die Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen und holt für seine Entscheide die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. (www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.htm) (mf)
Brasilien: Online-Handel mit DNA-Proben
Die brasilianische Regierung ist Presseberichten zufolge Hinweisen nachgegangen, nach denen Erbgutproben von Indigenen über das Internet verkauft werden. Die US-amerikanische Biotechnologiefirma Coriell Cell hatte danach auf ihrer Homepage genetisches Material von Karitiana und Surui Indianern aus dem Amazonasgebiet angeboten – zu einem Preis von 85 US-Dollar je Probe. Vertreter der indigenen Gruppen hatten auf Nachfrage berichtet, dass ausländische Forscher bereits vor einigen Jahren in ihre Dörfer gekommen seien, und Blutproben von fast der Hälfte der dort lebenden Bewohner genommen hätten. Coriell Cell war wegen ähnlicher Machenschaften bereits 1996 angeklagt worden. Der Präsident der National Indigenous Peoples Foundation (Funai) hatte die staatlichen Behörden aufgefordert, die Ernsthaftigkeit der neuen Hinweise zu untersuchen. Das brasilianische Außenministerium soll Maßnahmen in die Wege geleitet haben, um die Washingtoner Firma dazu zu bringen, die heiklen Informationen von der Homepage zu entfernen. (Human Genetic News, 05.10.04) (mf)
UN Klonverbot
Der Vatikan-Vertreter bei den Vereinten Nationen, Erzbischof Giovanni Lajolo, hat sich in einer Rede vor der Weltorganisation für ein umfassendes Klonverbot ausgesprochen. Dagegen unterstütze der Vatikan die Forschung an adulten Stammzellen, so Lajolo. Zuvor hatte sich bereits US-Präsident George Bush in einer Rede am gleichen Ort für ein Verbot des Fortpflanzungs- und des Forschungsklonens ausgesprochen. Der Vatikan hat bei den Vereinten Nationen einen Beobachterstatus. Unterdessen wurde in Schweden ein Gesetz verabschiedet, das Forschungsklonen erstmals legalisiert. Nach dem Gesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, soll es Paaren künftig möglich sein, Forschern Keimzellen und Embryonen zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll es möglich sein, Embryonen für Forschungszwecke herzustellen. Das reproduktive Klonen dagegen bleibt verboten. Eine Liberalisierung der Rechtslage wird derzeit auch in der Schweiz diskutiert: Der eidgenössische Bundesrat und das Parlament befürworten ein Gesetz, das die Freigabe von Embryonen für die Stammzellenforschung regeln soll. Die drei Organisationen ”Ja zum Leben”, ”Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind” sowie der ”Basler Appell gegen Gentechnologie” haben zum Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz am 28. November aufgerufen. (BioNews 278, 27.09.04-03.10.04; www.bag.admin.ch) (mf)
Sperma-Patent
Nach Recherchen der Umweltorganisation Greenpeace ist vom Europäischen Patentamt im November 2003 technisch verändertes Sperma patentiert worden. Bei der Patentierung EP 1196 153 handelt es sich um eine Methode, mit der menschliche Spermien durch die Behandlung mit dem Hemmstoff des Enzyms Phosphatidyl-Inostitol-3-Kinase für eine In-vitro-Fertilisation optimiert werden können. Dies könnte eine höhere Erfolgsrate bei der künstlichen Befruchtung versprechen. Patentiert wurde nach Angaben von Greenpeace nicht nur das Verfahren, sondern auch das Sperma selbst. Hier wendete das Europäische Patentamt eine entsprechende EU-Richtlinie an, wonach zwar menschliche Keimzellen nicht patentiert werden dürfen, die rechtliche Anwendung bei technisch verändertem Sperma jedoch im Unklaren bleibt. Greenpeace Deutschland fordert daher die Neuverhandlung der EU-Biorichtlinie verbunden mit einem generellen Verbot von Patenten auf Lebewesen und auf Teile des menschlichen Körpers. Das Patent EP 1196 153 ist nun in 25 Staaten, auch Deutschland, rechtskräftig, da die Einspruchsfrist am Europäischen Patentamt verstrichen ist. (Ärzte Zeitung, 05.10.2004) (ben)
Schweiz: Bundesrat gegen Moratorium
Der schweizerische Bundesrat hat sich im August gegen die Forderungen der Getechfrei-Initiative ausgesprochen. Die Initiative aus Konsumenten-, Umweltschutz- und Bauernorganisationen fordert ein fünfjähriges Gentechnik-Moratorium: Sowohl der Import als auch das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Pflanzenteilen oder Saatgut, sowie gentechnisch veränderte Tiere in der Landwirtschaft sollten verboten sein, nicht jedoch der Import von gv-Lebensmitteln. Der Bundesrat begründete seine Haltung damit, dass die schon geltenden Bestimmungen genügend Schutz vor Missbräuchen der Gentechnologie böten. Das geforderte Moratorium brächte keinerlei zusätzliche Sicherheit, schadete aber dem Forschungsstandort Schweiz und belaste die Aussenhandelsbeziehungen. Der Bundesrat empfiehlt den eidgenössischen Räten daher, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Vertreter der Gentechfrei-Initiative hatten im Februar 2003 eine Unterschriftenaktion gestartet und sieben Monate später über 120.000 Unterschriften eingereicht. Voraussichtlich im Frühjahr 2005 wird der Ständerat und im Sommer 2005 der Nationalrat über die Initiative beraten. Frühestens ab November 2005 kann dann die Volksabstimmung über das Gentechnik-Moratorium stattfinden. (PM EVD, 18.08.04) (ts)
Klage abgewiesen
Das Landgericht Köln hat Anfang September die Klage des Fleischherstellers Hermes gegen Greenpeace abgewiesen. Greepace hatte in seinem Ratgeber “Essen ohne Gentechnik” vor den Produkten von Hermes gewarnt, da Hermes auf wiederholte Anfragen – nach dem Einsatz von Gentechnik in Lebensmitteln und Futtermitteln – keine Auskunft gegeben hatte. Daraufhin forderte das Unternehmen Schadensersatz. Die Kölner Richter urteilten jedoch, dass die Bewertung von Firmen im Rahmen des Ratgebers durch die im Grundgesetz verbürgte Meinungsäußerungsfreiheit zulässig sei. (PM Greenpeace; 02.09.04) (ts)
Gen-Kokain
Kolumbiens Drogenkartelle haben nach Behördenangaben ausländischen Wissenschaftlern umgerechnet 123 Millionen Euro für eine gentechnisch veränderte Kokapflanze bezahlt. Aus dieser lasse sich Kokain mit einem Reinheitsgrad von 97 Prozent herstellen. Bei herkömmlichen Kokapfanzen erreicht man nur einen Reinheitsgrad von höchstens 25 Prozent. Diese gv-Kokapflanze wird hauptsächlich in der nördlichen Sierra Nevada de Santa Marta angebaut. Kolumbien stellt pro Jahr ungefähr 800 Tonnen Kokain her und ist damit der größte Kokainproduzent weltweit. (derStandard.at, 25. 08.04) (ts)
Alpenländer und Haftungsfrage
Die Umweltminister von Liechtenstein, Österreich, Schweiz und Deutschland haben nach einem Treffen in Potsdam angekündigt, die Haftungsbestimmungen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gemeinsam regeln zu wollen. Jürgen Trittin, der deutsche Umweltminister sagte, die EU habe bei der Zulassung der kommerziellen Gentechnik versäumt, die Haftungsfrage grenzüberschreitend zu lösen. “Wir wollen trotz der Zulassung gentechnisch veränderter Produkte das Land möglichst gentechnikfrei halten”, so der österreichische Umweltminister Pröll. Bislang werden in der Landwirtschaft der Alpenregion keine gentechnisch veränderten Pflanzen kultiviert. (taz, 17.09.04; www.agrarmedien.ch, 20.09.04) (ts)
Sachsen-Anhalt droht mit Klage
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt denkt über eine Klage gegen das neue Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht nach. Nach Ansicht Sachsen-Anhalts benachteiligt das Gentechnikgesetz die Biotechbranche. Bauern könnten sich nicht frei für gentechnisch veränderte Pflanzen entscheiden, so der sächsische Wirtschaftsminister Horst Rehberger. “ Es verstößt gegen die EU-Richtlinie – davon bin ich fest überzeugt”, so Rehberger weiter, und: “Die grüne Gentechnik in Deutschland ist tot, wenn das Gesetz Bestand hat”. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat im Frühjahr zusammen mit sechs anderen Bundesländern einen Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais gestartet. Dieser wurde in Sachsen-Anhalt auf sechs Versuchsfeldern mit insgesamt sechzig Hektar ausgesät. (FTD, 21.09.04) (ts)
Verhaftet
Im Norden Argentiniens wurden neun Greenpeace-Aktivisten aufgrund unbefugten Betretens eines Urwaldgebiets verhaftet. Sie waren seit Juli diesen Jahres in den Urwäldern der Provinz Salta unterwegs, um dort gegen die Abholzung der Urwälder zu protestieren. Auf den Regenwaldflächen soll gentechnisch verändertes Soja der US-Firma Monsanto angebaut werden, das als Tierfutter nach Europa und China exportiert werden kann. Im Jahr 2003 wurden fast 1,2 Millionen Tonnen Gentech-Soja von Argentinien nach Europa exportiert. (PM Greenpeace, 01.09.04) (ts)
Österreich: Gentechnik-Novelle
Der Entwurf zur Novelle des österreichischen Gentechnik-Gesetzes hat am 14. September den Ministerrat passiert. Die Novelle dient der Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) in österreichisches Recht. Das Gesetz soll in Bälde abgesegnet werden und zu Beginn des Jahres 2005 in Kraft treten. Schon am 15. Juni war ein Gesetzesentwurf im Ministerrat behandelt, aber wegen Differenzen, die Haftungsregelungen betreffend, wieder zurückgezogen worden. Die österreichische Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat geht davon aus, dass es nun in Österreich zu gar keinem Anbau von Gen-Saaten kommen wird. Umweltschutzorganisationen kritisieren, die Haftungsregelung sei zu schwammig, das Strafmaß zu niedrig angesetzt. (genfood.at, 21.9.049 (ts)
GID-Redaktion