Kurz notiert: Wirtschaft und Politik
Gewebegesetz verabschiedet
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das umstrittene Gewebegesetz ohne Aussprache und in Gegenwart nur weniger Abgeordneter verabschiedet. Mit diesem Gesetz, das gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und mit Enthaltung der FDP und der Linken passierte, wird die so genannte Geweberichtlinie der EU aus dem Jahr 2004 in nationales Recht umgesetzt. Sie soll einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Herstellung, den Handel und die Behandlung mit Zellen und Geweben festlegen. Bis zuletzt war das Gesetz umstritten, insgesamt gab es über 50 Änderungsanträge. Zentraler Streitpunkt war die Zuordnung von Zellen und Geweben unter das Arzneimittelgesetz. Von Ärzten, Krankenhausvertretern und Krankenkassen wurde dies scharf kritisiert. Befürchtet wird, dass durch diese Regelung die Gewebespende in ein Konkurrenzverhältnis zur Organspende tritt und die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers juristisch fortgeschrieben wird. Auch die Frage der Entnahme von Geweben bei Nichteinwilligungsfähigen sorgte für Kritik, vor allem von Behindertenverbänden (siehe GID 181, den Artikel von Uta Wagenmann). Nach heftigen Protesten bei der Anhörung des Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss war der Regierungsentwurf an einigen grundlegenden Stellen überarbeitet worden: So wurde der Vorrang der Organ- vor der Gewebespende festgeschrieben. Außerdem gilt für "klassische" Gewebetransplantate wie Augenhornhäute ein Handelsverbot. Kritiker wie der Grüne Obmann im Gesundheitsausschuss Harald Terpe werfen der Regierung vor, die Öffentlichkeit "verschaukelt zu haben." Der Kommerzialisierung menschlicher Gewebe ist damit die Tür geöffnet, sagte Terpe. Der Handel mit Geweben sei nicht ausgeschlossen, außerdem sehe das Gesetz im Unterschied zum Transplantationsgesetz "keine gerechte und an den Interessen der Patienten orientierte Verteilung von Gewebetransplantaten vor," so Terpe weiter. Er befürchte, dass künftig "finanzielle Kriterien darüber entscheiden, wer ein Transplantat bekommt," www.organspende-aufklaerung.de ; Ärztezeitung online, 16.05.07 und 01.06.07) (mf))
Neues vom Gendiagnostik-Gesetz
In seinem neuen Tätigkeitsbericht hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Vorlage eines Gendiagnostik-Gesetzes angemahnt. Schaar nannte die vorhandene Rechtslage "unbefriedigend" und kritisierte, dass in den beiden letzten Legislaturperioden Gesetzesvorhaben nicht über den Status von Referentenentwürfen hinausgekommen waren. Wichtiger Teil eines solchen Gesetzes sei das Recht auf Nichtwissen sowie eine umfassende Aufklärung der Betroffenen vor einer Untersuchung, so Schaar. Unterdessen fand am 24. Mai die erste Lesung des Gendiagnostik-Gesetzentwurfs von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag statt. Das grüne Gesetz wird nun in den kommenden Wochen in den Ausschüssen behandelt, federführend ist der Gesundheitsausschuss. (Ärztezeitung online, 15.05.07) (mf)
G8-Protest
Am Sonntag vor dem G8-Treffen in Heiligendamm fand in Rostock und Groß Lüsewitz der Aktionstag globale Landwirtschaft statt. Dabei stand die Krtik an der Agro-Gentechnik im Mittelpunkt. Der Tag begann mit einer Demonstration, die an der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock begann und mit einer Kundgebung in der Rostocker Innenstadt endete. 5.000 TeilnehmerInnen konnten gezählt werden. Am Nachmittag führte eine Ralley nach Groß Lüsewitz, wo im so genannten Agro-Bio-Technikum mit gentechnisch veränderten Pflanzen gearbeitet wird. Dort werden auch gv-Kartoffeln und gv-Raps im Freiland getestet. Die Beteiligten forderten unter anderem die Streichung von Forschungsgeldern für die Gentechnik aus der öffentlichen Hand und ein entschiedenes Eintreten gegen die zunehmende Patentierung und Privatisierung von genetischen Ressourcen. Die etwa 2.000 Teilnehmerinnen in Groß Lüsewitz konnten sich mit Informationsmaterial versorgen, Filme anschauen oder den Redebeiträgen von VertreterInnen des Protestes aus Nord und Süd folgen. Nicht wenige schauten auch am nahe gelegenen Versuchsfeld mit den transgenen Kartoffeln vorbei, das von einem großen Polizeiaufgebot beschützt wurde. Im Vorfeld waren die Wohnungen von einigen der OrganisatorInnen durchsucht, Computer beschlagnahmt und Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Gründung einer terroristischen Vereinigung eröffnet worden. Siehe zum Aktionstag auch die Bildstrecke auf der Umschlagseite dieses Hefts.(pau)
Gentechnik kein Jobmotor
Lediglich 19 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschäftigen sich in Deutschland mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hervor. 19 weitere wenden biotechnologische Verfahren an, wie die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Kirsten Tackmann, in einer Pressemitteilung klarstellte. Die Bundesregierung musste zudem einräumen, dass sich diese KMU zunehmend dem Trend von Globalisierung und Unternehmenskonzentrationen ausgesetzt sehen. Tackmann fordert die Bundesregierung zu einer verbesserten Datenaufnahme in Bezug auf die arbeitsmarktpolitischen Effekte der so genannten grünen Gentechnik auf, da dies das "letzte verbleibende Argument für diese umstrittene Risikotechnologie" sei. Aus der Antwort geht hervor, dass die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren 28,4 Millionen Euro in diesen Bereich investiert hat. (PM BT-Fraktion Die Linke, 12.6.07) (pau)
Deutschland blendet Bioethik aus
Das Europäische Parlament hat am 24. April in erster Lesung den umstrittenen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über neuartige Therapien weitgehend unverändert angenommen. Die Verordnung betrifft unter anderem alle Therapien, die auf gentechnischen Verfahren beruhen und menschliche Zellen und Gewebe beinhalten. Sie sollen künftig nach dem Europäischen Arzneimittelrecht behandelt werden und demzufolge einer zentralen Zulassung und Qualitätsprüfung unterzogen werden. Für Streit sorgt die Verordnung, weil ethische Fragen darin nahezu vollständig ausgeblendet werden. Beispielsweise wären damit sowohl die Herstellung von Menschtier-Tier-Chimären, als auch gentechnische Eingriffe in die Keimbahn des Menschen zulässig. Auch die Forschung und der Handel mit embryonalen Stammzellen wären erlaubt. Kritiker wie die Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer und eine Gruppe von CDU-Europaabgeordneten um den Vorsitzenden des Bioethik-Aussschusses im EU-Parlament Peter Liese befürchten, dass dadurch nationale Bioethik-Gesetze ausgehebelt, wie das deutsche Stammzellengesetz ausgehebelt werden. Das Verhalten der Bundesregierung lässt vermuten, dass dies auch gewünscht wird: So erhielten die deutschen Europaparlamentarier vor der Abstimmung einen Brief des Staatssekretärs im Gesundheitsministerium Klaus Theo Schröder (SPD). Darin wurden sie aufgefordert, der von ethischen Fragen bereinigten Vorlage von Linken und Liberalen "auch unter Zurückstellung von Bedenken" zuzustimmen. Der deutsche EU-Kommissar Günter Verheugen warb vor dem Europäischen Parlament ebenfalls für die geplante Verordnung und bezeichnete die relevanten ethischen Fragen als Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten. (Die Tagespost, 03.05.07; 26.04.07; MP Breyer, 19.04.07) (mf)
Industrie Partner der CBD?
Ahmed Djoghlaf, Exekutivsekretär der Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD), hat auf der diesjährigen Tagung der Biotech Industry Organisation BIO, dem zentralen Lobbyverband der US-Biotech-Industrie eine Einladung ausgesprochen, die Industrie möge sich bei den nächsten Treffen der CBD-Vertragsstaaten in Bonn (2008) und Nagoya, Japan (2010) an einem konstruktiven Dialog über die Entwicklung eines Regimes zum Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing - ABS) beteiligen. Djoghlaf vertritt die Ansicht, dass die Unsicherheit, die durch ein nicht vollendetes derartiges Regime entsteht, den Ideen der Konvention und allen beteiligten Vertragsparteien diametral entgegensteht. Eine Entscheidung des letzten Zusammenkommens der CBD-Vertragsstaaten im vergangenen Jahr im brasilianischen Curitiba besagt, dass die Verhandlungen um das ABS-System in der Biodiversitäts-Konvention bis zum Jahre 2010 abgeschlossen sein sollen. (Sekretariat der CBD, 8.5.07, "Statement at the BIO convention", www.biodiv.org) (pau)
Ärztetag gegen elektronische Gesundheitskarte
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben mit 111 zu 94 Stimmen eine Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unter den derzeitigen Bedingungen abgelehnt. Zur Begründung hieß es, das Konzept sei zu unsicher und bringe zu viele Unwägbarkeiten. Insbesondere die geplante Speicherung sensibler Patientendaten auf einem zentralen Server der Krankenkassen wurde abgelehnt. Die Delegierten befürchten außerdem, dass die E-card dem Praxisablauf und dem Arzt-Patienten-Verhältnis schaden wird. In der Debatte wurde auch deutlich, dass eine wachsende Zahl von Ärzten fürchtet, Leistungserbringer und Patienten könnten auf den Kosten sitzen bleiben. Derzeit wird die elektronische Gesundheitskarte bereits in einigen Regionen getestet. Nach Schleswig-Holstein und Sachsen werden in den kommenden Wochen Versuche in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg anlaufen, anschließend in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Ab Ende diesen Jahres soll die Karte dann flächendeckend an alle rund 80 Millionen Versicherten in Deutschland ausgegeben werden. (Ärztezeitung online, 09., 10., 15., 18. und 21.05.07) (mf)
Gentestgesetz USA
Nach zwölf Jahren zähen Ringens wurde im US-amerikanischen Parlament mit großer Mehrheit ein Gesetzentwurf angenommen, der auf das Verbot genetischer Diskriminierung abzielt. Der Genetic Information Nondiscrimination Act (GINA) wurde bereits 1995 in das Repräsentantenhaus eingebracht und am 25. April diesen Jahres mit 420 zu drei Stimmen angenommen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss die Vorlage nun noch den Senat passieren. Experten bezeichnen dies jedoch unter anderem weil, das Vorhaben von Präsident Bush vorangetrieben wird als sehr aussichtsreich. Das Gesetz würde dann Versicherern verbieten, gesunden Personen allein aufgrund ihrer Gene höhere Prämien abzuverlangen. Außerdem dürfen Gentests nicht in Entscheidungen über die Einstellung, Kündigung oder die Beförderung von Arbeitnehmern einfließen. Mit dem Gesetz wollen die Abgeordneten auch "einem Forschungsfeld die Tür öffnen, das so viele Versprechungen mit sich bringt, wie nur irgendeins in der Medizingeschichte," so die Abgeordnete Louise Slaughter. Die Angst vor Diskriminierung könnte Individuen nämlich davon abhalten, genetische Proben für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen, schreibt die Vorsitzende eines zuständigen Komitees im Repräsentantenhaus im Editorial des Fachmagazins Science. (Science, Vol. 316, 11.05.2007) (mf)
Patentierung auf Vorrat
In der Schweiz ist am 11. Juni ein neues Patentgesetz zum Schutz biotechnologischer Erfindungen erlassen worden. Mit dem an die EU-Richtlinie 98/44/EG angelehnten Gesetz ist es möglich, einzelne natürlich vorkommende Gensequenzen, für die eine Funktion angegeben wurde, zu patentieren. Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern schützt ein Patent dieser Art allerdings auch alle möglichen Anwendungen, die in Bezug zu der Gensequenz stehen, dabei aber nicht konkret angegeben werden müssen. Starke Kritik an dieser als "absoluter Stoffschutz" bezeichneten, und auch in den USA und Großbritannien angewandten, Praxis gab es derweil von Wissenschaftlern, Forschungsinstituten, kleineren und mittleren Unternehmen und der Politik. Mit dieser "Patentierung auf Vorrat", so Oppositionspolitiker, würde die Forschung stark behindert und ganze Forschungsbereiche der Gefahr ausgesetzt, unter ein Monopol zu fallen. (www.telepolis.de, 12.06.2007) (kab)
D&PL zu Monsanto
Die größte Baumwollsaatgut-Firma der USA, Delta and Pine Land (D&PL), wird in Zukunft zum Saatgut- und Gentechnikkonzern Monsanto gehören. Das US-Justizministerium hat Ende Mai sein OK zu der Übernahme gegeben. Allerdings muss ein Teil der Baumwollsaatgut-Produktion veräußert werden, um eine zu große Konzentration am US-Baumwollsaatgut-Markt zu verhindern. Dies wird durch den Verkauf der Monsanto-Tochterfirma Stoneville Pedigreed Seed Company an den deutschen Konzern Bayer realisiert, der seine Geschäfte mit gentechnisch veränderten Organismen in der Bayer Crop Science konzentriert hat. Monsanto bezahlt für die Übernahme von Delta and Pine Land etwa 1,5 Milliarden US-Dollar, Bayer 310 Millionen US-Dollar für Stoneville. Das US-amerikanische Zentrum für Lebensmittelsicherheit (Center for Food Safety) hat zusammen mit dem Internationalen Zentrum für Technologie-Bewertung (International Center for Technology Assessment) und passend zur DP&L-Übernahme den Bericht "Cotton Concentration Report" über die Konzentration am Baumwollsaatgut-Markt veröffentlicht. Eine der Schlussfolgerungen des Autors Bill Freese ist, dass es möglicherweise in Zukunft in den USA schlechter möglich sein könnte, konventionelles, nicht gentechnisch verändertes Baumwoll-Saatgut zu bekommen. (New York Times, 1.6.07, www.nytimes.com; www.centerforfoodsafety.org) (pau)
Offener Brief an die Genbank Gatersleben
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Europäischen Saatgut-Seminar "Let's liberate Diversity" (siehe auch den gleichnamigen Artikel von Siegrid Herbst in diesem Heft) haben sich mit einem Offenen Brief an die Leitung der Genbank des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) gewandt, um ihrer Besorgnis Ausdruck zu geben, dass die Bestände der Genbank an alten Weizensorten durch den im vergangenen November gestarteten Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen mit gentechnischem Material verunreingt werden könnten. Aus diesem Grund wurde ein Notkomitee gegründet, das einen gesicherten Erhaltungsanbau für die Sorten gewährleisten will, die in diesem Jahr am Standort in Gatersleben ausgesät worden sind.(Offener Brief, 20.5.07, Versand des Offenen Briefes über das Büro des GeN) (pau)
EU-Umwelthaftung
In bestimmten Fällen können Betreiber von gentechnischen Arbeiten unter dem Umwelthaftungsregime der Europäischen Union zur Verantwortung gezogen werden. Wenn zum Beispiel nach europäischem Recht geschützte Arten oder natürliche Lebensräume durch eine Freisetzung geschädigt werden und der Betreiber (zum Beispiel ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut) Regelungen, die in Verbindung mit der Zulassung eines gentechnisch veränderten Organismus aufgestellt wurden, nicht befolgt hat, greift die Umwelthaftungs-Richtlinie. Zuständig für die Verfolgung eventuell haftungsrelevanter Vorgänge sind Behörden - weder Nichtregierungsorganisationen noch BürgerInnen sind klageberechtigt. Die Europäische Kommission hat dies in einem Memo klargestellt. Gleichzeitig verdeutlicht die Kommission, dass ein Betreiber nicht haftbar gemacht werden kann, wenn ein Schaden nach dem Stand des Wissens zum Zeitpunkt der Freisetzung nicht absehbar war. Die neue Umwelthaftungs-Richtlinie ist am 30. April dieses Jahres in Kraft getreten, wurde aber erst von drei Mitgliedsstaaten der EU, Italien, Litauen und Lettland, in nationales Recht umgesetzt. Verunreinigungen von persönlichem Besitz (zum Beispiel Ernteprodukte) müssen gegebenenfalls über nationale zivilrechtliche Haftungsregeln ausgeglichen werden.(Memo 07/157 der Europäischen Kommission, 27.4.07) (pau)
US-Weizen-Gipfel
Der Teil der US-Wirtschaft, der mit Weizen zu tun hat, nimmt sich Zeit, um das Thema Biotechnologie weiter zu erörtern. Darunter fällt auch ihre Frage, ob gentechnisch veränderter Weizen eingeführt werden soll oder nicht. Auf ihrem diesjährigen Weizen-Gipfel, im April in Kansas City im US-Bundesstaat Missouri abgehalten, wurde aus diesem Grunde unter dem Dach der Forschung und Technologie-Arbeitsgruppe eine Expertenkommission (task force) gegründet, um das Thema zu erarbeiten. An dem Gipfel nahmen VertreterInnen der Weizen-Anbauer, der Bäcker, der Saatgut-Firmen, der Getreide-Exporteure und staatlicher Behörden teil. (Wheat Summit Statement, 19.4.07, www.wheatworld.org, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Schweiz: NFP 59 wird kritisiert
Das Nationale Forschungsprogramm der Schweiz wird aufgrund des De-facto-Ausschlusses der renommierten Wissenschaftlerin Angelika Hilbeck von der ETH Zürich kritisiert. Die Wissenschaftlerin war mit einem Teil ihrer vorgeschlagenen Projekte bereits Ende des vergangenen Jahres gescheitert, die übrigen hat sie nun selbst zurückgezogen, da diese erheblich gekürzt worden waren. Hilbeck wollte mit ihrer Gruppe den gesamten Kreislauf des Bt-Toxins, das in gentechnisch veränderten Pflanzen sehr häufig zum Einsatz kommt, untersuchen. Bt-Toxin ist ein Insektizid, das Schadinsekten bekämpfen soll. Die Daten sollten in ein Risikoanalyseverfahren einfließen, das Hilbeck in den vergangenen Jahren mit Kolleginnen und Kollegen entwickelt hatte. Der Tagesanzeiger schreibt weiter, die Wissenschaftlerin habe sich mit einem Protestbrief an den die Mittel verwaltenden Nationalfonds gewandt. Auch KollegInnen von Hilbeck haben solche Briefe geschrieben. Darin heißt es laut Tagesanzeiger , jeder Punkt im Ablehnungsschreiben sei "nachweislich falsch" oder "wenig hilfreich vage". Die genaue Zusammensetzung der Projekte des Forschungsprogramms wird erst Ende Juni veröffentlicht. Zu den Arbeiten von Angelika Hilbeck siehe den Artikel "Gv-Baumwolle unter Beobachtung" von Christof Potthof und Ute Sprenger im Gen-ethischen Infomationsdienst (GID) 176, Juni/Julil 2006. (Tagesanzeiger, 15.5.07) (pau)
Straucheln bei AMGEN
Wachsende Sicherheitsbedenken gegenüber dem Blockbustermedikament Epogen "Epo" sowie dessen Folgeprodukt Aranesp haben den Hersteller AMGEN in Schwierigkeiten gebracht: Im Vergleich zum Januar dieses Jahres hatte die Aktie des Biotechnunternehmens im April mindestens 25 Prozent an Wert verloren. In den vergangenen Monaten waren die beiden Medikamente nicht nur durch die Aufdeckung mehrer Doping-Skandale im Rad-sport im Kritik geraten: Bei Tests an Patienten waren schwerwiegende gesundheitliche Probleme nach Einnahme der Amgen-Medikamente sowie einem konkurrierenden Mittel der Firma Johnson & Johnson aufgetreten. Infolge dessen forderte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA die Firma Amgen auf, einen so genannten Black-Box-Hinweis auf den Medikamentenverpackungen zu platzieren. Dabei handelt es sich um einen Warnhinweis, den in den USA nur Mittel mit stärksten Nebenwirkungen erhalten. Ärzte werden dadurch angehalten, die Medikamente in kleinst möglichen Dosen zu verabreichen. Zusätzlich zu diesen Rückschlägen musste AMGEN wie viel traditionelle große Pharmakonzerne in letzter Zeit, Misserfolge in der Entwicklung neuer Medikamente einstecken. Das Unternehmen setzt nun auf den Aufkauf kleinerer Biotechfirmen um dadurch Wettbewerber auszuschließen. (FAZ, 12.04.07) (mf)
GID-Redaktion