Warenförmige Körper und Bringschuld
Schwerpunkt
Das geht ans Herz... Während die Verwertung des menschlichen Körpers in großen Schritten voranschreitet und seine Warenförmigkeit juristisch festgeschrieben wird, ist im Zusammenhang mit der Abgabe von Organen seit neuestem nicht mehr nur von Nächstenliebe und Verantwortung die Rede, sondern auch ganz direkt von Pflichten.
Impressum
GID 182, Juni 2007, 23. Jahrgang ISSN 0935-2481 Redaktion: Theresia Scheierling (ViSdP), Monika Feuerlein, Christof Potthof, Andrej Schönhof, Uta Wagenmann, Kai Bentlage