Kurz notiert: Politik & Wirtschaft
Stammzellforschung in Dresden
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) investiert zwanzig Millionen Euro in ein neues Zentrum für Stammzellforschung und regenerative Medizin. Standort des Zentrums "Regenerative Therapien" soll die Technische Universität Dresden sein. Kooperationspartner sind das Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik, das Fraunhofer-Institut für Keramische Technologie sowie das Leibniz-Institut für Polymerforschung und das Forschungszentrum Rossendorf. Erforscht werden sollen neue Therapien für Stoffwechsel- , Krebs- und Immunerkrankungen, für Diabetes und die Behandlung von Verletzungen von Gehirn und Rückenmark, für den Ersatz von Knochen und Knorpelgewebe sowie für Therapien bei Erkrankungen des Herzmuskels und der Blutgefäße, so die DFG. (PM DFG, 02.09.05; FAZ, 03.09.05) (ts)
Gentech-Verbot verboten
Oberösterreich ist mit seinem Ansinnen, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zu verbieten, vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Das oberste Gericht entschied, das Gentechnik-Gesetz des österreichischen Bundeslandes sei zurecht von der Europäischen Kommission abgelehnt worden. Das Gesetz musste im üblichen Verfahren der Umsetzung von europäischem Recht (hier: die neue Freisetzungsrichtlinie 2001-18 der Europäischen Union) von der Kommission notifiziert werden. Dies hatte die Kommission aber im September 2003 abgelehnt, wogegen Oberösterreich geklagt hatte. Die Klage wurde nun vom EuGH letztinstanzlich zurückgewiesen. Nach der Logik des Gerichtes werden gentechnisch veränderte Organismen, wenn sie für den europäischen Markt zugelassen sind, im Prinzip behandelt wie andere Produkte, zum Beispiel Autos oder Bleistifte. Sie dürfen nicht durch Sonderrelungen von nationalen Märkten ferngehalten werden. Der für Landwirtschaft zuständige Landrat Josef Stockinger und Umweltlandesrat Rudi Anschober meinten, man werde andere Wege finden, "die Aussaat und die Anpflanzung gentechnisch veränderter Organismen de facto [zu] verhindern". Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 bezeichnete die EuGH-Entscheidung als "vertane Chance". Es sei augenscheinlich, dass sich das Gericht mit diesem Urteil der Gentech-Lobby beuge, erklärte Werner Müller, Gentechnikexperte der Organisation. Nach Angaben des deutschen Bundesverbraucherministeriums hat das Gericht keine generelle Entscheidung gegen gentechnikfreie Zonen gefällt. Im Unterschied zum österreichischen Vorhaben beruhten solche Zonen in Deutschland auf freiwilligen Vereinbarungen der Bauern, sagte der Staatssekretär im Verbraucherministerium, Alexander Müller. (VDI-Biotech-news, www.vdi.de; Wiener Zeitung, 05.10.05, www.wienerzeitung.at) (pau)
WTO: Bericht erneut verschoben
Der WTO-Streitfall der Europäischen Union (EU), mit den USA, Kanada und Argentinien wegen des De facto-Moratoriums der EU verzögert sich weiter. Der Vorsitzende des Gremiums zur Streitschlichtung, der Schweizer Christian Haberli teilte Anfang Oktober mit, dass der erste Bericht der Schlichter nicht vor dem Treffen der Staatschefs der WTO-Mitglieder in Hong Kong veröffentlicht werden wird. Gerüchten zufolge ist genau dieses Treffen der Grund für den erneuten Aufschub. Wie der Online-Dienst Trade BioRes mitteilte, heißt es aus Handelskreisen, "die Ergebnisse des Berichtes könnten die Verhandlungen in Hong Kong negativ beeinflussen, insbesondere, da heftige Reaktionen der Zivilgesellschaft erwartet werden könnten". In dem Streitfall geht es um das so genannte De facto-Moratorium der EU über die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in dem Zeitraum von 1998 bis 2004. In dieser Zeit ruhten alle Zulassungsanträge und die EU beschäftigte sich mit ihrer neuen Gentechnik-Gesetzgebung. Der Bericht des Streitschlichtungs-Gremiums war ursprünglich für den September 2004 angekündigt gewesen. Das Ergebnis in diesem Fall wird als Test für den Umgang der WTO mit GVO angesehen, aber darüber hinaus auch für ihren Umgang mit Entscheidungen auf der Basis der Vorsorge. (Trade BioRes, Band 5, Nr. 18, 14.10.05, www.ictsd.org) (pau)
Verbot von gv-Reis gefordert
Eine Koalition von 17 Nichtregierungsorganisationen und Initiativen aus ganz Asien hat anlässlich des Welternährungstages der Vereinten Nationen am 16. Oktober das weltweite Verbot von gentechnisch veränderten Reissorten gefordert. Reis sei das wichtigste Grundnahrungsmittel der Welt, sagte ein Sprecher der Gruppen. Gentechnisch veränderter Reis bedeute eine nicht zu akzeptierende Gefahr für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt. Er kann keine Lösung des Hungers anbieten. Gleichzeitig weist die Koalition darauf hin, dass es einen aggressiven Druck seitens der Biotech-Industrie gebe, dem sich jedoch auch starker Widerstand aus der Zivilbevölkerung entgegenstelle. Nach Ansicht von Suman Sahai von der indischen Organisation Gene Campaign stehe die Einführung von gentechnisch verändertem Reis dem Motto des diesjährigen Welternährungstages entgegen. Dieses lautet im 60. Jahr des Bestehens der FAO "Landwirtschaft und interkultureller Dialog - die Beiträge verschiedener Kulturen zur Landwirtschaft der Welt feiern". Die FAO ist die Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation unter dem Dach der Vereinten Nationen. Die Gruppen aus zehn verschiedenen Reisanbau-Ländern verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung für gentechnikfreien Reis. Beteiligt daran sind: Biotani Indonesia Foundation, Cenesta (Centre for Sustainable Development and Environment), Iran, Consumers' Association of Penang, Malaysia, Friends of the Earth Malaysia/Sahabat Alam Malaysia (SAM); Gita Pertiwi Foundation, Indonesien; Gene Campaign, Indien; Green Net, Thailand; Greenpeace; Khao Kwan Foundation, Thailand; No! GMO Campaign, Japan; Save Our Rice Campaign (PAN AP); Reclaiming Rural Agriculture and Food Sovereignty Action (RRAFA), Thailand; South East Asian Council for Food Security and Fair Trade (SEACON); Southeast Asia Regional Initiatives for Community Empowerment (SEARICE); Third World Network (TWN); UBINIG (Policy Research for Development Alternative), Bangladesh und VECO Vietnam. (Mitteilung von BioTani, 14.10.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Tafeln!- gegen Gentechnik
In zirka 150 Städten zwischen Köln und Dresden und Friedrichshafen und Kiel demonstrierten tausende von Menschen "ihren Wunsch nach unverfälschten, schmackhaften und umweltfreundlicherzeugten Lebensmitteln". Allein zu der zentralen Aktion auf dem Schlossplatz in Berlin kamen etwa 6.000 Besucher. Nach Auskunft des Bundes ökologische Lebensmittelwirtschft (BÖLW) wurde die Aktion regional und lokal von einem breiten Bündnis verschiedenster Akteure getragen. So beteiligten sich zum Beispiel Naturkost-Einzel- und Großhändler, Reformwarenhändler, Biohöfe, Bio-Hotels und Jugendherbergen, aber auch gesellschaftliche Aktionsbündnisse der lokalen Agenda 21, des Natur- und Umweltschutzes oder Bündnisse für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. (www.boelw.de) (pau)
79 Prozent gegen Genfood
Einer aktuellen Forsa-Umfrage zufolge lehnen mehr als drei Viertel der Bundesbürger gentechnisch veränderte Bestandteile in ihrer Nahrung ab. Forsa hatte im Juli 11.oo1 BürgerInnen befragt. Die Umfrage war von der Initiative Slow Food in Auftrag gegeben worden. Demnach ist nur 17 Prozent der Befragten diese Frage egal, "solange der Preis stimmt". Auf der Slow Food-Internet-Seite kann der gesamte Wortlaut der Umfrage gelesen werden. (www.slowfood.de, 18.08.05) (pau)
BMBF fördert BioOK
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will den Forschungsverbund BioOK in den kommenden drei Jahren mit rund vier Millionen Euro fördern. Der Zusammenschluss BioOK in Mecklenburg-Vorpommern besteht aus mehreren Unternehmen und der Universität Rostock. Ziel des Bündnisses ist es, "führender Dienstleister für die Prüfung und Zulassung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in Europa zu werden". Die Projektpartner sollen neue Analyse- und Bewertungsverfahren entwickeln, um die vom deutschen und europäischen Gentechnikrecht vorgeschriebenen Risikoanalysen für gentechnisch veränderte Pflanzen zu optimieren. Die Technik soll "einfach, schnell und billig" sein und langjährige Anbauversuche und komplizierte Nachweisverfahren überflüssig machen, so das BMBF. (PM BMBF, 29.08.05; www.unternehmen-region.de) (ts)
USA: Bt-Patent
Das US-Patentamt hat Mycogen Plant Seeds, Inc. die US-Patentrechte an einem transgenen Bt in Pflanzen erteilt. Das Patent mit der Patentnummer 6.943.282 ist bis 2021 wirksam. Mycogen ist eine Tochtergesellschaft der Dow AgroSciences LLC. Mycogen vermarktet Bt-Mais mit dem Handelsnamen Herculex, Dow AgroSciences LLC die Bt-Baumwolle WideStrike. Bt ist ein insektizides Protein, das von Bodenbakterien (Bacillus thuringiensis) gebildet wird. Mit Hilfe gentechnischer Verfahren werden die aus Bt-Bakterien isolierten Wirkstoff-Gene (Bt-Toxine) auf Pflanzen übertragen. Diese Pflanzen produzieren nun in ihren Zellen den für Fraßinsekten giftigen Wirkstoff. Das Patent wurde schon im Jahre 1988 angemeldet, jedoch durch ein von einer anderen Firma beantragtes Verfahren zur patentamtlichen Feststellung der Kollision von Patentansprüchen verzögert. (www.finanzen.net, 14.09.05) (ts)
Kanada: Sammelklage zugelassen
Der Gerichtshof des Bundesstaats Saskatchewan, Kanada, hat die Sammelklage von Biobauern gegen die Konzerne Monsanto und Bayer CropScience zugelassen. Die rund 1000 Landwirte, die von der Umweltorganisation Organic Agriculture Protection Fund unterstützt werden, fordern Entschädigungen, weil ihnen durch die Kontamination ihrer Raps-Ernte durch gentechnisch veränderte Rapssorten große Einkommensverluste entstanden sind. Gv-Raps hat ein hohes Auskreuzungsrisiko, was eine Studie der Europäischen Umweltagentur vom vergangenen Jahr bestätigte. Er kreuzt sich nicht nur mit Raps-Pflanzen, sondern auch mit Rüben, Kohlrüben und dem Schwarzen Senf. Zudem können Raps-Saaten mehrere Jahre im Boden überdauern. Gv-Raps wird inzwischen in weiten Teilen Nordamerikas angebaut. Es ist den Landwirten dort praktisch nicht mehr möglich, gentechnik-freien Raps zu erzeugen. (PM CBGnetwork, 02.09.05; PM Organic Agriculture Protection Fund, 30.08.05) (ts)
Saatgutkontrolle in Argentinien
Argentiniens Nationales Saatgut-Institut (INASE) fordert seit September von Sojaproduzenten Auskunft über die Herkunft und die Menge ihres in den Jahren 2004 und 2005 genutzten Saatguts. Rund 15.000 Erzeuger werden dazu angeschrieben. Wer die Auskunft verweigert oder falsche Angaben macht, kann mit einer Geldstrafe belegt werden. Das Landwirtschaftsministerium will damit herausfinden, ob das jeweilige Saatgut legal erworben und/oder aus den eigenen Reserven der Vorjahre genutzt wurde. Hintergrund der Aktion ist der Streit um Lizenzgebühren für herbizidresistentes Saatgut. Bei schätzungsweise 17 bis 30 Prozent der Sojasaat des Landes handelt es sich um zertifiziertes Saatgut. Weitere 30 Prozent werden für den "persönlichen Gebrauch” selbst gezogen - und der Rest wird als sogenannte "bolsa blanca", die Saat im weißen Sack, lizenzfrei gehandelt. Dieser Markt soll sich auf 300 Millionen US-Dollar jährlich belaufen. Der Agromulti Monsanto sieht in beiden Fällen eine Verletzung seiner Patentrechte (siehe GID 171, Notiz S. 41). Doch ein Gesetz in Argentinien gestattet den Nachbau für den "persönlichen Gebrauch”, wenn das Ursprungssaatgut legal erworben wurde. Argentiniens Landwirtschaftsverband FAA fordert, dass die Angaben der Erzeuger vertraulich behandelt werden. (IICA Agronoticias, 02.09.05; www.e-campo.com, 28.09.05) (usp)
ES-Zellen: Neue Genehmigungen
Das nach dem Stammzellgesetz zuständige Robert Koch-Institut (RKI) hat zwei neue Genehmigungen für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen erteilt. Wolfram-H. Zimmermann vom Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie der Universität Hamburg-Eppendorf will in einem am 13. September genehmigten Projekt untersuchen, unter welchen Bedingungen sich embryonale Stammzellen (ES-Zellen) in Herzgewebe umwandeln und in welchem Differenzierungsstadium sich die so umgewandelten Zellen befinden. Außerdem soll festgestellt werden, inwieweit die künstlichen Herzgewebe dem menschlichen Herzen ähneln. Im Tiermodell soll getestet werden, ob die künstlich hergestellten Herzgewebe bestimmte Herzfunktionen übernehmen können und inwieweit sie vielleicht in Zukunft für Zellersatztherapien geeignet sein können. Am 12. Oktober wurde außerdem eine weitere Genehmigung an den für die Life and Brain GmbH in Bonn forschenden Oliver Brüstle erteilt. Im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts sollen neue Reinigungsverfahren für humane embryonale Stammzellen und daraus gewonnene neurale Vorläuferzellen entwickelt werden und die genetische Modifikation von Stammzellen verbessert werden. Das Projekt knüpft an Forschungsarbeiten an, die Prof. Brüstle bereits am 20.12.2002 und am 10.06.2005 genehmigt worden waren. (www.rki.de, 13.09.05; 12.10.05) (mf)
DNA-Analyse: USA
Ein im US-Senat verabschiedeter Gesetzentwurf soll die DNA-Analyse auf alle Häftlinge oder in Gewahrsam genommene Personen erweitern. Die umstrittene Regelung wird auch vom Weißen Haus befürwortet, muss aber, bevor sie in Kraft tritt, erst das Repräsentantenhaus passieren. Bisher dürfen die Strafverfolgungsbehörden in den USA ein DNA-Profil nur von Verurteilten erheben. Proben und Daten werden in einem dem FBI unterstehenden Bundesregister aufbewahrt. Fristen für die Aufbewahrung sind nicht vorgesehen. Eine Vernichtung der Proben müsste von den Verdächtigten beantragt werden. (Washington Post, 24.11.05) (mf)
EU-Embryonenforschung
Auch in Zukunft will die EU-Kommission finanzielle Mittel für die Forschung mit embryonalen Stammzellen bereitstellen. Dies gab sie mit der Vorstellung ihrer Vorschläge zum siebten Forschungsrahmenprogramm (gültig von 2007 bis 2013) am 21. September 2005 bekannt. Damit widerspricht die Kommission der Position des Europäischen Parlaments, das sich in einer Resolution ausdrücklich gegen die Unterstützung ethisch umstrittener Stammzellprojekte ausgesprochen hat. Wie die EU-Behörde bekannt gab, will sie weiterhin von Fall zu Fall entscheiden, welche Projekte förderungswürdig sind. Bisher haben zwei Projekte auf dieser Basis EU-Gelder erhalten. Umstritten ist auch der Plan der Kommission, einen unabhängigen Europäischen Forschungsrat einzurichten. Dieser soll sich aus 22 "wissenschaftlichen Experten" zusammensetzen und über rund 40 Prozent der im Rahmenprogramm vorgesehenen Mittel entscheiden. Italien, Schweden und Deutschland befürchten, der Einfluss nationaler Regierungen auf die Forschungspolitik könne dadurch weiter eingeschränkt werden. Insgesamt hat die Kommission eine Verdoppelung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf insgesamt 68 Milliarden Euro vorgesehen. Über das endgültige Budget müssen die Mitgliedsstaaten aber noch verhandeln. Der Vorschlag zum siebten Forschungsrahmenprogramm muss nun mehrere Lesungen im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat durchlaufen und wird im Juni 2006 verabschiedet werden. Bisher konnten sich die Mitgliedstaaten nicht auf einen Kompromiss zum Umgang mit der embryonalen Stammzellforschung einigen, da die nationalen Regelungen sich stark unterscheiden: Während in Deutschland, Österreich, Litauen und Polen die Herstellung von embryonalen Stammzellen gesetzlich verboten ist, ist sie in Großbritannien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Spanien und den Niederlanden erlaubt. (Ärzte Zeitung, 21.09.05; Ärzte Zeitung, 06.09.05; PM Hiltrud Breyer, 21.09.05; Zum weiteren Verfahren bis zur Verabschiedung des Programms siehe www.euractiv.com, 14.10.05 und www.cordis.lu/fp7/home.html) (mf)
Pharma-Werbung im Medizin-Studium
Wer Medizin studiert, wird zumindest in den USA von der Pharmaindustrie heftig umworben. Nach den im amerikanischen Ärzteblatt (JAMA) veröffentlichten Ergebnissen einer Umfrage sind für Medizinstudenten wöchentliche Einladungen zu einer Veranstaltung plus Geschenke zu einem Normalzustand geworden. Viele Studenten hätten eine regelrechte Anspruchshaltung entwickelt, schreiben Frederick Sierles, Rosalind Franklin Universität, Chicago, und seine Kollegen. Achtzig Prozent der Befragten gaben an, sie hätten ein Anrecht auf solche Zuwendungen, wobei sie Geschenke unter einem Wert von 50 US-Dollar als unangemessen betrachteten. Nur in den seltensten Fällen hatten Universitäten Vorschriften bezüglich des Werbens von Pharmafirmen erlassen; die meisten Studenten wurden dagegen von ausbildenden Ärzten sogar aufgefordert, die Fortbildungen mit anschließendem Essen zu besuchen. Einige Universitäten boten Seminare über die Beziehung zwischen Pharmafirmen und Ärzten an – Studenten, die diese besucht hatten, zeigten sich jedoch allerdings nicht skeptischer als andere zum Thema Marketing. (Deutsches Ärzteblatt, 07.09.05; eine Zusammenfassung der Studienergebnisse kann unter http://jama.ama-assn.org/cgi/content/short/294/9/… gelesen werden) (mf)
GID-Redaktion