Gesundheitspädagogische Erweckung

Auf dem Markt der Selbstüberwachung

Viele Menschen nutzen Kleingeräte und Gesundheits-Apps, sie bekümmert weder der Datenschutz noch die beständige Kontrolle ihres Gesundheitszustandes. Wohin diese Reise gehen kann, zeigt ein Blick auf die Praxis der Selbstvermessung und den Markt um sie herum.

Sie heißen Jowbone oder Fitbit, Smart- oder Googlewatch, und demnächst soll auch eine Apple Watch auf den Markt kommen.1 Der Markt für die so genannten Wearables, zu deutsch die „Tragbaren“ - schmale Armbänder, die einer Uhr ähneln, aber beständig Daten generieren, die die Gesundheit ihres Trägers betreffen - wächst.

Auch padeluun, Mitgründer des datenschutzkritischen Vereins Digitalcourage, macht derzeit einen Selbstversuch mit so einem Gerät am Arm. Er misst mittels Bewegungssensoren täglich, wie viele Schritte er gemacht und wie lange er sich schon wieder nicht bewegt hat und lässt sich daran erinnern, mal wieder ein Glas Wasser zu trinken. 130 Euro hat er für den Kleincomputer hingelegt, der mit seinem Smartphone gekoppelt ist und die Daten über eine App auswertet. Besonders zufrieden ist padeluun mit der App aber nicht: Er kann mit der Handykamera zwar seinen Puls messen, aber schon beim Blutdruck muss er auf herkömmliche Verfahren zurückgreifen und die Daten in den Computer einspeisen.

Präventives Spielen

Der Selbsttest mit den kleinen Geräten, die das Sport- und Ernährungsverhalten protokollieren und bis zu einem gewissen Grad den Gesundheitsstatus kontrollieren, ist hip. „Selftracking“ nennt sich die individuelle Selbstvermessung im Fachjargon. padeluun gehört zu den weltweit geschätzt 19 Millionen Trägern von Wearables, die Branche geht in den kommenden Jahren von einem Zuwachs von bis zu 70 Millionen Geräten weltweit aus. Wurden 2013 knapp drei Milliarden Euro mit dem tragbaren Kleinstcomputer umgesetzt, wird 2018 mit über neun Milliarden Euro gerechnet - ein Zukunftsmarkt, den die Konzerngiganten unter sich aufteilen wollen. Der Internetriese Google hat kürzlich angekündigt, beim Fitness-Messgeräte-Hersteller Jawbone einsteigen zu wollen.

Aber ist es nicht eine gute Sache, sich auf spielerische Weise um seine Gesundheit zu kümmern und über die sozialen Netzwerke andere zu motivieren, früher schlafen zu gehen, kleine Jogging-Wettkämpfe auszutragen oder auf gesunde Ernährung zu achten? Unter Präventionsgesichtspunkten, sagt Kai Behrens vom AOK-Bundesverband, sei das für die Krankenkassen tatsächlich ein interessantes Feld. „Vor allem bei Männern funktioniert die Kombination von Spiel und Technik, von Aufforderung und Überbietung ganz gut.“ Auch Ärzte versprechen sich von der kleinen Patientenakte in der Hosentasche ergänzende Hilfe bei der Diagnosestellung. So etwa Klaus Reinhardt, Vorstandsvorsitzender des Hartmannbundes, der betont: „Die erfassten Vitaldaten können dabei helfen, genauere Diagnosen zu stellen.“2

Wer sich allerdings auf den Wettkampf um Kilometer und Kalorien einlässt, muss sich erst einmal durch einen undurchdringlichen App-Dschungel wursteln. Derzeit gibt es zwischen 42.000 und 97.000 Anwendungen mit Gesundheitsbezug, so ein Beitrag auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie im vergangenen September, und monatlich kommen ungefähr 1.000 hinzu.3 Wer soll diese Angebotsflut überblicken oder gar prüfen?

Grundsätzlich sind Gesundheits-Apps, die über die körperliche Fitness Auskunft geben und Vorschläge zur Lebensführung machen, zu unterscheiden von so genannten Medical Apps, die Körperzustände messen, Medikamente dosieren und Patientendaten sammeln. Letztere fallen unter das Medizinproduktgesetz und sind einer viel strengeren Kontrolle unterworfen als die Gesundheits-Apps.4 Um eine seriöse und teure Zertifizierung zu umgehen, beschränkt sich die Branche besonders auf Letztere. An der Medizinischen Hochschule Hannover wurde deshalb eine Checkliste für Gesundheits-Apps erarbeitet, um deren Vertrauenswürdigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf sicherheits- und wirksamkeitsrelevante Aspekte.5

Ein lukrativer Markt für IT-Unternehmen ...

Auch padeluun treibt das Thema Sicherheit im e-Health-Bereich um. Denn viele Dienstleister von Gesundheits-Apps sitzen in den USA und sammeln dort weitgehend unkontrolliert Daten. „Meine App“, sagt er, „teilt mir nicht mit, wer an meine Daten herankommt, weil ganz viele Apps auf einer Cloud abgespeichert werden und schon unterwegs abgegriffen werden können. Ich habe da keinerlei Eingriffsmöglichkeiten.“

Und der Datenhunger von Google, Apple oder Samsung ist enorm. Das 2008 begonnene Projekt Google Health beispielsweise scheiterte, weil es an Daten mangelte - weil der Dienst zu wenig genutzt wurde, stellte das Unternehmen ihn Anfang 2012 ein. Wenn sich nun aber immer mehr Menschen dafür entscheiden, ihre Gesundheitsdaten frei im Netz flottieren zu lassen, steht deren Nutzung nur noch wenig entgegen - zumindest in den USA. Dort zielt Apple schon längst darauf, mit dieser Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten nicht nur im Lifestyle-Bereich, sondern auch auf dem harten medizinischen Markt Fuß zu fassen. Medienberichten zufolge hat das Unternehmen bereits mit dem größten US-Versicherer UnitedHealth und anderen Versicherungsgesellschaften „über deren Gesundheitsinitiativen“ gesprochen.6

In Europa dagegen ist an medizinische Daten bislang schwerer heranzukommen, sie stehen unter besonderem Schutz. Aber die hohen Sicherheitsstandards, so padeluun, seien trügerisch, wie der kürzlich aufgedeckte Sim-Karten-Skandal beweist.7 „Am sichersten sind Daten auf Papier oder in kleinen vernetzten IT-Einheiten.“ Das vom Gesundheitsministerium geplante E-Health-Gesetz sei unter diesem Aspekt genau unter die Lupe zu nehmen. „Die IT-Industrie versucht, immer mehr Gelder aus dem Gesundheitssystem in ihre Kanäle zu leiten, das führt auf längere Sicht zur Zerstörung der solidarischen Gesundheitsstrukturen.“

… und für neue Versicherungsmodelle

Die private Versicherungswirtschaft hat das Geschäft mit den Gesundheitsdaten vom Armband inzwischen ebenfalls für sich entdeckt. In den USA, Südafrika und England gibt es sie bereits, die so genannten interaktiven Krankenkassenverträge, bei denen Versicherte Rabatte und Prämien bekommen, wenn sie Fitness-Vorgaben folgen.8 Dass derjenige belohnt wird, der sich viel bewegt, einen Ernährungskurs absolviert oder zur Rückenschule geht, kennen wir hierzulande bislang zwar nur von den Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Auf die unmittelbare Nutzung von Gesundheits-Apps zielt nun mit der Generali-Versicherung aber erstmals auch in Europa ein Unternehmen: Mit dem günstigen „Vitality“-Tarif sollen Versicherte veranlasst werden, ihre individuell erhobenen Gesundheitsdaten an die Versicherung zu übermitteln. Daneben hat die Axa-Versicherung mit dem Elektronikkonzern Samsung eine Kooperation vereinbart, durch die Kunden animiert werden sollen, ihre über Galaxy Gear erhobenen Daten an den Versicherer zu schicken. Und auch die Allianz denkt über ähnliche Modelle nach.9

Diese Vorstöße haben bei Daten- und Verbraucherschützern massiven Protest provoziert. Einmal davon abgesehen, dass Versicherungen Probleme hätten, die übermittelten Daten zu überprüfen, könnte das Modell auf längere Sicht dazu führen, dass Versicherte gezwungen werden, entweder am Datenaustausch teilzunehmen oder schlechtere Tarife in Kauf zu nehmen. Selbst wenn es sich um eine rein freiwillige, nicht an Tarife gekoppelte Aktion handeln würde, sieht der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert das Problem, dass die Versicherungen gesundheitsrelevante Daten sammeln und damit nicht regelgerechtes Verhalten sanktionieren könnten. „Damit wirken sie normativ“, erklärt Weichert. „Wer nicht in der Lage ist, bestimmte Gesundheitsanforderungen zu erfüllen, wird mit derartigen Angeboten diskriminiert. Das ist nicht akzeptabel.“ Die Verbraucherschützerin Ilona Köster-Steinbach sieht darin sogar „etwas Totalitäres“. Denn das Ziel, ein gesundes und gutes Leben zu führen, dient dann nicht mehr in erster Linie der Gesundheit, sondern im Mittelpunkt steht die Verantwortung für die Gesellschaft und deren Ziel, Kosten zu vermeiden.

Wenn sich Prämien außerdem immer mehr am Gesundheitsverhalten orientieren, gibt Weichert zu bedenken, steht auch der Solidargedanke in der Krankenversicherung zur Disposition. Das betont auch Kai Behrens von der AOK. Zwar förderten einige Krankenkassen, darunter auch die AOK, die Prävention mittels Gesundheits-Apps. Allerdings gebe es hier klare Grenzen. So lehnt die AOK den Austausch von Gesundheitsdaten gegen Rabatte ab: „Es gibt im Rahmen der solidarischen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung und auch keinen Malus für ein nicht gesundheitsaktives Leben“, so Behrens.

Selbstbeobachtung statt Subjektivität

padeluun spielt wieder an seinem Armband herum. Tatsächlich habe das Ding bei ihm eine gewisse Verhaltensänderung bewirkt, er fühle sich mittlerweile noch stärker an sein Mobiltelefon angebunden. Er trinke bewusster, und wäre seine App in der Lage, ihm mitzuteilen, dass sein Blutdruck gerade auf 220 treibt, würde er sich schon Gedanken machen.

Diese ständige, technisch gestützte Selbstbeobachtung kann aber auch dazu führen, dass man das eigene subjektiv empfundene Körpergefühl gar nicht mehr wahrnimmt und einem die eigene Befindlichkeit nur noch als eine Zusammensetzung von Daten entgegentritt. In der Psychiatrie werden Wearables inzwischen eingesetzt, um den „objektiven“ Zustand von Patienten einschätzen zu können. Deren Aussagen über das eigene Befinden, ihre Selbstwahrnehmungen treten dann in Konkurrenz zu den erhobenen Daten.

Perspektivisch könnten Gesundheits-Apps sogar vor Gericht beweiskräftig werden. In Kanada versucht eine Trainerin, die einen Unfall erlitten hat und Schadensersatz für ihre eingeschränkte Bewegungsfähigkeit fordert, mittels eines Aktivitäts-Trackers derzeit gerade den Grad ihrer Einschränkung zu belegen. Die Anwälte sind zuversichtlich, dass die Langzeitauswertung über das Fitbit-Armband zugelassen wird.10

Im Lifestyle-Bereich sind Wearables ohnehin auf dem Siegeszug. Es gibt Schals, in die ein Kopfhörer eingearbeitet ist, Hüte, die Richtungsänderungen melden oder Handschuhe, die Taubblinden erlauben, Texte zu formulieren und zu verstehen. Und die Industrie weiß solche Spielereien als Einstiegsdroge zu nutzen. padeluun erzählt von einem Siemens-Vertreter, der kleine Technik-Spielzeuge mit den Worten „mit Speck fängt man Mäuse“ austeilte. Sie senken die Hemmschwelle im Umgang mit Daten und stellen Akzeptanz her für digitale Großprojekte wie die elektronische Gesundheitskarte. Kritisch, sagt er, werde es da, wo finanzielle Vorteile damit verbunden seien oder faktischer Zwang ausgeübt werde: „Wenn jemand mit einem solchen Spielzeug arbeiten will, warum nicht, aber es darf nicht dazu führen, dass seine Nichtnutzung ökonomisch und gesellschaftlich nachteilig wirkt.“

  • 1Zur Apple Watch vgl. Bernd Graff: Völlig vermessen, SZ Online, 11.03.15, im Netz unter www.kurzlink.de/gid229_e.
  • 2Zitiert in Kathrin Granemann: Das große Geschäft mit den Wearables, Wirtschaftswoche, 01.08.14.
  • 3Abstract des Vortrags unter www.egms.de oder unter www.kurzlink.de/gid229_k.
  • 4Paragraf 3, Abs.1 des Gesetzes über Medizinprodukte in der Fassung von 2002 definiert diese unter anderem als „Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software“, die „der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten (…) zu dienen bestimmt sind“. Im Netz unter www.kurzlink.de/gid229_b. Zu den Unterschieden zwischen Medical und Gesundheits-Apps siehe auch Hildegard Kaulen: An der Grenze zur Wellness, FAZ, 25.02.15.
  • 5Die Liste ist im Netz zu finden unter www.kurzlink.de/gid229_c.
  • 6Vgl. Heise Online, 22.8.14, im Netz unter www.kurzlink.de/gid229_g.
  • 7Zu dem Hackerangriff des US-Geheimdienstes NSA und des britischen GCHQ auf das niederländische Unternehmen Gemalto vgl. Judith Horchert: Sim-Karten-Skandal: Gemalto findet Hinweise auf Geheimdienst-Angriff, Spiegel Online, 25.02.15, im Netz unter www.kurzlink.de/gid229_d.
  • 8Vgl. dazu auch die ZDF-Sendung WISO vom 09.03.15, im Netz unter www.kurzlink.de/gid229_a.
  • 9Vgl. Astrid Pietrus: Generali-App - gläserner Patient oder sinnvoller Gesundheits-Coach?, Versicherungsbote, 13.02.15.
  • 10Vgl. Die Zeit Online, 08.12.14, im Netz unter www.kurzlink.de/gid229_h.
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
229
vom April 2015
Seite 19 - 21

Ulrike Baureithel ist freie Journalistin und Lehrbeauftragte an der HU Berlin. Sie arbeitet seit 1990 unter anderem im Bereich Bioethik und Reproduktionstechnologie.

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Bundesregierung: Rabatte ok

Dass private Krankenversicherungen Versicherten Rabatte für die Übermittlung von Gesundheitsdaten anbieten, ist nach Auffassung der Bundesregierung prinzipiell in Ordnung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die damit auf die Ankündigung des italienischen Versicherungsunternehmens Generali reagiert hatte (siehe Text). Allerdings sei eine informierte Zustimmung der Versicherten notwendig, wenn Gesundheitsdaten kontinuierlich erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Es liege in deren eigenem Interesse, „sorgfältig mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen sowie Vor- und Nachteile ihrer Bereitschaft zur Datenoffenlegung sorgfältig und bewusst abzuwägen“. Grundsätzlich, so heißt es in der Antwort, würden digitale Anwendungen nicht nur Risiken bergen, sondern auch Chancen, „gerade für eine bessere Behandlung, die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung oder auch bei der Qualität medizinischer Leistungen oder von Präventionsmaßnahmen“. Die Bundesregierung werde daher „die Entwicklung aufmerksam begleiten und gegebenenfalls gesetzgeberisch aktiv werden“.

(uw)

Die Antwort der Bundesregierung findet sich als Bundestagsdrucksache 18/3849 im Netz unter www.kurzlink.de/gid229_j.