Bluttest wird Kassenleistung!
Der G-BA nimmt NIPT auf Trisomie 21, 13 und 18 in Versorgung auf
Am 19. September hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der nicht invasiven Bluttests (NIPT) auf Trisomie 21, 13 und 18 in die Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen.

Geschäftsstelle des G-BA © G-BA
Schwangere sollen die Tests "in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung" angeboten und finanziert bekommen. Das Gremium erhofft sich davon, dass die Zahl der invasiven Untersuchungen, die zurzeit von den gesetzlichen Kassen zur Feststellung dieser genetischen Besonderheiten finanziert werden, zurückgeht. In Kraft tritt der Beschluss erst mit der Veröffentlichung der Patienteninformation, voraussichtlich Ende 2010.
Das GeN hatte zusammen mit anderen Organisationen den G-BA zur Aussetzung des Verfahrens aufgefordert, auch zehn Abgeordnete des Bundestages hatten sich vor der Sitzung noch einmal mit dieser Forderung an das Gremium gewandt - offensichtlich erfolglos. Der jetzige Beschluss könne eine öffentliche und politische Debatte über die ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der pränatalen Diagnostik sogar befeuern, so der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken. Keinesfalls wolle man mit dem Beschluss etwas vorwegnehmen oder Tatsachen schaffen. Der G-BA ignoriert damit die Sorgen vor einer Normalisierung und Ausweitung der Tests, die mit der vagen Risikodefinition verbunden sind. Zudem wird mehr und bessere Beratung quasi als Allheilmittel angesehen für die Probleme, diese Entscheidung bewirken wird.
Ulrike Hauffe, die sich für den GKV-Spitzenverband bei der Abstimmung enthielt, wies in der Diskussion dankenswerterweise auf die Probleme in der Praxis hin, die es sowohl in Bezug auf Beratung als auch auf den Risikobegriff gibt.
Kirsten Achtelik arbeitet als freie Autorin und Journalistin zu behinderten- und geschlechterpolitischen Themen.