Wer ist schuldig? Kopfzerbrechen bereiten mögliche Konsequenzen der neurobiologischen Forschung für das Strafrecht. An der prinzipiellen Willensfreiheit des Einzelnen, die das Strafrecht unterstellen muss, wie manche meinen, rütteln diese Entwicklungen allerdings nicht - so der Strafverteidiger Stefan Krauth in seinem Kommentar.