Beiträge zu diesem Thema

  • Die Diskriminierung liegt im Gesetz

    10. September 2010

    In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Präimplantationsdiagnostik ist nicht strafbar. Die selektive Auswahl von Embryonen mit genetischen Besonderheiten ist im Embryonenschutzgesetz nicht explizit verboten. Die dadurch mögliche individuelle Eugenik diskriminiert Menschen mit Behinderung.