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Oliver Tolmein hat über ein strafrechtliches bioethisches Thema promoviert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg. Er vertritt überwiegend Menschen mit Behinderungen. Einer seiner Schwerpunkte in der „Kanzlei Menschen und Rechte“ ist Anti-Diskriminierungsrecht.

Beiträge des*der Autor*in

  • Hebel gegen selektive Pränataldiagnostik?

    Vorschaubild
    28. August 2018

    Auf der Jahrestagung des Netzwerks gegen Pränataldiagnostik untersuchte Oliver Tolmein in seinem Eröffnungsvortrag, welche gesetzlichen Möglichkeiten gegen die Ausweitung der pränatalen Diagnostik bestehen. Für den GID fasst er die wichtigsten Punkte zusammen.

  • „Das Problem liegt ganz woanders“

    Interview mit
    5. November 2012

    Seit Ende August ist der lang angekündigte Bluttest nun auf dem Markt, mit dem ohne große Risiken für die Schwangere und die Schwangerschaft und angeblich mit hoher Genauigkeit das Down-Syndrom beim Embryo festgestellt werden kann. KritikerInnen der pränatalen Diagnostik fürchten, dass mit der Einführung des „Praena-Test“ die letzten Hürden für die Selektion fallen und wollen das Verfahren verbieten. Der GID sprach mit Oliver Tolmein über konkrete rechtliche Rahmenbedingungen und argumentative Hintergründe dieser Forderung sowie die Balance zwischen dem Recht von Frauen auf Selbstbestimmung und dem Schutz Behinderter vor Diskriminierung.

  • Die Diskriminierung liegt im Gesetz

    10. September 2010

    In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Präimplantationsdiagnostik ist nicht strafbar. Die selektive Auswahl von Embryonen mit genetischen Besonderheiten ist im Embryonenschutzgesetz nicht explizit verboten. Die dadurch mögliche individuelle Eugenik diskriminiert Menschen mit Behinderung.

  • Freispruch nach PID

    Von
    29. Juni 2009

    Eine Große Strafkammer des Landgerichtes Berlin hat einen Berliner „Kinderwunscharzt“ am 14. Mai vom Vorwurf des Vergehens gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen.

  • EU: Verordnung zu “neuartigen Therapien”

    Von
    26. Oktober 2007

    Nach zwei Jahren Diskussion und einem halben Jahr abgestimmter Übersetzungsarbeit wird die EU-Verordnung über „Medizinische Produkte für neuartige Therapien“ voraussichtlich im Januar 2008 in Kraft treten und ab Ende 2008 Anwendung finden. Ethische Fragen werden in dem Regelwerk, dass dann die Zulassung von Arzneimitteln auf der Basis von Gewebezüchtungen, Gen- oder Zelltherapie regelt, konsequent außen vor gelassen.