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Oliver Tolmein hat über ein strafrechtliches bioethisches Thema promoviert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg. Er vertritt überwiegend Menschen mit Behinderungen. Einer seiner Schwerpunkte in der „Kanzlei Menschen und Rechte“ ist Anti-Diskriminierungsrecht.

Beiträge des*der Autor*in

  • UNESCO-Erklärung zur Bioethik

    Von
    11. Dezember 2005

    Es ist die erste grundlegende globale Erklärung zur Bioethik – und dennoch ist die im Herbst dieses Jahres verabschiedete "Universelle Erklärung der UNESCO über Bioethik und Menschenrechte" in der Öffentlichkeit bislang kaum beachtet worden. Das ist erstaunlich, weil bioethische Projekte mindestens in den westlichen Industrienationen seit einigen Jahren stets Anlass für hart geführte gesellschaftliche Auseinandersetzungen gegeben haben.

  • Toleranz als Privileg

    Von
    13. Dezember 2004

    Israel und Deutschland vertreten recht konträre Positionen, was den Umgang mit pränatalen Untersuchungen betrifft. In einer Doktorarbeit verglich eine israelische Soziologin die Praxis der humangenetischen Beratung der beiden Länder – mit verblüffenden Ergebnissen.

  • Gesundheit auf Probe

    Von
    11. August 2004

    Im Bundesgesundheitsministerium lässt man sich reichlich Zeit, das vor Monaten schon angekündigte Gentest-Gesetz zu verabschieden. Inzwischen haben die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt wenigstens einen schmalen Pflock eingeschlagen, um die Begehrlichkeiten nach genetischen Daten einzudämmen: Der Klage einer Lehrerin, die wegen einer Erbkrankheit ihres Vaters nicht verbeamtet werden sollte, wurde stattgegeben.